WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) hatte vor einigen Monaten angemahnt, dass es offenbar noch keine flächendeckende Kenntnis über das Entlassmanagement gäbe. Immer wieder würden Patienten erst am Entlassungstag über die Möglichkeiten informiert, sodass in vielen Fällen aufgrund der Kürze der Zeit keinerlei Termine in den Physiotherapiepraxen zu bekommen seien.
Um genau solche Probleme zu vermeiden, hatten die Krankenkassen die Kliniken bereits vor der Einführung intensiv geschult. Es wurden regionale Kontaktstellen eingerichtet, die bei Nachfragen jederzeit Unterstützung geben können. Der AOK-Bundesverband meldet, dass bei bundesweit 6,4 Millionen Krankenhausfällen AOK-Versicherter in lediglich 27.000 Fällen konkreter Unterstützungsbedarf angemeldet wurde.
Auch fünf Jahre nach Einführung erfüllen nach Expertenschätzung überhaupt nur die Hälfte der Kliniken Deutschlands die Vorgaben des Rahmenvertrages für das Entlassmanagement. Viele Verordnungen würden häufig fehlerhaft ausgestellt und die genutzten Krankenhausinformationssysteme hätten oftmals gar nicht die entsprechenden Module. Einige Kliniken „entziehen sich so ihrer klaren Verantwortung“ in der Anschlussversorgung und verwiesen die Patienten einfach zurück an den einweisenden Arzt, beklagt die UPD.
OG / physio.de
EntlassmanagementRezeptKrankenhausAOK
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e.r. schrieb:
Selbstkritik bezüglich der bürokratischen Ausgestaltung des Entlassmanagement könnte kein Grund für die mangelnde Umsetzung sein? Super Auswertung der AOK. Hier sollte es eher mal Regress bei nicht eingehalten positiven Zielvereinbarungen zu Nachteilen des Vertragserstellers geben.
Viel schlimmer finde ich allerdings, dass die physiotherapeutische Grundversorgung in vielen Kliniken nicht mehr gewährleistet ist. Patienten werden entlassen, ohne in die Handhabung ihrer Gehhilfen eingewiesen worden zu sein. Lymphdrainage werden kaum noch durchgeführt oder dauern maximal fünf bis zehn Minuten, Drainagen sind noch nicht gezogen und werden am Entlassungstag mit der Mullbinde an den Gehstützen angebunden....
Das sind alles Folgen der Fallpauschalen, die letztlich von den Patienten ausgebadet werden müssen und die katastrophale Versorgungssituation im ambulanten Bereich zusätzlich verschärfen. Aufgrund des demographischen Wandels ist die Talsohle dieser Entwicklung allerdings noch lange nicht erreicht.
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MikeL schrieb:
Ich habe die Feststellung gemacht, dass praktisch alle Verordnungen fehlerhaft ausgestellt waren, die uns im Rahmen des Entlassmanagements vorgelegt wurden. Will man dann eine nachträgliche Veränderung vornehmen lassen, ist es entweder niemand zu ermitteln, der sich hierfür zuständig fühlt, oder der Angesprochene zeigt keine Einsicht, dies tun zu müssen. Außerdem wird den Patienten nicht mitgeteilt, wie wichtig es ist, dass sie sich unmittelbar um Termine kümmern müssen. Besonders ärgerlich ist es, wenn wir erst am ersten Behandlungstag sehen, dass der Patient im Rahmen des Entlassmanagements zu uns kommt, dass Rezept aber schon seit zwei Wochen abgelaufen ist. Da solche Rezepte ohnehin extrem selten ausgestellt werden (bei und weniger als 0,25% aller VO), fragen wir auch bei der telefonischen Anmeldung nicht routinemäßig danach. Den Patienten sollte daher eingeschärft werden, dass sie aktiv darauf hinweisen, was für eine VO sie erhalten haben.
Viel schlimmer finde ich allerdings, dass die physiotherapeutische Grundversorgung in vielen Kliniken nicht mehr gewährleistet ist. Patienten werden entlassen, ohne in die Handhabung ihrer Gehhilfen eingewiesen worden zu sein. Lymphdrainage werden kaum noch durchgeführt oder dauern maximal fünf bis zehn Minuten, Drainagen sind noch nicht gezogen und werden am Entlassungstag mit der Mullbinde an den Gehstützen angebunden....
Das sind alles Folgen der Fallpauschalen, die letztlich von den Patienten ausgebadet werden müssen und die katastrophale Versorgungssituation im ambulanten Bereich zusätzlich verschärfen. Aufgrund des demographischen Wandels ist die Talsohle dieser Entwicklung allerdings noch lange nicht erreicht.
