Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
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Der größere Teil der Fragen bezog sich auf die Hilfsmittelversorgung. Die Gesichtspunkte, welche für Physiotherapeuten relevant waren, hier noch einmal in kurzer knapper Form.
Zertifikatsfortbildungen
Dieses Thema warf Reiner Meier CSU in unnachahmlicher oberpfälzer Art auf.
• G-BA (Josef Hecken): Dieser stößt ins gleiche Horn, er will diese ebenfalls abschaffen.
Schiedsverfahren
• Prof. Neubauer Einzelsachverständiger: Klagen kann man seiner Meinung nach in der deutschen Rechtsordnung nicht verbieten, aber man sollte sie zeitlich begrenzen. Grundsätzlich gibt es für ihn zu viele potentielle Schiedsverfahren. Er spricht sich dafür aus, die Preisfindung bundeseinheitlich zu organisieren.
Direktzugang (DA)
Ein Abgeordneter warf die Frage auf: Liegen denn bei den Therapeuten die Voraussetzungen hierfür überhaupt schon vor und brauchen wir den DA überhaupt?
• LOGO- und ERGO-Verbände: Beide sind ebenfalls dafür.
• Prof. Igl (Einzelsachverständiger): Er hält sowohl das DA-Modell für notwendig als auch das Blanko-VO Modell für dringend notwendig.
Eine Abgeordnete fragte, ist das Studium notwendig für den DA?
Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO)
Prof. Igl: Er plädiert für eine Reform der APO und für die anschließende Einführung des DA. Den Umweg über die Krücke des sektoralen HP hält er für "eben eine Krücke" .
Grundlohnsummenbindung:
SHV: Der Vertreter des SHV spricht sich deutlich für die dauerhafte und nicht nur zeitlich befristete Abschaffung dieser Bindung aus.
Studium:
Vertreterin Hochschulverbund: Ihren Angaben nach ist Deutschland das letzte Land in der EU, das die Gesundheitsberufe nicht akademisch ausbildet. Ihrer Meinung nach ein Unding.
Blankoverordnung:
Mehrere Vertreter der CDU/CSU wollten von den anwesenden Sachverständigen wissen, wie sie zur Einführung einer Blanko-VO stünden.
Wenig überraschend war es für das interessierte Fachpublikum, dass die meisten und kenntnisreichsten Fragen vom einzigen Physiotherapeuten im Deutschen Bundestag Dr. Roy Kühne kamen.• ZVK (Frau Rädlein): Sie begrüßt die Einführung, da der Verband bisher schon gute Erfahrungen mit den bisherigen Modellversuchen gemacht hat.
• G-BA (Prof. Hecken): Er sprach sich auch für die Einführung dieser aus. Seine Bedingung: Der Arzt stellt die Diagnose, die Therapeuten bestimmen dann Frequenz und Heilmittel. Und erst wenn nach vier/fünf Jahren Erfahrungen mit der Blankoverordnung vorliegen, will er über den DA reden.
• Prof. Neubauer: Grundsätzlich ist er der Meinung: mehr Verantwortung bei den Therapeuten, bringe bessere Ergebnisse in der Therapie.
Gleichzeitig legte er auch "den Finger in die Wunde": Das Problem wird die Kostensteuerung sein. Ein Satz von ihm, der aufhorchen lies, lautete ungefähr so: "Machen wir uns nichts vor, die Blankoverordnung ist wohl nicht mehr aufhaltbar!"
Wie geht es jetzt weiter?
Der Gesundheitsausschuss tagt jeden Mittwoch während einer Sitzungswoche des Bundestages (nächste Sitzungswoche ist die KW 50). In einer dieser nächsten Sitzungen wird er jetzt nichtöffentlich über das Gehörte beraten. Und wie in Berlin zu vernehmen ist, ist angedacht, das Gesetz nach zweiter und dritter Lesung am 16. und 17. Februar im Bundestag zu verabschieden.
Wir werden weiter berichten.
