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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Was soll man da Antworten - Privatpreise

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Was soll man da Antworten - Privatpreise
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Alex Hirsch
23.02.2018 18:52
Guten Abend hier im Haifischbecken der schlechten Rede. Dieser Thread mit den üblichen Verdächtigen und dem noch üblicheren Gelabere ist schon auf Seite 3 angelangt für ein Thema, das in den letzten Monaten schon mehr hier bis zum Erbrechen ausdiskutiert wurde. Ich frage allen Ernstes wie einige PI, die sich hier im Chat ergiessen, Ihre Praxen führen? Wer dumme Fragen stellt, kann keine klugen Antworten erwarten. Wo ist eigentlich M0nique???
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Guten Abend hier im Haifischbecken der schlechten Rede. Dieser Thread mit den üblichen Verdächtigen und dem noch üblicheren Gelabere ist schon auf Seite 3 angelangt für ein Thema, das in den letzten Monaten schon mehr hier bis zum Erbrechen ausdiskutiert wurde. Ich frage allen Ernstes wie einige PI, die sich hier im Chat ergiessen, Ihre Praxen führen? Wer dumme Fragen stellt, kann keine klugen Antworten erwarten. Wo ist eigentlich M0nique???
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ali
24.02.2018 09:07
Guten Morgen,

für ein Offtopic komm ich doch gern nochmal vorbei: Muss sagen, stil- und vokabularmäßig hat sich der edle Hirsch ganz gut angepasst. Würde sagen Tintenfisch in diesem Teich und Lieblingsfische hat er auch schon...

:hushed:

Schees WE
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Guten Morgen, für ein Offtopic komm ich doch gern nochmal vorbei: Muss sagen, stil- und vokabularmäßig hat sich der edle Hirsch ganz gut angepasst. Würde sagen Tintenfisch in diesem Teich und Lieblingsfische hat er auch schon... :hushed: Schees WE
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ali schrieb:

Guten Morgen,

für ein Offtopic komm ich doch gern nochmal vorbei: Muss sagen, stil- und vokabularmäßig hat sich der edle Hirsch ganz gut angepasst. Würde sagen Tintenfisch in diesem Teich und Lieblingsfische hat er auch schon...

:hushed:

Schees WE

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M0nique
24.02.2018 11:41
Alex Hirsch schrieb am 23.2.18 18:52: Wo ist eigentlich M0nique???

Ich bin noch da, muss aber doch nicht zu allem meinen Senf dazu geben...
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• MikeL
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[zitat]Alex Hirsch schrieb am 23.2.18 18:52: Wo ist eigentlich M0nique??? [/zitat] Ich bin noch da, muss aber doch nicht zu allem meinen Senf dazu geben...
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M0nique schrieb:

Alex Hirsch schrieb am 23.2.18 18:52: Wo ist eigentlich M0nique???

Ich bin noch da, muss aber doch nicht zu allem meinen Senf dazu geben...

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Problem beschreiben

Alex Hirsch schrieb:

Guten Abend hier im Haifischbecken der schlechten Rede. Dieser Thread mit den üblichen Verdächtigen und dem noch üblicheren Gelabere ist schon auf Seite 3 angelangt für ein Thema, das in den letzten Monaten schon mehr hier bis zum Erbrechen ausdiskutiert wurde. Ich frage allen Ernstes wie einige PI, die sich hier im Chat ergiessen, Ihre Praxen führen? Wer dumme Fragen stellt, kann keine klugen Antworten erwarten. Wo ist eigentlich M0nique???

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us11
25.02.2018 17:18
RePro schrieb am 22.2.18 07:59:
Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)


Hallo,

ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?


Da hast du vollkommen recht und seriös arbeitende Praxen machen das auch nicht.
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[zitat]RePro schrieb am 22.2.18 07:59: [b]Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)[/b] Hallo, ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen? [/zitat] Da hast du vollkommen recht und seriös arbeitende Praxen machen das auch nicht.
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die neue
25.02.2018 20:37
us11 schrieb am 25.2.18 17:18:
RePro schrieb am 22.2.18 07:59:
Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)


Hallo,

ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?


Da hast du vollkommen recht und seriös arbeitende Praxen machen das auch nicht.


mal wieder so ein unqualifizierter Beitrag von us11 wie gewohnt ....
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• Evemarie Kaiser
[zitat]us11 schrieb am 25.2.18 17:18: [zitat]RePro schrieb am 22.2.18 07:59: [b]Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)[/b] Hallo, ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen? [/zitat] Da hast du vollkommen recht und seriös arbeitende Praxen machen das auch nicht. [/zitat] mal wieder so ein unqualifizierter Beitrag von us11 wie gewohnt ....
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die neue schrieb:

us11 schrieb am 25.2.18 17:18:
RePro schrieb am 22.2.18 07:59:
Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)


Hallo,

ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?


