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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Was soll man da Antworten - Privatpreise

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Was soll man da Antworten - Privatpreise
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RePro
22.02.2018 07:59
Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)


Hallo,

ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?
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[b]Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)[/b] Hallo, ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?
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RePro schrieb:

Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)


Hallo,

ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?

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mbone
22.02.2018 08:12
Ich finde es gar nicht so schön, dass mir die gesetzlichen Kassen für die gleiche Leistung viel zu wenig zahlen bzw. bei Einhaltung des 15min Rhythmus einen therapeutisch oft unsinnigen Zeitrahmen aufzwingen wollen.
Und das Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe ist für die Festsetzung der Honorare völlig irrelevant. Es ist für den Patienten als Beihilfe zu den Kosten zu verstehen und nicht als voller Kostenersatz.

@ RePro : bevor da etwas in der Bewertung des von Ihnen geschilderten Vorgangs schief läuft, informieren Sie sich doch bitte sorgfältig und gewissenhaft.
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Ich finde es gar nicht so schön, dass mir die gesetzlichen Kassen für die gleiche Leistung viel zu wenig zahlen bzw. bei Einhaltung des 15min Rhythmus einen therapeutisch oft unsinnigen Zeitrahmen aufzwingen wollen. Und das Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe ist für die Festsetzung der Honorare völlig irrelevant. Es ist für den Patienten als Beihilfe zu den Kosten zu verstehen und nicht als voller Kostenersatz. @ RePro : bevor da etwas in der Bewertung des von Ihnen geschilderten Vorgangs schief läuft, informieren Sie sich doch bitte sorgfältig und gewissenhaft.
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mbone schrieb:

Ich finde es gar nicht so schön, dass mir die gesetzlichen Kassen für die gleiche Leistung viel zu wenig zahlen bzw. bei Einhaltung des 15min Rhythmus einen therapeutisch oft unsinnigen Zeitrahmen aufzwingen wollen.
Und das Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe ist für die Festsetzung der Honorare völlig irrelevant. Es ist für den Patienten als Beihilfe zu den Kosten zu verstehen und nicht als voller Kostenersatz.

@ RePro : bevor da etwas in der Bewertung des von Ihnen geschilderten Vorgangs schief läuft, informieren Sie sich doch bitte sorgfältig und gewissenhaft.

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ali
22.02.2018 08:23
RePro, ich denk Du bist Physio....brauchst Du Argumentationshilfe ?!
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RePro, ich denk Du bist Physio....brauchst Du Argumentationshilfe ?!
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ali schrieb:

RePro, ich denk Du bist Physio....brauchst Du Argumentationshilfe ?!

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cady
22.02.2018 08:38
Also wie schon öfters hier gefragt, scheint ja Nacholbedarf bez. des Themas zu sein. Sie sind Privatpat. und treten als solcher auf, dann müssen sie auch Privatpreise bezahlen.Egal welche Vergütung ihre Kasse bezahlt oder ihr Tarif hergibt.Der Behandler kann nicht die Preise nach jedem individuell abgeschlossenem Vertrag anpassen. Günstig wäre es, wenn der Behandler die Preise vorher per Verhandlungsvertarg mit ihnen festlegt. Die Antwort ist so blöde wie auch simpel: Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer sind sich bei Abschluss des Vertrages bewußt, dass es eine Privatversicherung ist und keine gesetzliche. Allein aus diesem Wissen heraus ergibt sich die Tatsache anderer Preise als bei gesetzlichen Versicherungen. Ob sie es glauben oder nicht, so ist das. Viele Privatpat. stellen ihre Tarife um, um Beitrag zu sparen und wundern sich dann, wenn sie weniger vergütet bekommen.
Desweiteren sind Physiotherapeuten berechtigt, den bis zu 2,3 fachen Satz der gesetzlichen Kassen in Rechnung zu stellen. Und zwar per mehrerer Gerichtsentscheide. Privatkassen zahlen leider oft nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, obwohl sie mehr vergüten müssten. Sie wissen aber genau, dass so gut wie kein Pat. rechtliche Schritte wegen ein paar Massagen oder Krankengymnastik einleitet. Soweit mir bekannt, heben die gesetzlichen Kassen die Preise bis 2019 soweit an, dass sowieso kein Unterschied mehr besteht, zu dem, was Privatkassen seit Jahren bereit sind zu zahlen. Es sei denn, Privatkassen ziehen nach. Persönlich möchte ich noch anmerken, dass, wenn sie sich die Preise anderer Einrichtungen oder Firmen anschauen,z.B. Auto, Computer, Urlaub, Kosmetik etc. die Entlohnung für Leistungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens bei Physiotherapeuten, wesentlich zu niedrig sind. Bei abgestürzten Computern oder defekten Autos zahlt man meistens jeden Preis und ist noch dankbar, dass es wieder funktioniert. Ihnen ist die persönliche Betreung durch eine höchst qualifizierte Kraft zu teuer ? Dann nehmen sie Tabletten.
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Also wie schon öfters hier gefragt, scheint ja Nacholbedarf bez. des Themas zu sein. Sie sind Privatpat. und treten als solcher auf, dann müssen sie auch Privatpreise bezahlen.Egal welche Vergütung ihre Kasse bezahlt oder ihr Tarif hergibt.Der Behandler kann nicht die Preise nach jedem individuell abgeschlossenem Vertrag anpassen. Günstig wäre es, wenn der Behandler die Preise vorher per Verhandlungsvertarg mit ihnen festlegt. Die Antwort ist so blöde wie auch simpel: Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer sind sich bei Abschluss des Vertrages bewußt, dass es eine Privatversicherung ist und keine gesetzliche. Allein aus diesem Wissen heraus ergibt sich die Tatsache anderer Preise als bei gesetzlichen Versicherungen. Ob sie es glauben oder nicht, so ist das. Viele Privatpat. stellen ihre Tarife um, um Beitrag zu sparen und wundern sich dann, wenn sie weniger vergütet bekommen. Desweiteren sind Physiotherapeuten berechtigt, den bis zu 2,3 fachen Satz der gesetzlichen Kassen in Rechnung zu stellen. Und zwar per mehrerer Gerichtsentscheide. Privatkassen zahlen leider oft nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, obwohl sie mehr vergüten müssten. Sie wissen aber genau, dass so gut wie kein Pat. rechtliche Schritte wegen ein paar Massagen oder Krankengymnastik einleitet. Soweit mir bekannt, heben die gesetzlichen Kassen die Preise bis 2019 soweit an, dass sowieso kein Unterschied mehr besteht, zu dem, was Privatkassen seit Jahren bereit sind zu zahlen. Es sei denn, Privatkassen ziehen nach. Persönlich möchte ich noch anmerken, dass, wenn sie sich die Preise anderer Einrichtungen oder Firmen anschauen,z.B. Auto, Computer, Urlaub, Kosmetik etc. die Entlohnung für Leistungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens bei Physiotherapeuten, wesentlich zu niedrig sind. Bei abgestürzten Computern oder defekten Autos zahlt man meistens jeden Preis und ist noch dankbar, dass es wieder funktioniert. Ihnen ist die persönliche Betreung durch eine höchst qualifizierte Kraft zu teuer ? Dann nehmen sie Tabletten.
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cady schrieb:

