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(ab 15 Std. wö.) ist möglich!
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- einen kreativen Arbeitsplatz in
einer sehr gut etablierten Praxis
- eine überdurchschnittliche
Vergütung, Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, sowie eine kleine
Betriebsr...
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--- letzte Aktualisierung am 15. Mai 2024 ---
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit dem Charme eines Arbeitsamtes in NRW
Foto: Daniel Naber • Lizenz: CC-BY •Drinnen: ein nüchterner und gut gefüllter Raum (Sitzungssaal 1) mit fünf Richtern, fünf Prozessbevollmächtigen, zahlreichen Vertretern der physiotherapeutischen Berufsverbände, ein paar zuständigen Kassenvertretern aus der mittleren Führungsschicht und zwei neutralen Beobachtern (einer davon ist der Autor dieser Zeilen). Mit wachem Geist und klarer fester Stimme beginnt die Vorsitzende Richterin Gorgels die Verhandlung.
Um was geht es?
Salopp gesagt, geht es um alles! Oder zumindest um sehr viel, je nachdem wie das Gericht entscheidet. Im Best-Case-Szenario erhalten Physiotherapeuten noch einmal einen finanziellen Nachschlag, im Worst-Case-Szenario müssen die Therapeuten etwas von ihrer Vergütungserhöhung (in Höhe von 14,09 Prozent) zurückzahlen und zukünftige Erhöhungen dürften mager ausfallen.
Es ist aber komplex und kompliziert
Es ist komplex und kompliziert, weil
- • es seinerzeit wider Erwarten zwei statt einen Schiedsspruch gab.
Die Komplexität wurde schon allein dadurch deutlich, dass die Einführung in den Sachstand – also ein kurzer Bericht des Gerichtes, um was es überhaupt geht – geschlagene 50 Minuten (!) dauerte. Und vielleicht lag es auch an erwähnter Komplexität, dass der ansonsten sehr klar und souverän agierende Senat sich in einer Frage auch einmal gegenseitig „anzickte“.• der 1. Schiedsspruch von zwei Physioverbänden, der 2. Schiedsspruch von vier Physioverbänden und dem GKV-Spitzenverband beklagt wird.
• das Gericht alle Klagen in eine Verhandlung zusammengefasst hat.
Um nicht in ein juristisches Proseminar zu verfallen, erlauben wir uns, Ihnen hier nur die Kernpunkte des Verfahrens zu schildern.
Was die Berufsverbände beklagen
- Falsche Grundparameter
- Evtl. Beitragssteigerungen
- Zahlbeträge
Was der GKV-Spitzenverband beklagtDie Schiedsstelle hatte den gesetzlichen Auftrag, mittels Schiedsspruch gerechte faire Preise für Physiotherapeuten festzulegen. Hierbei spielten Faktoren wie Vollzeitäquivalente, Jahresarbeitsleistung, Gehaltsentwicklung von Angestellten, Gewerbemietenindex, Inflation usw. eine Rolle. Nach Ansicht der Verbände habe die Schiedsstelle bei der Berechnung fairer Preise im Schiedsspruch immer mal wieder falsche Paramater zu Grunde gelegt.
So hätte sie bei:
• den Personalkosten TVÖD-Zahlen statt Zahlen der Berufsgenossenschaft (BGW) hergenommen.
• den Sachkosten falsche Inflationszahlen berücksichtigt.
• der Berechnung der laufende Kosten und der Gewichtung der einzelnen Kostenblöcke ohne ersichtlichen Grund einfach die Positionen aus dem GKV-Gutachten übernommen.
Ferner hätte die Schiedsstelle bei ihrer Kalkulation eines fairen Unternehmerlohnes keine Risikoprämie für unternehmerische Tätigkeit berücksichtigt und Zeiten für Verwaltungstätigkeit, Unterauslastung und Teamsitzungen mit Mitarbeitern in zu geringer Höhe gewürdigt.
Die Schiedsstelle hätte bei ihrer Entscheidungsbegründung auf durch die Vergütungserhöhung evtl. ausgelöste Beitragssteigerungen in der GKV abgehoben. Das sei aber lt. SGB V ausgeschlossen.
