Zulassungserweiterung für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie

2. Manuelle Therapie

Die Manuelle Therapie umfasst die vom Physiotherapeuten ausgeführten manuellen Behandlungstechniken, die zur Behandlung von Gelenkfunktionsstörung und ihrer muskulären, reflektorischen Fixierung durch gezielte Mobilisation oder durch Anwendung von Weichteiltechniken dienen. Darüber hinaus wird der Patient in einem Eigenprogramm in der Automobilisation und Autostabilisation geschult.

Die Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten für den Einsatz dieser Behandlungstechnik erfolgt in einer speziellen Weiterbildung, die in ein Kurssystem gegliedert ist. Die Vermittlung der Lernziele erfolgt im Rahmen eines ärztlichen theoretischen Unterrichts sowie in praxisbegleitenden theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten zur Behandlung und Behebung von Funktionsstörungen der Wirbelsäule und den Extremitäten.

Eine isolierte Weiterbildung nach Cyriax oder Osteopathie kann nicht mit einer Weiterbildung in Manueller Therapie gleichgesetzt werden. Eine Weiterbildung in der Manuellen Therapie einzelner Körperregionen (Extremitäten oder Wirbelsäule) ist nicht ausreichend.

A) Eingangsvoraussetzung für die Teilnehmer

Die Teilnehmer an der Weiterbildung müssen eine abgeschlossene5 Berufsausbildung als Physiotherapeut/Krankengymnast nachweisen.6

______________________
5 Es gilt das Datum des erfolgreichen Abschlusses. Die Berufsausbildung als Masseur und medizinischer Bademeister ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Ausbildungsanforderungen (Lehrgang [theoretischer und praktischer Unterricht sowie praktische Ausbildung], staatliche Prüfung und praktische Tätigkeit, vgl. § 4 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes -MPhG-vom 26. Mai 1994) erfüllt sind. Die Berufsausbildung des Physiotherapeuten ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Ausbildungsanforderungen (theoretischer und praktischer Unterricht, praktische Ausbildung und erfolgreiche Abschlussprüfung, vgl. § 9 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes -MPhG-vom 26. Mai 1994) erfüllt sind. Das Datum der Urkundenausstellung ist ohne Bedeutung. 
6
§ 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes -MPhG- vom 26. Mai 1994 in Verbindung mit § 16 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Masseuren und medizinischen Bademeistern bzw. § 21 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten vom 6. Dezember 1994 sind entsprechend anzuwenden. 

B) Weiterbildungscurriculum

1. Dauer:

1.1 Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 260 Unterrichtseinheiten (UE)7; der Prüfungszeitraum ist nicht zu berücksichtigen.

__________________
7
Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.

1.2 Die tägliche Kursdauer darf zehn Unterrichtseinheiten nicht überschreiten.

1.3 Die Weiterbildung erfolgt in mindestens sechs Kurseinheiten. Der Abstand zwischen den Kurseinheiten sollte in der Regel mindestens drei Monate betragen.

1.4 Die Weiterbildung sollte in der Regel innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden. Die Abschlussprüfung kann frühestens nach zwei Jahren erfolgen.

1.5 Die Weiterbildung ist abgeschlossen, wenn sämtliche Kurseinheiten durchlaufen und die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert wurde.

2. Inhalt:

2.1 Das Weiterbildungscurriculum umfasst Unterrichtseinheiten in Allgemeine Grundlagen der Manuellen Therapie (mind. 20 UE), Manuelle Therapie der Extremitäten (mind. 100 UE) und der Wirbelsäule (mind. 140 UE). 
Das Schwergewicht liegt auf der Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse (Verhältnis von 75-80 % Praxis zu 20-25 % Theorie). Die theoretischen Unterrichtseinheiten können in den praktischen Unterricht integriert werden. Regelmäßige Patientendemonstrationen sind obligat.

2.2 Die nachfolgend aufgeführten Lernziele sind dem Weiterbildungscurriculum zugrunde zu legen sowie die daraus folgenden Inhalte in einem Rahmenlehrplan zu fixieren.

Lernziele für die Weiterbildung in Manueller Therapie

Lernziele zu einzelnen Körperregionen

Halswirbelsäule (HWS)

Der Teilnehmer soll den anatomischen Aufbau und die Funktionszusammenhänge der Halswirbelsäule beherrschen und die Bedeutung der unterschiedlichen anatomischen Strukturen zur Pathologie herausstellen und erklären können.