Also wie schon öfters hier gefragt, scheint ja Nacholbedarf bez. des Themas zu sein. Sie sind Privatpat. und treten als solcher auf, dann müssen sie auch Privatpreise bezahlen.Egal welche Vergütung ihre Kasse bezahlt oder ihr Tarif hergibt.Der Behandler kann nicht die Preise nach jedem individuell abgeschlossenem Vertrag anpassen. Günstig wäre es, wenn der Behandler die Preise vorher per Verhandlungsvertarg mit ihnen festlegt. Die Antwort ist so blöde wie auch simpel: Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer sind sich bei Abschluss des Vertrages bewußt, dass es eine Privatversicherung ist und keine gesetzliche. Allein aus diesem Wissen heraus ergibt sich die Tatsache anderer Preise als bei gesetzlichen Versicherungen. Ob sie es glauben oder nicht, so ist das. Viele Privatpat. stellen ihre Tarife um, um Beitrag zu sparen und wundern sich dann, wenn sie weniger vergütet bekommen.
Desweiteren sind Physiotherapeuten berechtigt, den bis zu 2,3 fachen Satz der gesetzlichen Kassen in Rechnung zu stellen. Und zwar per mehrerer Gerichtsentscheide. Privatkassen zahlen leider oft nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, obwohl sie mehr vergüten müssten. Sie wissen aber genau, dass so gut wie kein Pat. rechtliche Schritte wegen ein paar Massagen oder Krankengymnastik einleitet. Soweit mir bekannt, heben die gesetzlichen Kassen die Preise bis 2019 soweit an, dass sowieso kein Unterschied mehr besteht, zu dem, was Privatkassen seit Jahren bereit sind zu zahlen. Es sei denn, Privatkassen ziehen nach. Persönlich möchte ich noch anmerken, dass, wenn sie sich die Preise anderer Einrichtungen oder Firmen anschauen,z.B. Auto, Computer, Urlaub, Kosmetik etc. die Entlohnung für Leistungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens bei Physiotherapeuten, wesentlich zu niedrig sind. Bei abgestürzten Computern oder defekten Autos zahlt man meistens jeden Preis und ist noch dankbar, dass es wieder funktioniert. Ihnen ist die persönliche Betreung durch eine höchst qualifizierte Kraft zu teuer ? Dann nehmen sie Tabletten.

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britta109
22.02.2018 08:38
Was ich immer schon mal los werden wollte:

ich finde es nicht schön, dass ich als Frau beim Frisör deutlich höhere Preise bezahle. Dabei hat meine Oma im Kampf der Gleichberechtigung alles gegeben :rage:
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Was ich immer schon mal los werden wollte: ich finde es nicht schön, dass ich als Frau beim Frisör deutlich höhere Preise bezahle. Dabei hat meine Oma im Kampf der Gleichberechtigung alles gegeben :rage:
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britta109 schrieb:

Was ich immer schon mal los werden wollte:

ich finde es nicht schön, dass ich als Frau beim Frisör deutlich höhere Preise bezahle. Dabei hat meine Oma im Kampf der Gleichberechtigung alles gegeben :rage:

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RoFo
22.02.2018 08:39
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es genau die gleiche Leistung war. Sie schreiben von "ganz tollen Massagen".
Kassenversicherte erhalten medizinisch notwendige Therapie.
Privatpatienten erhalten das, was ausgemacht wurde. Das ist dann in der Regel medizinisch mögliche Leistung.

Beihilfe ist der Arbeitgeberanteil für Beamte. Den Arbeitnehmeranteil müssen diese selber tragen.

Und dass ein PP deutlich höher abgerechnet wird, ist flächendeckend üblich.

