Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
alle Kosten, die in einer Praxis als Selbstständiger anfallen, werden unter Betriebskosten geführt. So wie Du Deinen Mitarbeitern dafür einen Ausgleich (Gehalt) zustehst, so steht auch Dir für die Zeit, die Du mit Tätigkeiten für die Praxis verbringst (Abrechnung, Aufräumen, usw.) ein Ausgleich zu. I der Regel ist jenes das Gehalt des Selbstständigen. Du bist Deinen MA keine Abrechnung schuldig, aus der hervorgeht, wie Du Deine Kosten kalkulierst. Du verlangst einen Betrag X, die Mieter haben den zu zahlen. Fertig. Wer nicht zahlt, fliegt ´raus. Nachfragen erübrigt sich. Es liegt nicht in der Verantwortung Deiner Mieter, irgendetwas zu kritisieren. Wenn Du eine Führungskraft bist, dann führe. Wer Räume vermietet, ist ein Vermieter. Dein Vermieter zu Hause oder sonst wo, muss Dir auch nicht erklären, wie sich die Miete zusammensetzt. Ich würde nicht diskutieren, sondern ggf. von meinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
Unnötig, über solche Äußerungen überhaupt ein Wort zu verlieren. Ich würde milde lächelnd das Gespräch sofort beenden.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Blumenkind schrieb:
Lieber Anonymus,
alle Kosten, die in einer Praxis als Selbstständiger anfallen, werden unter Betriebskosten geführt. So wie Du Deinen Mitarbeitern dafür einen Ausgleich (Gehalt) zustehst, so steht auch Dir für die Zeit, die Du mit Tätigkeiten für die Praxis verbringst (Abrechnung, Aufräumen, usw.) ein Ausgleich zu. I der Regel ist jenes das Gehalt des Selbstständigen. Du bist Deinen MA keine Abrechnung schuldig, aus der hervorgeht, wie Du Deine Kosten kalkulierst. Du verlangst einen Betrag X, die Mieter haben den zu zahlen. Fertig. Wer nicht zahlt, fliegt ´raus. Nachfragen erübrigt sich. Es liegt nicht in der Verantwortung Deiner Mieter, irgendetwas zu kritisieren. Wenn Du eine Führungskraft bist, dann führe. Wer Räume vermietet, ist ein Vermieter. Dein Vermieter zu Hause oder sonst wo, muss Dir auch nicht erklären, wie sich die Miete zusammensetzt. Ich würde nicht diskutieren, sondern ggf. von meinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Mein Profilbild bearbeiten