Der Teilnehmer soll die für den Physiotherapeuten relevanten Untersuchungstechniken demonstrieren können.

Der Teilnehmer soll in einer orientierenden und spezifischen Untersuchung der HWS die Störungen der Gelenke, der Muskulatur und der neuralen Strukturen herausfinden und definieren können.

Der Teilnehmer soll die allgemeinen Behandlungsprinzipien der Manuellen Therapie an der Halswirbelsäule bei Gelenkstörungen sowie bei Störungen der Muskulatur beherrschen und erklären können.

Der Teilnehmer soll bei erkannten reversiblen Funktionsstörungen der Halswirbelsäule spezifische Mobilisationen durchführen können.

Der Teilnehmer soll bei muskulären Störungen der Halswirbelsäule spezifische Mobilisationen durchführen können.

Der Teilnehmer soll die unterschiedlichen klinischen Zusammenhänge von Gelenkstörungen, bzw. Störungen der Muskulatur der Halswirbelsäule erkennen und erklären sowie diese Krankheitsbilder behandeln können.

Der Teilnehmer soll spezifische Behandlungen neuraler Strukturen an der Halswirbelsäule durchführen können.

Der Teilnehmer soll orientierende und spezifische Untersuchungen der Halswirbelsäule durchführen und geeignete manualtherapeutische Maßnahmen auswählen und anwenden können.

Der Teilnehmer soll differenzierte Untersuchungen der Halswirbelsäule, des Schultergelenkes und des Schultergürtels durchführen und geeignete manualtherapeutische Maßnahmen anwenden können.

Der Teilnehmer soll den anatomischen Aufbau und die Funktionszusammenhänge der Kopfgelenke beherrschen und die Bedeutung der unterschiedlichen anatomischen Strukturen zur Pathologie herausstellen können.

Der Teilnehmer soll die orientierende Untersuchung der Kopfgelenke beherrschen und demonstrieren können.

Der Teilnehmer soll die orientierenden und spezifischen Untersuchungen der Kopfgelenke durchführen und die Störung der Gelenke bzw. der Muskulatur herausfinden und definieren können.

Der Teilnehmer soll die allgemeinen und spezifischen Behandlungstechniken der Manuellen Therapie bei Störungen der Kopfgelenke bzw. der Muskulatur durchführen können.

Der Teilnehmer soll die Zusammenhänge von Störungen der Kopfgelenke und der Halswirbelsäule erkennen und behandeln können.

Der Teilnehmer soll in spezifischen Untersuchungen der Kopfgelenke Gelenkstörungen und Störungen der Muskulatur erkennen und geeignete manualtherapeutische Maßnahmen anwenden können.

Brustwirbelsäule (BWS)

Der Teilnehmer soll den anatomischen Aufbau und die Funktionszusammenhänge der Brustwirbelsäule und des cervico thorakalen überganges beherrschen und die Bedeutung der unterschiedlichen anatomischen Strukturen zur Pathologie herstellen und erklären können.

Der Teilnehmer soll in orientierenden und spezifischen Untersuchungen der Brustwirbelsäule bzw. des cervico thorakalen überganges die Störungen des Gelenkes bzw. der Muskulatur herausfinden und definieren können.

Der Teilnehmer soll Störungen der Wirbelgelenke und Rippengelenke in unterschiedlichen Ausgangsstellungen erkennen können.

Der Teilnehmer soll die allgemeinen Behandlungsprinzipien der Manuellen Therapie an der Brustwirbelsäule bei Gelenkstörungen beherrschen und erklären können.

Der Teilnehmer soll spezifische Mobilisationen bei reversiblen Funktionsstörungen der Rippengelenke in Rückenlage durchführen können.

Der Teilnehmer soll bei reversiblen Funktionsstörungen der BWS spezifische Mobilisationen durchführen können.

Der Teilnehmer soll bei muskulären Störungen der Brustwirbelsäule spezifische Mobilisationen durchführen können.

Der Teilnehmer soll den Transfer des Behandlungsaufbaus der Lendenwirbelsäule zur Brustwirbelsäule herstellen können.

