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T-RENA
T-RENA steht für ein „Training zur Rehabilitation und Nachsorge“. Es wird von der deutschen Rentenversicherung finanziert und zielt darauf ab, PatientInnen, die ihre Zielsetzung in der Reha noch nicht erreicht haben, im Anschluss weiterzubehandeln. Die TeilnehmerInnen trainieren an 26 Terminen jeweils eine Stunde lang in Gruppen von bis zu zwölf Personen an Geräten, ähnlich der KGG. Mindestens acht Geräte, die nicht zu den Kleingeräten zählen, sollten für die Durchführung der Übungen verfügbar sein. Dazu gehören:
Ergänzend sind Matten, Hanteln, Therabänder, verschiedene Hocker, Keilkissen und Lagerungshilfen erforderlich, um ein umfassendes Ganzkörpertraining anzubieten.• Laufband, Stepper oder Ergometer mit der Möglichkeit zur Herzfrequenzmessung.
• Seilzugsysteme oder ähnliche Zugapparate.
• Mindestens sechs spezifische Geräte für Übungen, die auf die oberen und unteren Extremitäten sowie den Rumpf abzielen.
Dazu muss die Einrichtung mindestens zwei TherapeutInnen bereitstellen, die folgende Qualifikationen mitbringen:
Vergütet wird der Ersttermin mit 58,12 Euro, alle folgenden Termine mit 9,89 Euro pro Training. Ist der Kurs voll ausgelastet sind also ungefähr 100 Euro Umsatz die Stunde möglich.• Der erste Therapeut sollte eine Ausbildung als Physiotherapeut oder Sportwissenschaftler mit Spezialisierung auf Rehabilitation/Prävention haben und muss einen MTT-Grundkurs (mindestens 50 Unterrichtseinheiten) absolviert haben. Weiterführende Kurse oder spezialisierte Zusatzqualifikationen in Orthopädie oder Rheumatologie sind vorteilhaft.
• Der zweite Therapeut benötigt ebenfalls eine fundierte Ausbildung in Physiotherapie oder Sportwissenschaften und sollte den Kurs KG-Gerät (40 Unterrichtseinheiten) absolviert haben.
Oft berichten PatientInnen, sie nähmen nach der Reha noch am multimodalen „IRENA“-Programm (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge) teil. Bei IRENA wird das Krafttraining noch multimodal durch weitere Komponenten, wie zum Beispiel Entspannungsverfahren oder Ernährungsberatung ergänzt, weswegen dieses Programm nur in Reha-Einrichtungen zum Einsatz kommt. Im Gegensatz dazu kann T-RENA auch in einer Physiotherapiepraxis angeboten werden.
RV-Fit
Seit 2017 wird die Rentenversicherung auch für Präventionsleistungen in die Pflicht genommen (wir berichteten). Dazu werden TeilnehmerInnen im Rahmen von RV-Fit in der ersten Phase für drei Tage von der Arbeit freigestellt, um eine intensive stationäre Startphase zu bestreiten. Alternativ kann die Startphase für fünf Tage ambulant besucht werden. Der Arbeitgeber ist hierbei verpflichtet, die TeilnehmerInnen unter fortlaufender Entgeltzahlung freizustellen. Nach der Startphase trainieren die PatientInnen berufsbegleitend ein bis zweimal die Woche über einen Zeitraum von drei Monaten im Beisein eines Trainers und daraufhin noch einmal drei Monate allein. Das Programm wird mit einem dreitägigen „Refresher“, der noch einmal von der Arbeit freigestellt stattfindet, beendet.
Über die Zulassungsvoraussetzung für RV-Fit ist uns nichts bekannt. Telefonisch wurde uns seitens der Rentenversicherung (nicht unbedingt freundlich) mitgeteilt, dass die Verträge individuell auf Anfrage ausgehandelt werden. Aus den Rahmenkonzept Prävention geht hervor, dass aufgrund des multimodalen Charakters des Programms eher Reha-Einrichtungen für die Durchführung in Frage kommen. Die hohen Mindestanforderungen und die intransparenten Zulassungsvoraussetzungen erklären wahrscheinlich auch, warum nach zuletzt veröffentlichten Statistiken im Jahr 2022 lediglich 22.500 Versicherte an dem Programm teilnahmen.
