Physiotherapie und Osteopathie für
Kinder Hiller
Wir suchen, nette und kompetente
Verstärkung in Denkendorf" bei
Esslingen.
Wir bieten:
- ein großes, nettes und sehr gut
fortgebildetes Team
- ein interessantes und weit
gefächertes Aufgabenfeld innerhalb
der Pädiatrie
- interne und externe
Fortbildungsunterstützung
- übertarifliche Bezahlung mit
unterschiedlichen Optionen der
Vertragsgestaltung
- Vollzeit besetztes Sekretariat
welches viele organisatorische
Aufgaben übernimmt
...
Kinder Hiller
Wir suchen, nette und kompetente
Verstärkung in Denkendorf" bei
Esslingen.
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- ein großes, nettes und sehr gut
fortgebildetes Team
- ein interessantes und weit
gefächertes Aufgabenfeld innerhalb
der Pädiatrie
- interne und externe
Fortbildungsunterstützung
- übertarifliche Bezahlung mit
unterschiedlichen Optionen der
Vertragsgestaltung
- Vollzeit besetztes Sekretariat
welches viele organisatorische
Aufgaben übernimmt
...
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für ein Offtopic komm ich doch gern nochmal vorbei: Muss sagen, stil- und vokabularmäßig hat sich der edle Hirsch ganz gut angepasst. Würde sagen Tintenfisch in diesem Teich und Lieblingsfische hat er auch schon...
:hushed:
Schees WE
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ali schrieb:
Guten Morgen,
für ein Offtopic komm ich doch gern nochmal vorbei: Muss sagen, stil- und vokabularmäßig hat sich der edle Hirsch ganz gut angepasst. Würde sagen Tintenfisch in diesem Teich und Lieblingsfische hat er auch schon...
:hushed:
Schees WE
Ich bin noch da, muss aber doch nicht zu allem meinen Senf dazu geben...
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M0nique schrieb:
Alex Hirsch schrieb am 23.2.18 18:52: Wo ist eigentlich M0nique???
Ich bin noch da, muss aber doch nicht zu allem meinen Senf dazu geben...
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Problem beschreiben
Alex Hirsch schrieb:
Guten Abend hier im Haifischbecken der schlechten Rede. Dieser Thread mit den üblichen Verdächtigen und dem noch üblicheren Gelabere ist schon auf Seite 3 angelangt für ein Thema, das in den letzten Monaten schon mehr hier bis zum Erbrechen ausdiskutiert wurde. Ich frage allen Ernstes wie einige PI, die sich hier im Chat ergiessen, Ihre Praxen führen? Wer dumme Fragen stellt, kann keine klugen Antworten erwarten. Wo ist eigentlich M0nique???
Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)
Hallo,
ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?
Da hast du vollkommen recht und seriös arbeitende Praxen machen das auch nicht.
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Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)
Hallo,
ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?
Da hast du vollkommen recht und seriös arbeitende Praxen machen das auch nicht.
mal wieder so ein unqualifizierter Beitrag von us11 wie gewohnt ....
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die neue schrieb:
us11 schrieb am 25.2.18 17:18:
RePro schrieb am 22.2.18 07:59:
Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)
Hallo,
ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?
Da hast du vollkommen recht und seriös arbeitende Praxen machen das auch nicht.
mal wieder so ein unqualifizierter Beitrag von us11 wie gewohnt ....
Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)
2,3fach für ärztliche Leistungen
1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
1,15fach für Laborleistungen
Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation.
Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.
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tom1350 schrieb:
Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?
Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)
2,3fach für ärztliche Leistungen
1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
1,15fach für Laborleistungen
Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation.
Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.
Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?
Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)
Vergiss endlich die BH, das setzen die Beamten äh Politiker selbst fest.
Verhandlungen mit der PKV sind immer gescheitert oder wurden nie richtig geführt. Jahrelang war das auch nie wirklich ein Problem, da wurden die Rechnungen anstandslos von den PKVn beglichen.
Also haben oder hätten hier die Kollegen die Möglichkeit, auskömmliche Preise zu nehmen. Sittenwidrige Preise sind mir deutschlandweit nicht bekannt....
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ali schrieb:
tom1350 schrieb am 26.2.18 09:53:
Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?
Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)
Vergiss endlich die BH, das setzen die Beamten äh Politiker selbst fest.