Lendenwirbelsäule (LWS)

Der Teilnehmer soll den anatomischen Aufbau und die funktionellen Zusammenhänge der Lenden-Becken-Hüft(LBH)-Region beherrschen und die Bedeutung der unterschiedlichen anatomischen Strukturen zur Pathologie herausstellen und erklären können.

Der Teilnehmer soll den Transfer von der orientierenden und spezifischen Untersuchung der Hals-Schulter-Arm(HSA)-Region zur LBH-Region herstellen können.

Der Teilnehmer soll die für den Physiotherapeuten relevanten Untersuchungstechniken der LBH-Region demonstrieren können.

Der Teilnehmer soll die spezifische für den Physiotherapeuten relevante Untersuchung der Lendenwirbelsäule demonstrieren können.

Der Teilnehmer soll die spezifische für den Physiotherapeuten relevante Untersuchung des Illiosakralgelenkes demonstrieren können.

Der Teilnehmer soll in orientierenden und spezifischen Untersuchungen der LWS Störungen der Gelenke, der Muskulatur und der neuralen Strukturen herausfinden und definieren können.

Der Teilnehmer soll die allgemeinen Behandlungsprinzipien der Manuellen Therapie an der Lendenwirbelsäule bei erkannten reversiblen Funktionsstörungen beherrschen und erklären können.

Der Teilnehmer soll die Untersuchungs- und Behandlungsprinzipien an der LWS beherrschen und darstellen können.

Der Teilnehmer soll die orientierenden und spezifischen Untersuchungen der LWS in unterschiedlichen Ausgangsstellungen durchführen und erkennen sowie zwischen einer Gelenkstörung und einer Störung der Muskulatur unterscheiden können.

Der Teilnehmer soll bei muskulären Störungen der Lendenwirbelsäule spezifische Mobilisationen durchführen können.

Der Teilnehmer soll bei muskulären Störungen der Lendenwirbelsäule die spezifische Stabilisation durchführen können.

Der Teilnehmer soll in Untersuchungen Störungen des Illiosakralgelenkes herausfinden und erklären können.

Der Teilnehmer soll bei einer reversiblen Funktionsstörung des Illiosakralgelenkes spezifische Mobilisationen durchführen können.

Der Teilnehmer soll die für die Behandlung der LWS zur Verfügung stehenden Techniken nach systematischen Gesichtspunkten auswählen können.

Der Teilnehmer soll spezifische Mobilisationen von Gelenkstörungen am thorakolumbalen übergang, der LWS und am ISG durchführen können.

Schultergelenk

Der Teilnehmer soll den anatomischen Aufbau und die Funktionszusammenhänge der Schulter bzw. Schultergürtel beherrschen und erklären können.

Der Teilnehmer soll orientierende und spezifische Untersuchungen am Schultergelenk bzw. Schultergürtel demonstrieren können.

Der Teilnehmer soll in Untersuchungen des Schultergelenks und des Schultergürtels Störungen der Gelenke, der Muskulatur und der neuralen Strukturen herausfinden können.

Der Teilnehmer soll die allgemeinen Behandlungsprinzipien der Manuellen Therapie am Schultergelenk, bzw. am Schultergürtel bei Störungen des Gelenkes, der Muskulatur und der neuralen Strukturen beherrschen und erklären können.

Der Teilnehmer soll spezifische Mobilisationen von reversiblen Funktionsstörungen des Schultergelenkes bzw. Schultergürtels durchführen können.

Der Teilnehmer soll spezifische Mobilisationen der Muskulatur am Schultergelenk bzw. am Schultergürtel durchführen können.

Der Teilnehmer soll spezifische Mobilisationen der neuralen Strukturen am Schultergelenk bzw. Schultergürtel durchführen können.

Der Teilnehmer soll die für den Physiotherapeuten relevanten Untersuchungen der Halswirbelsäule, des Schultergelenkes und des Schultergürtels beherrschen und geeignete manualtherapeutische Maßnahmen (Mobilisation, Stabilisation) durchführen können.

Ellenbogen

Der Teilnehmer soll den anatomischen Aufbau und die Funktionszusammenhänge des Ellenbogengelenks und der Hand beherrschen und die Bedeutung der unterschiedlichen anatomischen Strukturen zur Pathologie erklären und herausstellen können.