Friedrich Merz / physio.de
HHVGGesundheitsausschussGrundlohnsummeZertifikateSchiedsverfahrenDirektzugangAusbildungAkademisierungBlankoverordnung
Ohne den bereits, bei mir , immer praktizierten DIREKTZUGANG sähe es für die Praxis und Patienten sehr miess aus, wir wollen b e s o n d e r s berücksichtigen, den nach der Einheit aufgebauten REGRESSDRUCK für die ehemals, staatlich angestellten Hausärzte,sowie verwöhnt versorgten Patienten in meiner Umgebung jedenfalls, war eine enorme Umstellung und bis heute anhaltender UMDENKUNGSPROZESS, der noch immer nicht abgeschlossen ist!
(tu)
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Norbert Meyer schrieb:
D A
Ohne den bereits, bei mir , immer praktizierten DIREKTZUGANG sähe es für die Praxis und Patienten sehr miess aus, wir wollen b e s o n d e r s berücksichtigen, den nach der Einheit aufgebauten REGRESSDRUCK für die ehemals, staatlich angestellten Hausärzte,sowie verwöhnt versorgten Patienten in meiner Umgebung jedenfalls, war eine enorme Umstellung und bis heute anhaltender UMDENKUNGSPROZESS, der noch immer nicht abgeschlossen ist!
(tu)
ich freue mich darüber zu lesen das der Direkzugang jetzt ersthaft in Erwägung gezogen wird.
Aber ich denke er wird ein juristisches Monster für Viele werden. Warum: Zum einen muss die Dokumentation des Arztes bezüglich der Diagnose sorgfältig sein, um die Notwendigkeit ( wie es derzeit lautet) sicher zu stellen. Dann kommt die zweite Hürde: Zeitnaher Befund des Patienten seitens des Therapeuten, der sich mit dem Arzt decken muß, damit es später keine Missverständnisse mit der Kasse gibt.
Da fängt der Ärger für Viele an. Wer kennt das nicht. Leistung erbracht, aber die Bezahlung der Krankenkasse lässt auf sich warten.
Jetzt ist es aber nicht mehr das fehlerhafte Rezept was zurück kommt und korregiert werden muss, sondern die Fragestellung der medizinischen Notwendigkeit bezüglich der Wahl der therapeutischen Anwendungen seitens der Krankenkassen.
Und dann kommt die rechtsmedizinische Frage der Fachkompetenz. Wieviel medizische Gutachter gibt es wohl in Deutschland, die sich mit den einzelnen physiotherapeutischen Techniken bzw. Anwendungen auskennen? Persönlich habe ich ein sogenanntes orthopädisches Forschungsinstitut kennen gelernt, wo ein Gutachten erstellt wurde. Als Therapeut hätte ich bei der Art Untersuchung kein Therapieansatz gefunden. Der Gutachter kam zu ein Ergebnis: Schmerz beginnt im Kopf. Sein Therapiewahl: Schmerzmittel und Psychopharmaka. ( Wirtschaftlichkeitsprinzip)
Ich schreibe dies hier, weil ich genau diese Vorgehensweise der Krankenkasse ( in meinem Fall eine Privatversicherung) erlebe. Hier wird trotz Diagnose des Arztes und der ausgestellten Verordnung die Zahlung verweigert, weil angeblich keine Notwendigkeit besteht.
Eine zweite Klageschrift von mir ist gerade in Arbeit und das Gerichtsverfahren bzw -Termin steht noch aus. Ich bin sehr gespannt wie die Justiz das Problem dies mal lösen wird zumal meine Ärzte mit im Boot sind.
So sehr ich den Direkzugang begrüße, aber ich sehe noch mehr Problem auf die selbstständigen Therapeuten/innen zukommen. Von der derzeitigen Vergütung ganz zu schweigen.
Wie wird die Krankenkasse reagieren wenn, die Erstbehandlung eines Patienten 1 bis 1 1/2h dauert. Wie sieht da wohl die Erstattung aus, wo wir noch bei Behandlungszeiten aus den siebziger Jahren sind oder sechziger???
Vielleicht kommt die Physiotherapie bald im zweiten Jahrtausend an.
Lassen wir uns überraschen.
Auf das alles Neue gut durchdacht ist.
