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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
Im Gegensatz zu so mancher Meldung verschiedener Berufsverbände bleibt die Sonderregel zum Entlassmanagement über den 31. Mai hinaus in Kraft. Diese besagt:
- • Verordnungsfähiger Zeitraum: 14 Tage
Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung ist nun bis 25. November 2022.• Behandlungsbeginn: innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung
• Behandlungsende: spätestens 21 Kalendertage nach Entlassung
Hintergrund
Die Corona-Sonderregelung des Entlassmanagement ist in § 2a (Abs.2) der Heilmittel-Richtlinie geregelt. In Sachen Geltungsdauer steht dort kein fixes Datum. Vielmehr ist dort bestimmt, dass die Sonderregel so lange gilt wie auch der § 1 Absatz 2 Satz 2 der SARS-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (AMVV) Gültigkeit hat.
Auf unsere explizite Nachfrage beim Bundesgesundheitsministerium teilte man uns mit, dass „§ 1 der SARS-CoV-2-AMVV einschließlich der Regelung zum Entlassmanagement […] bis zum 25. November 2022 verlängert“ wird.
Maskenpflicht
Bisher galt es in Sachen Maskenpflicht, immer zwei Vorschriften im Auge zu behalten: Die Infektionsschutz-Regelungen der einzelnen Bundesländer und den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft (BG). Nun hat die Berufsgenossenschaft ihren SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard zurückgezogen.
Damit entfallen für die Praxen seitens der BG folgende Pflichten:
- • Erstellung eines Hygieneplans
Vielmehr stellt die BG nun auf die Eigenverantwortung der Praxen ab. Diese müssten ja ohnehin im Rahmen einer sog. Gefährdungsbeurteilung stets Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen.• betriebsbedingte Kontaktreduzierung
• Unterweisung zu Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2
• Information der Beschäftigten zu den Möglichkeiten einer Schutzimpfung
• gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit der Beschäftigten, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen
Die Regelungen der einzelnen Bundesländer in Sachen Infektionsschutz, die jetzt für Sie gelten, finden Sie hier.
Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Seit 1. Juni gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Der G-BA lässt sich aber die Möglichkeit offen, die telefonische AU jederzeit wieder zu einzuführen „sollte die Pandemie in den kommenden Monaten wieder an Fahrt gewinnen“.
Wer nicht persönlich bzgl. einer AU zum Arzt möchte, kann sich diese aber weiterhin per Videokontakt besorgen. Die Modalitäten hierfür lauten:
- • Der Arztpraxis bisher Unbekannte können maximal für drei Kalendertage krankgeschrieben werden.
update vom 18.11.22• Bekannte Patienten können bis zu sieben Tage eine AU erhalten.
• Eine Folge-AU ist nur dann per Videokontakt möglich, „wenn die vorherige Krankschreibung nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde“.
Diese Regelung hat der G-BA Anfang August auf Grund steigender Fallzahlen wieder "aktiviert". Sie galt vorerst befristet bis 30. November 2022 und wurde Mitte November 22 bis 31. März 2023 verlängert. Unseren Artikel vom 31. März 2022 haben wir dementsprechend aktualisiert.
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
CoronaEntlassmanagementBerufsgenossenschaftVerbändeBMGAUMaskenpflicht
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Problem beschreiben
kvet schrieb:
Gibt es eine Physiotherapie Praxis in Deutschland, welche die Entlassung Management Vorschriften durchführen kann?
Ich komme aus Niedersachsen und finde die behördlichen Formulierungen eher unklar
formuliert. Wenn ich das richtig verstanden habe fallen laut BG sämtliche Maßnahmen
rund um das Corona Management für therapeutische Maßnahmen weg.(Also auch die Maskenpflicht ?) .Für das Land Niedersachsen Maskenpflicht besteht noch für Kranken-
häuser , Altenheime , Reha- bzw. Therapiezentren und Kurkliniken .Damit fällt nach meinen
Verständnis die Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen ab sofort weg.
Bin ich da richtig?
Gruß
Olaf
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Kein Wort über Therapieeinrichtungen.
Bezieht sich alles auf Krankenhäuser, Arztpraxen (auch Zahnarztpraxen), Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen vergleichbar mit einer medizinischer Versorgung im Krankenhaus, Altenwohneinrichtungen.
Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, daß man in Bahnen- und Bussen weiter Maske tragen muss, aber nicht bei uns in den Praxen. Das macht für mich keinen Sinn!