Rehasport
Lauft Sozialgesetzbuch (SGB IX) steht jedem Menschen, der unmittelbar von Behinderung bedroht oder betroffen ist, die Möglichkeit zum Rehabilitationssport offen. Drückt man ein Auge zu, trifft das auf so gut wie alle PatientInnen zu, die regelmäßig eine Physiotherapiepraxis besuchen, denn Schmerz behindert Menschen häufig in unterschiedlichsten Lebenssituationen.
Beliebt ist der Rehasport vor allem bei ÄrztInnen aufgrund der Gelegenheit, extrabudgetär Bewegung zu verordnen. PatientInnen müssen die Verordnung, die in der Regel über 50 Einheiten umfasst und die innerhalb von 18 Monaten einzulösen sind, von der Krankenkasse genehmigen lassen. Meist ist dies Formsache.
Wer Rehasport anbietet, braucht zunächst einmal einen Trainer mit Rehasport-Lizenz. PhysiotherapeutInnen können diese in einem einwöchigen Lehrgang erhalten, Fitness-TrainerInnen besuchen hierfür eine vierwöchige Fortbildung. Ursprünglich sollten Sportvereine die Veranstalter von Rehasport sein. Daher ist es auch heute noch geläufig, dass Praxen sich Vereine ins Haus holen, die formal nur auf dem Papier bestehen und letztlich nur die Abrechnung für einen Pauschalbetrag pro Teilnahme (bis zu 20 Prozent) erledigen. Mittlerweile ist es Praxen auch möglich, sich einem der Rehasportverbände anzuschließen, um das Gruppentraining ohne Verein im Haus durchzuführen.
Rehasport wird in Gruppen von bis zu 15 Leuten mit Kleingeräten durchgeführt. Die Einheiten dauern 45 Minuten und werden je nach Bundesland und Krankenkasse mit einem Betrag zwischen 6 Euro und 6,50 Euro pro Teilnahme vergütet. Theoretisch sind so knapp 100 Euro Umsatz die Stunde möglich. Die Kombination aus Zielgruppe („Sie sollten mal was Sport treiben“), sowie die Rahmenbedingungen (eineinhalb Jahre für 50 Teilnahmen), führt oft zu einer eher unregelmäßigen Teilnahme der PatientInnen. Viele Anbieter belegen daher ihre Kurse über, mit dem Risiko, bei einer der häufig durchgeführten strengen Kontrolle seitens der Rehasportverbände zu viele Leute auf der Trainingsfläche stehen zu haben.
Rehasport kann auch als Herzsportgruppe angeboten werden. Hier ist immer die Anwesenheit eines Arztes notwendig, dafür gibt es knapp vier Euro mehr pro Teilnehmer als in den Standardgruppen.
Die Preislisten gibt es hier.
Funktionstraining
Wer eine Rehasport-Verordnung in die Hand nimmt, sieht auf der einen Seite ein Formblatt für Rehasport, auf der anderen Seite das sogenannte Funktionstraining. Gerüchten zufolge hatte die Rheuma-Liga indirekten Einfluss auf die Verhandlungen zur Ausgestaltung des Rehasports. Die Ehefrau eines Verhandlers, offenbar von Rheuma betroffen, lobte ihr „Funktionstraining“, das sie einmal die Woche besuchte und bewirkte, dass für Rheumatiker ein separates Training etabliert wird. Rückblickend lässt sich diese Geschichte nicht verifizieren, aber es würde erklären, warum ein dem Rehasport sehr ähnliches Konzept noch einmal unter anderem Namen verkauft wird. Funktionstraining dauert lediglich 30 Minuten lang und findet ebenfalls in Gruppen von bis zu 15 Leuten statt. Meist ist die Rheuma-Liga für die Ausrichtung verantwortlich. Mittlerweile dürfen auch TrainerInnen mit Rehasport-Lizenz Funktionstraining anbieten. Die Vergütung ist noch einmal geringer als beim Rehasport und liegt bei 5,44 Euro pro Teilnehmer.
