X0205 Manuelle Lymphdrainage (MLD) - 30 Minuten -Teilbehandlung
Definition:
Manuelle Massagetechnik nach Dr. Vodder mit systematischer Anordnung und rhythmischer Folge von Drehgriffen, Schöpfgriffen, Pumpgriffen sowie
stehenden Kreisen und Spezialgriffen.
Der Einsatz von Geräten (z. B. Lymphomat) ist kein Ersatz für die manuelle Lymphdrainage.
Therapeutische Wirkung:
Abflussförderung der interstitiellen Flüssigkeit über Lymph- und
Venengefäßsystem sowie Gewebsspalten.
Steigerung der Lymphangiomotorik.
Lockerung fibrosklerotischen Bindegewebes.
Hebung des Parasympathicotonus.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
Leichtgradige einseitige
Lymphödeme.
Ödeme, posttraumatische und postoperative
schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen:
Schmerzen, Funktions-, Belastungsstörungen durch lokale Schwellung (z. B. Ödem, Hämatom)
Therapieziel:
Entstauung mit Schmerzreduktion.
Leistung:
Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan:
Behandlung eines Armes oder Beines oder
Behandlung des Kopfes oder
Behandlung des Bauches oder
Behandlung der Wirbelsäule oder eines Wirbelsäulenabschnittes.
Regelbehandlungszeit:
Richtwert: 30 Minuten.
Weiterbildungsnachweis:
Die unter diesen Positionen beschriebenen Leistungen können von Physiotherapeuten bzw. Masseuren/Masseuren und med. Bademeistern durchgeführt und abgerechnet werden, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Manueller Lymphdrainage von mind. 170 Std. mit Abschlussprüfung absolviert haben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach
§ 125 Abs. 1 SGB V erfüllt. Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis durch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung.