Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Im Nachgang der Informationsveranstaltung am 7. Juni 2019 (wir berichteten) veröffentlichen nun acht Verbände Ihren Standpunkt zum Thema Verkammerung:
Für und Wider einer Kammer
Könnte eine Therapeutenkammer dazu beitragen, die Therapieberufe voranzubringen?
Die unterzeichnenden Berufsverbände vertreten ihre jeweilige Berufsgruppe in allen Belangen und sind dazu von ihren Mitgliedern demokratisch legitimiert.
Die wichtigsten berufspolitischen Ziele beinhalten die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer, insbesondere: bessere Vergütung der Heilmittelleistungen – gerade in Zeiten, in denen der Fachkräftemangel zu einem immer größeren Problem in Therapiepraxen und damit in der Patientenversorgung wird.
Welchen Beitrag könnte eine Kammer hier leisten?
• Eine Therapeutenkammer übernimmt berufsrechtliche Aufgaben, die bisher in staatlicher Verantwortung sind, z. B. die Sanktionierung ordnungswidriger Berufsausübung. Eine Therapeutenkammer würde also hoheitliche Aufgaben vom Staat übertragen bekommen. Die Finanzierung dieser Aufgabe würde vom Staat auf die Berufsangehörigen übertragen werden. Vergütungsverhandlungen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Therapeuten darf eine Kammer nicht durchführen, da sie nicht Vertragspartner der gesetzlichen Kassen ist. Da eine Therapeutenkammer nur mit einer Pflichtmitgliedschaft ihrer Berufsaufsicht nachkommen könnte und demokratisch legitimiert wäre, würde der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag die Therapeuten finanziell zusätzlich belasten. Die Erfahrungen im letzten Jahr mit neu gegründeten Pflegekammern haben gerade zum Thema Pflichtbeitrag eher für negative Schlagzeilen gesorgt. In Niedersachsen prüft die Landesregierung ein Eingreifen zur Beitragsordnung der Pflegekammer.
Eine Kammer erstellt für ihre Mitglieder Berufsordnungen. Diese fassen geltendes Recht zusammen.
Welche Folgen hätte dies für Therapeuten?
• Da Kammern Länderkammern sind, könnte es 16 verschiedene Berufsordnungen geben. Mit dem TSVG versucht der Gesetzgeber, Regelungen wie die Praxiszulassung oder Vergütungsverhandlungen bundeseinheitlich umzusetzen. Die Errichtung 16 verschiedener Länderkammern würde diesen Prozess unterlaufen. Bei einer Therapeutenkammer, die alle Heilmittelerbringer umfassen würde, müsste eine gemeinsame Berufsordnung zusätzlich die Herausforderung bewältigen, die sehr unterschiedlichen berufsrechtlichen Regelungen der einzelnen Heilmittelberufe abzudecken.
Die Kammer beaufsichtigt die Einhaltung der Berufsordnung und kann bei Verstoß mit der eigenen Gerichtsbarkeit handeln.
Eine Kammer würde ethische Rahmenbedingungen schaffen, nach denen sich die ihr angehörigen Heilmittelerbringer in ihrer Berufsausübung richten sollen.
Wie sieht die „Ist-Situation“ aus?
• Physiotherapeuten folgen bereits ethischen Grundsätzen. Verstöße werden durch das deutsche Rechtssystem ausreichend geahndet.
Die Ergotherapie hat die europäische Berufsethik des COTEC übernommen. Eine deutsche Ausdifferenzierung ist wünschenswert, aber nicht dringend notwendig. Seltene Verstöße werden auch hier durch das deutsche Rechtssystem ausreichend geahndet.
Auch die Logopädie/Sprachtherapie folgt ethischen Grundsätzen. Darüber hinaus besteht bereits die dbs-Ethikkommission, die bei Forschungsprojekten und Abschlussarbeiten im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie tätig wird. Wichtige Vorrausetzung in der Entwicklung der Berufsethik ist die Professionsentwicklung samt Theoriebildung. Auch dies ist ein Grund für die Forderung nach einer grundständig hochschulischen Ausbildung und Forschung in den einzelnen Fachgebieten.
Befürworter der Kammer wünschen sich ein geschlossenes Auftreten der Berufsgruppe.
Wie sieht die „Ist-Situation“ aus?