Da hast du vollkommen recht und seriös arbeitende Praxen machen das auch nicht.


mal wieder so ein unqualifizierter Beitrag von us11 wie gewohnt ....

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tom1350
26.02.2018 09:53
Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?

Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)

2,3fach für ärztliche Leistungen
1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
1,15fach für Laborleistungen

Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation.

Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.
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Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen? Beihilfesätze (Steigerungsfaktor) 2,3fach für ärztliche Leistungen 1,8fach für medizinisch-technische Leistungen 1,15fach für Laborleistungen Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation. Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.
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tom1350 schrieb:

Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?

Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)

2,3fach für ärztliche Leistungen
1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
1,15fach für Laborleistungen

Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation.

Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.

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ali
26.02.2018 10:19
tom1350 schrieb am 26.2.18 09:53:
Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?

Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)


Vergiss endlich die BH, das setzen die Beamten äh Politiker selbst fest.

Verhandlungen mit der PKV sind immer gescheitert oder wurden nie richtig geführt. Jahrelang war das auch nie wirklich ein Problem, da wurden die Rechnungen anstandslos von den PKVn beglichen.

Also haben oder hätten hier die Kollegen die Möglichkeit, auskömmliche Preise zu nehmen. Sittenwidrige Preise sind mir deutschlandweit nicht bekannt....
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[zitat]tom1350 schrieb am 26.2.18 09:53: Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen? Beihilfesätze (Steigerungsfaktor) [/zitat] Vergiss endlich die BH, das setzen die Beamten äh Politiker selbst fest. Verhandlungen mit der PKV sind immer gescheitert oder wurden nie richtig geführt. Jahrelang war das auch nie wirklich ein Problem, da wurden die Rechnungen anstandslos von den PKVn beglichen. Also haben oder hätten hier die Kollegen die Möglichkeit, auskömmliche Preise zu nehmen. Sittenwidrige Preise sind mir deutschlandweit nicht bekannt....
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ali schrieb:

tom1350 schrieb am 26.2.18 09:53:
Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?

Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)


Vergiss endlich die BH, das setzen die Beamten äh Politiker selbst fest.

Verhandlungen mit der PKV sind immer gescheitert oder wurden nie richtig geführt. Jahrelang war das auch nie wirklich ein Problem, da wurden die Rechnungen anstandslos von den PKVn beglichen.

Also haben oder hätten hier die Kollegen die Möglichkeit, auskömmliche Preise zu nehmen. Sittenwidrige Preise sind mir deutschlandweit nicht bekannt....

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666
26.02.2018 11:46
ali schrieb am 26.2.18 10:19:

Also haben oder hätten hier die Kollegen die Möglichkeit, auskömmliche Preise zu nehmen. Sittenwidrige Preise sind mir deutschlandweit nicht bekannt....


Doch, Ali, grins, ich,
denn ich nehme Preise über Beihilfe! :smile:. Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...
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[zitat]ali schrieb am 26.2.18 10:19: Also haben oder hätten hier die Kollegen die Möglichkeit, auskömmliche Preise zu nehmen. Sittenwidrige Preise sind mir deutschlandweit nicht bekannt.... [/zitat] Doch, Ali, grins, ich, denn ich nehme Preise über Beihilfe! :smile:. Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...
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666 schrieb:

ali schrieb am 26.2.18 10:19:

Also haben oder hätten hier die Kollegen die Möglichkeit, auskömmliche Preise zu nehmen. Sittenwidrige Preise sind mir deutschlandweit nicht bekannt....


Doch, Ali, grins, ich,
denn ich nehme Preise über Beihilfe! :smile:. Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...

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tom1350
26.02.2018 12:37
666 schrieb am 26.2.18 11:46:
Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...


Würden die Beihilfepreis Praxen auch die vorgegebenen Behandlungszeiten ( MT 30 Minuten und bald auch KG 30 Minuten ) einhalten, würde das mit dem ortsüblichen Preis schnell anders aussehen.

Aber wird ja eh auf MT 20 Minuten massiert. Und alle sind zufrieden.
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[zitat]666 schrieb am 26.2.18 11:46: Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz... [/zitat] Würden die Beihilfepreis Praxen auch die vorgegebenen Behandlungszeiten ( MT 30 Minuten und bald auch KG 30 Minuten ) einhalten, würde das mit dem ortsüblichen Preis schnell anders aussehen. Aber wird ja eh auf MT 20 Minuten massiert. Und alle sind zufrieden.
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tom1350 schrieb:

666 schrieb am 26.2.18 11:46:
Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...


Würden die Beihilfepreis Praxen auch die vorgegebenen Behandlungszeiten ( MT 30 Minuten und bald auch KG 30 Minuten ) einhalten, würde das mit dem ortsüblichen Preis schnell anders aussehen.