Verhandlungen mit der PKV sind immer gescheitert oder wurden nie richtig geführt. Jahrelang war das auch nie wirklich ein Problem, da wurden die Rechnungen anstandslos von den PKVn beglichen.
Also haben oder hätten hier die Kollegen die Möglichkeit, auskömmliche Preise zu nehmen. Sittenwidrige Preise sind mir deutschlandweit nicht bekannt....
Also haben oder hätten hier die Kollegen die Möglichkeit, auskömmliche Preise zu nehmen. Sittenwidrige Preise sind mir deutschlandweit nicht bekannt....
Doch, Ali, grins, ich,
denn ich nehme Preise über Beihilfe! :smile:. Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...
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666 schrieb:
ali schrieb am 26.2.18 10:19:
Also haben oder hätten hier die Kollegen die Möglichkeit, auskömmliche Preise zu nehmen. Sittenwidrige Preise sind mir deutschlandweit nicht bekannt....
Doch, Ali, grins, ich,
denn ich nehme Preise über Beihilfe! :smile:. Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...
Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...
Würden die Beihilfepreis Praxen auch die vorgegebenen Behandlungszeiten ( MT 30 Minuten und bald auch KG 30 Minuten ) einhalten, würde das mit dem ortsüblichen Preis schnell anders aussehen.
Aber wird ja eh auf MT 20 Minuten massiert. Und alle sind zufrieden.
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tom1350 schrieb:
666 schrieb am 26.2.18 11:46:
Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...
Würden die Beihilfepreis Praxen auch die vorgegebenen Behandlungszeiten ( MT 30 Minuten und bald auch KG 30 Minuten ) einhalten, würde das mit dem ortsüblichen Preis schnell anders aussehen.
Aber wird ja eh auf MT 20 Minuten massiert. Und alle sind zufrieden.
Doch, Ali, grins, ich,
denn ich nehme Preise über Beihilfe! :smile:. Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...
Oh, no BITTE nicht SO eine Antwort, die wird von xx % hier falsch verstanden.
Du nimmst korrekte Preise, wie ( regional viele) andere auch....
Alles klar ?! :confused: l
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ali schrieb:
666 schrieb am 26.2.18 11:46:
Doch, Ali, grins, ich,
denn ich nehme Preise über Beihilfe! :smile:. Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...
Oh, no BITTE nicht SO eine Antwort, die wird von xx % hier falsch verstanden.
Du nimmst korrekte Preise, wie ( regional viele) andere auch....
Alles klar ?! :confused: l
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666 schrieb:
Lach, du hast mich schon verstanden, zwinker, schönen Mo noch.
Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?
Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)
2,3fach für ärztliche Leistungen
1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
1,15fach für Laborleistungen
Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation.
Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.
"Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?"
Weil sie nicht Vertragspartner von der Landes- (Bundes-)beihilfe sind und keine Preisvereinabrungen mit deren Länder/Bund führen.
Sollte man eigentlich wissen...
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stefan 302 schrieb:
tom1350 schrieb am 26.2.18 09:53:
Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?
Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)
2,3fach für ärztliche Leistungen
1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
1,15fach für Laborleistungen
Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation.
Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.
"Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?"
Weil sie nicht Vertragspartner von der Landes- (Bundes-)beihilfe sind und keine Preisvereinabrungen mit deren Länder/Bund führen.
Sollte man eigentlich wissen...
Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...
Würden die Beihilfepreis Praxen auch die vorgegebenen Behandlungszeiten ( MT 30 Minuten und bald auch KG 30 Minuten ) einhalten, würde das mit dem ortsüblichen Preis schnell anders aussehen.
Aber wird ja eh auf MT 20 Minuten massiert. Und alle sind zufrieden.
Wo steht, dass wir vertraglich 30 Min erbringen müssen?
Hast du als FM hier einen Vertrag unterschrieben, ...und wir hier wissen es nicht?
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stefan 302 schrieb:
tom1350 schrieb am 26.2.18 12:37:
666 schrieb am 26.2.18 11:46:
Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...
Würden die Beihilfepreis Praxen auch die vorgegebenen Behandlungszeiten ( MT 30 Minuten und bald auch KG 30 Minuten ) einhalten, würde das mit dem ortsüblichen Preis schnell anders aussehen.
Aber wird ja eh auf MT 20 Minuten massiert. Und alle sind zufrieden.
Wo steht, dass wir vertraglich 30 Min erbringen müssen?