Die Schiedsstelle hat zwar seinerzeit Zahlbeträge festgelegt, aber für den falschen (zu späten) Zeitraum.
Der GKV-Spitzenverband hatte ja nur den zweiten Schiedsspruch beklagt und dort auch nur die in der Kalkulation zu Grunde gelegten sog. Vollzeitäquivalente (VZÄ). Diese seien seiner Meinung nach zu gering angesetzt worden.
Die eigentlichen Knackpunkte der Verfahrens
Des Pudels Kern liegt nach unserer Beobachtung in folgenden drei Fragen:
- Durfte die Schiedsstelle zwei Schiedssprüche fällen?
- Waren die 14,09 Prozent willkürlich?
- Welche Folgen ergeben sich?
Der Schrecken am Ende der VerhandlungDie Schiedsstelle argumentierte, dass es gesetzlich nicht ausgeschlossen sei, sogenannte „Teilbescheide“ zu erlassen; sprich es war nur ein Schiedsspruch, der allerdings zwei Teile hatte.
Hier ließ das Gericht durchblicken, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu der Annahme neigt, dass der erste Schiedsspruch so nicht hätte getroffen werden dürfen; er somit nicht rechtskonform bzw. rechtswidrig sei.
Gesetzlich gibt es für die Schiedsstelle ein sog. „Willkürverbot“. Das bedeutet, sie durfte im zweiten Schiedsspruch nicht willkürlich Preise festlegen. Laut Rechtsprechung muss die Schiedsstelle im Schiedsspruch zwar keinen Rechenweg offenlegen, aber die Preisfindung muss hinreichend nachvollziehbar sein. Und laut Aussage des Gerichtes war es ihm nicht möglich, eben jene Preisfindung gedanklich nachzuvollziehen – ja es bezeichnete jene Preisfindung sogar als „mirakulös“. Dies animierte den unparteiischen Vorsitzenden der Schiedsstelle umgehend dazu, seinen Rechenweg auf „Heller und Pfennig“ offenzulegen.
Die spannende Frage (auf die das Gericht am Verhandlungstag trotz Unterbrechung und Beratung keine Antwort fand), lautet: War diese Darstellung des Rechenweges nun lediglich eine „Plausibilisierung“ der Preisfindung oder hat die Schiedsstelle nun im Gerichtsverfahren seine Begründung für die höheren Preise „nachgeschoben“?
Im ersten Falle wäre alles gut – im zweiten Falle wäre aber auch der zweite Schiedsspruch rechtswidrig und damit unwirksam.
Falls der 1. Schiedsspruch rechtswidrig aber die Begründung zur Preisfindung im 2. Schiedsspruch rechtskonform (also eine reine Plausibilisierung) sein sollte, was folgt denn dann daraus? Was hat das für Auswirkungen auf die Zahlbeträge und und und?
Nach fast fünf Stunden spannender Verhandlung kam die Vorsitzende zur sog. „Festsetzung des Streitwertes“. Nach diesem Streitwert richten sich die Kosten des Gerichtes und der Anwälte.
Da beide klageführenden Parteien keinen direkten finanziellen Vorteil vom Ausgang des Verfahrens haben, wurde im Vorfeld der Verhandlung stets (wie üblich) ein Streitwert von ca. 5.000 Euro kommuniziert. Weil aber der GKV-Spitzenverband in etlichen seiner Schriftsätze immer wieder darauf hinwies, dass die Entscheidung der Schiedsstelle für ihn Mehrausgaben in Höhe von 3,5 Milliarden nach sich zöge, legte das Gericht zum Entsetzen aller den Streitwert auf 2,5 Millionen Euro fest – nicht ganz ohne Augenzwinkern in Richtung GKV-Spitzenverband.
2,5 Millionen Euro Streitwert bedeutet pro Beteiligten Kosten für Rechtsanwalt und Gericht in niedriger bis mittlerer sechsstelliger Höhe. Und wenn man bedenkt, dass die Schiedsstelle „kein eigenes Geld hat“ (sie wird ja paritätisch von Leistungserbringern und GKV-Spitzenverband finanziert), kommt man zu dem Schluss: Egal wie es ausgeht, am Ende bleiben die Kosten bei den Berufsverbänden und dem GKV-Spitzenverband hängen.