Aber wird ja eh auf MT 20 Minuten massiert. Und alle sind zufrieden.

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ali
26.02.2018 12:50
666 schrieb am 26.2.18 11:46:
Doch, Ali, grins, ich,
denn ich nehme Preise über Beihilfe! :smile:. Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...


Oh, no BITTE nicht SO eine Antwort, die wird von xx % hier falsch verstanden.

Du nimmst korrekte Preise, wie ( regional viele) andere auch....

Alles klar ?! :confused: l
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[zitat]666 schrieb am 26.2.18 11:46: Doch, Ali, grins, ich, denn ich nehme Preise über Beihilfe! :smile:. Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz... [/zitat] Oh, no BITTE nicht SO eine Antwort, die wird von xx % hier falsch verstanden. Du nimmst korrekte Preise, wie ( regional viele) andere auch.... Alles klar ?! :confused: l
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ali schrieb:

666 schrieb am 26.2.18 11:46:
Doch, Ali, grins, ich,
denn ich nehme Preise über Beihilfe! :smile:. Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...


Oh, no BITTE nicht SO eine Antwort, die wird von xx % hier falsch verstanden.

Du nimmst korrekte Preise, wie ( regional viele) andere auch....

Alles klar ?! :confused: l

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666
26.02.2018 13:02
Lach, du hast mich schon verstanden, zwinker, schönen Mo noch.
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666 schrieb:

Lach, du hast mich schon verstanden, zwinker, schönen Mo noch.

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stefan 302
02.03.2018 19:40
tom1350 schrieb am 26.2.18 09:53:
Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?

Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)

2,3fach für ärztliche Leistungen
1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
1,15fach für Laborleistungen

Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation.

Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.




"Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?"
Weil sie nicht Vertragspartner von der Landes- (Bundes-)beihilfe sind und keine Preisvereinabrungen mit deren Länder/Bund führen.
Sollte man eigentlich wissen...
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[zitat]tom1350 schrieb am 26.2.18 09:53: Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen? Beihilfesätze (Steigerungsfaktor) 2,3fach für ärztliche Leistungen 1,8fach für medizinisch-technische Leistungen 1,15fach für Laborleistungen Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation. Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung. [/zitat] "Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?" Weil sie nicht Vertragspartner von der Landes- (Bundes-)beihilfe sind und keine Preisvereinabrungen mit deren Länder/Bund führen. Sollte man eigentlich wissen...
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stefan 302 schrieb:

tom1350 schrieb am 26.2.18 09:53:
Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?

Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)

2,3fach für ärztliche Leistungen
1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
1,15fach für Laborleistungen

Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation.

Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.




"Warum haben es unsere Verbände eigentlich nicht geschafft auch solche Steigerungen allgemeinverbindlich einzusetzen?"
Weil sie nicht Vertragspartner von der Landes- (Bundes-)beihilfe sind und keine Preisvereinabrungen mit deren Länder/Bund führen.
Sollte man eigentlich wissen...

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stefan 302
02.03.2018 19:41
tom1350 schrieb am 26.2.18 12:37:
666 schrieb am 26.2.18 11:46:
Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...


Würden die Beihilfepreis Praxen auch die vorgegebenen Behandlungszeiten ( MT 30 Minuten und bald auch KG 30 Minuten ) einhalten, würde das mit dem ortsüblichen Preis schnell anders aussehen.

Aber wird ja eh auf MT 20 Minuten massiert. Und alle sind zufrieden.




Wo steht, dass wir vertraglich 30 Min erbringen müssen?
Hast du als FM hier einen Vertrag unterschrieben, ...und wir hier wissen es nicht?
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[zitat]tom1350 schrieb am 26.2.18 12:37: [zitat]666 schrieb am 26.2.18 11:46: Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz... [/zitat] Würden die Beihilfepreis Praxen auch die vorgegebenen Behandlungszeiten ( MT 30 Minuten und bald auch KG 30 Minuten ) einhalten, würde das mit dem ortsüblichen Preis schnell anders aussehen. Aber wird ja eh auf MT 20 Minuten massiert. Und alle sind zufrieden. [/zitat] Wo steht, dass wir vertraglich 30 Min erbringen müssen? Hast du als FM hier einen Vertrag unterschrieben, ...und wir hier wissen es nicht?
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stefan 302 schrieb:

tom1350 schrieb am 26.2.18 12:37:
666 schrieb am 26.2.18 11:46:
Beim Wort "örtsüblich", wo bei uns der Beihilfepreis angesiedelt ist, bekomme ich einen derart komischen Reiz...