Sie hatten eine tolle Therapie, warum so kleinlich? War es Ihnen das nicht wert? Dann hätten Sie es gleich nach der ersten Behandlung sagen müssen!

Zahlen Sie Ihre Rechnung und lassen sich eben künftig im Schwimmbad oä massieren!
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• Evemarie Kaiser
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es genau die gleiche Leistung war. Sie schreiben von "ganz tollen Massagen". Kassenversicherte erhalten medizinisch notwendige Therapie. Privatpatienten erhalten das, was ausgemacht wurde. Das ist dann in der Regel medizinisch mögliche Leistung. Beihilfe ist der Arbeitgeberanteil für Beamte. Den Arbeitnehmeranteil müssen diese selber tragen. Und dass ein PP deutlich höher abgerechnet wird, ist flächendeckend üblich. Sie hatten eine tolle Therapie, warum so kleinlich? War es Ihnen das nicht wert? Dann hätten Sie es gleich nach der ersten Behandlung sagen müssen! Zahlen Sie Ihre Rechnung und lassen sich eben künftig im Schwimmbad oä massieren!
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beast
26.02.2018 13:47
Arbeitgeberanteil für Beamte ...hmmmm...theoretisch schon...aber: Arbeitgeberanteil, welcher woraus finanziert wird? Richtig! Steuergeld! Also meines und deines und unseres.....
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Arbeitgeberanteil für Beamte ...hmmmm...theoretisch schon...aber: Arbeitgeberanteil, welcher woraus finanziert wird? Richtig! Steuergeld! Also meines und deines und unseres.....
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beast schrieb:

Arbeitgeberanteil für Beamte ...hmmmm...theoretisch schon...aber: Arbeitgeberanteil, welcher woraus finanziert wird? Richtig! Steuergeld! Also meines und deines und unseres.....

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RoFo schrieb:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es genau die gleiche Leistung war. Sie schreiben von "ganz tollen Massagen".
Kassenversicherte erhalten medizinisch notwendige Therapie.
Privatpatienten erhalten das, was ausgemacht wurde. Das ist dann in der Regel medizinisch mögliche Leistung.

Beihilfe ist der Arbeitgeberanteil für Beamte. Den Arbeitnehmeranteil müssen diese selber tragen.

Und dass ein PP deutlich höher abgerechnet wird, ist flächendeckend üblich.

Sie hatten eine tolle Therapie, warum so kleinlich? War es Ihnen das nicht wert? Dann hätten Sie es gleich nach der ersten Behandlung sagen müssen!

Zahlen Sie Ihre Rechnung und lassen sich eben künftig im Schwimmbad oä massieren!

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Susulo
22.02.2018 08:58
Hallo RePro,
du schreibst, dass ein Behandlungsvertrag unterzeichnet wurde. Unter diesen Voraussetzungen würde ich gar nicht viel antworten, sondern eine Mahnung schreiben. Vielleicht den Hinweis, dass die Patientin dein Vertragspartner ist und dies mit Unterzeichnung des Vertrages auch so anerkannt hat. Nicht die PKV und erst recht nicht die GKV.

Alles was die Kolleg/innen oben schreiben stimmt natürlich auch. Es gibt eine Stellungnahme des BMI, dass Beihilfe nicht als kostendeckend gedacht ist, falls dir oder deiner Pat das wichtig wäre.

Grundsätzliche Frage: weist du in deinem Vertrag darauf hin, dass die PKV evt nicht alles erstattet? Ich finde es einfacher, das gleich im Erstgespräch zu klären - habe entweder gleich den Patienten los oder keine Diskussionen mehr.

Reg dich nicht zu lange drüber auf - es bringt nichts. Wird nicht das letzte Mal gewesen sein. Jedes Mal ein bisschen wachsen dabei .... alles Gute!
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Hallo RePro, du schreibst, dass ein Behandlungsvertrag unterzeichnet wurde. Unter diesen Voraussetzungen würde ich gar nicht viel antworten, sondern eine Mahnung schreiben. Vielleicht den Hinweis, dass die Patientin dein Vertragspartner ist und dies mit Unterzeichnung des Vertrages auch so anerkannt hat. Nicht die PKV und erst recht nicht die GKV. Alles was die Kolleg/innen oben schreiben stimmt natürlich auch. Es gibt eine Stellungnahme des BMI, dass Beihilfe nicht als kostendeckend gedacht ist, falls dir oder deiner Pat das wichtig wäre. Grundsätzliche Frage: weist du in deinem Vertrag darauf hin, dass die PKV evt nicht alles erstattet? Ich finde es einfacher, das gleich im Erstgespräch zu klären - habe entweder gleich den Patienten los oder keine Diskussionen mehr. Reg dich nicht zu lange drüber auf - es bringt nichts. Wird nicht das letzte Mal gewesen sein. Jedes Mal ein bisschen wachsen dabei .... alles Gute!
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Susulo schrieb:

Hallo RePro,
du schreibst, dass ein Behandlungsvertrag unterzeichnet wurde. Unter diesen Voraussetzungen würde ich gar nicht viel antworten, sondern eine Mahnung schreiben. Vielleicht den Hinweis, dass die Patientin dein Vertragspartner ist und dies mit Unterzeichnung des Vertrages auch so anerkannt hat. Nicht die PKV und erst recht nicht die GKV.

Alles was die Kolleg/innen oben schreiben stimmt natürlich auch. Es gibt eine Stellungnahme des BMI, dass Beihilfe nicht als kostendeckend gedacht ist, falls dir oder deiner Pat das wichtig wäre.