Allen einen kollegialen Gruß
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physio a. D. schrieb:
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich freue mich darüber zu lesen das der Direkzugang jetzt ersthaft in Erwägung gezogen wird.
Aber ich denke er wird ein juristisches Monster für Viele werden. Warum: Zum einen muss die Dokumentation des Arztes bezüglich der Diagnose sorgfältig sein, um die Notwendigkeit ( wie es derzeit lautet) sicher zu stellen. Dann kommt die zweite Hürde: Zeitnaher Befund des Patienten seitens des Therapeuten, der sich mit dem Arzt decken muß, damit es später keine Missverständnisse mit der Kasse gibt.
Da fängt der Ärger für Viele an. Wer kennt das nicht. Leistung erbracht, aber die Bezahlung der Krankenkasse lässt auf sich warten.
Jetzt ist es aber nicht mehr das fehlerhafte Rezept was zurück kommt und korregiert werden muss, sondern die Fragestellung der medizinischen Notwendigkeit bezüglich der Wahl der therapeutischen Anwendungen seitens der Krankenkassen.
Und dann kommt die rechtsmedizinische Frage der Fachkompetenz. Wieviel medizische Gutachter gibt es wohl in Deutschland, die sich mit den einzelnen physiotherapeutischen Techniken bzw. Anwendungen auskennen? Persönlich habe ich ein sogenanntes orthopädisches Forschungsinstitut kennen gelernt, wo ein Gutachten erstellt wurde. Als Therapeut hätte ich bei der Art Untersuchung kein Therapieansatz gefunden. Der Gutachter kam zu ein Ergebnis: Schmerz beginnt im Kopf. Sein Therapiewahl: Schmerzmittel und Psychopharmaka. ( Wirtschaftlichkeitsprinzip)
Ich schreibe dies hier, weil ich genau diese Vorgehensweise der Krankenkasse ( in meinem Fall eine Privatversicherung) erlebe. Hier wird trotz Diagnose des Arztes und der ausgestellten Verordnung die Zahlung verweigert, weil angeblich keine Notwendigkeit besteht.
Eine zweite Klageschrift von mir ist gerade in Arbeit und das Gerichtsverfahren bzw -Termin steht noch aus. Ich bin sehr gespannt wie die Justiz das Problem dies mal lösen wird zumal meine Ärzte mit im Boot sind.
So sehr ich den Direkzugang begrüße, aber ich sehe noch mehr Problem auf die selbstständigen Therapeuten/innen zukommen. Von der derzeitigen Vergütung ganz zu schweigen.
Wie wird die Krankenkasse reagieren wenn, die Erstbehandlung eines Patienten 1 bis 1 1/2h dauert. Wie sieht da wohl die Erstattung aus, wo wir noch bei Behandlungszeiten aus den siebziger Jahren sind oder sechziger???
Vielleicht kommt die Physiotherapie bald im zweiten Jahrtausend an.
Lassen wir uns überraschen.
Auf das alles Neue gut durchdacht ist.
Allen einen kollegialen Gruß
Ich sehe die blanko Verordnung ebenfalls sehr kritisch weil auch hier die schlechte Aus-und Weiterbildung vieler Therapeuten in Deutschland eindeutig die Kompetenz einschränkt, die richtige Therapieform zu wählen. Leitlinien und EBP sind für zu viele von uns ein Fremdwort bzw. Reizthema (aus Ignoranz und Unwissenheit heraus). Andererseits fehlt den aktuellen Bachelorabsolventen die praktische Erfahrung um diverse Empfehlungen praktisch umsetzten
zu können. Somit müssen viele Baustellen gleichzeitig bearbeitet werden.
1.) eine Reform der Ausbildung hin zum Hochschulniveau bei gleichzeitiger Integration von aktuellen Zertifikatsfortbildungen (MT etc.)
2.) Damit einhergehende Abschaffung der privaten Schulen, so wie Fortbildungen durch Berufsverbände (die sollen unsere Interessen vertreten, was sie nicht können wenn sie Geld an unserer Bildung verdienen)
3.) Eine deutliche Verbesserung der Vergütung (z.B. wie in der Schweiz), damit der Beruf und der anspruchsvolle weg dorthin
(Siehe 1.) und 2.) ) sich überhaupt lohnen.