Die Aussagen des Personals schwankten zwischen "kenne ich nicht", "das existiert nicht", "dieser Unfug machen wir nicht mit" bis hin zu "dafür sind wir nicht zuständig" und "das dürfen wir gar nicht". Soweit dazu.
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Horatio72 schrieb:
Noch besser ist es im KH anzurufen und sich mit "Entlassungsmanagment1" durchzufragen.. sollte man mal aufnehmen und einsenden... Eigentlich zum heulen. Aber wenn wir nen paragraphen nicht kennen etc, hagelt es absetzungen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Aufgrund häufiger KH-Erfahrungen meiner Frau und Pflegetochter, kann ich auch bestätigen, dass Entlassmanagement in alle von den beiden besuchten KH (von Unikliniken bis hin zu regionale Versorger), ein absolutes Fremdwort ist. Und das nicht nur bei Therapien, sondern, viel schlimmer, gerade auch bei den Medikamenten.
Die Aussagen des Personals schwankten zwischen "kenne ich nicht", "das existiert nicht", "dieser Unfug machen wir nicht mit" bis hin zu "dafür sind wir nicht zuständig" und "das dürfen wir gar nicht". Soweit dazu.
Laut Gesetzgeber ist die Krankenkasse verpflichtet die Termine beim Physiotherapeuten zu organisieren.
-->" Bis zur Entlassung erhalten weiterbehandelnde Ärzte, Therapeuten, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen alle relevanten Informationen."
so auf der AOK Seite zu lesen...
--> Wir unterstützen die Klinik, die Versorgung für die Zeit nach der Entlassung zu organisieren.
Ich wundere mich eigentlich schon länger, dass es noch keine Klagen gegen die Krankenkassen und Kliniken gibt. Das Gesetz ist da eindeutig.
Mit Ausstellung des Rezeptes wird ein Bedarf rechtlich formuliert, und ein "Sicherstellungsauftrag" von z.B. Hausbesuchen an die Krankenkassen festgesetzt. Wird diese Leistung nicht erbracht, und entstehen daraus Nachteile für die Patienten, z.B. Heilungsverzögerungen, wäre eine Klage sicherlich erfolgreich.
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Es ist nicht ausgedrückt, dass sich Klinik und/oder Krankenkasse um Termine kümmern müssen.
Schade übrigens, dass die Angehörigen und Patienten da nicht erwähnt sind...
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Irene29 schrieb:
-->" Bis zur Entlassung erhalten weiterbehandelnde Ärzte, Therapeuten, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen alle relevanten Informationen."
Es ist nicht ausgedrückt, dass sich Klinik und/oder Krankenkasse um Termine kümmern müssen.
Schade übrigens, dass die Angehörigen und Patienten da nicht erwähnt sind...
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Supermann schrieb:
"Außerdem wird den Patienten nicht mitgeteilt, wie wichtig es ist, dass sie sich unmittelbar um Termine kümmern müssen."
Laut Gesetzgeber ist die Krankenkasse verpflichtet die Termine beim Physiotherapeuten zu organisieren.
-->" Bis zur Entlassung erhalten weiterbehandelnde Ärzte, Therapeuten, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen alle relevanten Informationen."
so auf der AOK Seite zu lesen...
--> Wir unterstützen die Klinik, die Versorgung für die Zeit nach der Entlassung zu organisieren.
Ich wundere mich eigentlich schon länger, dass es noch keine Klagen gegen die Krankenkassen und Kliniken gibt. Das Gesetz ist da eindeutig.
Mit Ausstellung des Rezeptes wird ein Bedarf rechtlich formuliert, und ein "Sicherstellungsauftrag" von z.B. Hausbesuchen an die Krankenkassen festgesetzt. Wird diese Leistung nicht erbracht, und entstehen daraus Nachteile für die Patienten, z.B. Heilungsverzögerungen, wäre eine Klage sicherlich erfolgreich.
Aufgrund der Zertifizierung bei uns verlässt kein Patient die Klinik ohne Hilfsmittelunterweisung. Anrufe (durch das Entlassmanagement) in den Praxen mit der Bitte um Termine werden entweder nicht beantwortet, es gibt keine Rückrufe oder keine Termine in der vorgegeben Zeitspanne. Von Hausbesuchen brauchen wir gar nicht erst reden. Ich denke, da gibt es Handlungsbedarf auf beiden Seiten.
Wir überlegen inzwischen eine eigene kleine Praxis in der Klinik gerade nur für diese Fälle einzurichten.