Grundsätzliche Frage: weist du in deinem Vertrag darauf hin, dass die PKV evt nicht alles erstattet? Ich finde es einfacher, das gleich im Erstgespräch zu klären - habe entweder gleich den Patienten los oder keine Diskussionen mehr.

Reg dich nicht zu lange drüber auf - es bringt nichts. Wird nicht das letzte Mal gewesen sein. Jedes Mal ein bisschen wachsen dabei .... alles Gute!

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ptinning
22.02.2018 09:29
Kläre den Patienten mit einem Schreiben ruhig und sachlich auf.
Der Patient kennt nur die Meinung seiner Versicherung, nicht aber die Wahrheit. Erkläre ihm auch den Unterschied Beihilfe und Privatversicherung.
Verlange das Schreiben der Privatversicherung von deinem Patienten und gehe bei falschen Inhalten auch gegen diese vor ( wenn du dir die Zeit nehmen möchtest).

LG Micha
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Kläre den Patienten mit einem Schreiben ruhig und sachlich auf. Der Patient kennt nur die Meinung seiner Versicherung, nicht aber die Wahrheit. Erkläre ihm auch den Unterschied Beihilfe und Privatversicherung. Verlange das Schreiben der Privatversicherung von deinem Patienten und gehe bei falschen Inhalten auch gegen diese vor ( wenn du dir die Zeit nehmen möchtest). LG Micha
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therapeutin
22.02.2018 09:41
da wird nichts erklärt,Behandlungsvertrag wurde unterschrieben und die Sache ist klar...den Pat. siehst du sowieso nicht wieder :kissing_closed_eyes: gibt ja genug Praxen die nicht wissen das sie eigene Preise festlegen können :unamused:
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da wird nichts erklärt,Behandlungsvertrag wurde unterschrieben und die Sache ist klar...den Pat. siehst du sowieso nicht wieder :kissing_closed_eyes: gibt ja genug Praxen die nicht wissen das sie eigene Preise festlegen können :unamused:
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therapeutin schrieb:

da wird nichts erklärt,Behandlungsvertrag wurde unterschrieben und die Sache ist klar...den Pat. siehst du sowieso nicht wieder :kissing_closed_eyes: gibt ja genug Praxen die nicht wissen das sie eigene Preise festlegen können :unamused:

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ptinning schrieb:

Kläre den Patienten mit einem Schreiben ruhig und sachlich auf.
Der Patient kennt nur die Meinung seiner Versicherung, nicht aber die Wahrheit. Erkläre ihm auch den Unterschied Beihilfe und Privatversicherung.
Verlange das Schreiben der Privatversicherung von deinem Patienten und gehe bei falschen Inhalten auch gegen diese vor ( wenn du dir die Zeit nehmen möchtest).

LG Micha

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MikeL
22.02.2018 10:35
RePro schrieb am 22.2.18 07:59:
Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)


Hallo,

ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?



Irgendwie liest sich dieses Posting für mich wie eine Satire! :hushed:
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• Alfred Kramer
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[zitat]RePro schrieb am 22.2.18 07:59: [b]Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)[/b] Hallo, ich hatte letztes Jahr [b]ganz tolle Massagen[/b] bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen? [/zitat] Irgendwie liest sich dieses Posting für mich wie eine Satire! :hushed:
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Britt
22.02.2018 16:28
Satire- dieses Gefühl hatte ich sofort auch. :yum:
Und natürlich springen alle sofort wieder darauf an "erkläre dies, erkläre das".
Das Thema hatten wir schon zur Genüge.
Ich würde überhaupt nichts erklären. Du hast den Behandlungsvertrag zu Beginn unterschreiben lassen, der Patient kannte deine Preise und es liegt absolut bei ihm sich zu erkundigen, was seine PKV oder/und die Beihilfe bezahlen.
Tut er das nicht, ist es sein Problem. Susulo hat es schon auf den Punkt gebracht.
Ich würde meine Zeit nicht vergeuden, sondern eine "Zahlungserinnerung" zahlbar bis ......(genaues Datum!!!, das ist wichtig!) senden und Punkt.
Es ist durchaus nicht gesagt, dass du den Patienten nicht wiedersiehst. Oft ist es ein Versuch den PT weichzukochen und wenn die Massage wirklich so toll war, kommt er auch wieder.
Tut er es nicht, hast du auch nichts verloren. Selbst wenn du (was du auf keinen Fall machen solltest!!!) auf eine Preisminderung eingehen würdest, würde der Patient beim nächsten Mal wieder irgendetwas finden um den Preis zu drücken. Einmal hat es ja schon super geklappt.
Auf so etwas können PI gern verzichten. Du hast deine Preise kalkuliert, sie dem Patienten aufgezeigt, hast die Unterschrift, dass er es zur Kenntnis genommen hat, er hat "tolle" Therapie erhalten und jetzt hat er ohne Wenn und Aber und ohne jegliche weitere Erklärungen zu zahlen und Punkt.

