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sieben Physiotherapeut/innen und
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11. Februar 2019 darüber) hat der G-BA Ende letzten Monats die neue Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Liposuktion bei Lipödem im Stadium III veröffentlicht. Darin hat das Gremium, das über die Erstattungsfähigkeit medizinischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheidet, die befristete Kostenübernahme für das Verfahren bei Patientinnen im Stadium III der Erkrankung beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums tritt die neue Richtlinie Anfang 2020 in Kraft.
Voraussetzung für die Kostenübernahme der Liposuktion sind ein diagnostiziertes Lipödem, Stadium III sowie:
• eine ärztlich verordnete, konservative Therapie über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ohne ausreichenden Erfolg,
• ein Body-Mass-Index (BMI) unter 35,
• ein BMI zwischen 35 und 40, wenn zusätzlich zur o.g. Therapie des Lipödems auch die Adipositas behandelt wurde,
• ein BMI über 40 in medizinisch begründeten Ausnahmefällen.
Begleitend findet ab nächstem Jahr eine wissenschaftliche Studie zur Erprobung des Eingriffs, bei Lipödempatientinnen im Stadium I, II und III statt. Interessierte können sich auf der offiziellen Informationsseite oder bei ihrer Krankenkasse über die Teilnahmebedingungen informieren. Die Behandlungsergebnisse werden danach systematisch ausgewertet, um eine Analyse von Nutzen und Schaden der Methode durchzuführen. Auf Basis der Resultate wird der G-BA dann die finale Entscheidung zur Aufnahme der Maßnahme in den Leistungskatalog der GKV treffen.
Die Eckpunkte zur Erprobungsstudie bei Patientinnen im Stadium I, II und III finden Sie hier.
Catrin Heinbokel / physio.de
G-BALipödemTherapieGKV
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