Therapie und Training
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Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
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Anlass war unser Artikel „Manches wird doch so heiß gegessen“. Hierin berichten wir von wiederholten Rezept-Absetzungen einzelner Berufsgenossenschaften mit dem Verweis auf eine 4‑Wochenfrist, die in der einschlägigen Handlungsanweisung genannt wird. Mancherorts wuchs sich der Sturm auch zu einem Gewitter aus; einem reinigenden, möchte man fast sagen.
Auf Nachfrage von physio.de stellt die DGUV nun klar:
„Die […] Handlungsanleitung ist eine interne Vereinbarung ohne Rechtswirkung auf die Vertragsbeziehungen der DGUV mit Physiotherapeutinnen und -therapeuten. Die einzige rechtlich bindende Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen Physiotherapeutinnen und –therapeuten und der DGUV ist die […] Vereinbarung vom 1.1.2007 einschließlich der aktuellen Vergütungsvereinbarung.“
Wir freuen uns, zur Klärung und Stärkung der Therapeuten beigetragen zu haben, denn die DGUV lädt alle von Absetzungen betroffenen Therapeuten ein, sich zur Klärung an die zuständigen Landesverbände zu wenden. Die DGUV wörtlich: „Falls es in Einzelfällen zu Kürzungen von entsprechend der ärztlichen Verordnung erbrachten Leistungen mit Bezug auf die 4-Wochen-Frist der Handlungsanleitung kommen sollte, können sich Betroffene an die regional zuständigen Landesverbände der DGUV wenden.“
Die Adressen der zuständigen Landesverbände finden Sie hier.
Nicht verschweigen möchten wir, dass der Satz in unserem oben erwähnten Artikel „Diese [gemeint sind die betroffenen Therapeuten] können dann nichts dagegen tun, da die BG hier im Recht ist.“ juristisch falsch ist, wie man nun sieht. Über die nun erreichte Klarstellung freuen wir uns und danken allen Beteiligten auf Seiten der Unfallversicherung und der Verbände, welche zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen haben.
Gut, dass wir gesprochen haben.
Friedrich Merz / physio.de
BerufsgenossenschaftnachgehaktRezeptRichtigstellung
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MikeL schrieb:
Na also, geht doch! *[like]*
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RoFo schrieb:
Sag ich doch!!!
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morpheus-06 schrieb:
warum nicht gleich so?
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pe117 schrieb:
Warum nicht gleich so .....wir waren auch perplex ob dieser Aussage...*[neutral]*
Eva
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Eva D. schrieb:
Und was ist mit der Unterschreitung der Behandlungsfrequenz?
Eva
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morpheus-06 schrieb:
Die Fristen und die Behandlungsfrequenz müssen eingehalten werden, da der BG-RV hier keine Ausnahme/Abweichung regelt. Ob das abgesetzt wird, liegt im Ermessen der einzelnen BG, so die DGUV auf meine Anfrage.
was für ein maximaler Behandlungszeitraum gilt denn nun. 12 Wochen wie bei GKV Patientien?
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morpheus-06 schrieb:
nach RV keiner definiert.
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Tplund schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
was für ein maximaler Behandlungszeitraum gilt denn nun. 12 Wochen wie bei GKV Patientien?
Mit Behauptungen wie:
"...Immer mehr kommt es bei Therapeuten zu Absetzungen, da diese Frist nicht eingehalten wurde. Diese können dann nichts dagegen tun, da die BG hier im Recht ist. ..." (Hervorhebung von mir)
und den daraus resultierenden Ratschlägen sollte man gerade in einer so sensibilsierten Zeit wie dem "IKK classic-Konflikt" etwas vorsichtiger sein.
Eine Entschuldigung für diesen Sturm im Wasserglas würde ich hier durchaus für angemessen halten.
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NorbArt schrieb:
Ich frage mich immer noch, wie es zu dem Bericht „Manches wird doch so heiß gegessen“. überhaupt kommen konnte.
Mit Behauptungen wie:
"...Immer mehr kommt es bei Therapeuten zu Absetzungen, da diese Frist nicht eingehalten wurde. Diese können dann nichts dagegen tun, da die BG hier im Recht ist. ..." (Hervorhebung von mir)
und den daraus resultierenden Ratschlägen sollte man gerade in einer so sensibilsierten Zeit wie dem "IKK classic-Konflikt" etwas vorsichtiger sein.
Eine Entschuldigung für diesen Sturm im Wasserglas würde ich hier durchaus für angemessen halten.
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Rabaukula schrieb:
wie ist das bei Logopäden? Ich hatte genau den gleichen Fall ....
Zudem sind es meistens Unfallfolgen, die einen längerfristigen Behandlungsbedarf erfordern.
Ich erlebe es auch oft, das die Behandlung am Ausstellungstag beginnen soll. Das ist ebenso schwachsinnig weil der Pat. meistens nicht am gleichen Tag der Ausstellung in die Praxis kommt um sich anzumelden. Also sind hier schon wieder erforderliche Erklärungen vorprogrammiert.
Ich schlage mal vor, die Verordnungen mit einem freien Textfeld, für ständige Erklärungen wegen späteren Behandlingsbeginn weil der Pat. sich zu spät anmeldet oder Abweichung von der Anzahl pro Woche weil der Pat. noch andere Termine hat usw. zu versehen. In Begründungen schreiben sind wir ja Weltmeister.
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ulrike885 schrieb:
Das war ja wiedermal eine Poende. Es gibt kaum ein BG Rezept was nur 4 Wochen behandelt werden kann, weil die Anzahl meistens nicht auf 6x beschränkt ist.
Zudem sind es meistens Unfallfolgen, die einen längerfristigen Behandlungsbedarf erfordern.
Ich erlebe es auch oft, das die Behandlung am Ausstellungstag beginnen soll. Das ist ebenso schwachsinnig weil der Pat. meistens nicht am gleichen Tag der Ausstellung in die Praxis kommt um sich anzumelden. Also sind hier schon wieder erforderliche Erklärungen vorprogrammiert.
Ich schlage mal vor, die Verordnungen mit einem freien Textfeld, für ständige Erklärungen wegen späteren Behandlingsbeginn weil der Pat. sich zu spät anmeldet oder Abweichung von der Anzahl pro Woche weil der Pat. noch andere Termine hat usw. zu versehen. In Begründungen schreiben sind wir ja Weltmeister.
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