Würden die Beihilfepreis Praxen auch die vorgegebenen Behandlungszeiten ( MT 30 Minuten und bald auch KG 30 Minuten ) einhalten, würde das mit dem ortsüblichen Preis schnell anders aussehen.

Aber wird ja eh auf MT 20 Minuten massiert. Und alle sind zufrieden.




Wo steht, dass wir vertraglich 30 Min erbringen müssen?
Hast du als FM hier einen Vertrag unterschrieben, ...und wir hier wissen es nicht?

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M0nique
02.03.2018 21:23
tom1350 schrieb am 26.2.18 09:53:
Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)
2,3fach für ärztliche Leistungen
1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
1,15fach für Laborleistungen
Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation.
Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.


Keine Ahnung welches Problem tomilein hier schon wieder hat!
2facher GKV-Satz KG wären aktuell 34,56 für tomileins dafür vorgeschlagenen 30 Minuten.
Tomilein findet jetzt echt 69,12 € pro Stunde eine brauchbare Situation für PI, FM, AN - mit denen ja zudem die grottigen GKV-Sätze quersubventioniert werden müssen.
Glaubt ihm kein Wort, wenn er über schlecht bezahlte AN schwadroniert... Er kann nicht Kopfrechnen und besitzt auch keinen Taschenrechner.
Gruß von Monique
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[zitat]tom1350 schrieb am 26.2.18 09:53: Beihilfesätze (Steigerungsfaktor) 2,3fach für ärztliche Leistungen 1,8fach für medizinisch-technische Leistungen 1,15fach für Laborleistungen Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation. Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung. [/zitat] Keine Ahnung welches Problem tomilein hier schon wieder hat! 2facher GKV-Satz KG wären aktuell 34,56 für tomileins dafür vorgeschlagenen 30 Minuten. Tomilein findet jetzt echt 69,12 € pro Stunde eine [b]brauchbare Situation[/b] für PI, FM, AN - mit denen ja zudem die grottigen GKV-Sätze quersubventioniert werden müssen. Glaubt ihm kein Wort, wenn er über schlecht bezahlte AN schwadroniert... Er kann nicht Kopfrechnen und besitzt auch keinen Taschenrechner. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

tom1350 schrieb am 26.2.18 09:53:
Beihilfesätze (Steigerungsfaktor)
2,3fach für ärztliche Leistungen
1,8fach für medizinisch-technische Leistungen
1,15fach für Laborleistungen
Also z.B. 1,8fach oder 2,0fach zur GKV für aktive Physiotherapie wird zu 100% durch die Beihilfe übernommen. Das dann auch verbindlich mit den vorgegebenen Therapiezeiten ( KG, MT 30 Minuten, Massage 20 Minuten, usw. ). Dies wäre für alle Beteiligten eine brauchbare Situation.
Die Therapiezeiten sind bei der GKV entsprechend kürzer und so wäre es auch keine Preisdiskriminierung.


Keine Ahnung welches Problem tomilein hier schon wieder hat!
2facher GKV-Satz KG wären aktuell 34,56 für tomileins dafür vorgeschlagenen 30 Minuten.
Tomilein findet jetzt echt 69,12 € pro Stunde eine brauchbare Situation für PI, FM, AN - mit denen ja zudem die grottigen GKV-Sätze quersubventioniert werden müssen.
Glaubt ihm kein Wort, wenn er über schlecht bezahlte AN schwadroniert... Er kann nicht Kopfrechnen und besitzt auch keinen Taschenrechner.
Gruß von Monique

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tom1350
04.03.2018 09:12
M0nique schrieb am 2.3.18 21:23:
2facher GKV-Satz KG wären aktuell 34,56 für tomileins dafür vorgeschlagenen 30 Minuten.
Tomilein findet jetzt echt 69,12 € pro Stunde eine brauchbare Situation ...


Ich halte knapp 70€ pro Stunde ( zwei entspannte Therapien durchschnittlicher Leistung ) für sehr brauchbar.
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[zitat]M0nique schrieb am 2.3.18 21:23: 2facher GKV-Satz KG wären aktuell 34,56 für tomileins dafür vorgeschlagenen 30 Minuten. Tomilein findet jetzt echt 69,12 € pro Stunde eine [b]brauchbare Situation[/b] ...[/zitat] Ich halte knapp 70€ pro Stunde ( zwei entspannte Therapien durchschnittlicher Leistung ) für sehr brauchbar.
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tom1350 schrieb:

M0nique schrieb am 2.3.18 21:23:
2facher GKV-Satz KG wären aktuell 34,56 für tomileins dafür vorgeschlagenen 30 Minuten.
Tomilein findet jetzt echt 69,12 € pro Stunde eine brauchbare Situation ...


Ich halte knapp 70€ pro Stunde ( zwei entspannte Therapien durchschnittlicher Leistung ) für sehr brauchbar.