Erst rechnen, dann zugreifen.
Da PatientInnen manchmal auch parallel zur Physiotherapie oben genannte Programme durchführen, hilft es. die Programme zu kennen, um Übungsprogramme anpassen und mit Wissen über den aktuellen Reha-Markt glänzen zu können.
Ob T-RENA, Rehasport oder Funktionstraining in die Praxis integriert werden, hängt von einigen strategischen Überlegungen ab: Ist die Einrichtung ohnehin ausgelastet, sollte sorgfältig abgewogen werden, ob TherapeutInnen für andere Programme abgestellt werden. 100 Euro in der Stunde klingen viel, ist aber bereits mit zwei KGG-PatientInnen zu erwirtschaften. Zumal es gefährlich sein kann, mit einer vollen Gruppenauslastung zu rechnen. Diese ist in der Regel nicht zu erreichen. Oft wird empfohlen, Konzepte für Rehasport und T-Rena als Türöffner für zusätzliche Selbstzahler-Leistungen zu nutzen. Das kann bei einem Teil der PatientInnen funktionieren und so zusätzliche Kundschaft generieren. Vor allem bei Rehasport-TeilnehmerInnen lässt sich ein gewisser Widerwille erkennen, Geld für Sport auszugeben. Die Kasse zahlt ja schließlich auch. Und ist es beim gegenwärtigen Markt sinnvoll, teures Personal mit Verkaufsgesprächen zu verheizen?
Wer aber dennoch viel Fläche und Kapazitäten zur Verfügung haben sollte, kann über die Angebote sein Portfolio erweitern. Dazu lassen sich Informationen bei der Rentenversicherung oder den Rehasportverbänden (Rehasport Deutschland, Bundesverband Rehabilitationssport) einholen.
Daniel Bombien / physio.de
RehasportFunktionstrainingRV-FitBegriffsklärungRehabilitationPräventionskurseRentenversicherungRheuma-Liga
Die Realität (zumindest in unserer Region) ist aber leider, dass viele Ärzte die Empfehlung oder Verordnung solcher Maßnahmen immer wieder dazu misbrauchen, ihr eigenes Gewissen zu beruhigen, wenn sie ihren Patienten eine zwar erforderliche aber budgetrelevante Einzelbehandlung vorenthalten.
Oft ist die Zusammensetzung solcher Gruppen derart inhomogen, dass die mit der Durchführung der Maßnahme betrauten Therapeuten allenfalls noch eine allgemeine Beaufsichtung, keinesfalls aber eine inhaltlich sinnvolle Ausgestaltung der Trainingseinheiten hinbekommen. Was uns Patienten regelmäßig von ihren Terminen berichten, erinnert mich immer wieder an die Gruppenbespaßungen aus meinem Praktikum in der Psychiatrie während meiner Ausbildung.
Ein von einer Investment-Gesellschaft aufgekauftes EAP-Zentrum unserer Region steckt auch immer wieder EAP-Patienten mit akuten postoperativen Zuständen in solche Gruppen hinein, um Zeit zu schinden und Personal zu sparen. Patienten mit VKB-Rupturen dürfen dann z.B. Hockergymnastik in der Rentnergruppe mitmachen.
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Dies ist ausschließlich nach einer erfolgten Reha durch die RehamedizinerInnen ausstellbar.
Und Hockergymnastik darf es da auch nicht geben.
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Tiefschwarz schrieb:
Mit T-RENA und RV-Fit kann kein Arzt aus deiner Gegend sein Gewissen beruhigen, da er es garnicht verordnen kann.
Dies ist ausschließlich nach einer erfolgten Reha durch die RehamedizinerInnen ausstellbar.
Und Hockergymnastik darf es da auch nicht geben.
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Horatio72 schrieb:
@Tiefschwarz was es nicht geben darf und gibt sind 2 paar Schuhe..