Abschluss der Verhandlung
Bei der Verabschiedung stellte das Gericht noch ein Urteil für den darauffolgenden Montag in Aussicht. Dass es anders kam und das Gericht sich vertagte, ist mittlerweile bekannt (wir berichteten). Hintergrund ist, dass im Zuge der Beratungen dem Gericht noch Fragen zu einem bestimmten Sachverhalt gekommen wären und es deshalb alle Beteiligten noch einmal hierzu um Stellungnahme bitten würde. Um welchen Sachverhalt es sich genau handele, konnte der Sprecher des Gerichtes mit Rücksicht auf das laufende Verfahren nicht sagen.
Da dieser Sachverhalt noch niemanden genauer bekannt ist, kann man leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Aussage treffen, wohin die Reise gehen wird. Gut informierte Kreise spekulieren wie folgt: Der 1. Schiedsspruch wird wahrscheinlich für unwirksam erklärt. Dort sind aber sowohl die Anlagen 3a und 3b des Rahmenvertrages (Heilbarkeit eines Rezeptes) als auch der "große ausführliche Bericht" (Positionsnr. X1906 | 55 Euro) geregelt. Es könnte sich bei den Rückfragen des Gerichts also genau um diese Aspekte handeln. Aber wie gesagt: Dies sind reine Spekulationen.
Kommentar des Autors
Lerneffekt
Egal wie dieses große Verfahren ausgehen wird, für alle Beteiligten wird es einen großen Lerneffekt darstellen:
- Alle werden in Zukunft wissen, welchen Gestaltungsspielraum die Schiedsstelle hat.
- Es wird klar sein, ob ein Schiedsspruch „teilbar“ ist.
- Auch der Inhalt künftiger Schiedssprüche – nicht zuletzt in Sachen Preisfindung – dürfte dadurch festgelegt werden.
- In Schriftsätzen auf Mehrausgaben in Milliardenhöhe hinzuweisen, kann richtig teuer werden.
=> So gewiss der Lerneffekt auch sein wird, so teuer ist er aber auch erkauft. Dieses passt wiederum in das Bild einer Branche, die seit jeher viel Geld für „Fortbildung“ ausgibt.Öffentlichkeitsarbeit der Verbände
Dieses Verfahren ist das erste seiner Art und kann gewaltige Auswirkungen auf die Branche haben. Deshalb hätten wir vermutet, dass die Verbände im Vorfeld auf das Verfahren hinweisen würden. Interessierte hätten dadurch die Gelegenheit gehabt, der öffentlichen Verhandlung beizuwohnen und dem Gericht die Bedeutung des Themas noch zusätzlich vor Augen zu führen.
Außer einer dürren Pressemeldung am Verhandlungstag selbst ist uns aber leider keine weitere Mitteilung der Verbände im Vorfeld bekannt. Sollte es wirklich diesbezüglich keine Pressemitteilung der Verbände gegeben haben, müssen sich diese (leider erneut und diesmal zu Recht) den Vorwurf der Intransparenz gefallen lassen oder – noch drastischer – die Frage: "Was wolltet Ihr verheimlichen?"
Friedrich Merz / physio.de
PS: Lesen Sie hier einen:
• Bericht zur Klage gegen den 2. Schiedsspruch
Nachtrag vom 19. Januar 2024
Da nicht ganz klar war, ob der GKV-Spitzenverband nun gegen den ersten oder zweiten oder alle beide Schiedssprüche geklagt hatte, wandten wir uns an dessen Pressestelle. Diese antwortete uns heute wie folgt:
"Der GKV-Spitzenverband hatte wegen der unklaren prozessrechtlichen Situation zunächst gegen beide Schiedssprüche geklagt. Nach den klärenden Ausführungen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung hat der GKV-Spitzenverband seine Klage auf den zweiten Schiedsspruch vom 21.07.2021 beschränkt, da durch diesen letztlich die Festsetzung der Preise erfolgt ist."
