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26.087 machten bis Mitte Juli davon auch Gebrauch. Im Durchschnitt erhielt jede beantragende Physio-Praxis 17.400 Euro.
Allerdings muss man bei den letzten beiden Zahlen berücksichtigen, dass als Quelle lediglich nur die ARGEn fungieren, welche vom Verband der Ersatzkassen (vdek) geführt werden. Die restlichen ARGEN - geführt von den AOKs, IKK und SVLFG - waren nicht in der Lage "eine entsprechende detaillierte Übersicht kurzfristig zur Verfügung [zu] stellen". Die vom vdek geführten ARGEN sind aber für rund 80 Prozent aller anspruchsberechtigten IKs zuständig. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung hervor.
Würde man nun die Zahl der bezuschussten Praxen 1:1 hochrechnen, käme man auf ca. 32.600 Praxen, welche Zahlungen aus dem Rettungsschirm erhalten haben. Dies entspräche 88 Prozent aller IK-Nummern, die einer Physiopraxis zugewiesen sind.
Diese Zahlungen wurden durch die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom 30.04.2020 möglich. Beantragt werden konnte eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Prozent der im 4. Quartal 2019 mit der GKV abgerechneten Leistungen.
Die FDP machte in ihrer Anfrage deutlich, dass man diese 40-Prozent-Regelung für nicht sachgerecht hält, da die Umsatzeinbußen der Heilmittelpraxen seit Februar 2020 deutlich höher liegen dürften. Eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen oder eine Anpassung in der Höhe hält die Bundesregierung aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen jedoch für nicht erforderlich.
Die Bundesregierung machte zusätzlich noch einmal klar, dass alleine aufgrund von Auszahlung aus dem Schutzschirm nichts gegen die Bewilligung von Kurzarbeitergeld oder die Teilnahme an Hilfs- und Förderprogrammen der Bundesregierung spreche. Entscheidend seien lediglich die jeweiligen Vorgaben der Hilfsprogramme.
Eine interessante Zahl am Rande: Bislang wurden 3,86 Mio. Euro für Hygienemaßnahmen über die GKV-Abrechnung ausgezahlt. Der Gesetzgeber hatte ermöglicht, dass noch bis 30.09.2020 pro GKV-Verordnung 1,50 Euro als Hygienepauschale erstattet werden.
Die Berufsverbände versuchen derzeit, einen gewissen Betrag für Hygienemaßnahmen in den laufenden Vergütungsverhandlungen "unterzubringen". Die neuen Preise sollen dann ab 1.10.2020 gelten - oder spätestens ab Anfang 2021, falls die Verhandlungen scheitern sollten (womit nicht wenige der Beteiligten rechnen) und der Fall vor der Schiedsstelle landet.
OG / physio.de
CoronaRettungsschirmvdekARGESchiedsverfahrenkleine AnfrageHygiene
Vergleichend Ausgehend vom Durchschnittswert bei Geschwindigkeit km/h meine Erfahrung laut Fahrtenbuch.
Bin bisher noch nie über den Durchschnitt von 136 km/h gekommen und musste dabei aber Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h
fahren ( A 4 TSFI 218 PS), nur diese Erkenntnis zur Betrachtung von " d "
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Norbert Meyer schrieb:
Mit diesem Durchschnitt Wert 17 400 € habe ich ganz große Bauchschmerzen. Das führt nicht nur bei der FDP zu falschen Rückschlüssen!
Vergleichend Ausgehend vom Durchschnittswert bei Geschwindigkeit km/h meine Erfahrung laut Fahrtenbuch.
Bin bisher noch nie über den Durchschnitt von 136 km/h gekommen und musste dabei aber Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h
fahren ( A 4 TSFI 218 PS), nur diese Erkenntnis zur Betrachtung von " d "
*
https://www.physio.de/community/physiotherapie/umsatzsteigerungen-im-1.-quartal-2020/1/192738/1
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tom1350 schrieb:
Das 1. Quartal 20 ist laut TaL besser als das Vorjahresquartal gelaufen*. Irgendwann gucken wir uns die GKV HIS für das 2. Quartal 20 an und packen 40% vom 3. Quartal 19 drauf.