Alles in allem wird seit Jahren von den Verbänden und den Regierungen zu viel geredet und zu wenig umgesetzt, was auch an zu vielen Verbänden und der Uneinigkeit untereinander liegt. Zu guter letzt sind jedoch auch viele der aktuellen Therapeuten schuld daran, dass in Deutschland noch das "therapeutische Mittelalter" herrscht. Zu viele von uns leben mit veralteten Glaubenssätzen, Halbwissen und Wunschdenken (siehe einige Teile der Osteopathie, Dorn etc.). So würde ich ebenfalls davon abraten einen
Direkt-Zugang zu erteilen, weil die Frage ist ob es durch die
Therapie besser wird oder trotz dem.
Alles in allem liegt noch ein langer und beschwerlicher Weg vor uns
Therapeuten. Interessant übrigens, dass unsere Nachbarn viele unserer wünsche in Deutschland schon jetzt leben.
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tom1350 schrieb:
Ich kann wirklich jedem mit irgendwelchen hochtrabenden Ideen raten sich mal wieder ein paar Tage für zehn Stunden an die Bank im 20 Minuten Takt zu stellen. Da kommt man ganz schnell wieder auf den Boden der Tatsachen. Wir sind einfach nur Dienstleister im Akkord bis zum Burnout...
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therapeutin schrieb:
echt jetzt...scheiß auf den Direktzugang:-oo ich will anständig bezahlt werden und sonst nichts;-)
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tom1350 schrieb:
d'accord...vor allem, weil Direkzugang und Blankoverordnung nur garantiert wieder einen bürokratischen Rattenschwanz mit sich bringen werden. Als wenn wir nicht schon so genug Büroarbeit haben.
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jack-69 schrieb:
Kann mir nur anschließen!!
Um Vergleiche anzustellen ("Interessant übrigens, dass unsere Nachbarn viele unserer wünsche in Deutschland schon jetzt leben") muss man die jeweiligen Gesundheitssysteme bitte zunächst vergleichen sowie die mögliche daraus resultierende Verordnungsanzahl der Heilmittel.
Wer die Schweiz, Österreich und die Niederlande mit uns vergleicht, wird schnell feststellen, dass rein gar nichts 1:1 vergleichbar ist.
Wer das so möchte, muss sich mit Niederlassungsbegrenzung, Volumeneinschränkung sowie deutlich höhere Zuzahlung (und Wahlsystem) auseinandersetzen.
"Andererseits fehlt den aktuellen Bachelorabsolventen die praktische Erfahrung um diverse Empfehlungen praktisch umsetzten
zu können. Somit müssen viele Baustellen gleichzeitig bearbeitet werden."
Dabei hast du sicher nicht im Focus, dass wir hier in Deutschland die Praktikaausbildung in Zeit und Umfang vorgeschrieben (gesichert) haben. Zudem gibt es Wahlmöglichkeiten zwischen grundständigem Studiengang, dualem Studiengang und Studiengänge nach der Fachschulausbildung.
Zur Zeit also von Mangel an praktischer Erfahrung keine Spur.
"Eine deutliche Verbesserung der Vergütung (z.B. wie in der Schweiz), damit der Beruf und der anspruchsvolle weg dorthin"
Dann bitte auch eine Erhöhung aller deutscher Gehälter um mind. Faktor 2,5, damit sich ein Vergleich auch lohnt...
"Alles in allem wird seit Jahren von den Verbänden und den Regierungen zu viel geredet und zu wenig umgesetzt, was auch an zu vielen Verbänden und der Uneinigkeit untereinander liegt"
Dann hast du die vorliegenden Änderungen was Hochschulgesetz, HHVG, GLS, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Spitzenverband SHV (..."Uneinigkeit") nicht mitbekommen, und es empfielt sich hier sich einmal einzulesen, vor einem Resume`.
