Engagierte(r) Physiotherapeut(in)
zur Verstärkung unseres Teams
gesucht. Gerne können sich auch
Berufseinsteiger bewerben
Tätigkeitsbeginn ab 1. Quartal
2025 bzw. nach Rücksprache.
Vorzugsweise Vollzeit in
Festanstellung (aber auch Teilzeit
möglich).
Interesse an Trainingstherapie und
ganzheitlichem Behandlungskonzept
von Vorteil.
Aktive Mitarbeit in unserem
dazugehörigen Fitnessclub möglich
(wird bei Interesse geschult).
Unsere Einrichtung, Pro Health
Institut & Club (www.phi-...
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Wir haben häufige Gründe für Absetzungen für Sie zusammengefasst:
Eine Heilmittelverordnung (VO) ist nur gültig, wenn sie ärztlich unterschrieben und mit einem Stempel versehen ist. Der Behandlungsbeginn ohne diese Voraussetzung führt in der Regel zur Absetzung der Verordnung. Um dies zu vermeiden, muss die VO vor der ersten Behandlungseinheit zur Arztpraxis zurückgesendet werden, um die fehlenden Angaben zu ergänzen. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.
Wenn Änderungen an der VO nötig sind, müssen diese korrekt durchgeführt werden. Tipp-Ex, unleserliche Änderungen oder fehlende Unterschriften führen zu Absetzungen! Das gilt sowohl für die ärztliche Seite als auch für die Physiotherapiepraxis.
So geht es richtig: Fehler sauber (bestenfalls mit Lineal!) durchstreichen, dann korrekt notieren und anschließend mit Datum sowie Unterschrift des Arztes versehen lassen.
Achtung! Folgende Fälle aus der Praxis:
• Korrigiert der Arzt das Ausstellungsdatum des Rezptes, muss er neben dem neuen Datum das Datum der Korrektur schreiben. Es sind dann letztendlich drei Daten auf dem Rezept: das falsche Ausstellungsdatum, das richtige Ausstellungsdatum und das Datum der Korrektur.
Ein häufiger Fehler tritt auf, wenn der Patient die Krankenkasse wechselt, dies jedoch nicht kommuniziert. Hier gilt die Regel, dass immer die auf der Verordnung genannte Krankenkasse für die Abrechnung zuständig ist. Sollte der Patient während der laufenden Therapie den Kostenträger wechseln und es kommt daher zu Absetzungen, kann ein schriftlicher Widerspruch eingelegt werden, um die VO korrekt abzurechnen.
Die Behandlungen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, führt dies zur Absetzung. Eine Ausnahme bildet die Ergotherapie, bei der Folgeverordnungen eine verlängerte Gültigkeit haben.
Die dokumentierten Maßnahmen auf der Verordnung müssen für die Krankenkasse nachvollziehbar und gemäß den Vertragsvorgaben im Heilmittelkatalog formuliert sein (etwa KG für Krankengymnastik).
Achtung! Im Heilmittelkatalog sind mitnichten alle gängigen Abkürzungen genannt. So fehlt zum Beispiel „HB“ für Hausbesuch oder "ET" für Elektrotherapie.
Verordnungen müssen innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Monats der letzten Behandlung abgerechnet werden. Wird diese Frist überschritten, kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern.
Verordnungen, die denselben ICD-10-Code oder dieselbe Diagnose betreffen, dürfen nicht parallel durchgeführt werden, es sei denn, der ICD-10-Code weicht innerhalb der ersten drei Stellen voneinander ab oder betrifft unterschiedliche Lokalisationen.
Punkt sieben bedeutet auch, dass eine Folgeverordnung erst begonnen werden kann, wenn die vorherige Verordnung beendet wurde. Kommt es hier zu Überschneidung der Daten, wird eine von beiden Verordnungen abgesetzt.