*
https://www.physio.de/community/physiotherapie/umsatzsteigerungen-im-1.-quartal-2020/1/192738/1
Für mich wären folgende Fragen wichtig gewesen:
1. Warum wurde der Schutzschirm mit einer Verordnung geregelt und damit unter Umgehung des Deutschen Bundestages und seiner gewählten Vertreter?
2. Verschiedene Gruppen wurden vor der Verkündung der Verordnung in den Beratungsprozess einbezogen. Warum wurden deren Argumente nicht in der Verordnung berücksichtigt?
3. Wußte die Bundesregierung bereits im April 2020, dass die "Pandemie" ab 01.07.2020 keinen Einfluß mehr auf das Umsatzgeschehen der Heilmittelerbringer hat, denn woher wußte die Bunderegierung im April 2020, dass der Schutzschirm lediglich den Zeitraum 01.04. - 20.06.2020 regeln muss?
4. Warum wurden für die Berechnung der Ansprüche der Heilmittelerbringer Rechnungseingänge (aus IV. Q 2019) bei den GKV´n herangezogen, obwohl die Heilmittererbinger doch taggenaue Umsätze an die GKVén übermitteln müssen, auf die beispielsweise der Heilmittelreport GKV-Heilmittel - GKV-Heilmittel zeitnah und detailliert seine Daten bezieht?
5. Warum wurden zur Berechnungsgrundlage für Auszahlungsansprüche aus dem Schutzschirm die Rechnungseingänge der Heilmittelerbringer aus dem 4. Quartal 2019 herangezogen wohl wissen, dass durch die ungewöhnlich langen Weihnachtsferien 2019 mit einem verspäteten Rechnungseingang der Abrechnungszentren bei den Krankenkassen zu rechnen war? Wie hoch sind die dadurch nicht antragsberechtigen Ausfälle der Heilmittelerbringer?
Meine Hoffnung ist die physio.de Redaktion bei der Beantwortung dieser Fragen. Eine der nächsten Bundespressekonferenzen sollte Gelegenheit dazu bieten.
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tom1350 schrieb:
Die Verbände wollten das 4. Quartal 19, da zu diesem Zeitpunkt alle geplanten Erhöhungen stattgefunden haben. Laut GKV HIS war das 4. Quartal 19 auch ungewöhnlich umsatzstark. Die Berechnungsgrundlage war dem Gesetzgeber zufolge alternativlos um schnelle und möglichst unbürokratische Zahlungen zu ermöglichen.
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Thunra schrieb:
Und? Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass die nach Ihrer Meinung „richtigen Fragen“ gestellt worden wären? So mit ganz viel ehrenamtlicher Arbeit, Zeitaufwand und allem was dazu gehört, um zu erreichen, dass die Heilmittelerbringer im BT überhaupt stattfinden?
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Xela schrieb:
Mit dieser Anfrage macht sich die FDP zum Steigbügelhalter der Regierung. Denn es wurden bestenfalls belanglose und lediglich solche Fragen gestellt, die die Regierung "ganz gut aussehen" lassen.
Für mich wären folgende Fragen wichtig gewesen:
1. Warum wurde der Schutzschirm mit einer Verordnung geregelt und damit unter Umgehung des Deutschen Bundestages und seiner gewählten Vertreter?
2. Verschiedene Gruppen wurden vor der Verkündung der Verordnung in den Beratungsprozess einbezogen. Warum wurden deren Argumente nicht in der Verordnung berücksichtigt?
3. Wußte die Bundesregierung bereits im April 2020, dass die "Pandemie" ab 01.07.2020 keinen Einfluß mehr auf das Umsatzgeschehen der Heilmittelerbringer hat, denn woher wußte die Bunderegierung im April 2020, dass der Schutzschirm lediglich den Zeitraum 01.04. - 20.06.2020 regeln muss?
4. Warum wurden für die Berechnung der Ansprüche der Heilmittelerbringer Rechnungseingänge (aus IV. Q 2019) bei den GKV´n herangezogen, obwohl die Heilmittererbinger doch taggenaue Umsätze an die GKVén übermitteln müssen, auf die beispielsweise der Heilmittelreport GKV-Heilmittel - GKV-Heilmittel zeitnah und detailliert seine Daten bezieht?