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stefan 302 schrieb:
@phil
Um Vergleiche anzustellen ("Interessant übrigens, dass unsere Nachbarn viele unserer wünsche in Deutschland schon jetzt leben") muss man die jeweiligen Gesundheitssysteme bitte zunächst vergleichen sowie die mögliche daraus resultierende Verordnungsanzahl der Heilmittel.
Wer die Schweiz, Österreich und die Niederlande mit uns vergleicht, wird schnell feststellen, dass rein gar nichts 1:1 vergleichbar ist.
Wer das so möchte, muss sich mit Niederlassungsbegrenzung, Volumeneinschränkung sowie deutlich höhere Zuzahlung (und Wahlsystem) auseinandersetzen.
"Andererseits fehlt den aktuellen Bachelorabsolventen die praktische Erfahrung um diverse Empfehlungen praktisch umsetzten
zu können. Somit müssen viele Baustellen gleichzeitig bearbeitet werden."
Dabei hast du sicher nicht im Focus, dass wir hier in Deutschland die Praktikaausbildung in Zeit und Umfang vorgeschrieben (gesichert) haben. Zudem gibt es Wahlmöglichkeiten zwischen grundständigem Studiengang, dualem Studiengang und Studiengänge nach der Fachschulausbildung.
Zur Zeit also von Mangel an praktischer Erfahrung keine Spur.
"Eine deutliche Verbesserung der Vergütung (z.B. wie in der Schweiz), damit der Beruf und der anspruchsvolle weg dorthin"
Dann bitte auch eine Erhöhung aller deutscher Gehälter um mind. Faktor 2,5, damit sich ein Vergleich auch lohnt...
"Alles in allem wird seit Jahren von den Verbänden und den Regierungen zu viel geredet und zu wenig umgesetzt, was auch an zu vielen Verbänden und der Uneinigkeit untereinander liegt"
Dann hast du die vorliegenden Änderungen was Hochschulgesetz, HHVG, GLS, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Spitzenverband SHV (..."Uneinigkeit") nicht mitbekommen, und es empfielt sich hier sich einmal einzulesen, vor einem Resume`.
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Eberhard schrieb:
Und da stehe ich als Masseur u. med. Bademeister da und frage mich, was für den Physio hinsichtlich des Direkzugangs so kompliziert sein soll, zumal er ja noch Teil- bezw.Vollheilpraktiker ist. Ich habe seit Jahren keine Kassenzulassung mehr, schaue mir meine Patienten genau an und behandle sie nach einem eingängigen, eigenen Befund. Es ist für mich selbstverständlich und das kam schon öfters vor, dass ich auch Patienten sozusagen zum Arzt überwiesen habe.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Tja Eberhard, weil wir dies ja auch schon immer durften und praktizieren, da Masseure und med. Bademeister (wie wir beide) die Volksgesundheit nicht gefährden :-)
Gruß Evi
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phill schrieb:
Der Direktzugang von Therapeuten mit der aktuellen Form der Ausbildung ist absolut verantwortungslos. Differentialdiagnostik und genaues Screening sind nur an wenigen Schulen Teil der Ausbildung- wie auch bei dem schlechten Ausbildungsstand vieler Fachschullehrer. Zunächst muss die Ausbildung grundlegend geändert werden bzw. es müssen kurse für fertige Therapeuten angeboten werden (ähnlich wie aktuell zum sektoralen HP).
Ich sehe die blanko Verordnung ebenfalls sehr kritisch weil auch hier die schlechte Aus-und Weiterbildung vieler Therapeuten in Deutschland eindeutig die Kompetenz einschränkt, die richtige Therapieform zu wählen. Leitlinien und EBP sind für zu viele von uns ein Fremdwort bzw. Reizthema (aus Ignoranz und Unwissenheit heraus). Andererseits fehlt den aktuellen Bachelorabsolventen die praktische Erfahrung um diverse Empfehlungen praktisch umsetzten
zu können. Somit müssen viele Baustellen gleichzeitig bearbeitet werden.
1.) eine Reform der Ausbildung hin zum Hochschulniveau bei gleichzeitiger Integration von aktuellen Zertifikatsfortbildungen (MT etc.)