Der Teilnehmer soll in orientierenden und spezifischen Untersuchungen des Ellenbogengelenks Störungen der Gelenke, der Muskulatur und der neuralen Strukturen erkennen und unterscheiden können.

Der Teilnehmer soll die allgemeinen Behandlungsprinzipien der Manuellen Therapie am Ellenbogengelenk bei reversiblen Funktionsstörungen beherrschen können.

Der Teilnehmer soll spezifische Mobilisationen von Gelenkstörungen des Ellenbogengelenks beherrschen können.

Der Teilnehmer soll in orientierenden und spezifischen Untersuchungen reversible Funktionsstörungen des Ellenbogengelenks erkennen und geeignete manualtherapeutische Maßnahmen anwenden können.

Hand

Der Teilnehmer soll den anatomischen Aufbau und die Zusammenhänge der Hand beherrschen und die Bedeutung der unterschiedlichen anatomischen Strukturen zur Pathologie erklären und herausstellen können.

Der Teilnehmer soll in orientierenden und spezifischen Untersuchungen der Hand Störungen der Gelenke, der Muskulatur und der neuralen Strukturen herausfinden und erklären können.

Der Teilnehmer soll spezifische Mobilisationen der Hand bei reversiblen Funktionsstörungen der Gelenke bzw. der Muskulatur durchführen können.

Hüfte

Der Teilnehmer soll den anatomischen Aufbau und die funktionellen Zusammenhänge der Hüftregion beherrschen und die Bedeutung der unterschiedlichen anatomischen Strukturen zur Pathologie herausstellen und erklären können.

Der Teilnehmer soll in orientierenden und spezifischen Untersuchungen Störungen des Hüftgelenkes, der LWS und des ISG unterscheiden und Störungen der Gelenke und der Muskulatur differenzieren und erklären können.

Der Teilnehmer soll die allgemeinen und spezifischen Behandlungstechniken der Manuellen Therapie bei reversiblen Funktionsstörungen des Hüftgelenkes bzw. der Hüftmuskulatur durchführen können.

Der Teilnehmer soll im Rahmen spezifischer Untersuchungen des Hüftgelenkes Störungen der neuralen Strukturen herausfinden und behandeln können.

Knie

Der Teilnehmer soll den anatomischen Aufbau und die Funktionszusammenhänge des Knies beherrschen und die Bedeutung der unterschiedlichen anatomischen Strukturen zur Pathologie herausstellen und erklären können.

Der Teilnehmer soll in orientierenden und spezifischen Untersuchungen des Kniegelenkes Störungen des Gelenkes bzw. der Muskulatur erkennen und unterscheiden können.

Der Teilnehmer soll die allgemeinen und spezifischen Behandlungsprinzipien der Manuellen Therapie am Kniegelenk bei reversiblen Funktionsstörungen beherrschen können.

Der Teilnehmer soll die Systematik des Behandlungsaufbaus am Kniegelenk darstellen können.

Der Teilnehmer soll die unterschiedlichen klinischen Zusammenhänge einer Gelenkstörung bzw. einer Störung der Muskulatur des Kniegelenkes erkennen und erklären können. Er soll Störungen des Kniegelenkes behandeln können.

Fuß

Der Teilnehmer soll den anatomischen Aufbau und die Funktionszusammenhänge der Fußregion beherrschen und die Bedeutung der unterschiedlichen anatomischen Strukturen zur Pathologie herausstellen und erklären können.

Der Teilnehmer soll in orientierenden und spezifischen Untersuchungen des Fußes Störungen der Gelenke bzw. der Muskulatur erkennen und unterscheiden können.

Der Teilnehmer soll die allgemeinen und spezifischen Behandlungsprinzipien der Manuellen Therapie des Fußes bei reversiblen Funktionsstörungen beherrschen können.

übergreifende Lernziele

Der Teilnehmer soll die Systematik der allgemeinen Befunderhebung und Dokumentation in Manueller Therapie beherrschen und demonstrieren können.

Der Teilnehmer soll die Prinzipien der Stabilisation der oberen Extremität kennen und einen individuell auf die Problematik des Patienten ausgerichteten Behandlungsplan erstellen können.

Der Teilnehmer soll die Prinzipien der Mobilisation der oberen Extremität kennen und einen individuell auf die Problematik des Patienten ausgerichteten Behandlungsplan erstellen können.