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us11 schrieb:

RePro schrieb am 22.2.18 07:59:
Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)


Hallo,

ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?


Da hast du vollkommen recht und seriös arbeitende Praxen machen das auch nicht.

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Physio Rauchfuß
02.03.2018 13:44
Mein Senf dazu

§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min

So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt

beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT

wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
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• Physio2015
Mein Senf dazu §23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
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tom1350
02.03.2018 14:10
Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44:
Mein Senf dazu

§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min

So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt

beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT

wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen


Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.
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[zitat]Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44: Mein Senf dazu §23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen [/zitat] Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.
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tom1350 schrieb:

Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44:
Mein Senf dazu

§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min

So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt

beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT

wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen


Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.

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MikeL
02.03.2018 16:54
tom1350 schrieb am 2.3.18 14:10:


Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.



Was zum Teufel bezweckst Du mit der vorweggenommenen Rechtfertigung der Beihilfesätze? Ich erspare mir jetzt mal bewußt die Setzung von Ausrufezeichen, damit Du die Gelegenheit hast, meine Worte ganz unaufgeregt und leise auf Dein hoffentlich noch ausreichend einsatzbereites Denkzentrum wirken zu lassen:

Erstens befinden sich die neuen Beihilfesätze noch im Stadium des Referentenentwurfs. Bis zur Verabschiedung könnten schlimmstenfalls noch Jahre vergehen.

Zweitens macht die Summe der geplanten Erhöhungen nicht einmal den Inflationsverlust seit der letzten Erhöhung aus. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die zurückliegende Erhöhung um 8% auf der Basis der Beihilfepreise des Jahres 1992 nicht einmal die Hälfte der seinerzeitigen Inflationsrate in Höhe von 16,5% ausmachte!

Drittens ist in der Beihilfepreisliste für die Manuelle Therapie eine Mindestbehandlungszeit von 30 Minuten vorgesehen. Ein seriöser Vergleich mit den GKV-Sätzen kann demnach nur unter Betrachtung der hier vorgesehenen Mindestbehandlungszeit erfolgen, welche nach Deiner Kenntnis bei 15 Minuten liegt.

Viertens hat keiner von uns jemals mit dem für die Beihilfepreise zuständigen Bundesministerium des Innern einen Vertrag ausgehandelt. Wäre dies anders, würde der wärmeaffine Beamte für eine krankengymnastische Ganzbehandlung sicher nicht weniger ertattet bekommen, als für eine Naturfango-Wärmepackung.

Fünftens: Du nervst. Und trotzdem wünsche ich Dir ein schönes Wochenende. :hushed:
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[zitat]tom1350 schrieb am 2.3.18 14:10: Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht. [/zitat] Was zum Teufel bezweckst Du mit der vorweggenommenen Rechtfertigung der Beihilfesätze? Ich erspare mir jetzt mal bewußt die Setzung von Ausrufezeichen, damit Du die Gelegenheit hast, meine Worte ganz unaufgeregt und leise auf Dein hoffentlich noch ausreichend einsatzbereites Denkzentrum wirken zu lassen: [b]Erstens[/b] befinden sich die neuen Beihilfesätze noch im Stadium des Referentenentwurfs. Bis zur Verabschiedung könnten schlimmstenfalls noch Jahre vergehen. [b]Zweitens[/b] macht die Summe der geplanten Erhöhungen nicht einmal den Inflationsverlust seit der letzten Erhöhung aus. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die zurückliegende Erhöhung um 8% auf der Basis der Beihilfepreise des Jahres 1992 nicht einmal die Hälfte der seinerzeitigen Inflationsrate in Höhe von 16,5% ausmachte! [b]Drittens[/b] ist in der Beihilfepreisliste für die Manuelle Therapie eine [b]Mindest[/b]behandlungszeit von 30 Minuten vorgesehen. Ein seriöser Vergleich mit den GKV-Sätzen kann demnach nur unter Betrachtung der hier vorgesehenen [b]Mindest[/b]behandlungszeit erfolgen, welche nach Deiner Kenntnis bei 15 Minuten liegt. [b]Viertens[/b] hat keiner von uns jemals mit dem für die Beihilfepreise zuständigen Bundesministerium des Innern einen Vertrag ausgehandelt. Wäre dies anders, würde der wärmeaffine Beamte für eine krankengymnastische Ganzbehandlung sicher nicht weniger ertattet bekommen, als für eine Naturfango-Wärmepackung. [b]Fünftens[/b]: Du nervst. Und trotzdem wünsche ich Dir ein schönes Wochenende. :hushed:
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MikeL schrieb:

tom1350 schrieb am 2.3.18 14:10:


Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.