• Verbände fungieren als Sprachrohr der Berufsgruppe und können auch als Einzelverband Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen vornehmen bzw. Vorschläge zu allen den Berufsstand und die Berufsausübung betreffenden Fragen machen (z. B. zuletzt zum TSVG). Eine Therapeutenkammer hätte zwar ein gesetzlich festgeschriebenes Anhörungsrecht. Die Anhörung der Kammer schafft jedoch Doppelstrukturen und erhöht dadurch die Kosten für solche Verfahren. Bei Doppelstrukturen ist nicht auszuschließen, dass sich widersprechende Stellungnahmen abgegeben werden. Das schadet den Therapeuten in ihrer Einflussnahme. Wir schätzen zudem aktuell die Möglichkeit der berufsgruppenspezifischen Stellungnahme und Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren. Innerhalb der Verbände werden Diskussionen um – auch gemeinsame – Positionen geführt, um bei den maßgeblichen Branchenthemen politisch an einem Strang zu ziehen. Durch langjährige Lobbyarbeit haben sich die Verbandsvertreter auf der politischen Bühne etabliert und verfügen über ein großes Netzwerk in der Gesundheitspolitik über die gesamte Parteienlandschaft hinweg.
Der Aufbau einer zusätzlichen Lobby in Form einer Therapeutenkammer ist ein langwieriger Prozess. Die Politik wünscht sich jedoch lediglich einen einzigen Ansprechpartner für die Belange von Heilmittelerbringern. Insofern wäre zu prüfen, ob eine Intensivierung der bestehenden Zusammenarbeit der maßgeblichen Verbände eine Alternative zur Kammer werden könnte.
Eine Kammer könnte eine Fort- und Weiterbildungsordnung erstellen, die für alle Therapeuten außerhalb der GKV-Regelung im ambulanten Bereich gilt.
Ist das ein Vorteil?
• Ob dies dringend erforderlich ist, kann bezweifelt werden. Die Ausbildungs- und Prüfungsverfahren sind gesetzlich geregelt, die Fort- und Weiterbildungsordnung ist für den ambulanten Bereich über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geregelt und abgesichert. Durch Rahmenverträge wird sichergestellt, dass Therapeuten z. B. im ambulanten Bereich ihre Leistung angemessen und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend erbringen.
Eine Therapeutenkammer kann Aufgaben regionaler Gesundheitsbehörden übernehmen, wie die Ausstellung der Berufsurkunde oder die Überwachung der Qualität der Ausbildung.
Ist das ein Vorteil?
• Das sind grundsätzlich sinnvolle Aufgaben, stellen aber zurzeit nicht die dringlichste Aufgabe im Heilmittelbereich dar. Die Festlegung und Weiterentwicklung von fachlichen Standards und Qualitätskriterien sind in das bestehende System eingebettet. Statistische Daten über das Gesundheitspersonal werden anhand offizieller Erhebungen des Statistischen Bundesamts und in Zukunft auch mittels des elektronischen Gesundheitsberufe-Registers und der BGW-Daten ermittelt. Um die Lücken zu schließen, bedarf es Optimierungen bei den erhobenen Daten des Statistischen Bundesamts und der BGW. Die Einführung des elektronischen Gesundheitsberufe-Registers muss vorangetrieben werden. Eine neue Datenbasis auf Grundlage der Mitgliedszahlen einer Therapeutenkammer ist nicht zusätzlich erforderlich.
Kammerbefürworter argumentieren, Therapiepraxen können dann Privatpreise betriebswirtschaftlich kalkulieren.
Ist das ein Vorteil?
• Eine Therapeutenkammer könnte dem Gesetzgeber einheitliche Gebührenordnungen für Privatpreise vorschlagen und bei Streitigkeiten eine gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit einer Privatliquidation abgeben.
Sollte eine einheitliche Gebührenordnung für sinnvoll gehalten werden, so könnten die Berufsverbände auch heute schon dem Gesetzgeber einen Vorschlag unterbreiten. Bereits jetzt nehmen die Berufsverbände gutachterlich zu Fragen des Berufsrechts (wie zur Angemessenheit einer Privatliquidation) Stellung.
Befürworter behaupten, mit einer Kammer sei ein Anschluss der Therapeuten an ein Versorgungswerk möglich.
Das ist nicht richtig:
• Therapeuten können ihre Altersvorsorge selbst regeln und haben häufig die Wahlmöglichkeit, ob sie (nur) eine gesetzliche oder (auch) eine private Altersvorsorge wahrnehmen. Eine durch eine Kammer ermöglichte Etablierung eines ersetzenden Versorgungswerks ist ausgeschlossen, § 6 SGB VI setzt für eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung voraus, dass die Kammer schon vor 1995 bestanden hat. Die Berufsverbände haben bereits jetzt die Möglichkeit, mittels Gruppenverträgen ihren Mitgliedern günstige Altersvorsorgeverträge anzubieten.
Fazit:
Zwar wären in einer Therapeutenkammer erstmals ausnahmslos alle Therapeuten aufgrund der Zwangsmitgliedschaft pflichtorganisiert, allerdings würde die Verkammerung an sich zu keiner besseren Interessenvertretung führen. Die Kosten und der Bürokratieaufwand für jeden Berufsangehörigen würden sich auf jeden Fall erhöhen. Daher prüfen die Verbände, wie sich durch eine engere Zusammenarbeit der maßgeblichen Verbände, durch eine Kassentherapeutische Vereinigung und durch die Umsetzung des eGBR, die Zukunft der Therapieberufe und der Patientenversorgung weitaus erfolgreicher gestalten lässt.