Hast du als FM hier einen Vertrag unterschrieben, ...und wir hier wissen es nicht?
Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)
2,3fach für ärztliche Leistungen
1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
1,15fach für Laborleistungen
Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation.
Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.
Keine Ahnung welches Problem tomilein hier schon wieder hat!
2facher GKV-Satz KG wären aktuell 34,56 für tomileins dafür vorgeschlagenen 30 Minuten.
Tomilein findet jetzt echt 69,12 € pro Stunde eine brauchbare Situation für PI, FM, AN - mit denen ja zudem die grottigen GKV-Sätze quersubventioniert werden müssen.
Glaubt ihm kein Wort, wenn er über schlecht bezahlte AN schwadroniert... Er kann nicht Kopfrechnen und besitzt auch keinen Taschenrechner.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
tom1350 schrieb am 26.2.18 09:53:
Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)
2,3fach für ärztliche Leistungen
1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
1,15fach für Laborleistungen
Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation.
Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.
Keine Ahnung welches Problem tomilein hier schon wieder hat!
2facher GKV-Satz KG wären aktuell 34,56 für tomileins dafür vorgeschlagenen 30 Minuten.
Tomilein findet jetzt echt 69,12 € pro Stunde eine brauchbare Situation für PI, FM, AN - mit denen ja zudem die grottigen GKV-Sätze quersubventioniert werden müssen.
Glaubt ihm kein Wort, wenn er über schlecht bezahlte AN schwadroniert... Er kann nicht Kopfrechnen und besitzt auch keinen Taschenrechner.
Gruß von Monique
2facher GKV-Satz KG wären aktuell 34,56 für tomileins dafür vorgeschlagenen 30 Minuten.
Tomilein findet jetzt echt 69,12 € pro Stunde eine brauchbare Situation ...
Ich halte knapp 70€ pro Stunde ( zwei entspannte Therapien durchschnittlicher Leistung ) für sehr brauchbar.
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tom1350 schrieb:
M0nique schrieb am 2.3.18 21:23:
2facher GKV-Satz KG wären aktuell 34,56 für tomileins dafür vorgeschlagenen 30 Minuten.
Tomilein findet jetzt echt 69,12 € pro Stunde eine brauchbare Situation ...
Ich halte knapp 70€ pro Stunde ( zwei entspannte Therapien durchschnittlicher Leistung ) für sehr brauchbar.
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Problem beschreiben
us11 schrieb:
RePro schrieb am 22.2.18 07:59:
Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)
Hallo,
ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?
Da hast du vollkommen recht und seriös arbeitende Praxen machen das auch nicht.
§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min
So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt
beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT
wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
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Mein Senf dazu
§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min
So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt
beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT
wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.
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tom1350 schrieb:
Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44:
Mein Senf dazu
§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min
So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt
beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT
wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.
Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.
Was zum Teufel bezweckst Du mit der vorweggenommenen Rechtfertigung der Beihilfesätze? Ich erspare mir jetzt mal bewußt die Setzung von Ausrufezeichen, damit Du die Gelegenheit hast, meine Worte ganz unaufgeregt und leise auf Dein hoffentlich noch ausreichend einsatzbereites Denkzentrum wirken zu lassen:
Erstens befinden sich die neuen Beihilfesätze noch im Stadium des Referentenentwurfs. Bis zur Verabschiedung könnten schlimmstenfalls noch Jahre vergehen.
Zweitens macht die Summe der geplanten Erhöhungen nicht einmal den Inflationsverlust seit der letzten Erhöhung aus. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die zurückliegende Erhöhung um 8% auf der Basis der Beihilfepreise des Jahres 1992 nicht einmal die Hälfte der seinerzeitigen Inflationsrate in Höhe von 16,5% ausmachte!
Drittens ist in der Beihilfepreisliste für die Manuelle Therapie eine Mindestbehandlungszeit von 30 Minuten vorgesehen. Ein seriöser Vergleich mit den GKV-Sätzen kann demnach nur unter Betrachtung der hier vorgesehenen Mindestbehandlungszeit erfolgen, welche nach Deiner Kenntnis bei 15 Minuten liegt.
Viertens hat keiner von uns jemals mit dem für die Beihilfepreise zuständigen Bundesministerium des Innern einen Vertrag ausgehandelt. Wäre dies anders, würde der wärmeaffine Beamte für eine krankengymnastische Ganzbehandlung sicher nicht weniger ertattet bekommen, als für eine Naturfango-Wärmepackung.