Was zum Teufel bezweckst Du mit der vorweggenommenen Rechtfertigung der Beihilfesätze? Ich erspare mir jetzt mal bewußt die Setzung von Ausrufezeichen, damit Du die Gelegenheit hast, meine Worte ganz unaufgeregt und leise auf Dein hoffentlich noch ausreichend einsatzbereites Denkzentrum wirken zu lassen:

Erstens befinden sich die neuen Beihilfesätze noch im Stadium des Referentenentwurfs. Bis zur Verabschiedung könnten schlimmstenfalls noch Jahre vergehen.

Zweitens macht die Summe der geplanten Erhöhungen nicht einmal den Inflationsverlust seit der letzten Erhöhung aus. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die zurückliegende Erhöhung um 8% auf der Basis der Beihilfepreise des Jahres 1992 nicht einmal die Hälfte der seinerzeitigen Inflationsrate in Höhe von 16,5% ausmachte!

Drittens ist in der Beihilfepreisliste für die Manuelle Therapie eine Mindestbehandlungszeit von 30 Minuten vorgesehen. Ein seriöser Vergleich mit den GKV-Sätzen kann demnach nur unter Betrachtung der hier vorgesehenen Mindestbehandlungszeit erfolgen, welche nach Deiner Kenntnis bei 15 Minuten liegt.

Viertens hat keiner von uns jemals mit dem für die Beihilfepreise zuständigen Bundesministerium des Innern einen Vertrag ausgehandelt. Wäre dies anders, würde der wärmeaffine Beamte für eine krankengymnastische Ganzbehandlung sicher nicht weniger ertattet bekommen, als für eine Naturfango-Wärmepackung.

Fünftens: Du nervst. Und trotzdem wünsche ich Dir ein schönes Wochenende. :hushed:

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don
02.03.2018 17:02
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stefan 302
02.03.2018 19:43
tom1350 schrieb am 2.3.18 14:10:
Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44:
Mein Senf dazu

§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min

So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt

beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT

wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen


Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.




erspare mir das Lied von Pipi...
Hast du nun persönlich einen Vertrag mit der Beihilfe?
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[zitat]tom1350 schrieb am 2.3.18 14:10: [zitat]Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44: Mein Senf dazu §23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen [/zitat] Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht. [/zitat] erspare mir das Lied von Pipi... Hast du nun persönlich einen Vertrag mit der Beihilfe?
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stefan 302 schrieb:

tom1350 schrieb am 2.3.18 14:10:
Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44:
Mein Senf dazu

§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min

So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt

beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT

wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen


Die Beihilfe wird in zwei Schritten um insgesamt 30% angehoben. Bei MT Kasse ist die Regelbehandlungszeit 15-25 Minuten, die im Einzelfall auch maximal abrufbar sein muss. So betrachtet ergibt sich für Kasse und Beihilfe ein sehr ähnlicher Satz, was mit dem 2,3 fachen Satz nach GOÄ bei durchschnittlicher ärztlicher Privatbehandlung einen deutlichen Unterschied macht.




erspare mir das Lied von Pipi...
Hast du nun persönlich einen Vertrag mit der Beihilfe?

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tom1350
02.03.2018 20:09
Jetzt frage ich mich wofür es überhaupt Richtzeiten gibt und die Verbände die zukünftigen 30 Minuten für KG fehlerhaft finden, wenn es nur Makulatur ist.
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Jetzt frage ich mich wofür es überhaupt Richtzeiten gibt und die Verbände die zukünftigen 30 Minuten für KG fehlerhaft finden, wenn es nur Makulatur ist.
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tom1350 schrieb:

Jetzt frage ich mich wofür es überhaupt Richtzeiten gibt und die Verbände die zukünftigen 30 Minuten für KG fehlerhaft finden, wenn es nur Makulatur ist.

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stefan 302
03.03.2018 16:54
tom1350 schrieb am 2.3.18 20:09:
Jetzt frage ich mich wofür es überhaupt Richtzeiten gibt und die Verbände die zukünftigen 30 Minuten für KG fehlerhaft finden, wenn es nur Makulatur ist.




Ich fragte dich !
Hast du einen Vertrag unterschrieben mit der Beihilfe Land oder Bund?
Wenn nicht, dann wundert es mich, dass du dich darüber auslässt. Du bist doch sonst so "genau"....

Wenn du einen Vertrag mit der GKV hast, dann lies im RV nach, was du zu leisten verpflichtest bist.

