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sektoraler Heilpraktiker
Ergotherapeutin auf dem Weg zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis
Nach Ablehnung durch das Gesundheitsamt Klage vor Verwaltungsgericht Karlsruhe gewonnen.
28.05.2015 • 6 Kommentare

Der Physioheilpraktiker ist in Therapiekreisen geläufig, und nicht wenige Physiotherapeuten nutzen die kleinen Freiheiten der Berufsausübung, die ihnen das Bundesverwaltungsgericht 2009 bescherte. Den Physiotherapeuten wohlgemerkt, Ergotherapeuten und Logopäden waren nicht Gegenstand der Entscheidung des Kasseler Gerichts. Aller Gemeinsamkeiten als Heilmittelerbringer zum Trotz konnten sie sich bislang nicht darauf berufen.

Das musste auch eine Ergotherapeutin erfahren, die 2011 beim Gesundheitsamt Karlsruhe den Antrag stellte auf "Erteilung der Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde, bezogen und beschränkt auf den Bereich der Ergotherapie (sektorale Heilpraktikererlaubnis)?. Das Amt lehnte ab mit dem Hinweis, dass die obersten Landesgesundheitsbehörden im Einvernehmen aller Bundesländer entschieden hätten, bundeseinheitlich keine Erlaubnisse für den Bereich Ergotherapie zu erteilen.

"Der Tätigkeitsbereich der Ergotherapie sei in gegenständlicher Sicht nicht hinreichend abgrenzbar." beschied die Widerspruchsbehörde, das Regierungspräsidium in Karlsruhe, das die Therapeutin anrief. Auch die übergeordnete Beamtenschaft lehnte ab.

Im Juli 2013 erhob die verhinderte Heilpraktikerin Klage vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht. Dort wurde ihr recht gesprochen. "Im Bereich der Ergotherapie habe sich eine eigene fachtypische Methodik in Diagnose und Therapie entwickelt, welche sich klar von anderen Fachgebieten unterscheide und die Abgrenzbarkeit der Ergotherapie entlang der Professionsgrenzen ohne Weiteres ermögliche", befanden die Richter.

Das Gericht sah die Parallele zu den Physiotherapeuten. Wie dort sei auch beim Berufsbild der Ergotherapeuten als Heilhilfsberuf keine Sperre für eine eigenverantwortliche Tätigkeit in diesem Bereich auf der Grundlage einer Heilpraktikererlaubnis zu erkennen. Für eine derartige Sperre sei auch dem Ergotherapeutengesetz nichts zu entnehmen. Die eigenverantwortliche Behandlung von Patienten mit den Methoden der Ergotherapie bleibe unter den Voraussetzungen des Heilpraktikergesetzes weiter möglich.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Verwaltungsgericht die Revision ausdrücklich zugelassen. Der erste Schritt ist getan. Der Weg durch die Instanzen jedoch wird wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen - Zeit genug für die Ergotherapeutin, sich auf die "Kenntnisprüfung" beim Gesundheitsamt vorzubereiten.

Peter Appuhn / physio.de
update vom 11.12.2023
Mit "noch einige Zeit" hatte der Kollege Appuhn seinerzeit wohl ein wenig Understatement betrieben. Tatsächlich sollte es noch weit über acht Jahre dauern, bis die "Schlacht" juristisch ausgefochten war. Lesen Sie hierzu unseren Bericht vom11. Dezember 2023.

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Sektoraler HeilpraktikerErgotherapieUrteil


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frank 248
28.05.2015 11:03
Es ist schon interessant und teilweise schizophren, wie hier mit Begrifflichkeiten und mit der sich aus dem logischen Verstand heraus ergebenen "Rechtslage" umgegangen wird.
Grundsätzlich handelt jeder ausgebildete und staatlich anerkannte Therapeut in Eigenverantwortung.
Denn trotz Delegationsverfahren/-System übernimmt kein Arzt die Verantwortung für die von ihm delegierten und von Therapeuten ausgeführten Tätigkeiten. Auch nicht, wenn aufgrund falscher bzw. nicht aktueller Diagnose der delegierten Leistung aus einer Behandlung ein Behandlungsfehler resultiert (sofern dieser dann überhaupt nachweisbar wäre).
Und ebenso wenig, wenn die Leistung, die der Arzt delegiert, dem Krankheitsbild nicht angemessen/entsprechend ist.
Grundsätzlich wäre also auch einmal zu überprüfen, und zwar von Amts wegen, ob denn Ärzte überhaupt ausreichend geschult und in der Lage sind, Heilmittel zu delegieren. Ggf. müsste hier, ebenfalls von Amts wegen, eine regelmäßige Nachschulung in diesem Bereich eingefordert werden bzw. regelmäßig durch die Ärzte erbracht werden. Und geschult und geprüft werden müssten diese Ärzte dann u.a. auch von Physiotherapeuten oder Lehrkräften für Physiotherapie.
Denn ein Heilmittelkatalog ist für Ärzte und Heilpraktiker ebenso wenig geeignet bzw. ausreichend um eine scheinbar "normative Ausbildungslücke" für den Bereich der Heilhilfsmaßnahmen zu schließen, wie ein Buch über die Differenzialdiagnostik für Heilhilfsberufe.
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Es ist schon interessant und teilweise schizophren, wie hier mit Begrifflichkeiten und mit der sich aus dem logischen Verstand heraus ergebenen "Rechtslage" umgegangen wird. Grundsätzlich handelt jeder ausgebildete und staatlich anerkannte Therapeut in Eigenverantwortung. Denn trotz Delegationsverfahren/-System übernimmt kein Arzt die Verantwortung für die von ihm delegierten und von Therapeuten ausgeführten Tätigkeiten. Auch nicht, wenn aufgrund falscher bzw. nicht aktueller Diagnose der delegierten Leistung aus einer Behandlung ein Behandlungsfehler resultiert (sofern dieser dann überhaupt nachweisbar wäre). Und ebenso wenig, wenn die Leistung, die der Arzt delegiert, dem Krankheitsbild nicht angemessen/entsprechend ist. Grundsätzlich wäre also auch einmal zu überprüfen, und zwar von Amts wegen, ob denn Ärzte überhaupt ausreichend geschult und in der Lage sind, Heilmittel zu delegieren. Ggf. müsste hier, ebenfalls von Amts wegen, eine regelmäßige Nachschulung in diesem Bereich eingefordert werden bzw. regelmäßig durch die Ärzte erbracht werden. Und geschult und geprüft werden müssten diese Ärzte dann u.a. auch von Physiotherapeuten oder Lehrkräften für Physiotherapie. Denn ein Heilmittelkatalog ist für Ärzte und Heilpraktiker ebenso wenig geeignet bzw. ausreichend um eine scheinbar "normative Ausbildungslücke" für den Bereich der Heilhilfsmaßnahmen zu schließen, wie ein Buch über die Differenzialdiagnostik für Heilhilfsberufe.
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frank 248 schrieb:

