Anlage 2 (zu § 1 Abs. 1)
zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Logopäden
Praktische Ausbildung
- Hospitationen in (340)
- Phoniatrie und Logopädie
- anderen fachbezogenen Bereichen, auch Exkursionen (mindestens 100 Stunden)
- Praxis der Logopädie (1.520)
- Übungen zur Befunderhebung
- Übungen zur Therapieplanung
- Therapie unter fachlicher Aufsicht und Anleitung
- Praxis in Zusammenarbeit mit den Angehörigen des therapeutischen Teams auf den Gebieten der (240)
- Audiologie und Pädaudiologie
- Psychologie einschließlich Selbsterfahrungstechniken
- Musiktherapie
Stunden insgesamt: 2.100