Gruß Britt
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• Alfred Kramer
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Satire- dieses Gefühl hatte ich sofort auch. :yum: Und natürlich springen alle sofort wieder darauf an "erkläre dies, erkläre das". Das Thema hatten wir schon zur Genüge. Ich würde überhaupt nichts erklären. Du hast den Behandlungsvertrag zu Beginn unterschreiben lassen, der Patient kannte deine Preise und es liegt absolut bei ihm sich zu erkundigen, was seine PKV oder/und die Beihilfe bezahlen. Tut er das nicht, ist es sein Problem. Susulo hat es schon auf den Punkt gebracht. Ich würde meine Zeit nicht vergeuden, sondern eine "Zahlungserinnerung" zahlbar bis ......(genaues Datum!!!, das ist wichtig!) senden und Punkt. Es ist durchaus nicht gesagt, dass du den Patienten nicht wiedersiehst. Oft ist es ein Versuch den PT weichzukochen und wenn die Massage wirklich so toll war, kommt er auch wieder. Tut er es nicht, hast du auch nichts verloren. Selbst wenn du (was du auf keinen Fall machen solltest!!!) auf eine Preisminderung eingehen würdest, würde der Patient beim nächsten Mal wieder irgendetwas finden um den Preis zu drücken. Einmal hat es ja schon super geklappt. Auf so etwas können PI gern verzichten. Du hast deine Preise kalkuliert, sie dem Patienten aufgezeigt, hast die Unterschrift, dass er es zur Kenntnis genommen hat, er hat "tolle" Therapie erhalten und jetzt hat er ohne Wenn und Aber und ohne jegliche weitere Erklärungen zu zahlen und Punkt. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Satire- dieses Gefühl hatte ich sofort auch. :yum:
Und natürlich springen alle sofort wieder darauf an "erkläre dies, erkläre das".
Das Thema hatten wir schon zur Genüge.
Ich würde überhaupt nichts erklären. Du hast den Behandlungsvertrag zu Beginn unterschreiben lassen, der Patient kannte deine Preise und es liegt absolut bei ihm sich zu erkundigen, was seine PKV oder/und die Beihilfe bezahlen.
Tut er das nicht, ist es sein Problem. Susulo hat es schon auf den Punkt gebracht.
Ich würde meine Zeit nicht vergeuden, sondern eine "Zahlungserinnerung" zahlbar bis ......(genaues Datum!!!, das ist wichtig!) senden und Punkt.
Es ist durchaus nicht gesagt, dass du den Patienten nicht wiedersiehst. Oft ist es ein Versuch den PT weichzukochen und wenn die Massage wirklich so toll war, kommt er auch wieder.
Tut er es nicht, hast du auch nichts verloren. Selbst wenn du (was du auf keinen Fall machen solltest!!!) auf eine Preisminderung eingehen würdest, würde der Patient beim nächsten Mal wieder irgendetwas finden um den Preis zu drücken. Einmal hat es ja schon super geklappt.
Auf so etwas können PI gern verzichten. Du hast deine Preise kalkuliert, sie dem Patienten aufgezeigt, hast die Unterschrift, dass er es zur Kenntnis genommen hat, er hat "tolle" Therapie erhalten und jetzt hat er ohne Wenn und Aber und ohne jegliche weitere Erklärungen zu zahlen und Punkt.

Gruß Britt

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RePro
22.02.2018 16:40
Vielen Dank für die tollen Anregungen.

Wir nehmen schon etwa 8 Jahre angepasste PKV-Preise und stehen auch dazu. Habe allerdings eine solche Reaktion bisher nicht bekommen, daher dieser Post.

Wie sich herausstellt, ist o.g. Pat. selbst Rechtsanwältin.

Ich könnte jetzt sicher die Suche nutzen, aber hat jmd. evtl. Urteile schneller zur Hand?
(Wenn Sie schon vom Fach ist, kann Sie auch klagen)

Danke,
RePro
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Vielen Dank für die tollen Anregungen. Wir nehmen schon etwa 8 Jahre angepasste PKV-Preise und stehen auch dazu. Habe allerdings eine solche Reaktion bisher nicht bekommen, daher dieser Post. Wie sich herausstellt, ist o.g. Pat. selbst Rechtsanwältin. Ich könnte jetzt sicher die Suche nutzen, aber hat jmd. evtl. Urteile schneller zur Hand? (Wenn Sie schon vom Fach ist, kann Sie auch klagen) Danke, RePro
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RePro schrieb:

Vielen Dank für die tollen Anregungen.

Wir nehmen schon etwa 8 Jahre angepasste PKV-Preise und stehen auch dazu. Habe allerdings eine solche Reaktion bisher nicht bekommen, daher dieser Post.

Wie sich herausstellt, ist o.g. Pat. selbst Rechtsanwältin.

Ich könnte jetzt sicher die Suche nutzen, aber hat jmd. evtl. Urteile schneller zur Hand?
(Wenn Sie schon vom Fach ist, kann Sie auch klagen)

Danke,
RePro

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RoFo
22.02.2018 16:55
RePro schrieb am 22.2.18 16:40:
Vielen Dank für die tollen Anregungen.

Wir nehmen schon etwa 8 Jahre angepasste PKV-Preise und stehen auch dazu. Habe allerdings eine solche Reaktion bisher nicht bekommen, daher dieser Post.

Wie sich herausstellt, ist o.g. Pat. selbst Rechtsanwältin.

Ich könnte jetzt sicher die Suche nutzen, aber hat jmd. evtl. Urteile schneller zur Hand?
(Wenn Sie schon vom Fach ist, kann Sie auch klagen)

Danke,
RePro



Ich finde es völlig unpassend, hier als angeblicher Patient zu posten.
Die anderen haben es ja gleich durchschaut.
Nur ich bin wieder zu gutgläubig.

Ja, ich habe alle relevanten Urteile zur Hand.