Sie sind der Meinung, dass nach vier Einheiten KG eine neue Verordnung mit KGG sinnvoll sei? Vorsicht! Wird die Folgeverordnung begonnen, ohne dass die erstverordneten sechs Einheiten KG abgearbeitet wurden, droht eine Absetzung!
Organisatorische Fehler können dazu führen, dass Leistungen versehentlich doppelt abgerechnet werden. Dies ist in der Regel erst einmal nicht problematisch, da die Vergütung bereits erfolgt ist, kann jedoch zu Qualitätsprüfungen führen.
Falls ein Hinweis auf die doppelte Abrechnung einer Verordnung von der Krankenkasse eingeht, kann es sich lohnen genauer hinzusehen. Hat der Patient eine Parallelverordnung zeitgleich in einer anderen Praxis eingelöst und wurde diese bereits abgerechnet? Dies zu überprüfen ist nicht Aufgabe der Praxis. Stellen Sie in einem Widerspruch klar,
• dass keine weitere Verordnung in Ihrer Praxis abgerechnet wurde,
• dass sie keine Kenntnis über eine etwaige Behandlung in anderen Praxen haben
• und dass Sie daher die volle Vergütung einfordern.
Hausbesuche dürfen nur durchgeführt und abgerechnet werden, wenn dies auf der Verordnung angekreuzt ist. Falls das Kreuz falsch gesetzt wurde, bestehen zwei Möglichkeiten der Korrektur:
• Vor der Abrechnung: Der Arzt korrigiert die Verordnung und setzt die Unterschrift neben die Änderung.
• Nach der Abrechnung: Der Arzt stellt schriftlich klar, dass ein Hausbesuch gewünscht war und unterschreibt diese Mitteilung./li>
Fazit
Vor allem die Absetzungen wegen Formfehlern sind unnötig und am Ende teuer. Bestenfalls senden PatientInnen ihre Verordnung bereits vor der ersten Behandlung der Praxis zu (auch als Foto per E-Mail), damit diese vorab auf alle Stolpersteine überprüft werden kann.
Fallen Fehler, wie eine nicht vorhandene Arztunterschrift nach der ersten Therapieeinheit auf, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, denn die Einheit kann nicht mehr vergütet werden.
Den bürokratischen Irrsinn dann auch noch den PatientInnen zu erklären, macht am Ende doppelt „Freude“. Ein fest definierter Prozess, am besten mit einer geeigneten Praxis-Software, die in der Regel die Prüfung der Verordnung übernimmt, hilft Ärger und Kosten zu vermeiden.
Weitere wertvolle Artikel zum Thema Rezeptkorrekturen und Absetzungen finden Sie hier:
- • Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung und einheitliche Regelungen zur Abrechnung (Anlage 3a)
Daniel Bombien / physio.de• Die Top 10 der Absetzungen
AbsetzungenAbrechnungRezeptHeilmittelkatalog
Für mich das schlimmste und unverständlichste überhaupt. Mir passiert es relativ oft das ich das Datum Eintrage und es kommt mir sehr unleserlich vor im Nachhinein. Da nicht einfach nochmal nebendran schreiben zu dürfen ist echt der Witz des Jahres. Ich versteh nicht auf welcher Grundlage das so sein kann. Ein Mitarbeiter hat z.b eine dermaßen "Sauklaue" das ich fast nie erkennen kann welches Datum das sein soll. Aber OK. Mit uns kann man es ja machen. Ich verzweifel von Jahr zu Jahr mehr und die Argumente für eine reine Privatpraxis werden immer größer!
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Auf einem Dokument ein tatsächlich lesbares Datum zu hinterlassen ist für den, der das nicht kann, sicherlich machbar/erlernbar, wenn man weiß, warum das sein muss.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Verstehe ich, dass dich das aufregt. Allerdings wollen wir doch Profis sein, beschäftigen uns mit den kompexesten Dingen im Alltag usw..