2.) Damit einhergehende Abschaffung der privaten Schulen, so wie Fortbildungen durch Berufsverbände (die sollen unsere Interessen vertreten, was sie nicht können wenn sie Geld an unserer Bildung verdienen)
3.) Eine deutliche Verbesserung der Vergütung (z.B. wie in der Schweiz), damit der Beruf und der anspruchsvolle weg dorthin
(Siehe 1.) und 2.) ) sich überhaupt lohnen.
Alles in allem wird seit Jahren von den Verbänden und den Regierungen zu viel geredet und zu wenig umgesetzt, was auch an zu vielen Verbänden und der Uneinigkeit untereinander liegt. Zu guter letzt sind jedoch auch viele der aktuellen Therapeuten schuld daran, dass in Deutschland noch das "therapeutische Mittelalter" herrscht. Zu viele von uns leben mit veralteten Glaubenssätzen, Halbwissen und Wunschdenken (siehe einige Teile der Osteopathie, Dorn etc.). So würde ich ebenfalls davon abraten einen
Direkt-Zugang zu erteilen, weil die Frage ist ob es durch die
Therapie besser wird oder trotz dem.
Alles in allem liegt noch ein langer und beschwerlicher Weg vor uns
Therapeuten. Interessant übrigens, dass unsere Nachbarn viele unserer wünsche in Deutschland schon jetzt leben.
Ich sag euch, das einzige, was übrig bleiben wird, sind Fortbildungsverpflichtungen. Blankoverordnung, Direktzugang oder Änderung der Prüfungsverordnung habe ich in der Fassung vom 15.02.2017* nicht gefunden.
* Drucksache 18/11205
Darin wurden entsprechende Anträge der Grünen von der Großen Koalition abgelehnt.
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Aktuell 2. und 3. Lesung.
Ich sag euch, das einzige, was übrig bleiben wird, sind Fortbildungsverpflichtungen. Blankoverordnung, Direktzugang oder Änderung der Prüfungsverordnung habe ich in der Fassung vom 15.02.2017 nicht gefunden.
Das war auch kein Bestanteil des HHVG, sondern ist im PSG III zu finden.
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Tempelritter schrieb:
tom1350 schrieb am 16.2.17 10:15:
Aktuell 2. und 3. Lesung.
Ich sag euch, das einzige, was übrig bleiben wird, sind Fortbildungsverpflichtungen. Blankoverordnung, Direktzugang oder Änderung der Prüfungsverordnung habe ich in der Fassung vom 15.02.2017 nicht gefunden.
Das war auch kein Bestanteil des HHVG, sondern ist im PSG III zu finden.
Aktuell 2. und 3. Lesung.
Ich sag euch, das einzige, was übrig bleiben wird, sind Fortbildungsverpflichtungen. Blankoverordnung, Direktzugang oder Änderung der Prüfungsverordnung habe ich in der Fassung vom 15.02.2017 nicht gefunden.
Das war auch kein Bestanteil des HHVG, sondern ist im PSG III zu finden.
Doch. Drucksache 18/10247 als Änderungsantrag.
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tom1350 schrieb:
Tempelritter schrieb am 16.2.17 10:32:
tom1350 schrieb am 16.2.17 10:15:
Aktuell 2. und 3. Lesung.
Ich sag euch, das einzige, was übrig bleiben wird, sind Fortbildungsverpflichtungen. Blankoverordnung, Direktzugang oder Änderung der Prüfungsverordnung habe ich in der Fassung vom 15.02.2017 nicht gefunden.
Das war auch kein Bestanteil des HHVG, sondern ist im PSG III zu finden.
Doch. Drucksache 18/10247 als Änderungsantrag.
Aktuell 2. und 3. Lesung.
Ich sag euch, das einzige, was übrig bleiben wird, sind Fortbildungsverpflichtungen. Blankoverordnung, Direktzugang oder Änderung der Prüfungsverordnung habe ich in der Fassung vom 15.02.2017 nicht gefunden.
Das war auch kein Bestanteil des HHVG, sondern ist im PSG III zu finden.