Wir hatten sogar schon Patienten in der Praxis, die unmittelbar nach der VKB-OP mit einer Rehasport-VO in der Praxis standen und hierfür Termine machen wollten. Du glaubst gar nicht, was sich manche Ärzte alles ausdenken, um ihre Budgetauslastung gegen 0% zu drücken! Ganz aktuell haben wir einen jungen AOK-Versicherten bei uns in Behandlung, dem nach notfallmäßig operierten Compatementsyndrom mit Fußheberparese und massiver EInschränkung des OSG am 2. April 6 x KG AUF PRIVATREZEPT vom Hausarzt verordnet wurde, weil sein Budget angeblich bereits überzogen wäre. AM 2. APRIL!!! rageragerageragerage
Der gleiche Hausarzt hat diese Praxis erst vor Kurzem übernommen und als erste Amtshandlung seinen Sprechstundenhilfen das Gehalt um einen dreistelligen Betrag gekürzt. Begründung hierfür war, er hätte seinem Vorgänger so viel Ablöse bezahlen müssen, dass er sich das viele Geld jetzt irgendwie wieder zurückholen müsse. Natürlich haben die (fachlich sehr fitten!) Sprechstundenhilfen alle sofort gekündigt. Jetzt hat er nur noch Anfängerinnen und Azubis in der Anmeldung und immer mehr Patienten stimmen mit den Füßen ab! joyjoyjoyjoyjoy
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MikeL schrieb:
@Tiefschwarz
Wir hatten sogar schon Patienten in der Praxis, die unmittelbar nach der VKB-OP mit einer Rehasport-VO in der Praxis standen und hierfür Termine machen wollten. Du glaubst gar nicht, was sich manche Ärzte alles ausdenken, um ihre Budgetauslastung gegen 0% zu drücken! Ganz aktuell haben wir einen jungen AOK-Versicherten bei uns in Behandlung, dem nach notfallmäßig operierten Compatementsyndrom mit Fußheberparese und massiver EInschränkung des OSG am 2. April 6 x KG AUF PRIVATREZEPT vom Hausarzt verordnet wurde, weil sein Budget angeblich bereits überzogen wäre. AM 2. APRIL!!! rageragerageragerage
Der gleiche Hausarzt hat diese Praxis erst vor Kurzem übernommen und als erste Amtshandlung seinen Sprechstundenhilfen das Gehalt um einen dreistelligen Betrag gekürzt. Begründung hierfür war, er hätte seinem Vorgänger so viel Ablöse bezahlen müssen, dass er sich das viele Geld jetzt irgendwie wieder zurückholen müsse. Natürlich haben die (fachlich sehr fitten!) Sprechstundenhilfen alle sofort gekündigt. Jetzt hat er nur noch Anfängerinnen und Azubis in der Anmeldung und immer mehr Patienten stimmen mit den Füßen ab! joyjoyjoyjoyjoy
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pt ani schrieb:
@MikeL Heftig! Möge der Markt das regeln. Ich fürchte allerdings, dass nicht.
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Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Hinter all diesen Leistungen steckt im Prinzip viel Potential, insbesondere um Patienten abzuholen, die von sich aus keinerlei Sport- oder Bewegungsaffinität besitzen.
Die Realität (zumindest in unserer Region) ist aber leider, dass viele Ärzte die Empfehlung oder Verordnung solcher Maßnahmen immer wieder dazu misbrauchen, ihr eigenes Gewissen zu beruhigen, wenn sie ihren Patienten eine zwar erforderliche aber budgetrelevante Einzelbehandlung vorenthalten.
Oft ist die Zusammensetzung solcher Gruppen derart inhomogen, dass die mit der Durchführung der Maßnahme betrauten Therapeuten allenfalls noch eine allgemeine Beaufsichtung, keinesfalls aber eine inhaltlich sinnvolle Ausgestaltung der Trainingseinheiten hinbekommen. Was uns Patienten regelmäßig von ihren Terminen berichten, erinnert mich immer wieder an die Gruppenbespaßungen aus meinem Praktikum in der Psychiatrie während meiner Ausbildung.