Auf einem Dokument ein tatsächlich lesbares Datum zu hinterlassen ist für den, der das nicht kann, sicherlich machbar/erlernbar, wenn man weiß, warum das sein muss.
MfG :)
In dem Falle wäre ein Datumsstempel eine feine Sache.
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sabine963 schrieb:
@Horatio72
In dem Falle wäre ein Datumsstempel eine feine Sache.
ist das erlaubt?
wir haben auch einen Mitarbeiter, der schreibt soooo dermaßen undeutlich, da hilft auch die 100ste Ansprache nicht, sich kurz zu konzentrieren und leserlich zu schreiben...
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Secretary schrieb:
@sabine963
ist das erlaubt?
wir haben auch einen Mitarbeiter, der schreibt soooo dermaßen undeutlich, da hilft auch die 100ste Ansprache nicht, sich kurz zu konzentrieren und leserlich zu schreiben...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Secretary Warum sollte ein Datumstempel nicht erlaubt sein?
keine ahnung, war mir so. Bei dem was alles nicht erlaubt ist...
Aber bedrucken sollte man nicht, oder? Also Datum und/oder Heilmittel
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Secretary schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
keine ahnung, war mir so. Bei dem was alles nicht erlaubt ist...
Aber bedrucken sollte man nicht, oder? Also Datum und/oder Heilmittel
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Secretary Auch Bedrucken geht. Es gibt keine Formvorschrift für die Leistungsbestätigung.
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Horatio72 schrieb:
@Ingo Friedrich Natürlich ist es das.. aber halt nicht immer. Auch mir ist das schon passiert das ich es erst später beim überprüfen gesehen habe. Passiert ja oft zwischen Tür und Angel. Ich verstehe das nichts überklebt, gedtippexd etc werden darf, aber sauber durchstreichen und nebendran.? Ihr Leut, was kommt denn nicht noch alles. Das so etwas abgesetzt wird treibt mir echt die Zornesröte ins Gesicht.
Bei kleinen 6er Rezepten ist es schneller per Hand geschrieben, es sei denn, es sind mehrere Heilmittel aufzuschreiben.
Klappt super und entlastet. Könnte mir gut vorstellen, dass auch Rechtschreibfehler zukünftig abgesetzt werden.
Aber sicherlich drucken wir kein Behandlungsdatum. Da sind zu viele Änderungen, da wird man ja bekloppt, bei den Korrekturwahn
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Shia schrieb:
@Secretary Wir bedrucken die großen Rezepte schon lange mit den Heilmittel vorab.
Bei kleinen 6er Rezepten ist es schneller per Hand geschrieben, es sei denn, es sind mehrere Heilmittel aufzuschreiben.
Klappt super und entlastet. Könnte mir gut vorstellen, dass auch Rechtschreibfehler zukünftig abgesetzt werden.
Aber sicherlich drucken wir kein Behandlungsdatum. Da sind zu viele Änderungen, da wird man ja bekloppt, bei den Korrekturwahn
die Heilmittel haben wir auch schon gedruckt, vor allem wenn es eine ellenlanger Text ist, aber irgendwie bin ich da immer etwas unsicher, ob die Kassen nicht auch dazu wieder was zu meckern haben und munter absetzen, mit welcher Begründung auch immer. Aber unser Problem sind eher die Daten, weil wir hier zwei Kollegen haben, die einfach so krakelig schreiben, dass ist eher was für Kryptographen, und zwei Kollen, die in jeder zweiten VO mindestens ein Datum einen Tag vor- oder nachdatieren. Diese Sachen fallen dann oft erst auf, wenn ich zur Abrechnung alles in den PC gebe, und das ist dann natürlich ärgerlich. Ich lege da meine Hoffnung ein bisschen in die eLB, vielleicht wird es damit besser joy
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Secretary schrieb:
@Shia
die Heilmittel haben wir auch schon gedruckt, vor allem wenn es eine ellenlanger Text ist, aber irgendwie bin ich da immer etwas unsicher, ob die Kassen nicht auch dazu wieder was zu meckern haben und munter absetzen, mit welcher Begründung auch immer. Aber unser Problem sind eher die Daten, weil wir hier zwei Kollegen haben, die einfach so krakelig schreiben, dass ist eher was für Kryptographen, und zwei Kollen, die in jeder zweiten VO mindestens ein Datum einen Tag vor- oder nachdatieren. Diese Sachen fallen dann oft erst auf, wenn ich zur Abrechnung alles in den PC gebe, und das ist dann natürlich ärgerlich. Ich lege da meine Hoffnung ein bisschen in die eLB, vielleicht wird es damit besser joy
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Horatio72 schrieb:
• Wenn beispielsweise das Behandlungs-Datum korrigiert wird, auch wenn unleserlich geschrieben wurde, muss der Patient in der Zeile der Korrektur noch einmal unterschreiben.