Aktualisierung vom 7. März 2024:
Wie uns das Gericht auf Nachfrage bestätigte, wird es keine weitere mündliche Verhandlung geben; es wird auf dem "schriftlichen Wege" entschieden werden. Ein Urteil wurde uns für das zweite Quartal 2024 in Aussicht gestellt. Wir bleiben dran.
Aktualisierung vom 15. Mai 2024:
Das Urteil liegt mittlerweile vor. Wir berichten darüber in unserem Artikel "Historisches Urteil" vom 15. Mai 2024.
KlageSchiedsverfahrenRahmenvertragVerbändeGKV-Spitzenverband
Danke für den Bericht
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Busquete schrieb:
Der letzte Satz trifft es perfekt.
Danke für den Bericht
Es scheint jetzt klar zu sein, dass die Tage des fröhlichen Basargeschachers vorbei sind. Insbesondere der GKV-SV, der in den Verhandlungen mit einer reinen Blockadehaltung selbst bei nebensächlichen Themen aufgetreten ist, wird das zukünftig nicht mehr durchhalten können.
Sollte die Festsetzung des Streitwertes Bestand haben, wären zukünftige Klagen der Berufsverbände deutlich erschwert. Während sich der GKV-SV problemlos aus den Versichertengeldern bedienen kann, steht den Verbänden diese Option nicht offen.
Die Berufsverbände sind für diese Art der Auseinandersetzung unterfinanziert.
Unter dem Strich sind die Leistungen der Schiedsstelle kein Ruhmesblatt. Statt fachlicher Expertise und sachgerechter Ermittlung der Sachverhalte ist die Schiedsstelle von Anfang an ein politisches Gremium mit Basarcharakter gewesen.
Das hat jetzt ein Ende und das ist gut so!
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Jens Uhlhorn schrieb:
Wie man es dreht und wendet: man wird nicht umhinkommen, die wahren Preise durch einen Gutachter ermitteln zu lassen. Dazu besteht jetzt die Chance.
Es scheint jetzt klar zu sein, dass die Tage des fröhlichen Basargeschachers vorbei sind. Insbesondere der GKV-SV, der in den Verhandlungen mit einer reinen Blockadehaltung selbst bei nebensächlichen Themen aufgetreten ist, wird das zukünftig nicht mehr durchhalten können.
Sollte die Festsetzung des Streitwertes Bestand haben, wären zukünftige Klagen der Berufsverbände deutlich erschwert. Während sich der GKV-SV problemlos aus den Versichertengeldern bedienen kann, steht den Verbänden diese Option nicht offen.
Die Berufsverbände sind für diese Art der Auseinandersetzung unterfinanziert.
Unter dem Strich sind die Leistungen der Schiedsstelle kein Ruhmesblatt. Statt fachlicher Expertise und sachgerechter Ermittlung der Sachverhalte ist die Schiedsstelle von Anfang an ein politisches Gremium mit Basarcharakter gewesen.
Das hat jetzt ein Ende und das ist gut so!
Vielen Dank für den Bericht, der schonungslos der Amateurismus sämtlicher Beteiligten aufdeckt. Damit könnte der Richterspruch seine Wirkung für die GKV möglicherweise auch über unserer Branche hinaus wirken.
Es stellt sich allerdings der geneigten Leser die Frage, woher der Autor wohl das Arbeitsamt Castrop-Rauxel kennt?
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Horatio72 schrieb:
Es ist ja schon schlimm wenn man nur Castrop-Rauxel kennt ;)
bin gerade noch am amtsgericht in C-R vorbeigefahren ;)
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Alex Moro schrieb:
@Horatio72
bin gerade noch am amtsgericht in C-R vorbeigefahren ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Lebst du so in der Nähe von mir?
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij im nachbarsdorf ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Friedrich Merz.
Vielen Dank für den Bericht, der schonungslos der Amateurismus sämtlicher Beteiligten aufdeckt. Damit könnte der Richterspruch seine Wirkung für die GKV möglicherweise auch über unserer Branche hinaus wirken.
Es stellt sich allerdings der geneigten Leser die Frage, woher der Autor wohl das Arbeitsamt Castrop-Rauxel kennt?
Streitet über Kleinigkeiten nicht!
Einigt Euch so gut es geht,
damit nicht noch ein Spruch von Schiedes-Stelle weht!