5. Warum wurden zur Berechnungsgrundlage für Auszahlungsansprüche aus dem Schutzschirm die Rechnungseingänge der Heilmittelerbringer aus dem 4. Quartal 2019 herangezogen wohl wissen, dass durch die ungewöhnlich langen Weihnachtsferien 2019 mit einem verspäteten Rechnungseingang der Abrechnungszentren bei den Krankenkassen zu rechnen war? Wie hoch sind die dadurch nicht antragsberechtigen Ausfälle der Heilmittelerbringer?
Meine Hoffnung ist die physio.de Redaktion bei der Beantwortung dieser Fragen. Eine der nächsten Bundespressekonferenzen sollte Gelegenheit dazu bieten.
" ... alternativlos ... "
Alternativlos ist etwas, wenn es für denjenigen, der es so sieht Zeit wird, die Bühne zu verlassen. Für kluge und umsichtige Menschen mit Verantwortungsbewußtsein gibt es immer eine Altenative. Die gab und gibt es in diesem Fall auch.
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„Entwicklungen bei den Ausgaben
Die einzelnen Ausgabenbereiche entwickelten sich recht unterschiedlich. So hat der Rückgang bei planbaren Leistungen bei den Krankenhausausgaben im 1. Halbjahr zu einem Minus von 2,4 Prozent geführt. Bei Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gab es einen Rückgang von 15,2 Prozent, bei zahnärztlicher Behandlung von 3,6 Prozent, beim Zahnersatz von 9,0 Prozent und bei Heilmitteln von 1,8 Prozent."
GKV-Finanzentwicklung im 1. Halbjahr 2020: Krankenkassen erzielen in der Coronakrise Überschüsse
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tom1350 schrieb:
Die Frage ist, wie groß die Not in Wirklichkeit war?
„Entwicklungen bei den Ausgaben
Die einzelnen Ausgabenbereiche entwickelten sich recht unterschiedlich. So hat der Rückgang bei planbaren Leistungen bei den Krankenhausausgaben im 1. Halbjahr zu einem Minus von 2,4 Prozent geführt. Bei Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gab es einen Rückgang von 15,2 Prozent, bei zahnärztlicher Behandlung von 3,6 Prozent, beim Zahnersatz von 9,0 Prozent und bei Heilmitteln von 1,8 Prozent."
GKV-Finanzentwicklung im 1. Halbjahr 2020: Krankenkassen erzielen in der Coronakrise Überschüsse
Dem gegenüber stehen im 1. Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 80.000.000 € Mindereinnahmen ( -1,76% ).**
Darüber hinaus eventuelle Einsparungen durch Kurzarbeit.
* Antwort 5
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**
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tom1350 schrieb:
810.072.021,36 € ist die Summe der Ausgleichszahlungen, welche aus dem Gesundheitsfonds bezahlt wurden.*
Dem gegenüber stehen im 1. Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 80.000.000 € Mindereinnahmen ( -1,76% ).**
Darüber hinaus eventuelle Einsparungen durch Kurzarbeit.
* Antwort 5
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Das darf man niemanden erzählen.
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tom1350 schrieb:
Der Einnahmenverlust GKV im 1. Halbjahr 20 gegenüber dem Vorjahreszeitraum wurde um das 10fache durch die Ausgleichszahlungen ersetzt!
Das darf man niemanden erzählen.
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Xela schrieb:
@ tom
" ... alternativlos ... "
Alternativlos ist etwas, wenn es für denjenigen, der es so sieht Zeit wird, die Bühne zu verlassen. Für kluge und umsichtige Menschen mit Verantwortungsbewußtsein gibt es immer eine Altenative. Die gab und gibt es in diesem Fall auch.
Ich habe bislang 0,00€ vom sogenannten Rettungsschirm erhalten.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Frank N.
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tank schrieb:
Ich freue mich für alle Praxisinhaber, die eine solche Zahlung erhalten haben.
Ich habe bislang 0,00€ vom sogenannten Rettungsschirm erhalten.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Frank N.
