Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Bayenthalgürtel 34. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und uns...
Team!
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Schreier“ sucht ab sofort
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich beschlossen, "dass vertragszahnärztliche Spezifika für die Verordnung von Heilmitteln in einer eigenen Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog für den vertragszahnärztlichen Sektor verortet werden", heißt es in unnachahmlicher Amtsdiktion. Zu diesem Behuf ergänzte der G-BA jetzt seine "Geschäftsordnung zur Bestimmung der Stimmrechte". Stimmberechtigt auf Seiten der Leistungserbringer für alle Belange, die mit der Zahnarzt-Heilmittelrichtlinie zusammenhängen, ist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), analog zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die ärztliche Richtlinie. Leistungserbringende Therapeuten sind nicht stimmberechtigt.
Zunächst noch gilt weiter das Prinzip Alles-Geht. Wann die Heilmittelrichtlinie mit ihrem Katalog geschrieben, beraten und beschlossen wird, ist offen.
Peter Appuhn
physio.de
ZahnärzteHeilmittelrichtlinieG-BA
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