Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
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Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
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- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Die vorliegenden Zahlen zeigen laut DIE LINKE zwar einen Ausgabenanstieg im Heilmittelbereich, daraus könne allerdings nicht automatisch auf eine Versorgung entsprechend der tatsächlichen Behandlungsbedarfe geschlossen werden. Starke regionale Unterschiede in der Dichte der Leistungserbringer sowie der Verordnungshäufigkeit lassen Missstände vermuten. Kessler fordert Gesundheitsminister Spahn in diesem Zusammenhang dazu auf, „umgehend eine Forschungsstudie über den tatsächlichen Versorgungsbedarf auszuschreiben und darüber, welche Optionen es gibt, eine angemessene Versorgung vom Wohnort unabhängig zu machen“.
Es folgt eine Kurzzusammenfassung der kleinen Anfrage:
Frage Nr. 1: Wie hat sich die Anzahl der Heilmittelleistungen seit dem Jahr 2008 entwickelt?
Antwort der Bundesregierung: Verweis auf das Heilmittelinformationssystem der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-HIS)
Frage Nr. 2: Wie hat sich die Anzahl der Hausbesuche im Bereich der Heilmittelleistungen seit dem Jahr 2008 entwickelt?
Antwort: Verweis auf GKV-HIS
Frage Nr. 3: Wie hat sich die Anzahl der Hausbesuche in stationären Pflegeinrichtungen im Bereich der Heilmittelleistungen seit dem Jahr 2008 entwickelt?
Antwort: Es sind keine Daten verfügbar.
Frage Nr. 4: Wie haben sich die Anteile der Indikationen bei den Verordnungen in den jeweiligen Heilmittelbereichen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Antwort: Es sind keine Daten verfügbar. Die Auswertung über GKV-HIS ist erst ab dem 1. Quartal 2019 möglich.
Frage Nr. 5: Wie hat sich die Anzahl der Verordnungen außerhalb des Regelfalles (langfristiger Heilmittelbedarf) im Bereich der Heilmittelleistungen seit dem Jahr 2008 entwickelt?
Antwort: Es sind keine Daten verfügbar. Die Auswertung über GKV-HIS ist erst ab dem 1. Quartal 2019 möglich.
Frage Nr. 6 / 7 / 8: Liegen aktuelle Versorgungsquoten* für die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE stellten im Juli eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Flächendeckende Versorgung mit Physio-, Ergo-, Logopädie, Ernährungstherapie und Podologie“. Unter Bezugnahme auf die Fachkräfteengpassanalyse 2018 und Daten aus der Heilmittel-Schnellinformation (Stand 12.02.2019) fordern die Politiker um Dr. Achim Kessler in zehn Fragen eine Stellungnahme der Bundesregierung zum aktuellen Stand der Heilmittelversorgung.Heilmittelversorgung vor? Wie erklären sich nach Kenntnis der Bundesregierung die regionalen Unterschiede?
Antwort: Es sind keine aktuellen Daten verfügbar. Der BARMER Heil- und Hilfsmittelreport aus dem Jahr 2016 lässt einen Zusammenhang zwischen der Dichte/Anzahl der Heilmittelerbringer in einer Region und den erbrachten Leistungen vermuten.
Frage Nr. 9: Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgungsquoten im Rahmen einer wirtschaftlichen, ausreichenden, notwendigen und zweckmäßigen Versorgung?
Antwort: Auf Basis der vorliegenden Daten sind laut Regierung keine Schlussfolgerungen möglich. Die Verantwortung für die wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Versorgung liegt allein bei den verordnenden Ärzten.
Frage Nr. 10: Anhand welcher Indikatoren wird geprüft, ob eine bedarfsgerechte Versorgung mit Heilmitteln erfolgt?
Antwort: Die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und das Ermessen des verordnenden Arztes reichen aus, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Eine zusätzliche Prüfung ist nicht notwendig.
Die kleine Anfrage sowie die Antworten der Bundesregierung als Volltext inkl. Tabellen aus dem GKV-HIS
finden Sie hier.
*Versorgungsquote ist das Verhältnis von Versicherten, die eine Heilmittelbehandlung erhalten zu den Versicherten, bei denen eine Indikation für eine Heilmittelbehandlung vorliegt
Catrin Heinbokel / physio.de
DIE LINKEkleine AnfrageVersorgungHeilmittel
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tom1350 schrieb:
Herr Kessler, natürlich gibt es keinen nachgewiesenen Versorgungsmangel, auch nicht im ländlichen Raum. Denn statisch erfasst werden nur die abgearbeiteten Verordnungen. Die Verordnungen, welche nicht eingelöst werden, weil sich kein Hausbesuch und/oder zeitnaher Termin findet, tauchen in keiner Statistik auf.
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therapeutin schrieb:
besonders Frage 10 ist toll..."im Ermessen des Arztes" was das bedeutet, kennen wir ja alle
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WinnieE schrieb:
die Antwort auf Frage 10 scheint zu zeigen, dass der Regierung keinerlei Beschwerden von Patienten/Therapeuten/Ärzten vorliegen.......hmmmmm
Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin trägt wie bei allen verordneten Leistungen die Verantwortung dafür, dass die Versicherten die für sie notwendige Behandlungsmethode erhalten und nimmt durch die Verordnung die Steuerung in die erforderliche Behandlungsebene vor. Einer darüber hinausgehenden Prüfung bedarf es nicht.
Für mich liest es sich eher nach "ist doch nicht unser Bier".
Warum eventuell etwas in Schieflage geraten könnte, wird sicherheitshalber gar nicht erst hinterfragt. "Dass nicht sein kann, was nicht sein darf" ....
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Susulo schrieb:
Hab mir erlaubt, mal die Originalantwort zu Frage 10 herauszukopieren:
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden den Versicherten unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zur Verfügung gestellt. Die Heilmittel-Richtlinie konkretisiert den Leistungsanspruch der Versicherten in Bezug auf die Gewährung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Heilmitteln. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie hat der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin in jedem Ein- zelfall nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob eine Verordnung medizinisch notwendig und zweckmäßig ist. Dabei ist er oder sie an die Heilmittel- Richtlinie gebunden. Eine Verweigerung medizinisch notwendiger Heilmittelverordnungen ist mit den vertragsärztlichen Pflichten nicht vereinbar.
Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin trägt wie bei allen verordneten Leistungen die Verantwortung dafür, dass die Versicherten die für sie notwendige Behandlungsmethode erhalten und nimmt durch die Verordnung die Steuerung in die erforderliche Behandlungsebene vor. Einer darüber hinausgehenden Prüfung bedarf es nicht.
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