Sicher sind die Kollegen so nett und liefern dir diese.
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• mbone
[zitat]RePro schrieb am 22.2.18 16:40: Vielen Dank für die tollen Anregungen. Wir nehmen schon etwa 8 Jahre angepasste PKV-Preise und stehen auch dazu. Habe allerdings eine solche Reaktion bisher nicht bekommen, daher dieser Post. Wie sich herausstellt, ist o.g. Pat. selbst Rechtsanwältin. Ich könnte jetzt sicher die Suche nutzen, aber hat jmd. evtl. Urteile schneller zur Hand? (Wenn Sie schon vom Fach ist, kann Sie auch klagen) Danke, RePro [/zitat] Ich finde es völlig unpassend, hier als angeblicher Patient zu posten. Die anderen haben es ja gleich durchschaut. Nur ich bin wieder zu gutgläubig. Ja, ich habe alle relevanten Urteile zur Hand. Sicher sind die Kollegen so nett und liefern dir diese.
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RoFo schrieb:

RePro schrieb am 22.2.18 16:40:
Vielen Dank für die tollen Anregungen.

Wir nehmen schon etwa 8 Jahre angepasste PKV-Preise und stehen auch dazu. Habe allerdings eine solche Reaktion bisher nicht bekommen, daher dieser Post.

Wie sich herausstellt, ist o.g. Pat. selbst Rechtsanwältin.

Ich könnte jetzt sicher die Suche nutzen, aber hat jmd. evtl. Urteile schneller zur Hand?
(Wenn Sie schon vom Fach ist, kann Sie auch klagen)

Danke,
RePro



Ich finde es völlig unpassend, hier als angeblicher Patient zu posten.
Die anderen haben es ja gleich durchschaut.
Nur ich bin wieder zu gutgläubig.

Ja, ich habe alle relevanten Urteile zur Hand.

Sicher sind die Kollegen so nett und liefern dir diese.

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don
22.02.2018 17:01
MikeL hat alles auf seiner HP liegen.
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MikeL hat alles auf seiner HP liegen.
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don schrieb:

MikeL hat alles auf seiner HP liegen.

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rataplan
22.02.2018 17:25
RoFo schrieb am 22.2.18 16:55:

Ich finde es völlig unpassend, hier als angeblicher Patient zu posten.


????? angeblicher Patient?? wo nimmst du das her?
auf meinen ersten Eindruck stellt der Ausgangsbeitrag ein (zugegebenermaßen ganz schlecht als solches gekennzeichnetes) Schreiben eines Patienten an den Themenersteller dar
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• limone
[zitat]RoFo schrieb am 22.2.18 16:55: Ich finde es völlig unpassend, hier als angeblicher Patient zu posten. [/zitat] ????? angeblicher Patient?? wo nimmst du das her? auf meinen ersten Eindruck stellt der Ausgangsbeitrag ein (zugegebenermaßen ganz schlecht als solches gekennzeichnetes) Schreiben eines Patienten [u]an[/u] den Themenersteller dar
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rataplan schrieb:

RoFo schrieb am 22.2.18 16:55:

Ich finde es völlig unpassend, hier als angeblicher Patient zu posten.


????? angeblicher Patient?? wo nimmst du das her?
auf meinen ersten Eindruck stellt der Ausgangsbeitrag ein (zugegebenermaßen ganz schlecht als solches gekennzeichnetes) Schreiben eines Patienten an den Themenersteller dar

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RoFo
22.02.2018 17:39
rataplan schrieb am 22.2.18 17:25:
RoFo schrieb am 22.2.18 16:55:

Ich finde es völlig unpassend, hier als angeblicher Patient zu posten.


????? angeblicher Patient?? wo nimmst du das her?
....
Schreiben eines Patienten an den Themenersteller dar



So so.
Und wo nimmst du das her??
Ich bin nicht der einzige, der von einem Patienten ausgeht.
Ich kann weder ein Zitat noch einen Hinweis auf einen Kollegen finden.

Und weil mir sowas zu anstrengend ist, bin ich hier raus.
Was ist daran so schwer, klarer zu kommunizieren?
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[zitat]rataplan schrieb am 22.2.18 17:25: [zitat]RoFo schrieb am 22.2.18 16:55: Ich finde es völlig unpassend, hier als angeblicher Patient zu posten. [/zitat] ????? angeblicher Patient?? wo nimmst du das her? .... Schreiben eines Patienten [u]an[/u] den Themenersteller dar [/zitat] So so. Und wo nimmst du das her?? Ich bin nicht der einzige, der von einem Patienten ausgeht. Ich kann weder ein Zitat noch einen Hinweis auf einen Kollegen finden. Und weil mir sowas zu anstrengend ist, bin ich hier raus. Was ist daran so schwer, klarer zu kommunizieren?
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RoFo schrieb:

rataplan schrieb am 22.2.18 17:25:
RoFo schrieb am 22.2.18 16:55:

Ich finde es völlig unpassend, hier als angeblicher Patient zu posten.


????? angeblicher Patient?? wo nimmst du das her?
....
Schreiben eines Patienten an den Themenersteller dar



So so.
Und wo nimmst du das her??
Ich bin nicht der einzige, der von einem Patienten ausgeht.
Ich kann weder ein Zitat noch einen Hinweis auf einen Kollegen finden.

Und weil mir sowas zu anstrengend ist, bin ich hier raus.
Was ist daran so schwer, klarer zu kommunizieren?

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hermi
22.02.2018 17:40
RePro schrieb am 22.2.18 16:40:

Wie sich herausstellt, ist o.g. Pat. selbst Rechtsanwältin.