Doch. Drucksache 18/10247 als Änderungsantrag.
Das ist ein Antrag der Grünen, im HHVG geht es hauptsächlich um den Wegfall der Grundlohnsummenbindung.
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Tempelritter schrieb:
tom1350 schrieb am 16.2.17 10:36:
Tempelritter schrieb am 16.2.17 10:32:
tom1350 schrieb am 16.2.17 10:15:
Aktuell 2. und 3. Lesung.
Ich sag euch, das einzige, was übrig bleiben wird, sind Fortbildungsverpflichtungen. Blankoverordnung, Direktzugang oder Änderung der Prüfungsverordnung habe ich in der Fassung vom 15.02.2017 nicht gefunden.
Das war auch kein Bestanteil des HHVG, sondern ist im PSG III zu finden.
Doch. Drucksache 18/10247 als Änderungsantrag.
Das ist ein Antrag der Grünen, im HHVG geht es hauptsächlich um den Wegfall der Grundlohnsummenbindung.
Das war auch kein Bestanteil des HHVG, sondern ist im PSG III zu finden.
Was findet sich in dieser Richtung konkret im PSG III ?
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tom1350 schrieb:
Tempelritter schrieb am 16.2.17 10:32:
Das war auch kein Bestanteil des HHVG, sondern ist im PSG III zu finden.
Was findet sich in dieser Richtung konkret im PSG III ?
Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) weiter zu steigern, können die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, ist die Regelung auf drei Jahre befristet. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass steigende Vergütungen für Heilmittelleistungen auch den angestellten Therapeuten zugutekommen.
Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten „Blankoverordnung“ von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Zwei Modellvorhaben zur Blankoverordnung haben in den letzten Jahren bereits stattgefunden. Um zu entscheiden, ob diese Versorgungsform für eine Überführung in die Regelversorgung geeignet ist, ist aber eine breitere Informationsgrundlage notwendig. Deshalb soll in jedem Bundesland ein Modellvorhaben durchgeführt werden.
Für freiwillig versicherte Selbstständige wird ein neues Beitragsverfahrenssystem etabliert, das mit möglichst geringem Bürokratieaufwand verbunden ist: Die Beitragsbemessung erfolgt in Bezug auf das Arbeitseinkommen und gegebenenfalls anderer ebenfalls starken Schwankungen unterworfenen beitragspflichtigen Einnahmen zunächst vorläufig aufgrund des zuletzt erlassenen Einkommenssteuerbescheids. Nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheids für das Kalenderjahr, für das die Beiträge zu zahlen sind, wird der endgültige Beitrag für dieses Kalenderjahr rückwirkend entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt.
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tom1350 schrieb:
Ok. Gesetz ist durch. Die für uns wichtigen Eckpunkte:
Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) weiter zu steigern, können die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, ist die Regelung auf drei Jahre befristet. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass steigende Vergütungen für Heilmittelleistungen auch den angestellten Therapeuten zugutekommen.
Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten „Blankoverordnung“ von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Zwei Modellvorhaben zur Blankoverordnung haben in den letzten Jahren bereits stattgefunden. Um zu entscheiden, ob diese Versorgungsform für eine Überführung in die Regelversorgung geeignet ist, ist aber eine breitere Informationsgrundlage notwendig. Deshalb soll in jedem Bundesland ein Modellvorhaben durchgeführt werden.
Für freiwillig versicherte Selbstständige wird ein neues Beitragsverfahrenssystem etabliert, das mit möglichst geringem Bürokratieaufwand verbunden ist: Die Beitragsbemessung erfolgt in Bezug auf das Arbeitseinkommen und gegebenenfalls anderer ebenfalls starken Schwankungen unterworfenen beitragspflichtigen Einnahmen zunächst vorläufig aufgrund des zuletzt erlassenen Einkommenssteuerbescheids. Nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheids für das Kalenderjahr, für das die Beiträge zu zahlen sind, wird der endgültige Beitrag für dieses Kalenderjahr rückwirkend entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt.
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tom1350 schrieb:
Aktuell 2. und 3. Lesung.