Der Teilnehmer soll stabilisierende übungen demonstrieren können.

Der Teilnehmer soll ein spezifisches übungsprogramm mit konzentrisch/exzentrischer Belastung der oberen Extremität durchführen können.

Der Teilnehmer soll übungen zur Eigendehnung der oberen Extremität erarbeiten und darstellen können.

Der Teilnehmer soll die funktionellen Zusammenhänge der unteren Extremität kennen und die daraus entstehenden Konsequenzen für die Behandlung ableiten können.

Der Teilnehmer soll die Prinzipien der Stabilisation bzw. der Mobilisation der unteren Extremität kennen und einen individuell auf die Problematik des Patienten ausgerichteten Behandlungsplan erstellen können.

Der Teilnehmer soll stabilisierende übungen der unteren Extremität demonstrieren können.

Der Teilnehmer soll ein spezifisches übungsprogramm mit konzentrisch/exzentrischer Belastung der unteren Extremität durchführen können.

Der Teilnehmer soll die übungen zur Eigendehnung erarbeiten und darstellen können.

Der Teilnehmer soll den fließenden übergang von der symptomatischen Behandlung der Extremitäten und Wirbelsäule zur aktiven Therapie darstellen und erläutern können.

Der Teilnehmer soll in orientierenden und systematischen Untersuchungen der Hüft-, Knie- und Fußregion die individuelle Problematik des Patienten erkennen und darstellen können.

Der Teilnehmer soll die Prinzipien der Stabilisation der Wirbelsäule kennen und einen Behandlungsplan für die individuell auftretende Problematik des Patienten erstellen können.

Der Teilnehmer soll die Prinzipien der Mobilisation der Wirbelsäule kennen und einen individuell auf die Problematik des Patienten ausgerichteten Behandlungsplan erstellen können.

Der Teilnehmer soll stabilisierende übungen der Wirbelsäule demonstrieren können.

Der Teilnehmer soll ein spezifisches übungsprogramm mit exzentrisch und konzentrischer Belastung der Wirbelsäule durchführen können.

Der Teilnehmer soll die übungen zur Eigendehnung der Wirbelsäule erarbeiten und darstellen können.

Lernziele für den ärztlichen theoretischen Unterricht

Der Teilnehmer soll die biomechanischen Zusammenhänge der Wirbelsäulen- und Extremitätengelenke beherrschen können.

Der Teilnehmer soll die biomechanischen Zusammenhänge der Wirbelsäule zu den manualtherapeutischen Untersuchungs- und Behandlungstechniken herstellen und erklären können.

Der Teilnehmer soll die biomechanischen Zusammenhänge der Extremitäten zu den manualtherapeutischen Untersuchungs- und Behandlungstechniken herstellen und erklären können.

Der Teilnehmer soll die Wirkungsweise von aktiven und passiven Kräften auf Gelenke und Weichteilstrukturen beherrschen und eine Berechnung der passiv und aktiv auf das Gelenk einwirkenden "Kräfte" erstellen.

Der Teilnehmer soll die biomechanischen Zusammenhänge zwischen Wirbelsäule, Hüfte und Knie darstellen zu können.

Der Teilnehmer soll den morphologischen Aufbau der Muskulatur beherrschen und die Konsequenzen für die Manuelle Therapie ableiten und erklären können.

Der Teilnehmer soll die funktionellen Zusammenhänge der Muskulatur erläutern können.

Der Teilnehmer soll die Wirkungsprinzipien der passiven Behandlungstechniken kennen und an Beispielen erläutern können.

Der Teilnehmer soll die pathologischen Veränderungen der Muskulatur kennen und Konsequenzen für die manualtherapeutische Untersuchungs- und Behandlungstechniken ableiten und erklären können.

Der Teilnehmer soll die Veränderungen der Muskulatur bei Patienten mit Bewegungseinschränkungen kennen und die daraus entstehenden Konsequenzen für die Behandlung darstellen können.

Der Teilnehmer soll die Wirkungsweise der manualtherapeutischen Behandlungstechniken kennen und erklären können.

Der Teilnehmer soll die unterschiedlichen ärztlichen und physiotherapeutischen Behandlungsansätze in der Manuellen Therapie darstellen zu können.

