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BKK weisen Forderung nach Mindestbeitrag entschieden zurück
18.04.2000 • 0 Kommentare

Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen weist die Forderung der Ersatzkassen nach einem einheitlichen
Mindestbeitragssatz von 12,7 Prozent entschieden zurück. Damit verlören die Versicherten die Chance, sich in einer günstigen gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, betonte der BKK-Bundesverband heute in Berlin. «Fatal» an diesem
«wettbewerbsfeindlichen Vorschlag» sei, dass der Anreiz zum möglichst wirtschaftlichen Verhalten für die gesetzlichen Krankenkassen verloren ginge.


Laut einem internen Positionspapier, über das die «Berliner Zeitung» berichtet, verlangt der Verband der
Angestellten-Krankkassen (VdAK) die Einführung eines generellen Mindestbeitragssatzes von 12,7 Prozent. Damit wolle der Verband verhindern, dass immer mehr Versicherte von den teuren Krankenversicherungen wie Barmer oder AOK zu den billigeren Betriebskrankenkassen (BKK) wechseln. Folge wäre nach Angaben der Zeitung, dass rund fünf Millionen BKK-Versicherte höhere Abgaben zahlen müssten. Mit diesem Geld sollen die Beitragssätze der anderen Kassen subventioniert werden. Das Bundesgesundheitsministerium wies die Forderungen des VdAK zurück. «Wir brauchen einen vernünftig
regulierten Wettbewerb und keine staatlich verordneten
Mindestbeiträge», sagte Staatssekretär Erwin Jordan der «Berliner Zeitung». Solche Maßnahmen würden «tendenziell verhindern», dass die
Kassen sich weiter möglichst «kostengünstig» verhielten. Im Interesse der Beitragszahler müsse die Sparpolitik im Gesundheitswesen fortgesetzt werden, betonte Jordan.


Nach dem Ersatzkassen-Plan müssten die BKKs ihre Versicherten stärker zu Kasse bitten, monierte der Bundesverband. Einen Beitragssatz unter 12,7 Prozent hätten gegenwärtig rund fünf Millionen BKK-Versicherte. Durch die günstigen Beitragssätze sparten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jährlich rund zwei Milliarden Mark. Der
Vorstoß der Ersatzkassen zeige zudem, dass diese schlechte Verlierer im Wettbewerb seien. Nach vergleichsweise geringen
Mitgliederverlusten 1999 (zirka zwei Prozent) versuchten die
Ersatzkassen ihre Mitbewerber mit Hilfe der Politik auszuschalten. Dagegen hätten die Angestellten-Kassen von 1990 bis 1996 (Beginn der Wahlfreiheit) ihre Mitgliederzahlen verdreifacht - zu Lasten der
Ortskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen.


Der SPD-Gesundheitsexperte Rudolf Dreßler schloss dagegen einen Krankenkassen-Mindestbeitrag von 12,7 Prozent nicht aus. Dieser Beitragssatz sei «in Zukunft mit Sicherheit der Kristallisationspunkt, an dem sich die Diskussion ausrichten muss», sagte Dreßler im Deutschlandfunk. Dieser Vorschlag einiger Krankenkassen müsse «ganz ernsthaft» geprüft werden. Andere
Möglichkeiten der Wettbewerbsbeschränkung sehe er nicht, fügte Dreßler hinzu.


Kritik erntete Dreßler dafür vom gesundheitspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dieter Thomae. Der Vorschlag würde den Abschied von der gegliederten Krankenversicherung bedeuten. Kartellartige Vorgaben schalteten den Wettbewerb aus und schadeten dem Verbraucher. «Es drängt sich der Eindruck auf, dass die
Ersatzkassen so viel Angst vor dem Wettbewerb haben, dass sie lieber Selbstmord begehen», betonte Thomae in Berlin.


Eine Sprecherin des BKK-Bundesverbandes wies auf Anfrage zudem den Vorwurf zurück, die Betriebskrankenkassen seien «Yuppie»-Kassen, die nur junge und gesunde Versicherte aufnehme. «Wir nehmen jeden auf, der sich bei uns meldet», sagte die Sprecherin.


Quelle: Berlin (ddp)

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