Alles andere entspringt deiner Phantasie...
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[zitat]tom1350 schrieb am 2.3.18 20:09: Jetzt frage ich mich wofür es überhaupt Richtzeiten gibt und die Verbände die zukünftigen 30 Minuten für KG fehlerhaft finden, wenn es nur Makulatur ist. [/zitat] Ich fragte dich ! Hast du einen Vertrag unterschrieben mit der Beihilfe Land oder Bund? Wenn nicht, dann wundert es mich, dass du dich darüber auslässt. Du bist doch sonst so "genau".... Wenn du einen Vertrag mit der GKV hast, dann lies im RV nach, was du zu leisten verpflichtest bist. Alles andere entspringt deiner Phantasie...
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stefan 302 schrieb:

tom1350 schrieb am 2.3.18 20:09:
Jetzt frage ich mich wofür es überhaupt Richtzeiten gibt und die Verbände die zukünftigen 30 Minuten für KG fehlerhaft finden, wenn es nur Makulatur ist.




Ich fragte dich !
Hast du einen Vertrag unterschrieben mit der Beihilfe Land oder Bund?
Wenn nicht, dann wundert es mich, dass du dich darüber auslässt. Du bist doch sonst so "genau"....

Wenn du einen Vertrag mit der GKV hast, dann lies im RV nach, was du zu leisten verpflichtest bist.

Alles andere entspringt deiner Phantasie...

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tom1350
03.03.2018 18:30
stefan 302 schrieb am 3.3.18 16:54:
Alles andere entspringt deiner Phantasie...


Du musst den SHV unbedingt aufklären! Die scheinen auch zu fantasieren:

"Allerdings bedarf es noch einer Korrektur:

Denn der Referentenentwurf legt den Richtwert für die krankengymnastische Einzelbehandlung neu mit 30 Minuten fest. Der bisherige Erstattungssatz von 19,50 Euro wurde zwar wie alle anderen Positionen ebenfalls linear erhöht, nicht aber an den neuen zeitlichen Richtwert angepasst. Der Erstattungssatz läge damit - sicher ungewollt – unter den Sätzen der GKV.

Als mögliche Lösung kommt eine entsprechende Anpassung des beihilfefähigen Höchstbetrags oder eine Absenkung des zeitlichen Richtwerts für die Behandlung in Betracht. Letzteres läge allerdings nicht im Interesse der Patienten, die bei dem zeitlichen Richtwert von 30 Minuten eine bestmögliche Therapie erhalten können."
SHV 16.1.18
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[zitat]stefan 302 schrieb am 3.3.18 16:54: Alles andere entspringt deiner Phantasie... [/zitat] Du musst den SHV unbedingt aufklären! Die scheinen auch zu fantasieren: [i]"Allerdings bedarf es noch einer Korrektur: Denn der Referentenentwurf legt den Richtwert für die krankengymnastische Einzelbehandlung neu mit 30 Minuten fest. Der bisherige Erstattungssatz von 19,50 Euro wurde zwar wie alle anderen Positionen ebenfalls linear erhöht, nicht aber an den neuen zeitlichen Richtwert angepasst. Der Erstattungssatz läge damit - sicher ungewollt – unter den Sätzen der GKV. Als mögliche Lösung kommt eine entsprechende Anpassung des beihilfefähigen Höchstbetrags oder eine Absenkung des zeitlichen Richtwerts für die Behandlung in Betracht. Letzteres läge allerdings nicht im Interesse der Patienten, [b]die bei dem zeitlichen Richtwert von 30 Minuten eine bestmögliche Therapie[/b] erhalten können."[/i] SHV 16.1.18
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tom1350 schrieb:

stefan 302 schrieb am 3.3.18 16:54:
Alles andere entspringt deiner Phantasie...


Du musst den SHV unbedingt aufklären! Die scheinen auch zu fantasieren:

"Allerdings bedarf es noch einer Korrektur:

Denn der Referentenentwurf legt den Richtwert für die krankengymnastische Einzelbehandlung neu mit 30 Minuten fest. Der bisherige Erstattungssatz von 19,50 Euro wurde zwar wie alle anderen Positionen ebenfalls linear erhöht, nicht aber an den neuen zeitlichen Richtwert angepasst. Der Erstattungssatz läge damit - sicher ungewollt – unter den Sätzen der GKV.

Als mögliche Lösung kommt eine entsprechende Anpassung des beihilfefähigen Höchstbetrags oder eine Absenkung des zeitlichen Richtwerts für die Behandlung in Betracht. Letzteres läge allerdings nicht im Interesse der Patienten, die bei dem zeitlichen Richtwert von 30 Minuten eine bestmögliche Therapie erhalten können."
SHV 16.1.18

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RoFo
04.03.2018 08:08
Die SHV geht davon aus, dass PI dann auch 30 Minuten pro Behandlung verbindlich anbieten?!