Allen einen schönen Morgen!
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elisabeth938 schrieb:
Und die Moral aus der Geschicht´?
Streitet über Kleinigkeiten nicht!
Einigt Euch so gut es geht,
damit nicht noch ein Spruch von Schiedes-Stelle weht!
Allen einen schönen Morgen!
Wenn beide Schiedssprüche rechtswidrig sind wird es wirklich spannend und alles wird auf Anfang gesetzt. Vielleicht aber auch eine gute Möglichkeit unsere Leistung besser und sachgerecht zu beschreiben.
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Cannabis schrieb:
Lieber die Worte „gerecht" und „fair" durch „wirtschaftlich" ersetzen. Was ist schon gerecht und fair?
Wenn beide Schiedssprüche rechtswidrig sind wird es wirklich spannend und alles wird auf Anfang gesetzt. Vielleicht aber auch eine gute Möglichkeit unsere Leistung besser und sachgerecht zu beschreiben.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Wie will man dafür vorsorgen? Käme es zu einer Rückzahlung oder einer längeren Stagnation, wäre die gesamte Branche sehr schnell am Ende.
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Horatio72 schrieb:
@Jens Uhlhorn Das Erste wäre dann die Gehälter wieder runtersetzen. Dann laufen den kleinen Praxen auch noch die letzten MA fort.
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Cannabis schrieb:
Ja, durch Änderungskündigung. Zack, Fachkräftemangel adé.
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Jens Uhlhorn schrieb:
@Horatio72 Änderungskündigungen und dann Gehaltskürzungen?? Man könnte der Branche kaum ein klareres Signal geben, dass sie keine Zukunft hat.
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Horatio72 schrieb:
@Jens Uhlhorn Das war eher ironisch gemeint. Für unsre Forentrolle. ;) Aber im Ernst, wenn es so kommen sollte haben viele (inkl. Ich) ein Problem. Aber wir haben ja gelernt optimistisch zu denken. Alles wird gut,, wahrscheinlich nicht besser aber gut ;)
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physiox100 schrieb:
Hat für den Worst-Case überhaupt jemand vorgesorgt?
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Die Entscheidung des Gerichts
bleibt abzuwarten. Unter dem Strich könnte aber die Strategie der Verbände aufgehen und die Kassen mit ihrer Obstruktionspolitik vor einem echten Problem stehen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Du hast aber schon mitbekommen, dass das Gericht die Schiedsstelle und die Kassenanträge auf die Hörner genommen hat?
Die Entscheidung des Gerichts
bleibt abzuwarten. Unter dem Strich könnte aber die Strategie der Verbände aufgehen und die Kassen mit ihrer Obstruktionspolitik vor einem echten Problem stehen.
...nicht soviel dummes Zeugs reden, sondern kandidiere zum Oberfunktionär und verhandel so, wie du hier so erzählst----
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JürgenK schrieb:
hi Cannabis,
...nicht soviel dummes Zeugs reden, sondern kandidiere zum Oberfunktionär und verhandel so, wie du hier so erzählst----
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Cannabis schrieb:
Ich habe immer gesagt, dass wir neue Verhandler brauchen. Die alten sind direkt wieder in ihre alten Verhaltensmuster gefallen. Und jetzt sollen die gleichen Köppe nach dem Scherbenhaufen erneut ran? Uns ist nicht zu helfen...
Ich würde verlacht für diese Sichtweise, nun zeigt sich dass das Risiko real ist.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Ne, wir lachen Dich immer noch aus, weil Kürzungen eben nicht real werden können.
Aber offenbarend wie du deine rechtliche Unkenntnis durch angebliche Unmöglichkeit von Kürzungen ausdrückst und von wem dies geliked wird 😉
Reallohnverlust, Kalte Progression bzw. Gewinnkürzung der 2000 bis 2017 Jahre durch höhere Inflation als Honorarsteigerungen hat lt. dir also auch nie stattgefunden.....
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Gert Winsa schrieb:
@Jens Uhlhorn natürlich können Kürzungen auf vielfältige Weise umgesetzt werden z.b. auch durch auferlegte Nullrunden in Folgejahren.