Fünftens: Du nervst. Und trotzdem wünsche ich Dir ein schönes Wochenende. :hushed:
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MikeL schrieb:
tom1350 schrieb am 2.3.18 14:10:
Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.
Was zum Teufel bezweckst Du mit der vorweggenommenen Rechtfertigung der Beihilfesätze? Ich erspare mir jetzt mal bewußt die Setzung von Ausrufezeichen, damit Du die Gelegenheit hast, meine Worte ganz unaufgeregt und leise auf Dein hoffentlich noch ausreichend einsatzbereites Denkzentrum wirken zu lassen:
Erstens befinden sich die neuen Beihilfesätze noch im Stadium des Referentenentwurfs. Bis zur Verabschiedung könnten schlimmstenfalls noch Jahre vergehen.
Zweitens macht die Summe der geplanten Erhöhungen nicht einmal den Inflationsverlust seit der letzten Erhöhung aus. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die zurückliegende Erhöhung um 8% auf der Basis der Beihilfepreise des Jahres 1992 nicht einmal die Hälfte der seinerzeitigen Inflationsrate in Höhe von 16,5% ausmachte!
Drittens ist in der Beihilfepreisliste für die Manuelle Therapie eine Mindestbehandlungszeit von 30 Minuten vorgesehen. Ein seriöser Vergleich mit den GKV-Sätzen kann demnach nur unter Betrachtung der hier vorgesehenen Mindestbehandlungszeit erfolgen, welche nach Deiner Kenntnis bei 15 Minuten liegt.
Viertens hat keiner von uns jemals mit dem für die Beihilfepreise zuständigen Bundesministerium des Innern einen Vertrag ausgehandelt. Wäre dies anders, würde der wärmeaffine Beamte für eine krankengymnastische Ganzbehandlung sicher nicht weniger ertattet bekommen, als für eine Naturfango-Wärmepackung.
Fünftens: Du nervst. Und trotzdem wünsche ich Dir ein schönes Wochenende. :hushed:
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don schrieb:
Bravo!
Mein Senf dazu
§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min
So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt
beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT
wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.
erspare mir das Lied von Pipi...
Hast du nun persönlich einen Vertrag mit der Beihilfe?
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stefan 302 schrieb:
tom1350 schrieb am 2.3.18 14:10:
Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44:
Mein Senf dazu
§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min
So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt
beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT
wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.
erspare mir das Lied von Pipi...
Hast du nun persönlich einen Vertrag mit der Beihilfe?
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tom1350 schrieb:
Jetzt frage ich mich wofür es überhaupt Richtzeiten gibt und die Verbände die zukünftigen 30 Minuten für KG fehlerhaft finden, wenn es nur Makulatur ist.
Jetzt frage ich mich wofür es überhaupt Richtzeiten gibt und die Verbände die zukünftigen 30 Minuten für KG fehlerhaft finden, wenn es nur Makulatur ist.
Ich fragte dich !
Hast du einen Vertrag unterschrieben mit der Beihilfe Land oder Bund?
Wenn nicht, dann wundert es mich, dass du dich darüber auslässt. Du bist doch sonst so "genau"....
Wenn du einen Vertrag mit der GKV hast, dann lies im RV nach, was du zu leisten verpflichtest bist.
Alles andere entspringt deiner Phantasie...
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stefan 302 schrieb:
tom1350 schrieb am 2.3.18 20:09:
Jetzt frage ich mich wofür es überhaupt Richtzeiten gibt und die Verbände die zukünftigen 30 Minuten für KG fehlerhaft finden, wenn es nur Makulatur ist.
Ich fragte dich !
Hast du einen Vertrag unterschrieben mit der Beihilfe Land oder Bund?
Wenn nicht, dann wundert es mich, dass du dich darüber auslässt. Du bist doch sonst so "genau"....
Wenn du einen Vertrag mit der GKV hast, dann lies im RV nach, was du zu leisten verpflichtest bist.
Alles andere entspringt deiner Phantasie...
Alles andere entspringt deiner Phantasie...
Du musst den SHV unbedingt aufklären! Die scheinen auch zu fantasieren:
"Allerdings bedarf es noch einer Korrektur:
Denn der Referentenentwurf legt den Richtwert für die krankengymnastische Einzelbehandlung neu mit 30 Minuten fest. Der bisherige Erstattungssatz von 19,50 Euro wurde zwar wie alle anderen Positionen ebenfalls linear erhöht, nicht aber an den neuen zeitlichen Richtwert angepasst. Der Erstattungssatz läge damit - sicher ungewollt – unter den Sätzen der GKV.