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hgb schrieb:
.. da möchte ich Eva unterstützen. Selber habe ich das E.-Mgm. nicht in der Klinik erlebt, aber die Versuche davor. Es wurde immer mehr Arbeit auf die Schultern der Pflege, Th. und Ärzte gepackt, um das Rad am Laufen zu halten. Die großen Kliniken haben dann mit der Einführung Personal für das Management eingestellt bzw. beauftragt, kleine Häuser hinken da wohl heute noch. Aber die Erfindung des Telefons war nicht für diese Terminplanungen genug, bis man jemanden sprechen kann und tatsächlich einen Termin vereinbart, der die Bedingungen erfüllt, braucht es zuviel Zeit. Der von Eva aufgezeigte Weg macht es für die amb. Einrichtungen nicht leichter, sie werden immer mehr vom operativen Kuchen verlieren. Und kons. Th wird weiter zu Selbstzahlerleistung eingedampft. mfg hgbdisappointed_relieved
Aber auch (besser gerade) in den großen Kliniken (UK Bonn, Bochum, Essen, Münster) mit ihre Entlassmanagementabteilungen funktioniert es überhaupt nicht, weder Hilfsmittel, noch Medikamenten noch Therapie. Und dabei geht es noch nicht mal um die Organisation dieser Leistungen sondern überhaupt um das Ausstellen der dazu notwendigen Verordnungen. Sogar in der, sonst so hochgelobte, zertifizierte und absolut super organisierte, Rheuma-Klinik Sendenhorst bekam man es nicht auf der Kette. Eine Erfahrung, die ich von viele Patienten gespiegelt bekommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hgb Leider sind die Erfahrungen aus Patientensicht (wie vorher beschrieben) ein Andere. Bei unsere regionale Krankenhäuser wundert es mich nicht, da läuft auch sonst vieles gar nicht.
Aber auch (besser gerade) in den großen Kliniken (UK Bonn, Bochum, Essen, Münster) mit ihre Entlassmanagementabteilungen funktioniert es überhaupt nicht, weder Hilfsmittel, noch Medikamenten noch Therapie. Und dabei geht es noch nicht mal um die Organisation dieser Leistungen sondern überhaupt um das Ausstellen der dazu notwendigen Verordnungen. Sogar in der, sonst so hochgelobte, zertifizierte und absolut super organisierte, Rheuma-Klinik Sendenhorst bekam man es nicht auf der Kette. Eine Erfahrung, die ich von viele Patienten gespiegelt bekommen.
Warum geht das zB. bei Ärzten (+100 % bei Neupatienten innerhalb 14 Tagen)
aber bei uns nicht ?
Bei doppeltem Ertrag wäre ich auch bereit, den ein oder anderen Patienten noch
am Abend anzuhängen... nur mal so...als Anregung.
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Supermann schrieb:
Hilfreich wäre zum Beispiel eine verbesserte Entlohnung, wenn innerhalb von 7 Tagen eine Therapie Einheit stattfindet ?!?
Warum geht das zB. bei Ärzten (+100 % bei Neupatienten innerhalb 14 Tagen)
aber bei uns nicht ?
Bei doppeltem Ertrag wäre ich auch bereit, den ein oder anderen Patienten noch
am Abend anzuhängen... nur mal so...als Anregung.
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Irene29 schrieb:
Ziemlich gute Idee
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Eva schrieb:
Aus der Sicht einer Klinik- Therapeutin:
Aufgrund der Zertifizierung bei uns verlässt kein Patient die Klinik ohne Hilfsmittelunterweisung. Anrufe (durch das Entlassmanagement) in den Praxen mit der Bitte um Termine werden entweder nicht beantwortet, es gibt keine Rückrufe oder keine Termine in der vorgegeben Zeitspanne. Von Hausbesuchen brauchen wir gar nicht erst reden. Ich denke, da gibt es Handlungsbedarf auf beiden Seiten.
Wir überlegen inzwischen eine eigene kleine Praxis in der Klinik gerade nur für diese Fälle einzurichten.
Wir schicken die Patienten explizit zur Krankenkasse, mit der Info
Sicherungsstellungsauftrag
Nach dem Terminservice und Versorgungsgesetz
kurz TSVG
Sozialgesetzbuch (SGB) (V) fünfte Buch -
§ 13 Kostenerstattung
….......Absatz
Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.
Sozialgesetzbuch (SGB) (V) Fünftes Buch-
§ 2 Leistungen
Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden.
Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.
Sollten Sie bei Ihrer Kasse nicht weiterkommen, hier die
Beschwerdestelle für Versicherte
Startseite - www.bundesamtsozialesicherung
ganz unten ist ein Beschwerdeformular
Die AOK und gerade die AOK, macht es sich da mal wieder sehr einfach
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hgb schrieb:
AOK = Alles Ohne Kosten!! mfg hgbsmile
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Shia schrieb:
@hgb
hgb schrieb am 09.11.2022 14:27 Uhr:AOK = Alles Ohne Kosten!! mfg hgbsmile joy
Keine Nachbehandlung sichergestellt = keine Entlassung möglich.