Die nächsten Tage werden dann wohl für unsere Rezeption nicht leicht, wenn Pat. darauf bestehen, ohne Maske die Praxis zu betreten!
Kann man da weiterhin vom Hausrecht gebrauch machen?
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Stefan Preißler schrieb:
Ist bei uns in Hessen auch eher schwammig!
Kein Wort über Therapieeinrichtungen.
Bezieht sich alles auf Krankenhäuser, Arztpraxen (auch Zahnarztpraxen), Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen vergleichbar mit einer medizinischer Versorgung im Krankenhaus, Altenwohneinrichtungen.
Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, daß man in Bahnen- und Bussen weiter Maske tragen muss, aber nicht bei uns in den Praxen. Das macht für mich keinen Sinn!
Die nächsten Tage werden dann wohl für unsere Rezeption nicht leicht, wenn Pat. darauf bestehen, ohne Maske die Praxis zu betreten!
Kann man da weiterhin vom Hausrecht gebrauch machen?
1. Bund und hieraus u. a. folgend die Handlungsempfehlungen bzw. -weisungen der BG. Die BG empfiehlt jetzt nur noch, wenn überhaupt und dann je nach Situation, mind. einen "einfachen" MNS bzw. eine OP-Maske zu tragen
2. Bundeslandspezifisch und da steuert jedes Bundesland nach seinem Glaubensbekenntnis; da mußt Du Dich in NS umhören. Bei uns in Bayern entfällt für die Physiotherapie eine landesgesetzlich geregelt Maskenpflicht
3. Arbeitgeberebene; da bist Du der Taktgeber und kannst unabhängig von Bund und Land für das Personal und die Patienten eine Regelung treffen, unter welchen Bedingungen/Voraussetzungen welche Art von Maske zu tragen ist
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GüSta schrieb:
Nach meinem Verständnis gibt es betreffs Maskenpflicht 3 Regelungsebenen:
1. Bund und hieraus u. a. folgend die Handlungsempfehlungen bzw. -weisungen der BG. Die BG empfiehlt jetzt nur noch, wenn überhaupt und dann je nach Situation, mind. einen "einfachen" MNS bzw. eine OP-Maske zu tragen
2. Bundeslandspezifisch und da steuert jedes Bundesland nach seinem Glaubensbekenntnis; da mußt Du Dich in NS umhören. Bei uns in Bayern entfällt für die Physiotherapie eine landesgesetzlich geregelt Maskenpflicht
3. Arbeitgeberebene; da bist Du der Taktgeber und kannst unabhängig von Bund und Land für das Personal und die Patienten eine Regelung treffen, unter welchen Bedingungen/Voraussetzungen welche Art von Maske zu tragen ist
Interessanter ist doch die Frage wie können wir die Inflationsrate ausgleichen .
7% ist doch kein Pappenstiel. Die Verbände müssten den Kassen mal auf die Füße steigen.
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V.u.M. Metzen schrieb:
Die Maskenpflicht in den Praxen kann doch jeder für sich selbst entscheiden um sich und sein Personal zu schützen. Die Pandemie ist noch nicht vorbei.
Interessanter ist doch die Frage wie können wir die Inflationsrate ausgleichen .
7% ist doch kein Pappenstiel. Die Verbände müssten den Kassen mal auf die Füße steigen.
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V.u.M. Metzen schrieb:
@Stefan Preißler Ganz einfach ( Ja )
Zumindest im Raum Frankfurt hat in den letzten Wochen ohnehin kein Schw... mehr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen und Bussen kontrolliert.
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MikeL schrieb:
@Stefan Preißler
Zumindest im Raum Frankfurt hat in den letzten Wochen ohnehin kein Schw... mehr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen und Bussen kontrolliert.
reden wir mal über Benzin- , Energiepreise und Lebensmittel... da sind 7% lächerlich und verlogen...
mit besten Grüßen aus Solingen
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Dr. Notte schrieb:
@V.u.M. Metzen
reden wir mal über Benzin- , Energiepreise und Lebensmittel... da sind 7% lächerlich und verlogen...
