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Viktualienmarkt (Top-Anbindung)
Das erwartet dich bei uns:
• Überdurchschnittliche
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• Flexible Arbeitsmodelle:
Minijob, Werkstudent, Teilzeit oder
Vollzeit
• Flexible Einsatzzeiten: z. B.
nur nachmittags, am Wochenende oder
feste Stunden – du entscheidest
• Strukturierter Arbeitsalltag
ohne Orga-Stress
• Digitales System für
Terminvergab...
Viktualienmarkt (Top-Anbindung)
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich beschlossen, "dass vertragszahnärztliche Spezifika für die Verordnung von Heilmitteln in einer eigenen Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog für den vertragszahnärztlichen Sektor verortet werden", heißt es in unnachahmlicher Amtsdiktion. Zu diesem Behuf ergänzte der G-BA jetzt seine "Geschäftsordnung zur Bestimmung der Stimmrechte". Stimmberechtigt auf Seiten der Leistungserbringer für alle Belange, die mit der Zahnarzt-Heilmittelrichtlinie zusammenhängen, ist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), analog zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die ärztliche Richtlinie. Leistungserbringende Therapeuten sind nicht stimmberechtigt.
Zunächst noch gilt weiter das Prinzip Alles-Geht. Wann die Heilmittelrichtlinie mit ihrem Katalog geschrieben, beraten und beschlossen wird, ist offen.
Peter Appuhn
physio.de
ZahnärzteHeilmittelrichtlinieG-BA
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