Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
Fünf Jahre Osteopathieausbildung, daneben weitere zahlreiche fachbezogene Fortbildungskurse konnte die Physiotherapeutin vorweisen als sie beim zuständigen Amt die eingeschränkte Heilpraktikerzulassung beantragte. Die Lehrtätigkeit an einer Physiotherapieschule und eine mehr als zehnjährige Berufserfahrung ergänzte den Erfahrungsschatz der Therapeutin, was sie bewog die Behörde aufzufordern, auf eine Überprüfung zu verzichten und ihr die Erlaubnis nach Prüfung der Unterlagen zu erteilen. Mit dem zusätzlichen Nachweis über die Teilnahme an einer "Zusatzausbildung zur Schließung der normativen Ausbildungslücke" des VDB-Physiotherapieverbandes ergänzte sie ihr Begehren. Das sei ausreichend, entschied das OVG, nachdem das Amt auf einer Prüfung bestand und die Physiotherapeutin die Gerichte anrief, um ihr die Erlaubnis "schon auf der Grundlage der aus dem Aktenmaterial erkennbaren Umstände" zu erteilen. Dann sollte Schluss sein mit diesem Fall, die Richter ließen keine Revision zu.
Doch die Gesundheitsbehörde ließ nicht locker. Vor dem Bundesverwaltungsgericht beschwerten sich die Beamten über die Nichtzulassung der Revision. Diese Beschwerde haben die höchstinstanzlich tätigen Richter jetzt zurückgewiesen.
Das Urteil ist nicht verallgemeinerbar. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Die Entscheidung zeigt aber, dass in bestimmten Fällen die eingeschränkte Heilkundeerlaubnis durchaus möglich ist.
Die Urteile, wie immer, in der Infothek.
Peter Appuhn
physio.de
HeilpraktikerOsteopathie
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