Aber offenbarend wie du deine rechtliche Unkenntnis durch angebliche Unmöglichkeit von Kürzungen ausdrückst und von wem dies geliked wird 😉
Reallohnverlust, Kalte Progression bzw. Gewinnkürzung der 2000 bis 2017 Jahre durch höhere Inflation als Honorarsteigerungen hat lt. dir also auch nie stattgefunden.....
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Gert Winsa schrieb:
Ich sagte es im letzten Thread voraus: die Chance etwas zu gewinnen ist gering. Das Risiko sogar Kürzungen evtl. sogar Rückwirkend hinnehmen zu müssen real.
Ich würde verlacht für diese Sichtweise, nun zeigt sich dass das Risiko real ist.
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Das ist aber sehr unwahrscheinlich.
Sollte es (theoretisch) zur Kürzung von 14,09% kommen, würde die gesamte Branche schlagartig rote Zahlen schreiben und eine Massenflucht auslösen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Es wird keine Kürzungen geben. Schlimmstenfalls gibt es Stagnation über einen längeren Zeitraum.
Das ist aber sehr unwahrscheinlich.
Sollte es (theoretisch) zur Kürzung von 14,09% kommen, würde die gesamte Branche schlagartig rote Zahlen schreiben und eine Massenflucht auslösen.
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Busquete schrieb:
Mit uns kann man es machen, kennst du ne andere Branche ( außer Gesundheitswesen) , die bei einem zu dick geschrieben Datum, geleistete Arbeit nicht vergütet bekommt?🙈😁
Stagnation bei Honorarverhandlungen = reale Kürzungen, bei Löhnen Reallohnverlust genannt, kalte Progression ist auch eine Kürzung und nahezu alle PIs hier jammerten von 2000 bis 2017 über Kürzungen, weil die Inflation höher als die Honorarerhöhungen waren.
War das für dich und alle anderen PIs hier also nie eine Kürzung? Muss ergo also auch nichts kompensiert werden?
komisch, ALLE PIs behaupten dies sowohl gegenüber Vergütungssätzen aber auch als Begründung warum Gehälter nicht immer sofort erhöht werden könnten.
Obwohl immer erhöht wurde (im Centbereich). Ob das eine Erhöhung oder Kürzung ist hängt mathematisch eben von der Relativität, also Kaufkraft und Inflation ab.
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Gert Winsa schrieb:
@Jens Uhlhorn
Stagnation bei Honorarverhandlungen = reale Kürzungen, bei Löhnen Reallohnverlust genannt, kalte Progression ist auch eine Kürzung und nahezu alle PIs hier jammerten von 2000 bis 2017 über Kürzungen, weil die Inflation höher als die Honorarerhöhungen waren.
War das für dich und alle anderen PIs hier also nie eine Kürzung? Muss ergo also auch nichts kompensiert werden?
komisch, ALLE PIs behaupten dies sowohl gegenüber Vergütungssätzen aber auch als Begründung warum Gehälter nicht immer sofort erhöht werden könnten.
Obwohl immer erhöht wurde (im Centbereich). Ob das eine Erhöhung oder Kürzung ist hängt mathematisch eben von der Relativität, also Kaufkraft und Inflation ab.
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mimikri schrieb:
@Busquete es ist alles völlig irre. Wir können im Ernstfall ja Traktoren mietenstuck_out_tongue_closed_eyes
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Cannabis schrieb:
Nullrunden nach den Erhöhungen seit 2019 wären sicher zu verkraften. Bei Rückzahlungen möchte ich sehen, wie das gehen soll. Fakt ist, dass die Grundlagen der Vergütungsberechnung hinten und vorne nicht passen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
@Cannabis ich wüsste nicht, wie Nullrunde zu verkraften sein sollen. Die Berufsflucht hält an und die Gehälter müssen steigen. Wie soll das ohne Honorarerhöhungen gehen?
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Gert Winsa schrieb:
@Jens Uhlhorn für Gehaltssteigerungen sind die PIs verantwortlich.
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Jens Uhlhorn schrieb:
@Gert Winsa Es kann verteilt werden, was erarbeitet wird. Kein PI druckt Geld.