Der Teilnehmer soll die morphologischen und pathomorphologischen Grundlagen der neuralen Strukturen beherrschen können.

Der Teilnehmer soll die Schmerzleitung und -wahrnehmung beschreiben können.

Der Teilnehmer soll die unterschiedlichen Wirkungsweisen der Reflextherapie, der Mobilisation und der ärztlichen bzw. physiotherapeutischen Schmerztherapie darstellen können.

Der Teilnehmer soll die Indikationen und Kontraindikationen der Manuellen Therapie kennen und dies bei der Untersuchung und Behandlung berücksichtigen können.

Der Teilnehmer soll die Notwendigkeit der Aufstellung eines Rehabilitationsplanes erkennen und die Stellung der verschiedenen Therapeuten im Behandlungsprozess erläutern.

Der Teilnehmer soll grundlegende Kenntnisse der Röntgen- und bildgebenden Diagnostik unter manualtherapeutischen Gesichtspunkten erlangen.

3. Abschlussprüfung:

3.1 Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen/mündlichen Prüfungsteil. Zusätzlich ist während der Weiterbildung ein Fallbericht zu erstellen, der in die Bewertung des praktischen/mündlichen Prüfungsteils einzubeziehen ist.

3.2 Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsteile mindestens mit "ausreichend" bewertet werden. Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann höchstens zweimal wiederholt werden.

3.3 Der schriftliche Prüfungsteil dauert mindestens zwei Unterrichtseinheiten je Teilnehmer. Der Anteil von Multiple-choice-Fragen darf 50 % nicht übersteigen. Es sind jeweils Kenntnisse aus den Gebieten "Allgemeine Grundlagen", "Extremitäten" und "Wirbelsäule" abzufragen.

3.4 Die Dauer des praktischen/mündlichen Prüfungsteils beträgt mindestens dreißig Minuten je Teilnehmer. Der Teilnehmer hat mindestens eine Frage aus dem Extremitäten- sowie aus dem Wirbelsäulenbereich zu beantworten. Die Demonstration der manualtherapeutischen Techniken erfolgt an Probanden.

3.5 Der Prüfungskommission gehören ein qualifizierter Arzt (vgl. VI. D und E), ein physiotherapeutischer Fachlehrer (vgl. VI. E, Ziffer 2) sowie ein weiterbildungsträger- bzw. weiterbildungsstättenunabhängiges Mitglied mit abgeschlossener Weiterbildung in Manueller Therapie und anschließender mindestens zweijähriger Berufserfahrung an. Dies kann auch ein Vertreter eines Berufsverbandes sein.

3.6. Eine Anwesenheitspflicht der gesamten Prüfungskommission besteht für die Zeit während der Durchführung des praktischen/mündlichen Prüfungsteils.

3.7 Die Landesverbände der Krankenkassen können Sachverständige zu den Prüfungen entsenden; die Prüfungstermine sind vier Wochen vor Durchführung der Prüfungen mitzuteilen.

3.8 über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen, in dem die Prüfer namentlich aufzuführen sind.

4. Zertifikat:

4.1 Das vom Weiterbildungsträger auszustellende Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung hat mindestens die im nachfolgenden Musterzertifikat aufgeführten Angaben zu enthalten:


Musterzertifikat

Offizielle Bezeichnung und Adresse des Weiterbildungsträgers

Frau/Herr __________________

geboren am ________________

Beruf _____________________

hat vom _________ bis _________ alle vorgesehenen Kurse der Weiterbildung in

Manuelle Therapie

mit _________ Untereichtseinheiten8 absolviert und mit Erfolg an der Abschlussprüfung teilgenommen.
 

Ort, Datum _____________

______________________
Name und Unterschrift des Vermittlers des ärztl. theoret. Unterrichts bzw. des ärztlichen Fachlehrers
______________________
Name und Unterschrift des physiotherapeutischen Fachlehrers für Manuelle Therapie
_____________________
Name und Unterschrift des des weiterbildungsträger-
unabhängigen Mitglieds 

_________________________________
8
Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.


4.2 Auf einem Beiblatt hat eine Aufstellung der Kurseinheiten mit mindestens den im nachfolgenden Muster aufgeführten Angaben zu erfolgen. Das Beiblatt ist dem Teilnehmer zusammen mit dem Zertifikat zur Vorlage bei den zulassenden Stellen auszuhändigen.