mit besten Grüßen aus Solingen
in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr
ab dem vollendeten 6. Lebensjahr medizinische Maske ausreichend, ab 14. Lebensjahr FFP2-Maske >> niedersachsen.de >> Corona-Vorschriften | Portal Niedersachsen
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Katrin Hartmann schrieb:
Maskenpflicht (FFP2)
in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr
ab dem vollendeten 6. Lebensjahr medizinische Maske ausreichend, ab 14. Lebensjahr FFP2-Maske >> niedersachsen.de >> Corona-Vorschriften | Portal Niedersachsen
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Katrin Hartmann schrieb:
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Problem beschreiben
Olaf pahl schrieb:
Hallo ,
Ich komme aus Niedersachsen und finde die behördlichen Formulierungen eher unklar
formuliert. Wenn ich das richtig verstanden habe fallen laut BG sämtliche Maßnahmen
rund um das Corona Management für therapeutische Maßnahmen weg.(Also auch die Maskenpflicht ?) .Für das Land Niedersachsen Maskenpflicht besteht noch für Kranken-
häuser , Altenheime , Reha- bzw. Therapiezentren und Kurkliniken .Damit fällt nach meinen
Verständnis die Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen ab sofort weg.
Bin ich da richtig?
Gruß
Olaf
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Stefan Arnold schrieb:
Bis auf Pflege, Krankenhaus und Bus / Bahn interessiert die Maskenpflicht bei uns in Sachsen fast keinen mehr. Laut sächsischer Verordnung gilt auch seit Anfang April keine Maskenpflicht mehr in Heilmittelpraxen. Es galt die BG Verordnung für meine Therapeuten aber allzu schlüssig war mir nie warum die 80 jährige Patientin keine Maske laut Gesetz tragen muss aber die 30 Jährige PT eine aufsetzen muss. Wir haben die BG Verordnung eher locker gehandhabt und ich bin froh dass sie nun offiziell nur noch Empfehlungen gibt. Die Realität hatte die Verordnung schon vor Wochen überholt.
Einerseits gewinnt man aus aktuellen Medienberichten den Eindruck, die Pandemie gehe zurück, andererseits haben wir bei uns in der Praxis noch nie so viele durch Coviderkrankungen bedingte Absagen gehabt, wie in den beiden letzten Wochen. Es gibt ja keine Masken- oder Testpflicht mehr, also kann es auch kein Covid mehr zu geben, scheint die Devise in großen Teilen der Bevölkerung zu sein. Das eigentliche Drama ist hierbei die fehlende Bereitschaft vieler Patienten, sich bei Erkältungssymptomen überhaupt testen zun lassen. Mehrfach hatten wir Patienten, die in den letzten Tagen hustend in der Tür standen und meinten, sie hätten nur eine normale Erkältung. Ärgerlich, wenn man mit diesen Leuten immer wieder diskutieren muss, dass man sie in diesem Zustand bei uns nicht in die Praxis läßt!
Mir ist egal, was die Behörden aktuell erlauben oder empfehlen. In meiner Praxis kommt kein Patient ohne FFP2-Maske rein und mein Team trägt die Masken freiwillig, ohne damit ein Problem zu haben.
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MikeL schrieb:
Ich gehe ohnehin davon aus, dass die Maskenpflicht nur ausgesetzt wurde, um eine möglichst schnelle Durchseuchung der Bevölkerung in der Warmen Jahreszeit voranzutreiben. In anderen Ländern wurde diese Politik offiziell verfolgt, während es sich bei uns wohl eher um einen klammheimlichen Versuch handelt, Querdenker, Impfgegner, Corona-Leugner und andere Bevölkerungsteile zu immunisieren.
Einerseits gewinnt man aus aktuellen Medienberichten den Eindruck, die Pandemie gehe zurück, andererseits haben wir bei uns in der Praxis noch nie so viele durch Coviderkrankungen bedingte Absagen gehabt, wie in den beiden letzten Wochen. Es gibt ja keine Masken- oder Testpflicht mehr, also kann es auch kein Covid mehr zu geben, scheint die Devise in großen Teilen der Bevölkerung zu sein. Das eigentliche Drama ist hierbei die fehlende Bereitschaft vieler Patienten, sich bei Erkältungssymptomen überhaupt testen zun lassen. Mehrfach hatten wir Patienten, die in den letzten Tagen hustend in der Tür standen und meinten, sie hätten nur eine normale Erkältung. Ärgerlich, wenn man mit diesen Leuten immer wieder diskutieren muss, dass man sie in diesem Zustand bei uns nicht in die Praxis läßt!
Mir ist egal, was die Behörden aktuell erlauben oder empfehlen. In meiner Praxis kommt kein Patient ohne FFP2-Maske rein und mein Team trägt die Masken freiwillig, ohne damit ein Problem zu haben.
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