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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Konkret betroffen sind davon die Physikalische Therapie und die Sprech- und Sprachtherapie.
In der Physikalischen Therapie soll es künftig sechs verschiedene Indikationsschlüssel geben.
Die da lauten:
• CD1 - Craniomandibuläre Störungen mit kurz-/mittelfristigen Behandlungsbedarf
• CD2 - Craniomandibuläre Störungen mit längerdauerndem Behandlungsbedarf
• ZNS Z - angeborenen Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS
• CS Z - Chronifiziertes Schmerzsyndrom im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
• LY Z1 - Lymphabflussstörungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf
• LY Z2 - Lymphabflussstörungen mit prognostisch längerdauerndem Behandlungsbedarf
Die in Frage kommenden Heilmittel hierfür sind: KG, MT, KG ZNS, WT, KT, ET, MLD 30 und MLD 45
Für die Sprach- und Sprechtherapie sollen es lediglich drei Indikationsschlüssel sein (SPZ, SCZ, OFZ).
Nachlesen in allen Einzelheiten können Sie die momentane Fassung der Heilmittelrichtlinie und des Heilmittelkataloges hier.
Friedrich Merz / physio.de
Anmerkung:
In einer älteren Version des Artikels fehlten für die physiotherapeutische Behandlung die Heilmittel MLD 30 und MLD 45. Wir bitten, dieses Versehen zu entschuldigen.
HeilmittelrichtlinieZahnärzte
Jendor
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jendor schrieb:
Wenn es einen Indikationsschlüssel für Lymphabflussstörungen gibt, warum fehlt dann bei den Heilmitteln die Lymphdrainage?
Jendor
Anhang: Katalog verordnungsfähiger Heilmittel - Heilmittelkatalog ZÄ
Seite 10 u. 11
I.4. Lymphabflussstörungen
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morpheus-06 schrieb:
In meinerm Exemplar steht die MLD30/45 drin
Anhang: Katalog verordnungsfähiger Heilmittel - Heilmittelkatalog ZÄ
Seite 10 u. 11
I.4. Lymphabflussstörungen
Wenn die Zahnärzte zum 01.07 laut Bundesausschuss auch nun nach den Heilmittelrichtlinien verordnen sollen, gibt es dann auch für diese die gleichen Formulare wie bei den z. B. Hausärzten? Oder benutzen sie ihre alten rosa Rezepte weiter? Wenn ja, was muss dann alles draufstehen? So wie bei den regulären Rezepten?
Und was ist mit dem Regress? Gibt es diese dann auch für die Zahnärzte? Und wie wird es dann berechnet?
LG Sandra
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ali schrieb:
Du kannst davon ausgehen, dass das alles ziemlich analog (wie auch der HMR/HMK Entwurf) zum Rest der Ärzteschaft läuft.
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Kängeroo schrieb:
Hallo
Wenn die Zahnärzte zum 01.07 laut Bundesausschuss auch nun nach den Heilmittelrichtlinien verordnen sollen, gibt es dann auch für diese die gleichen Formulare wie bei den z. B. Hausärzten? Oder benutzen sie ihre alten rosa Rezepte weiter? Wenn ja, was muss dann alles draufstehen? So wie bei den regulären Rezepten?
Und was ist mit dem Regress? Gibt es diese dann auch für die Zahnärzte? Und wie wird es dann berechnet?
LG Sandra
Wenn du hier die Beschlusstexte liest:
Link
dann kannst du davon ausgehen, dass ali recht hat.
PS. Kann sein der link is alt, aber den hat ich halt ohne suchen parat.
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Susulo schrieb:
Hallo Kängarooo-Sandra,
Wenn du hier die Beschlusstexte liest:
Link
dann kannst du davon ausgehen, dass ali recht hat.
PS. Kann sein der link is alt, aber den hat ich halt ohne suchen parat.
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Kängeroo schrieb:
vielen Dank an Euch. Es hat mir viel geholfen. (tu):-)
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