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Anspruch sein? Du bist bereit, als
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Deine Empathie einzubringen?
Wir freuen uns, Dich ab sofort oder
später in Voll-/Teilzeit oder als
Minijobber bei uns begrüßen zu
dürfen.
Die Praxis im Innenhof liegt ruhig
und zentral gelegen und verfügt
über großzügige, helle Räume
mit Ausblick in den grünen
Innenhof.
Unsere Schwerpunkte liegen vor a...
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich beschlossen, "dass vertragszahnärztliche Spezifika für die Verordnung von Heilmitteln in einer eigenen Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog für den vertragszahnärztlichen Sektor verortet werden", heißt es in unnachahmlicher Amtsdiktion. Zu diesem Behuf ergänzte der G-BA jetzt seine "Geschäftsordnung zur Bestimmung der Stimmrechte". Stimmberechtigt auf Seiten der Leistungserbringer für alle Belange, die mit der Zahnarzt-Heilmittelrichtlinie zusammenhängen, ist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), analog zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die ärztliche Richtlinie. Leistungserbringende Therapeuten sind nicht stimmberechtigt.
Zunächst noch gilt weiter das Prinzip Alles-Geht. Wann die Heilmittelrichtlinie mit ihrem Katalog geschrieben, beraten und beschlossen wird, ist offen.
Peter Appuhn
physio.de
ZahnärzteHeilmittelrichtlinieG-BA
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