Ich sag euch, das einzige, was übrig bleiben wird, sind Fortbildungsverpflichtungen. Blankoverordnung, Direktzugang oder Änderung der Prüfungsverordnung habe ich in der Fassung vom 15.02.2017* nicht gefunden.
* Drucksache 18/11205
Darin wurden entsprechende Anträge der Grünen von der Großen Koalition abgelehnt.
Das wird lustig...:
"Auf Drängen der Krankenkassen will die Politik aber an diesem Punkt sicher gehen und – wie bereits seit einigen Jahren in der ambulanten Pflege – Transparenz über die Höhe der in unseren Praxen gezahlten Gehälter herstellen. Wie dies ohne größeren Aufwand geschehen kann – denn keiner will mehr Bürokratie – ist noch offen und Aufgabe der der Berufsverbände und des Spitzenverbands der Krankenkassen. Diese sollen hierüber Regelungen in den Rahmenempfehlungen treffen."
Mal sehen, ob die Änderung bezüglich Osteopathie und Physiotherapie mit reinkommt:
"In der kommenden Legislaturperiode steht auch das Thema Ausbildungsreform und Akademisierung an, so der Beschluss des Bundestages im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III)."
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tom1350 schrieb:
Der SHV freut sich: Link
Das wird lustig...:
"Auf Drängen der Krankenkassen will die Politik aber an diesem Punkt sicher gehen und – wie bereits seit einigen Jahren in der ambulanten Pflege – Transparenz über die Höhe der in unseren Praxen gezahlten Gehälter herstellen. Wie dies ohne größeren Aufwand geschehen kann – denn keiner will mehr Bürokratie – ist noch offen und Aufgabe der der Berufsverbände und des Spitzenverbands der Krankenkassen. Diese sollen hierüber Regelungen in den Rahmenempfehlungen treffen."
Mal sehen, ob die Änderung bezüglich Osteopathie und Physiotherapie mit reinkommt:
"In der kommenden Legislaturperiode steht auch das Thema Ausbildungsreform und Akademisierung an, so der Beschluss des Bundestages im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III)."
Ich würde sagen, dann sollte es Massenaustritte aus den Verbänden geben.
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Mit etwas Fantasie könnten die Kostenträger aufgrund der erhobenen Daten dann irgendwann zu dem Schluss kommen, dass nicht die Vergütung zu gering ist, sondern die PI zu gierig sind...
Ich würde sagen, dann sollte es Massenaustritte aus den Verbänden geben.
Was ist ein gieriger PI??
Gewinn 50.000, 00 €
Steuern 9.500, 00 €
RV 10.000.00 €
KV + PV 8.500, 00 €
Bleiben 22.000, 00 €
Das mag viel klingen, ist auch aus Sicht eines AN nen Haufen. Aber die schlaflosen Nächte, die Schulden, der Ärger, die vielen Arbeitsstunden....
Gierig ist echt anders....
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RoFo schrieb:
tom1350 schrieb am 16.2.17 17:42:
Mit etwas Fantasie könnten die Kostenträger aufgrund der erhobenen Daten dann irgendwann zu dem Schluss kommen, dass nicht die Vergütung zu gering ist, sondern die PI zu gierig sind...
Ich würde sagen, dann sollte es Massenaustritte aus den Verbänden geben.
Was ist ein gieriger PI??
Gewinn 50.000, 00 €
Steuern 9.500, 00 €
RV 10.000.00 €
KV + PV 8.500, 00 €
Bleiben 22.000, 00 €
Das mag viel klingen, ist auch aus Sicht eines AN nen Haufen. Aber die schlaflosen Nächte, die Schulden, der Ärger, die vielen Arbeitsstunden....
Gierig ist echt anders....
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tom1350 schrieb:
Mit etwas Fantasie könnten die Kostenträger aufgrund der erhobenen Daten dann irgendwann zu dem Schluss kommen, dass nicht die Vergütung zu gering ist, sondern die PI zu gierig sind...
Ich würde sagen, dann sollte es Massenaustritte aus den Verbänden geben.
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