WIR haben das wovon andere
träumen…
unglaublich interessante Patienten.
Künstler, Musiker, Tänzer und
komplexe Krankheitsbilder.
das bedeutet: nichts für eine
„Fabrik“
Unter
www.haid-gesundheitswerkstatt.de
erfährst du mehr über uns.
Wir sind eine kleine Praxis, gerade
das ist unsere Stärke.
Wir arbeiten in 30min Takt, unsere
Therapien planen wir individuell,
was für den Patienten und
Therapeuten viel Qualität
bedeutet.
Wir bieten flexible Arbeitszeiten,
eine 2-4 Tage W...
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Der ZVK hatte sich Ende der 80er Jahre mit der AOK für das Saarland nicht auf eine neue Honorarvereinbarung einigen können. Daraufhin forderte der Verband seine Mitglieder auf, die Kassenversorgung zu verweigern und nur noch gegen Privatrechnung zu behandeln. Dagegen zog die AOK vor Gericht und meinte, der alte, ausgelaufene Versorgungsvertrag wirke nach.
Im Juni hatte das BSG entschieden, dass Ärzten kein Recht auf Streik oder Boykott zusteht. Doch die Krankengymnasten seien nicht direkt in das gesetzliche Versorgungssystem eingebunden, betonte nun das BSG. Es sei legitim, wenn sich solche Berufsgruppen in Verbänden zusammenschlössen, um nicht einseitig den Honorarvorstellungen der Krankenkassen ausgeliefert zu sein. Auch wirkten die zwischen Kassen und Verbänden geschlossenen Verträge nicht über die vereinbarte Frist hinaus fort.
Nach zwei weiteren Urteilen können die Fachverbände umgekehrt aber auch kein Versorgungsmonopol beanspruchen. Vielmehr dürften die Kassen parallel beispielsweise Verträge auch mit den Apotheken abschließen, im konkreten Fall über die Abgabe orthopädischer Hilfsmittel. (AZ: B 3 KR 17/00 R)
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