Aufstellung der Kurseinheiten

(Anlage zum Zertifikat Manuelle Therapie)

Frau/Herr _______________________________ 
 
geboren am _____________________________ 
 
Beruf __________________________________

hat an den nachfolgend aufgeführten Kurseinheiten teilgenommen:

Datum von bis Bezeichnung der Kurseinheit Anzahl der Unterrichtseinheiten9 Ort der Weiterbildung Unterschrift des Fachlehrers bzw. der Weiterbildungsstätte
           
           
           
           
           
           
           
           
           
           

_______________________________________________
Datum, Unterschrift und Stempel des Weiterbildungsträgers

____________________________________
9
Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.

C) Mindestanforderungen an den Weiterbildungsträger

1. Die Durchführung der Weiterbildung unterliegt einer fachkompetenten ärztlichen Leitung. Der leitende Arzt muss eine abgeschlossene Weiterbildung alternativ in den Fächern Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Chirurgie, die Zusatzbezeichnung Chirotherapie sowie im Anschluss daran eine mindestens dreijährige vollzeitliche Berufserfahrung in der Chirotherapie nachweisen. Als anrechenbare Berufserfahrungszeiten gelten Tätigkeiten mit mindestens einem Umfang von 15 Wochenarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt.

2. Die Vermittlung theoretischer und praktischer Weiterbildungsinhalte erfolgt durch qualifizierte Fachlehrer [vgl. VI., E)]. Der ärztliche theoretische Unterricht ist durch ärztliche Fachlehrer [vgl. VI., E), Ziffer 1] oder qualifizierte Fachärzte [vgl. VI., D)] zu vermitteln. An der Vermittlung der praktischen Weiterbildungsinhalte ist auch ein physiotherapeutischer Fachlehrer zu beteiligen. Die Vermittlung der praktischen Weiterbildungsinhalte ausschließlich durch ärztliche Fachlehrer ist nicht zulässig.

3. Es müssen geeignete Unterrichts- und übungsräume vorgehalten werden.

4. Die Durchführung der Weiterbildung erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenlehrplanes.

5. Bei der Vermittlung der Weiterbildungsinhalte - mit Ausnahme des theoretischen Unterrichts -ist je Gruppe folgende Fachlehrer-/ Teilnehmerquote einzuhalten:

Bis 20 Teilnehmer -> 1 Fachlehrer 
21 bis 28 Teilnehmer -> 1 Fachlehrer und 1 Assistent

Größere Gruppen sind nicht zulässig.

D) Mindestanforderungen an die Vermittlung des ärztlichen theoretischen Unterrichts

Die Vermittlung der ärztlichen Theorie erfolgt durch einen Arzt mit abgeschlossener Weiterbildung alternativ in den Fächern Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Chirurgie, der die Zusatzbezeichnung Chirotherapie erworben hat, im Anschluss daran über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet verfügt und aktiv in diesem Bereich tätig ist. Als anrechenbare Berufserfahrungszeiten gelten Tätigkeiten mit mindestens einem Umfang von 15 Wochenarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt.

E) Mindestanforderungen an die ärztlichen und physiotherapeutischen Fachlehrer

  1. ärztlicher Fachlehrer
  2. Physiotherapeutischer Fachlehrer

Eine ausreichende Fachlehrerqualifikation (sowohl für ärztliche als auch für physiotherapeutische Fachlehrer) ist durch eine gesonderte Fachlehrerweiterbildung nachzuweisen. Die nähere Ausgestaltung der Fachlehrerweiterbildung obliegt der BHV und ist mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen einvernehmlich abzustimmen. Die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM) und die Deutsche Föderative AG für Manuelle Therapie (DFAMT) sind hierbei angemessen zu beteiligen. 

Die Fachlehrerweiterbildung ist in Anhang B) beschrieben und separater Bestandteil der Gemeinsamen Empfehlungen; sie ist in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.

F) Weiterbildungseinrichtungen und Fachlehrer

Die Weiterbildungsträger, die externen Weiterbildungsstätten sowie die prüfungsberechtigten Fachlehrer, die die Erfüllung der vorgenannten Anforderungen nachgewiesen haben, werden in der Anlage 2 aufgeführt.