Dass das Entlassmanagement zu wenig bekannt ist, ist doch eine Lachnummer. Jede Klinik kennt es.
Fakt ist, es wird hier gegen Gesetzt Verstoßen, und keinen juckt es.
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Supermann schrieb:
Nur auf die Krankenkassen zu schimpfen ist zu einfach. Den Schuh müssen sich schon auch die Kliniken anziehen.
Keine Nachbehandlung sichergestellt = keine Entlassung möglich.
Dass das Entlassmanagement zu wenig bekannt ist, ist doch eine Lachnummer. Jede Klinik kennt es.
Fakt ist, es wird hier gegen Gesetzt Verstoßen, und keinen juckt es.
Ich dachte immer, das stünde für Arsch ohne Kopf!
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MikeL schrieb:
@hgb
Ich dachte immer, das stünde für Arsch ohne Kopf!
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Shia schrieb:
Gerade durch die Fehlerhaften Ausstellungen der Rezepte, nehmen wir keine Entlassmanagement Rezepte mehr an.
Wir schicken die Patienten explizit zur Krankenkasse, mit der Info
Sicherungsstellungsauftrag
Nach dem Terminservice und Versorgungsgesetz
kurz TSVG
Sozialgesetzbuch (SGB) (V) fünfte Buch -
§ 13 Kostenerstattung
….......Absatz
Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.
Sozialgesetzbuch (SGB) (V) Fünftes Buch-
§ 2 Leistungen
Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden.
Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.
Sollten Sie bei Ihrer Kasse nicht weiterkommen, hier die
Beschwerdestelle für Versicherte
Startseite - www.bundesamtsozialesicherung
ganz unten ist ein Beschwerdeformular
Die AOK und gerade die AOK, macht es sich da mal wieder sehr einfach
Das Einzige, was bei Entlass-MM VO´s zuverlässig funktioniert, ist die Kürzung seitens der Abrechnungs-Dienstleister der KKen, wenn mal eine Kleinigkeit auf der VO von uns übersehen wird. Patientenversorgung steht da wirklich nicht im Vordergrund.
Kein Wunder, dass viele Praxen diese VO´s gar nicht mehr annehmen. Korrekturversuche falsch ausgestellter Exemplare sind aufgrund der Hürden - wie MikeL oben schrieb - einfach eine Zumutung.
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WinnieE schrieb:
Euren Kommentaren kann ich mich einfach nur anschliessen!
Das Einzige, was bei Entlass-MM VO´s zuverlässig funktioniert, ist die Kürzung seitens der Abrechnungs-Dienstleister der KKen, wenn mal eine Kleinigkeit auf der VO von uns übersehen wird. Patientenversorgung steht da wirklich nicht im Vordergrund.
Kein Wunder, dass viele Praxen diese VO´s gar nicht mehr annehmen. Korrekturversuche falsch ausgestellter Exemplare sind aufgrund der Hürden - wie MikeL oben schrieb - einfach eine Zumutung.
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elisabeth938 schrieb:
Entlassmangement? Für die Tonne!! Einfach normale Verordnungen ausstellen und die Sache läuft , dann werden die Patienten auch versorgt!! Um die jetzigen Vorgaben des EM umzusetzen, müssten wir bei uns andere Patienten rausschmeissen! Man muss zudem höllisch aufpassen, das Damoklesschwert der Absetzung hängt hier ganz dicht über dem Kopf des PI. Lösung: sofort abschaffen!! Normale Verordnungen ausstellen mit 4 Wochen Gültigkeit für den Behandlungsbeginn. Dann fällt auch dieser enorme Druck für die Patienten und die Praxen weg!
Nach 5 Jahren erstes Rp. aus einer HH Klinik eingetroffen. Fehlerhaft ausgestellt. Korrektur..., div. Telefonate. HA hat korrekte Rp. an Stelle ausgestellt :-).
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HJS111 schrieb:
Seit 5 Jahren kein Entlassmanagement-Rp. durch die örtl. Klinik bei uns eingetrroffen. Evtl. liegt es an der "Verflechtung" Klinik-gGmbH und dem örtl. Reha-Zentrum ...
Nach 5 Jahren erstes Rp. aus einer HH Klinik eingetroffen. Fehlerhaft ausgestellt. Korrektur..., div. Telefonate. HA hat korrekte Rp. an Stelle ausgestellt :-).
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WiHe schrieb:
Wir können leider wegen Zeitmangel kein Entlassungsmanagement Rezept mehr annehmen. Es wurden 5 Rezept wegen Überschreitung oder zu spät angefangen gekürzt oder total Storniert.
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