Als mögliche Lösung kommt eine entsprechende Anpassung des beihilfefähigen Höchstbetrags oder eine Absenkung des zeitlichen Richtwerts für die Behandlung in Betracht. Letzteres läge allerdings nicht im Interesse der Patienten, die bei dem zeitlichen Richtwert von 30 Minuten eine bestmögliche Therapie erhalten können." SHV 16.1.18
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tom1350 schrieb:
stefan 302 schrieb am 3.3.18 16:54:
Alles andere entspringt deiner Phantasie...
Du musst den SHV unbedingt aufklären! Die scheinen auch zu fantasieren:
"Allerdings bedarf es noch einer Korrektur:
Denn der Referentenentwurf legt den Richtwert für die krankengymnastische Einzelbehandlung neu mit 30 Minuten fest. Der bisherige Erstattungssatz von 19,50 Euro wurde zwar wie alle anderen Positionen ebenfalls linear erhöht, nicht aber an den neuen zeitlichen Richtwert angepasst. Der Erstattungssatz läge damit - sicher ungewollt – unter den Sätzen der GKV.
Als mögliche Lösung kommt eine entsprechende Anpassung des beihilfefähigen Höchstbetrags oder eine Absenkung des zeitlichen Richtwerts für die Behandlung in Betracht. Letzteres läge allerdings nicht im Interesse der Patienten, die bei dem zeitlichen Richtwert von 30 Minuten eine bestmögliche Therapie erhalten können." SHV 16.1.18
Bei mir sucht der Patient den Zeittakt 20/30 selbst aus.
Alles andere ist für mich irrelevant.
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RoFo schrieb:
Die SHV geht davon aus, dass PI dann auch 30 Minuten pro Behandlung verbindlich anbieten?!
Bei mir sucht der Patient den Zeittakt 20/30 selbst aus.
Alles andere ist für mich irrelevant.
Aber 2,3 nehmen und die Richtzeit auch noch um 1/3 kürzen ist schon dreist.
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tom1350 schrieb:
Bei MT mit 2,0 als Beihilfesatz wären es 86€ die Stunde, wenn man sich an die Richtzeiten hält.
Aber 2,3 nehmen und die Richtzeit auch noch um 1/3 kürzen ist schon dreist.
Mein Senf dazu
§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min
So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt
beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT
wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
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therapeutin schrieb:
das ist leider nicht ganz korrekt, wir bekommen dann 22€ für 15min :wink:
Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44:
Mein Senf dazu
§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min
So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt
beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT
wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
das ist leider nicht ganz korrekt, wir bekommen dann 22€ für 15min :wink:
Mein Senf dazu
§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min
So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt
beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT
wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
...und kein Therapeut hat einen Vertrag mit einer "Beihilfe" unterschrieben, in dem steht, dass er (der PI) 30 Min für eine MT veranschlagen muss.
Bitte den Passus liefern,. wo steht dass wir diese Zeit erbringen MÜSSEN ???? :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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stefan 302 schrieb:
therapeutin schrieb am 26.3.18 14:20:
Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44:
das ist leider nicht ganz korrekt, wir bekommen dann 22€ für 15min :wink:
Mein Senf dazu
§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min
So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt
beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT
wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
...und kein Therapeut hat einen Vertrag mit einer "Beihilfe" unterschrieben, in dem steht, dass er (der PI) 30 Min für eine MT veranschlagen muss.
Bitte den Passus liefern,. wo steht dass wir diese Zeit erbringen MÜSSEN ???? :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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Physio Rauchfuß schrieb:
Mein Senf dazu
§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min
So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt
beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT
wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
du zitierst eine/n SHV (?).
Handelt es sich hier um eine "Vertragskompetenz", evtl. von deiner Seite?
Oder handelt es sich um eine Interpretationseinrichtung für staatliches Handeln?
Oder, was?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo Tom 1350,
du zitierst eine/n SHV (?).
Handelt es sich hier um eine "Vertragskompetenz", evtl. von deiner Seite?
Oder handelt es sich um eine Interpretationseinrichtung für staatliches Handeln?
Oder, was?
mfg mocca
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