Stand: 14.06.2019
Unterzeichner:
VDB - Physiotherapieverband e.V.
IFK - Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V.
VPT - Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.
DVE - Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.
dbs - Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie e.V.
dbl - Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.
dba - Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V.
podo Deutschland - Deutscher Verband für Podologie e.V.
Lesen Sie hier die Erwiderung der Kammerbefürworter.
KammerIFKVDBVPTDVE
Was aber ist eine Kassentherapeutische Vereinigung? Ein zweiter SHV?
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Danke für die Zusammenfassung. Physio Deutschland bleibt also mit seiner Kammerinitiative zur Postenbeschaffung altgedienter Verbandsfunktionäre allein auf weiter Flur.
Das ist eine mögliche Sichtweise. Eine andere ist: Physio Deutschland ist einer der wenigen Verbände, der sich unabhängig von den eigenen Verbandsinteressen für dieses Thema engagiert. Eine Kammergründung wird mit Sicherheit nicht mit einem Mitgliederzuwachs der Verbände einher gehen. Natürlich haben alle Angst vor Mitgliederrückgang.
Eine offene Diskussion bedeutet für mich, dass man auch mit den Eigeninteressen ehrlich umgeht. Die Schwächung der Berufsverbände wird nur für die Interessenten der Krankenkassen Vorteile bringen.
2020 wird das Ergebnis des Erfolges der Berufsverbände maßgeblich davon abhängen, wie groß das Verständnis der Zusammenarbeit und die Unterstützung der Verbandsmitglieder ist. Verbandskritiker sind wertvoll, wenn nicht auf der einen Seite, dann auf der Anderen.
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Andreas Nickel schrieb:
tom1350 schrieb:
Danke für die Zusammenfassung. Physio Deutschland bleibt also mit seiner Kammerinitiative zur Postenbeschaffung altgedienter Verbandsfunktionäre allein auf weiter Flur.
Das ist eine mögliche Sichtweise. Eine andere ist: Physio Deutschland ist einer der wenigen Verbände, der sich unabhängig von den eigenen Verbandsinteressen für dieses Thema engagiert. Eine Kammergründung wird mit Sicherheit nicht mit einem Mitgliederzuwachs der Verbände einher gehen. Natürlich haben alle Angst vor Mitgliederrückgang.
Eine offene Diskussion bedeutet für mich, dass man auch mit den Eigeninteressen ehrlich umgeht. Die Schwächung der Berufsverbände wird nur für die Interessenten der Krankenkassen Vorteile bringen.
2020 wird das Ergebnis des Erfolges der Berufsverbände maßgeblich davon abhängen, wie groß das Verständnis der Zusammenarbeit und die Unterstützung der Verbandsmitglieder ist. Verbandskritiker sind wertvoll, wenn nicht auf der einen Seite, dann auf der Anderen.
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tom1350 schrieb:
Danke für die Zusammenfassung. Physio Deutschland bleibt also mit seiner Kammerinitiative zur Postenbeschaffung altgedienter Verbandsfunktionäre allein auf weiter Flur.
Was aber ist eine Kassentherapeutische Vereinigung? Ein zweiter SHV?
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Nur wenn schon die "8" aufgeführt wird sind es dann; 16+1.
Grüße
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Michael Schiewack schrieb:
Ich würde anmerken wollen, dass es bei der Verkammerung sogar 16 (Länderkammern) plus 1 Bundeskammer geben wird. Mir geht es nicht um Sinn oder Unsinn einer Kammer. Denn es spricht vieles dafür, einiges dagegen und einiges für "zumindest jetzt, eher nicht".
Nur wenn schon die "8" aufgeführt wird sind es dann; 16+1.
Grüße
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Xela schrieb:
Acht! Acht Stimmen. Was für eine jämmerliche Darstellung. Haben Ärzte auch ... Acht? Apotheker, Krankenhäuser .... brauchen die auch Acht? Hinter dem Kammerwunsch steht nicht nur die Hoffnung auf allg. Verbesserung. Es ist auch der Wunsch, dass es mal nicht Acht - sondern eine einzige Stimme ist, die unsere Interessen vertritt. Von den Acht hat das keiner begriffen.
kann es sein, dass der, ach so maßgebliche, ZVK vergessen, bzw. übergangen wurde.
mfg mocca
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nein, die ZVK ist für eine Kammer und hat an der Veranstaltung nicht teilgenommen. :flushed:
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mocca schrieb:
hallo,
kann es sein, dass der, ach so maßgebliche, ZVK vergessen, bzw. übergangen wurde.
mfg mocca
Dann haben Kassen und Politiker einen Ansprechpartner: Das Physiotherapeutenverbands-Gremium
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.....sind bindend für alle Verbände.