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nathi94 schrieb:
Was für eine Farce. 17400 Euro für jede Praxis. Ach da hatte ich wohl vergessen, das wir Physiotherapeuten Grossverdiener sind. Und das alles ohne Privatpatienten und BG. Dann stellt sich doch nur noch die Frage, wieso es bei diesen gigantischen therapeutisch freundlichen Vergütungen einen Fachkräftemangel gibt. Ja, ja ganz nach Pippi Langstrumpf: " Wir malen uns die Welt, wie sie uns gefällt."
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Younes schrieb:
Es ist sowas von ungerecht, auch 0,00 € Schutzschirm. Ich dachte das ist die Aufgabe von Physio.de auf sowas aufmerksam zumachen!?.
Und das obwohl wir tagtäglich 10 und mehr Stunden am Patienten verbracht haben und nur die laufenden Kosten vorgelegt haben und im Januar die 3 Monate abgerechnet haben.
Fazit ist, diejenigen die Ihren Arbeitseinsatz gebracht haben gehen leer aus während andere, welche Ihre Praxis noch niemals eröffnet haben einen Pauschalbetrag bekommen haben. Nicht viel zwar, aber immerhin mehr als wir Praxisinhaber mit hohem Arbeitspensum für das 3. Quartal 2019.
Einsprüche und Briefe an entsprechende Stellen sind Schall und Rauch.
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bettina 959 schrieb:
Mir ging es ebenso, wenngleich nicht 0,00 € sodoch immerhin 187.24€ . Das entspricht einem Regenschirm von guter Quallität.
Und das obwohl wir tagtäglich 10 und mehr Stunden am Patienten verbracht haben und nur die laufenden Kosten vorgelegt haben und im Januar die 3 Monate abgerechnet haben.
Fazit ist, diejenigen die Ihren Arbeitseinsatz gebracht haben gehen leer aus während andere, welche Ihre Praxis noch niemals eröffnet haben einen Pauschalbetrag bekommen haben. Nicht viel zwar, aber immerhin mehr als wir Praxisinhaber mit hohem Arbeitspensum für das 3. Quartal 2019.
Einsprüche und Briefe an entsprechende Stellen sind Schall und Rauch.
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sandra132 schrieb:
Ja, 17400 dann habe ich auch etwas verpasst. Warscheinlich in einigen Regionen, aber nicht bei mir. Bis heute habe ich Coronabedingt minus, wie es hier weitergehen soll? Nach wie vor haben Patienten Angst und aktuell wieder mehr. Gehts so weiter, gibt es uns nicht mehr. Ausgaben steigen, Einnahmen fallen. Von früheren Wartezeiten, gibts heute Termine gleich.
die hier gemachte Aussage,es seien 40% vom GKV-Umsatz des 4.Quartales 2019 erstattet worden, stimmt nicht,da die Erlöse aus dem Rehasport nicht berücksichtigt wurden.
MfG
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Und einige Berufskollegen sind ja der Meinung, wir bräuchten die Hilfen gar nicht. Ich weiß zwar nicht wie diese Kollegen darauf kommen, aber btw
Ich kann nur sagen, nach 5 Wochen Praxisschliessung, wegbleiben der Patienten usw. war ich schon darauf angewiesen und die BWA beim Steuerberater gibt mircRecht
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Thunra schrieb:
Nicht nur der ReHa -Sport. Da gab es noch einiges mehr, was nicht einbezogen wurde...
Und einige Berufskollegen sind ja der Meinung, wir bräuchten die Hilfen gar nicht. Ich weiß zwar nicht wie diese Kollegen darauf kommen, aber btw
Ich kann nur sagen, nach 5 Wochen Praxisschliessung, wegbleiben der Patienten usw. war ich schon darauf angewiesen und die BWA beim Steuerberater gibt mircRecht
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tom1350 schrieb:
Ja, richtig ist es zu sagen, dass 810 Mio. € Ausgleichszahlungen geflossen sind, bei einem GKV Umsatzrückgang 1. Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 80 Mio. €.
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Frank Sassmann schrieb:
Hallo zusammen,
die hier gemachte Aussage,es seien 40% vom GKV-Umsatz des 4.Quartales 2019 erstattet worden, stimmt nicht,da die Erlöse aus dem Rehasport nicht berücksichtigt wurden.
MfG
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