Bei mir sucht der Patient den Zeittakt 20/30 selbst aus.
Alles andere ist für mich irrelevant.
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Die SHV geht davon aus, dass PI dann auch 30 Minuten pro Behandlung verbindlich anbieten?! Bei mir sucht der Patient den Zeittakt 20/30 selbst aus. Alles andere ist für mich irrelevant.
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RoFo schrieb:

Die SHV geht davon aus, dass PI dann auch 30 Minuten pro Behandlung verbindlich anbieten?!

Bei mir sucht der Patient den Zeittakt 20/30 selbst aus.
Alles andere ist für mich irrelevant.

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tom1350
04.03.2018 09:24
Bei MT mit 2,0 als Beihilfesatz wären es 86€ die Stunde, wenn man sich an die Richtzeiten hält.

Aber 2,3 nehmen und die Richtzeit auch noch um 1/3 kürzen ist schon dreist.
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Bei MT mit 2,0 als Beihilfesatz wären es 86€ die Stunde, wenn man sich an die Richtzeiten hält. Aber 2,3 nehmen und die Richtzeit auch noch um 1/3 kürzen ist schon dreist.
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tom1350 schrieb:

Bei MT mit 2,0 als Beihilfesatz wären es 86€ die Stunde, wenn man sich an die Richtzeiten hält.

Aber 2,3 nehmen und die Richtzeit auch noch um 1/3 kürzen ist schon dreist.

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therapeutin
26.03.2018 14:20
das ist leider nicht ganz korrekt, wir bekommen dann 22€ für 15min :wink:

Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44:
Mein Senf dazu

§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min

So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt

beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT

wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen
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das ist leider nicht ganz korrekt, wir bekommen dann 22€ für 15min :wink: [zitat]Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44: Mein Senf dazu §23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen [/zitat]
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therapeutin schrieb:

das ist leider nicht ganz korrekt, wir bekommen dann 22€ für 15min :wink:

Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44:
Mein Senf dazu

§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min

So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt

beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT

wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen

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stefan 302
27.03.2018 22:39
therapeutin schrieb am 26.3.18 14:20:
das ist leider nicht ganz korrekt, wir bekommen dann 22€ für 15min :wink:

Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44:
Mein Senf dazu

§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min

So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt

beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT

wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen





...und kein Therapeut hat einen Vertrag mit einer "Beihilfe" unterschrieben, in dem steht, dass er (der PI) 30 Min für eine MT veranschlagen muss.
Bitte den Passus liefern,. wo steht dass wir diese Zeit erbringen MÜSSEN ???? :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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[zitat]therapeutin schrieb am 26.3.18 14:20: das ist leider nicht ganz korrekt, wir bekommen dann 22€ für 15min :wink: [zitat]Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44: Mein Senf dazu §23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen [/zitat] [/zitat] ...und kein Therapeut hat einen Vertrag mit einer "Beihilfe" unterschrieben, in dem steht, dass er (der PI) 30 Min für eine MT veranschlagen muss. Bitte den Passus liefern,. wo steht dass wir diese Zeit erbringen MÜSSEN ???? :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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stefan 302 schrieb:

therapeutin schrieb am 26.3.18 14:20:
das ist leider nicht ganz korrekt, wir bekommen dann 22€ für 15min :wink:

Physio Rauchfuß schrieb am 2.3.18 13:44:
Mein Senf dazu

§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min

So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt

beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT

wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen





...und kein Therapeut hat einen Vertrag mit einer "Beihilfe" unterschrieben, in dem steht, dass er (der PI) 30 Min für eine MT veranschlagen muss.
Bitte den Passus liefern,. wo steht dass wir diese Zeit erbringen MÜSSEN ???? :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:

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Physio Rauchfuß schrieb:

Mein Senf dazu

§23Abs. 1 BBhv Punkt 17 Manuelle Therapie 22,50€ Behandlungszeit 30min

So stehts bei der Beihilfe Sachsen Anhalt

beim VDEK bekommen wir ab 1.4. 22€ für 20min MT

wer rechnen kann fragt sich doch was soll der Schwachsinn einiger Privatkassen

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mocca
26.03.2018 13:31
hallo Tom 1350,

du zitierst eine/n SHV (?).
Handelt es sich hier um eine "Vertragskompetenz", evtl. von deiner Seite?
Oder handelt es sich um eine Interpretationseinrichtung für staatliches Handeln?
Oder, was?

mfg mocca
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hallo Tom 1350, du zitierst eine/n SHV (?). Handelt es sich hier um eine "Vertragskompetenz", evtl. von deiner Seite? Oder handelt es sich um eine Interpretationseinrichtung für staatliches Handeln? Oder, was? mfg mocca
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mocca schrieb:

hallo Tom 1350,

du zitierst eine/n SHV (?).
Handelt es sich hier um eine "Vertragskompetenz", evtl. von deiner Seite?
Oder handelt es sich um eine Interpretationseinrichtung für staatliches Handeln?
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