Schluss mit eintöniger Routine
Bei Movemus erwartet dich eine
Karriere, die wirklich bewegt.
Abwechslungsreiche Arbeit und die
Freiheit, dich zu entfalten.
Was wir bieten:
Flexible Arbeitszeiten: Ob Minijob
oder Vollzeit – wir passen uns an
deine Bedürfnisse an.
Abwechslungsreiche Tätigkeiten:
Von normaler Krankengymnastik (KG)
über Rehasport bis zur Betreuung
im Trainingsbereich. Unsere
Patienten sind vielfältig, und du
kannst deine individuellen Stärken
voll ausspielen....
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Die Pauschalen teilen sich in eine sog. Hardware- und eine Softwarepauschale auf.
Hardwarepauschale
Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 können Physiotherapiepraxen jährlich 950 Euro für den Erwerb geeigneter Hardware sowie deren Wartung und Reparatur (z. B. Tablet, Laptop, Kamera für den PC) zur Erbringung telemedizinischer Leistungen beantragen. Es greift hierbei das sog. "Mausmodell". Das bedeutet: Die tatsächlichen Kosten müssen nicht der Pauschale von 950 Euro entsprechen und lediglich auf Anforderung des GKV-SV nachgewiesen werden.
Oder etwas überspitzt ausgedrückt: Es reicht aus, wenn Sie in jedem der drei Jahre eine Computermaus für 2,94 Euro kaufen, um dann in jedem der Jahre 2025, 2026 und 2027 die 950 Euro "abzugreifen".
Softwarepauschale
Bis einschließlich des Jahres 2028 kann zudem eine Kostenpauschale von 300 Euro jährlich für die Anschaffung und den Betrieb einer geeigneten Software beantragt werden. Diese Software muss allerdings die eines von der GKV zugelassenen Videodienst-Anbieters sein. (Eine Liste der Anbieter finden Sie hier).
Weitere Voraussetzungen
Damit die Pauschale auf das Praxiskonto eingehen kann, müssen zudem folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Pauschale kann von allen zugelassenen Praxen im Sinne des § 124 Absatz 1 SGB V beantragt werden. Ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ist nicht nötig. Außerdem ist eine rückwirkende Antragstellung für vergangene Jahre leider nicht möglich. Das heißt, dass die Quittungen über den Hardwareerwerb aus der Corona-Zeit nicht anerkannt werden.• Im Antragsjahr müssen telemedizinische Behandlungen abgerechnet werden.
• Diese müssen mit einer o. g. zugelassenen Software durchgeführt werden.
• Die jeweiligen Nachweise müssen aus dem Jahr der Antragsstellung stammen.
• Im Zuge der Beantragung muss eine Eigenerklärung abgegeben werden.
Links
Hier noch einmal alle wichtigen Fundstellen für Sie aufgeführt:
- • Finanzierungsvereinbarung telemedizinische Leistung Physiotherapie
Fazit• GKV-SV Antragsportal
• Eigenerklärung
• Liste der Videodienstanbieter
Die Pauschale erleichtert auf jeden Fall den Einstieg in die Teletherapie. Ob diese dann auch breit genutzt werden wird, bleibt abzuwarten. Die derzeitigen Regelungen, insbesondere die weiterhin erforderlichen Präsenztermine des Patienten, könnten trotz Pauschale dazu führen, dass sowohl PatientInnen, als auch PhysiotherapeutInnen sich gegen eine teletherapeutische Versorgung entscheiden. Eine realitätsnahe Anpassung wäre hier in Zukunft wünschenswert.
Daniel Bombien und Friedrich Merz / physio.de
VideotherapieVergütungPhysiotherapie
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elisabeth938 schrieb:
Riesenbürokratischer Aufwand für was? 1-2x Tele-Krankengymnastik??? Wir fragen uns auch schon länger wie eine Tele-manuelle-Therapie aussehen soll? Soll der Pat. sich selbst BWS/LWS Übergang behandeln? Das ist eine Sackgasse und Kostengrab!! Wir werden daran nicht teilnehmen. GKV sollte das Geld besser für die nächsten Gebührenverhandlungen einbringen.
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britta109 schrieb:
De Bürolüüd hebbt af un an snaaksche Ideen in'n Kopp. Bet se een Dag sülvst en helpen Hand bruukt. Wegen Rüch oder Schuller oder so. Dann wollen se up den Bank to'n Knakenenklenner oder Hüpfdohle oder so. Tööv! De Tieden ännern sik wedder!
Der Aufwand war jetzt für die erstmalige Beantragung 2023 ca. 5 Minuten, der Folgeantrag für 2024 hat nur 2 Minuten gedauert.
Das war gut investierte Zeit!
Entsprechend war ich auch motiviert mir über mögliche Therapieinhalte Gedanken zu machen, so dass ich die Teletherapie sinnvoll und verantwortlich gestalten kann. Da klappt - würde ich sagen!
P.S.: Unsere Ausfallzeiten durch kurzfristige Absagen haben sich dadurch auch nochmals deutlich gesenkt!
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302er schrieb:
Nun, wir (Ergotherapie) nutzen schon seit Corona die Teletherapie und freuen uns über die pauschale und unkomplizierte Abgeltung der Kosten.
Der Aufwand war jetzt für die erstmalige Beantragung 2023 ca. 5 Minuten, der Folgeantrag für 2024 hat nur 2 Minuten gedauert.
Das war gut investierte Zeit!
Entsprechend war ich auch motiviert mir über mögliche Therapieinhalte Gedanken zu machen, so dass ich die Teletherapie sinnvoll und verantwortlich gestalten kann. Da klappt - würde ich sagen!
P.S.: Unsere Ausfallzeiten durch kurzfristige Absagen haben sich dadurch auch nochmals deutlich gesenkt!
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