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Gert Winsa schrieb:
@Jens Uhlhorn wird ja faktisch in der breiten Masse nicht gemacht.
Keine Traktoren.
Ich habe in einem anderen Thread hier ironisch geschrieben, das wir ja mit unseren Behandlungsbänken Kreuzungen lahmlegen könnten.
Wenn ich aber diesen Bericht hier lese, dann streiche ich die Ironie und würde das gerne in Wirklichkeit sehen.
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Break schrieb:
@mimikri
Keine Traktoren.
Ich habe in einem anderen Thread hier ironisch geschrieben, das wir ja mit unseren Behandlungsbänken Kreuzungen lahmlegen könnten.
Wenn ich aber diesen Bericht hier lese, dann streiche ich die Ironie und würde das gerne in Wirklichkeit sehen.
Das hatten wir mindestens 17 Jahre lang, ich habe das komplett miterlebt.
Irgendwann gibt es nur noch 1-Mann-Praxen. Die Verringerung der erforderlichen Raumgrößen gibt den Weg ja auch vor.
Und in 17 Jahren gibt es keine Therapeuten mehr, ich habe noch 7 Jahre.......
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Break schrieb:
@Jens Uhlhorn
Das hatten wir mindestens 17 Jahre lang, ich habe das komplett miterlebt.
Irgendwann gibt es nur noch 1-Mann-Praxen. Die Verringerung der erforderlichen Raumgrößen gibt den Weg ja auch vor.
Und in 17 Jahren gibt es keine Therapeuten mehr, ich habe noch 7 Jahre.......
und die hier vertretenen PIs feiern sich auch noch gegenseitig dafür, dass ihre höhere Machtposition und die Art wie sie diese ausüben richtig sei.
Wer sich für AN Rechte einsetzt oder diese nur erwähnt sei "anmassend"
Faktisch sind die Durchschnittsgehälter aber unterdurchschnittlich und die Vergütungserhöhungen wurden in der Breite nicht weitergegeben.
Wen wundert da ein Fachkräftemangel.
Der kommt nicht durch die GKV Vergütung sondern oben beschriebene PI Haltung zustande.
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Gert Winsa schrieb:
@Break
und die hier vertretenen PIs feiern sich auch noch gegenseitig dafür, dass ihre höhere Machtposition und die Art wie sie diese ausüben richtig sei.
Wer sich für AN Rechte einsetzt oder diese nur erwähnt sei "anmassend"
Faktisch sind die Durchschnittsgehälter aber unterdurchschnittlich und die Vergütungserhöhungen wurden in der Breite nicht weitergegeben.
Wen wundert da ein Fachkräftemangel.
Der kommt nicht durch die GKV Vergütung sondern oben beschriebene PI Haltung zustande.
Deine Beiträge werden zunehmend obskurer...
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Jens Uhlhorn schrieb:
@Gert Winsa Welche PIs (Plural!!) feiern (!) sich gegenseitig (!) für eine höhere Machtposition?
Deine Beiträge werden zunehmend obskurer...
diejenigen, die den Gescreenshoteten Beitrag geliked haben. Lars z.b.
Was konkret wird obskurer?
Dass ich jemand zitiere und mit seinen eigenen Aussagen konfrontiere?
Dein unkonstruktives und unbelegtes ad hominem, delegitimierung durch unbelegte Persönlichkeitsbeschreibungen "obskur" offenbart dein Niveau.
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Gert Winsa schrieb:
@Jens Uhlhorn
diejenigen, die den Gescreenshoteten Beitrag geliked haben. Lars z.b.
Was konkret wird obskurer?
Dass ich jemand zitiere und mit seinen eigenen Aussagen konfrontiere?
Dein unkonstruktives und unbelegtes ad hominem, delegitimierung durch unbelegte Persönlichkeitsbeschreibungen "obskur" offenbart dein Niveau.
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mimikri schrieb:
Der worst case macht mir echt Sorgen. Gab es das in der Geschichte schon mal, in irgendeiner Branche? Kann das wirklich umgesetzt werden? Es erscheint mir surreal.
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marc525 schrieb:
Unsere Überlastung wird eh nicht vergütet. Mehr braucht man nicht sagen.
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