Als drittes Bundesland nach Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen (beide haben bereits Pflegekammern) errichtet Bayern ein Berufsregister für Pflegekräfte. Es soll ein Überblick geschaffen werden, wie viele Pflegefachkräfte es mit welchen Qualifikationen im Freistaat gibt. So soll laut Gesetzgeber „eine vorausschauende Bedarfsplanung gelingen“.
Dies könnte Vorbild werden für die Heilmittelerbringer. Einen entsprechenden Überblick über Anzahl und Qualifizierungen der Therapeuten gibt es nämlich bislang nicht.
Die Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes erfasst ausschließlich Praxisinhaber und deren Adressen. Die Hoffnung, dass durch die Einführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) endlich alle Therapeuten gelistet würden und somit eine ähnliche Übersicht wie in der Pflege möglich wäre, wurde jüngst zerstört. Da für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) pro Praxis nur die leitende TherapeutIn einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) beantragen muss, wurde auch diese Chance auf einen umfassenden Überblick über alle Heilmittelerbringer vertan.
Dies könnte Vorbild werden für die Heilmittelerbringer. Einen entsprechenden Überblick über Anzahl und Qualifizierungen der Therapeuten gibt es nämlich bislang nicht.
Die Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes erfasst ausschließlich Praxisinhaber und deren Adressen. Die Hoffnung, dass durch die Einführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) endlich alle Therapeuten gelistet würden und somit eine ähnliche Übersicht wie in der Pflege möglich wäre, wurde jüngst zerstört. Da für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) pro Praxis nur die leitende TherapeutIn einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) beantragen muss, wurde auch diese Chance auf einen umfassenden Überblick über alle Heilmittelerbringer vertan.
O.G. / physio.de
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