Dann haben Kassen und Politiker einen Ansprechpartner: Das Physiotherapeutenverbands-Gremium
Bei den obigen 8 sind 3 sprachtherapeutische, 1 Ergoverband und 1xdie Podologen dabei. Sehr schön, dass alle in einen Physiotherapeutischen Dachverband integriert werden sollen.
Immer wieder wenn ich über eine Therapeutenkammer nachdenke, bin ich aus genau diesen Grund dagegen. Die PT wird die andern 3 Heilmittelbereiche "schlucken", was im SHV bereits verwirklicht ist.
Wir haben 2 Schnittmengen: Honorare und Bürokratie. Wir haben aber auch zig unterschiedliche Probleme und Chancen. Stichwort eigene Diagnostik und DA - in der Logo ganz andere Voraussetzungen. Stichwort Zeitaufwand. Stichwort Zertifikate. Stichwort (sektoraler)HP, Stichwort Zulassungskriterien, Stichwort Bedarf und Einzelpraxen, Stichwort flächendeckende Versorgung. Stichwort Abiturientenquote, Stichwort Berufs/Ausbildungsgesetz, ..... könnte ewig weiter machen. Völlig unterschiedliche Ausgangslagen und damit unterschiddliche Problemlösungsansätze
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Susulo schrieb:
Philipp Morlock schrieb:
.....sind bindend für alle Verbände.
Dann haben Kassen und Politiker einen Ansprechpartner: Das Physiotherapeutenverbands-Gremium
Bei den obigen 8 sind 3 sprachtherapeutische, 1 Ergoverband und 1xdie Podologen dabei. Sehr schön, dass alle in einen Physiotherapeutischen Dachverband integriert werden sollen.
Immer wieder wenn ich über eine Therapeutenkammer nachdenke, bin ich aus genau diesen Grund dagegen. Die PT wird die andern 3 Heilmittelbereiche "schlucken", was im SHV bereits verwirklicht ist.
Wir haben 2 Schnittmengen: Honorare und Bürokratie. Wir haben aber auch zig unterschiedliche Probleme und Chancen. Stichwort eigene Diagnostik und DA - in der Logo ganz andere Voraussetzungen. Stichwort Zeitaufwand. Stichwort Zertifikate. Stichwort (sektoraler)HP, Stichwort Zulassungskriterien, Stichwort Bedarf und Einzelpraxen, Stichwort flächendeckende Versorgung. Stichwort Abiturientenquote, Stichwort Berufs/Ausbildungsgesetz, ..... könnte ewig weiter machen. Völlig unterschiedliche Ausgangslagen und damit unterschiddliche Problemlösungsansätze
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tom1350 schrieb:
Das stimmt. Es wird auch für jede Berufsgruppe einen eigenen Bundesrahmenvertrag geben. Hier gibt es zunächst die besten Chancen auf Verbesserungen. Da sind die jeweiligen Verbände gefragt.
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Philipp Morlock schrieb:
Meine Interpretation der Situation ist, dass es am zielführendsten ist wenn alle Verbände ein Gremium aus Verbandsvertretern bilden. Die Mitgliederzahl eines Verbandes in Relation zu den Mitgliederzahlen der anderen Verbände bestimmt die Verbandsvertreterzahl die ein Verband ins Gremium entsendet. Entscheidungen werden demokratisch gefällt und sind bindend für alle Verbände.
Dann haben Kassen und Politiker einen Ansprechpartner: Das Physiotherapeutenverbands-Gremium
Übrigens ist der Nachweis über die Anzahl der GKV-zugelassenen Mitglieder in den einzelnen Vereinen schon lange überfällig. Außerdem sollte man nicht die Tatsache übergehen, dass viele GKV-Vertragspartner nur in ihrem Landesverein Mitglied mit Stimmrecht sind.
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Andreas Nickel schrieb:
Diese Aussage trifft wohl nur auf föderalistisch organisierte Verbände zu. Bei einer zentralistischen Organisation endet das Stimmrecht der Mitglieder in der Regel bei der Wahl der Wahldiversen. Die demokratischen Strukturen der Verbände sind nach meinem Kenntnisstand doch recht unterschiedlich.
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mocca schrieb:
Philipp Morlock meint bestimmt nur die Mitglieder in den Verbänden die als GKV-Vertragspartner legitimiert (zugelassen) sind.
Übrigens ist der Nachweis über die Anzahl der GKV-zugelassenen Mitglieder in den einzelnen Vereinen schon lange überfällig. Außerdem sollte man nicht die Tatsache übergehen, dass viele GKV-Vertragspartner nur in ihrem Landesverein Mitglied mit Stimmrecht sind.
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