Für mich das schlimmste und unverständlichste überhaupt. Mir passiert es relativ oft das ich das Datum Eintrage und es kommt mir sehr unleserlich vor im Nachhinein. Da nicht einfach nochmal nebendran schreiben zu dürfen ist echt der Witz des Jahres. Ich versteh nicht auf welcher Grundlage das so sein kann. Ein Mitarbeiter hat z.b eine dermaßen "Sauklaue" das ich fast nie erkennen kann welches Datum das sein soll. Aber OK. Mit uns kann man es ja machen. Ich verzweifel von Jahr zu Jahr mehr und die Argumente für eine reine Privatpraxis werden immer größer!
Dann holt man die sich einfach noch. In dem Feld ist doch kein Datum gefordert. Hauptsache die ist zur Abrechnung drauf.
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physiox100 schrieb:
Fallen Fehler, wie eine nicht vorhandene Arztunterschrift nach der ersten Therapie-Einheit auf, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, denn die Einheit kann nicht mehr vergütet werden.
Dann holt man die sich einfach noch. In dem Feld ist doch kein Datum gefordert. Hauptsache die ist zur Abrechnung drauf.
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Johnny Doe schrieb:
Nichts ist ärgerlicher, als dass ein Minister wegen Inkompetenz seine Einkommen der letzten vier Jahre zurück zahlen muss.
Es geht eben gerade nicht um "formal korrekte" VO, sondern um Maßnahmen zugunsten der Krankenkassen.
Hätten die Krankenkassen ein Interesse an korrekter Abrechnung, würden sie die Bürokratie deutlich reduzieren und intensiv gegen Betrug vorgehen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Es ist doch klar, dass mit der bürokratischen Kleinteiligkeit Absetzungstatbestände geschaffen werden sollen. Diejenigen, die sich nicht wehren oder sich nicht wehren können, müssen einen Teil ihres legal erworbenen Honorars wieder abgeben.
Es geht eben gerade nicht um "formal korrekte" VO, sondern um Maßnahmen zugunsten der Krankenkassen.
Hätten die Krankenkassen ein Interesse an korrekter Abrechnung, würden sie die Bürokratie deutlich reduzieren und intensiv gegen Betrug vorgehen.
Trotzdem vielen Dank für den informativen Teil des Artikels!
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Shia schrieb:
Wenn man bedenkt, dass niemals jemand so ueber den Deppenapostroph gezornt hat wie jetzt über das genden, merkt man, dass es nicht um die Bewahrung der Sprache geht.
Naja der Vergleich hinkt aber gewaltig.
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sabine963 schrieb:
@Shia
Naja der Vergleich hinkt aber gewaltig.
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MikeL schrieb:
Beim Lesen dieses Artikels kam mir als erstes in den Sinn, dass es doch wirklich schön ist, dass der Autor endlich auf das Gendern verzichtet, bis ihm dann im letzten Absatz (aus Versehen?) doch wieder eine Entgleisung unterlaufen ist. Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Trotzdem vielen Dank für den informativen Teil des Artikels!
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