Ein von einer Investment-Gesellschaft aufgekauftes EAP-Zentrum unserer Region steckt auch immer wieder EAP-Patienten mit akuten postoperativen Zuständen in solche Gruppen hinein, um Zeit zu schinden und Personal zu sparen. Patienten mit VKB-Rupturen dürfen dann z.B. Hockergymnastik in der Rentnergruppe mitmachen.
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Beim Irena Programm gehst du an die Geräte und machst Rehasport, was spricht also dagegen MLD und KG zusätzlich zu machen?
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Ahn schrieb:
Habe selber schon am Irena Programm teilgenommen und gleichzeitig noch MLD und KG gehabt.
Beim Irena Programm gehst du an die Geräte und machst Rehasport, was spricht also dagegen MLD und KG zusätzlich zu machen?
kein Nachsorgeprogramm der DRV schließt eine gleichzeitige Heilmittelverordnung aus, auch wenn das die Ärzte immer wieder gerne behaupten. Ich habe auch schon mehrere Konversationen mit Ärzten gehabt und auch mit der ein oder anderen Ärztekammer. In den internen Papieren der Verbände wird immer wieder darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Rezeptierung bei Nachsorge nicht stattfinden soll. So weit ich weiß, gibt es keine rechtlich bindende Aussage dazu, es scheint also eine Grauzone zu sein. Interessant ist aber vielleicht, dass den Patienten im Rahmen einer Nachsorgeverordnung prinzipiell nur KG in der Gruppe zusteht und das ist meistens weder zielführend noch das, was die Patienten wollen.
Die KK bezahlt die Verordnung aber ganz sicher, diese Sorge kann ich dir nehmen. Ist die Verordnung erst ausgestellt (und da liegt meistens das Problem), wird diese auch von der KK bezahlt.
Viele Grüße!
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Fritz Hartl schrieb:
Hallo Ute,
kein Nachsorgeprogramm der DRV schließt eine gleichzeitige Heilmittelverordnung aus, auch wenn das die Ärzte immer wieder gerne behaupten. Ich habe auch schon mehrere Konversationen mit Ärzten gehabt und auch mit der ein oder anderen Ärztekammer. In den internen Papieren der Verbände wird immer wieder darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Rezeptierung bei Nachsorge nicht stattfinden soll. So weit ich weiß, gibt es keine rechtlich bindende Aussage dazu, es scheint also eine Grauzone zu sein. Interessant ist aber vielleicht, dass den Patienten im Rahmen einer Nachsorgeverordnung prinzipiell nur KG in der Gruppe zusteht und das ist meistens weder zielführend noch das, was die Patienten wollen.
Die KK bezahlt die Verordnung aber ganz sicher, diese Sorge kann ich dir nehmen. Ist die Verordnung erst ausgestellt (und da liegt meistens das Problem), wird diese auch von der KK bezahlt.
Viele Grüße!
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Ute123 schrieb:
Hallo Fritz, vielen lieben Dank für die Info. Das hilft mir weiter. Gruß Ute
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Horatio72 schrieb:
Ich habe genau dieses Problem auch schon mehrfach gehabt und habe einfach keinen Bock mehr auf Diskussionen. Ich habe sowohl mit Ärzten als auch Kassen schon versucht darüber zu diskutieren und die Meinung von beiden ist das es NICHT geht. Mittlerweile ist es mir egal ob das stimmt oder nicht, ich mache es einfach nicht mehr. Auch weil durch die IRENA Programme ganz oft plötzlich die Termine alle zeitlich verändert werden mussten. Dann nehme ich sie lieber ganz raus. Die Warteliste freuts., Meine Nerven auch ;)
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Problem beschreiben
Ute123 schrieb:
Wir hatten in der letzten Zeit einige Patienten, die an T-RENA oder IRENA Programm teilgenommen haben. Auf Nachfrage bei den jeweiligen KK haben wir die Info bekommen, dass gleichzeitig keine andere Einzeltherapie durchgeführt werden darf, bzw die KK das nicht bezahlt. Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht? Oder habt Ihr andere Infos?
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