Eine "Rechtsanwältin" unterschreibt einen Vertrag, will ihn nicht erfüllen, und schreibt dann
einen solchen Brief ? Wir werden hier verar.cht.
Und selbst wenn dem so ist, reagiert man auf so einen dummen Brief nicht. Höchstens später mit Mahnung.
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[zitat]RePro schrieb am 22.2.18 16:40: Wie sich herausstellt, ist o.g. Pat. selbst Rechtsanwältin. [/zitat] Eine "Rechtsanwältin" unterschreibt einen Vertrag, will ihn nicht erfüllen, und schreibt dann einen solchen Brief ? Wir werden hier verar.cht. Und selbst wenn dem so ist, reagiert man auf so einen dummen Brief nicht. Höchstens später mit Mahnung.
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hermi schrieb:

RePro schrieb am 22.2.18 16:40:

Wie sich herausstellt, ist o.g. Pat. selbst Rechtsanwältin.



Eine "Rechtsanwältin" unterschreibt einen Vertrag, will ihn nicht erfüllen, und schreibt dann
einen solchen Brief ? Wir werden hier verar.cht.
Und selbst wenn dem so ist, reagiert man auf so einen dummen Brief nicht. Höchstens später mit Mahnung.

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tom1350
22.02.2018 17:51
Der Brief ist etwas "naiv" formuliert. Dahinter steht aber eine nachvollziehbare Logik. Ärzte sind z.B. für ihre Rechnungen üblicher Leistungen an die GOÄ gebunden. "Innerhalb eines Gebührenrahmens zwischen dem Einfachen und dem Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 5 GOÄ). Der 2,3fache Gebührensatz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab." Wikipedia

Wenn aber die Leistung exakt der einer Kassenleistung entspricht lässt sich ein erhöhter Satz schlecht rechtfertigen. Ob Frau Anwältin wohl schon einen Plan hat?
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Der Brief ist etwas "naiv" formuliert. Dahinter steht aber eine nachvollziehbare Logik. Ärzte sind z.B. für ihre Rechnungen üblicher Leistungen an die GOÄ gebunden. "[i]Innerhalb eines Gebührenrahmens zwischen dem Einfachen und dem Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes sind die Gebühren [b]unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung[/b] nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 5 GOÄ). Der 2,3fache Gebührensatz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab."[/i] Wikipedia Wenn aber die Leistung exakt der einer Kassenleistung entspricht lässt sich ein erhöhter Satz schlecht rechtfertigen. Ob Frau Anwältin wohl schon einen Plan hat?
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tom1350 schrieb:

Der Brief ist etwas "naiv" formuliert. Dahinter steht aber eine nachvollziehbare Logik. Ärzte sind z.B. für ihre Rechnungen üblicher Leistungen an die GOÄ gebunden. "Innerhalb eines Gebührenrahmens zwischen dem Einfachen und dem Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 5 GOÄ). Der 2,3fache Gebührensatz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab." Wikipedia

Wenn aber die Leistung exakt der einer Kassenleistung entspricht lässt sich ein erhöhter Satz schlecht rechtfertigen. Ob Frau Anwältin wohl schon einen Plan hat?

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mbone
22.02.2018 18:23
Sehe es wie Rofo
auch ich bin davon ausgegangen dass hier ein Patient postet

bin auch raus
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Sehe es wie Rofo auch ich bin davon ausgegangen dass hier ein Patient postet bin auch raus
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mbone schrieb:

Sehe es wie Rofo
auch ich bin davon ausgegangen dass hier ein Patient postet

bin auch raus

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kroetzi
22.02.2018 19:30
Es steht im Eingangspost doch dick und fett: " was soll man da amtworten? Behandlungsvertrag unterschrieben! ....

DAS wird wohl kaum ein Patient hier schreiben.

....wer lesen kann ist klar im Vorteil... :kissing_closed_eyes:
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Es steht im Eingangspost doch dick und fett: " was soll man da amtworten? Behandlungsvertrag unterschrieben! .... DAS wird wohl kaum ein Patient hier schreiben. ....wer lesen kann ist klar im Vorteil... :kissing_closed_eyes:
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kroetzi schrieb:

Es steht im Eingangspost doch dick und fett: " was soll man da amtworten? Behandlungsvertrag unterschrieben! ....

DAS wird wohl kaum ein Patient hier schreiben.

....wer lesen kann ist klar im Vorteil... :kissing_closed_eyes:

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tom1350
22.02.2018 19:58
Es ist juristisch garantiert angreifbar, wenn man für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise veranschlagt.

Ich will ja nur helfen. Die Patientin betont zweimal in ihren Brief, dass es sich um die gleiche Leistung wie bei einer Kassenbehandlung handelt. Nicht darauf hereinfallen. Natürlich ist ihre Behandlung besser, was auch den erhöhten Satz rechtfertigt.
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• limone
Es ist juristisch garantiert angreifbar, wenn man für die [b]gleiche Leistung[/b] unterschiedliche Preise veranschlagt. Ich will ja nur helfen. Die Patientin betont zweimal in ihren Brief, dass es sich um die gleiche Leistung wie bei einer Kassenbehandlung handelt. Nicht darauf hereinfallen. Natürlich ist ihre Behandlung besser, was auch den erhöhten Satz rechtfertigt.
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tom1350 schrieb:

Es ist juristisch garantiert angreifbar, wenn man für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise veranschlagt.