Es ist schon interessant und teilweise schizophren, wie hier mit Begrifflichkeiten und mit der sich aus dem logischen Verstand heraus ergebenen "Rechtslage" umgegangen wird.
Grundsätzlich handelt jeder ausgebildete und staatlich anerkannte Therapeut in Eigenverantwortung.
Denn trotz Delegationsverfahren/-System übernimmt kein Arzt die Verantwortung für die von ihm delegierten und von Therapeuten ausgeführten Tätigkeiten. Auch nicht, wenn aufgrund falscher bzw. nicht aktueller Diagnose der delegierten Leistung aus einer Behandlung ein Behandlungsfehler resultiert (sofern dieser dann überhaupt nachweisbar wäre).
Und ebenso wenig, wenn die Leistung, die der Arzt delegiert, dem Krankheitsbild nicht angemessen/entsprechend ist.
Grundsätzlich wäre also auch einmal zu überprüfen, und zwar von Amts wegen, ob denn Ärzte überhaupt ausreichend geschult und in der Lage sind, Heilmittel zu delegieren. Ggf. müsste hier, ebenfalls von Amts wegen, eine regelmäßige Nachschulung in diesem Bereich eingefordert werden bzw. regelmäßig durch die Ärzte erbracht werden. Und geschult und geprüft werden müssten diese Ärzte dann u.a. auch von Physiotherapeuten oder Lehrkräften für Physiotherapie.
Denn ein Heilmittelkatalog ist für Ärzte und Heilpraktiker ebenso wenig geeignet bzw. ausreichend um eine scheinbar "normative Ausbildungslücke" für den Bereich der Heilhilfsmaßnahmen zu schließen, wie ein Buch über die Differenzialdiagnostik für Heilhilfsberufe.

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Achilles2
28.05.2015 21:14
Hast Du super geschrieben frank 248!!!!! (tu)(tu)(tu)
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Hast Du super geschrieben frank 248!!!!! (tu)(tu)(tu)
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Achilles2 schrieb:

Hast Du super geschrieben frank 248!!!!! (tu)(tu)(tu)

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Norbert Meyer
01.06.2015 09:01
Herrschaften , HEILHILFSBERUFE,
kraft der Wassersuppe der Ärzteschaft mit geschwänzter Stundenzahl im Medizinstudium in " physikalischer Ausbildung" geschweige denn physiotherapeutischen Anwendungen Nutzen, Sinn = Volksgesundheit
sind wir als Mitbewerber ein lästiger Kostenfaktor.
Lediglich die GKV hat uns als "stille Reserve" in der Hinterhand parat.

:-oo
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Herrschaften , HEILHILFSBERUFE, kraft der Wassersuppe der Ärzteschaft mit geschwänzter Stundenzahl im Medizinstudium in " physikalischer Ausbildung" geschweige denn physiotherapeutischen Anwendungen Nutzen, Sinn = Volksgesundheit sind wir als Mitbewerber ein lästiger Kostenfaktor. Lediglich die GKV hat uns als "stille Reserve" in der Hinterhand parat. :-oo
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Norbert Meyer
01.06.2015 09:02
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Norbert Meyer schrieb:

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Norbert Meyer schrieb:

Herrschaften , HEILHILFSBERUFE,
kraft der Wassersuppe der Ärzteschaft mit geschwänzter Stundenzahl im Medizinstudium in " physikalischer Ausbildung" geschweige denn physiotherapeutischen Anwendungen Nutzen, Sinn = Volksgesundheit
sind wir als Mitbewerber ein lästiger Kostenfaktor.
Lediglich die GKV hat uns als "stille Reserve" in der Hinterhand parat.

:-oo

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Picki
01.06.2015 20:03
Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen. Hoffentlich wird es auch von dieser Seite gelesen!
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Picki schrieb:

Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen. Hoffentlich wird es auch von dieser Seite gelesen!

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ergo2004
10.06.2015 19:57
Gut geschrieben! Ich habe den HP für Ergotherapie ohne Probleme nach der Ausbildung (sektoraler HP) anerkannt bekommen.:-oo
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Gut geschrieben! Ich habe den HP für Ergotherapie ohne Probleme nach der Ausbildung (sektoraler HP) anerkannt bekommen.:-oo
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ergo2004 schrieb:

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