Die häufigsten Fragen zur Abrechnung und der Heilmittelrichtlinie (HMR) (FAQ)

 

Wo findet man die Preislisten zur Abrechnung?
Alle gültigen Preislisten sind hier aufgeführt.

Welche Kassen verzichten auf die Genehmigung bei Rezepten außerhalb des Regelfalls?
Sie finden die aktuelle Liste hier.

Darf ich ohne Zertifikat eine MT-Verordnung (wahlweise: PNF, Vojta, Bobath, ...) annehmen? Ich würde auch nur KG behandeln und abrechnen.
Kassenrezept: Nein. Eine Verordnung mit Manueller Therapie darf nur angenommen, behandelt und abgerechnet werden, wenn man ein entsprechendes Zertifikat hat. Es muss durchgeführt werden was verordnet wurde, bei fehlendem Zertifikat muss die Kasse keine Kosten erstatten.
Privates Rezept: Ja, denn Sie schließen mit Patienten eine Vereinbarung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein D1-Rezept anzunehmen?
Ersatzkassen: Wenn nur D1 aufgeführt ist, müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn KGG und/oder MT aufgeführt sind, müssen die entsprechenden Zertifikate vorhanden sein.
Primärkassen: Das hängt vom vom Rahmenvertrag im jeweiligen Bundesland ab. In Baden-Württemberg z.B. ist der Rahmenvertrag so ausgehandelt worden, dass immer ein KGG und ein MT-Zertifikat vorhanden sein muss.

Welche Angaben müssen auf dem Rezept sein, damit die Kasse es klaglos erstattet?
Das hängt vom jeweiligen Rahmenvertrag ab, den Sie unterschrieben haben. Bei den neueren Rahmenverträgen, wie z.B. dem der Ersatzkassen müssen folgende Angaben vorhanden sein:

Bei Primärkassen (AOK, BKK, usw.) kann im Rahmenvertrag etwas anderes geregelt sein.

Verordnung außerhalb des Regelfalls: Die Kasse lehnt eine Genehmigung ab
Der Patient kann dagegen Widerspruch einlegen. Die Kasse wird alle Kosten, die nach der Ablehnung entstanden sind, nicht erstatten.

Welche Privatpreise kann man abrechnen?
Privatpreise sind nicht genormt. Der Praxisinhaber schließt immer vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit dem Privatpatienten ab, in dem die Preise aufgeführt sind. Außerdem wird dort erklärt, dass es sein kann, dass die Versicherung des Patienten vielleicht nicht den vollen Satz erstattet.
Da Sie als Praxisinhaber nicht wissen, welchen Tarif der Patient gewählt hat. Ihre Preisgestaltung ist davon unabhängig.
üblich sind Preise zwischen dem Beihilfesatz und dem 2,3-fachen Ersatzkassentarif.

Alle Informationen zur Heilmittelrichtlinie finden Sie hier.

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