Ich will ja nur helfen. Die Patientin betont zweimal in ihren Brief, dass es sich um die gleiche Leistung wie bei einer Kassenbehandlung handelt. Nicht darauf hereinfallen. Natürlich ist ihre Behandlung besser, was auch den erhöhten Satz rechtfertigt.

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hermi
22.02.2018 22:02
tom1350 schrieb am 22.2.18 19:58:
Es ist juristisch garantiert angreifbar, wenn man für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise veranschlagt.



Friseure aufgepasst. Die Unisex-Tarife kommen beim Haareschneiden.
Die Damen freut es.
Oder die Herren jammern.

Ich bin auch für Einheitspreise.
Damen-Tarif für alle = Die Friseure werden anständig bezahlt.
Physio-Privat-Tarif für alle = Die Physios werden anständig bezahlt.
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[zitat]tom1350 schrieb am 22.2.18 19:58: Es ist juristisch garantiert angreifbar, wenn man für die [b]gleiche Leistung[/b] unterschiedliche Preise veranschlagt. [/zitat] Friseure aufgepasst. Die Unisex-Tarife kommen beim Haareschneiden. Die Damen freut es. Oder die Herren jammern. Ich bin auch für Einheitspreise. Damen-Tarif für alle = Die Friseure werden anständig bezahlt. Physio-Privat-Tarif für alle = Die Physios werden anständig bezahlt.
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hermi schrieb:

tom1350 schrieb am 22.2.18 19:58:
Es ist juristisch garantiert angreifbar, wenn man für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise veranschlagt.



Friseure aufgepasst. Die Unisex-Tarife kommen beim Haareschneiden.
Die Damen freut es.
Oder die Herren jammern.

Ich bin auch für Einheitspreise.
Damen-Tarif für alle = Die Friseure werden anständig bezahlt.
Physio-Privat-Tarif für alle = Die Physios werden anständig bezahlt.

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die neue
22.02.2018 22:06
hermi schrieb am 22.2.18 22:02:

Physio-Privat-Tarif für alle = Die Physios werden anständig bezahlt.


.... nee lass mal .... wenn ich mitkriege, wie viele Physiopraxen zu Beihilfepreisen arbeiten ....
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[zitat]hermi schrieb am 22.2.18 22:02: Physio-Privat-Tarif für alle = Die Physios werden anständig bezahlt. [/zitat] .... nee lass mal .... wenn ich mitkriege, wie viele Physiopraxen zu Beihilfepreisen arbeiten ....
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die neue schrieb:

hermi schrieb am 22.2.18 22:02:

Physio-Privat-Tarif für alle = Die Physios werden anständig bezahlt.


.... nee lass mal .... wenn ich mitkriege, wie viele Physiopraxen zu Beihilfepreisen arbeiten ....

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666
23.02.2018 06:52
RePro schrieb am 22.2.18 16:40:
Wie sich herausstellt, ist o.g. Pat. selbst Rechtsanwältin.

Ich könnte jetzt sicher die Suche nutzen, aber hat jmd. evtl. Urteile schneller zur Hand?
(Wenn Sie schon vom Fach ist, kann Sie auch klagen)
RePro


Zitat: "Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)"

Diese beiden Fakten reichen mir hier aus,
a, es gibt einen Behandlungsvertrag, in diesem sind u.a. die eigens kalkulierten Privatpreise geregelt. Punkt und aus.
b, Berufe sind nicht ausschlaggebend (RA.in) für die Bewertung dieses Sachverhaltes.
c, Klagen? Wogegen? Gegen die vereinbarten Preise? Sie hat doch unterzeichnet und die Gelegenheit bei der Unterzeichnung nachzufragen.
d, Gegen eine Mahnung klagen? Sie wird selbst wissen, wie es um den Rechtweg steht.
e, Und wenn die Massagen so toll waren, wird die Pat. entweder wiederkommen oder nicht.
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[zitat]RePro schrieb am 22.2.18 16:40: Wie sich herausstellt, ist o.g. Pat. selbst Rechtsanwältin. Ich könnte jetzt sicher die Suche nutzen, aber hat jmd. evtl. Urteile schneller zur Hand? (Wenn Sie schon vom Fach ist, kann Sie auch klagen) RePro [/zitat] Zitat: "Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)" Diese beiden Fakten reichen mir hier aus, a, es gibt einen Behandlungsvertrag, in diesem sind u.a. die eigens kalkulierten Privatpreise geregelt. Punkt und aus. b, Berufe sind nicht ausschlaggebend (RA.in) für die Bewertung dieses Sachverhaltes. c, Klagen? Wogegen? Gegen die vereinbarten Preise? Sie hat doch unterzeichnet und die Gelegenheit bei der Unterzeichnung nachzufragen. d, Gegen eine Mahnung klagen? Sie wird selbst wissen, wie es um den Rechtweg steht. e, Und wenn die Massagen so toll waren, wird die Pat. entweder wiederkommen oder nicht.
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666 schrieb:

RePro schrieb am 22.2.18 16:40:
Wie sich herausstellt, ist o.g. Pat. selbst Rechtsanwältin.

Ich könnte jetzt sicher die Suche nutzen, aber hat jmd. evtl. Urteile schneller zur Hand?
(Wenn Sie schon vom Fach ist, kann Sie auch klagen)
RePro


Zitat: "Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)"

Diese beiden Fakten reichen mir hier aus,
a, es gibt einen Behandlungsvertrag, in diesem sind u.a. die eigens kalkulierten Privatpreise geregelt. Punkt und aus.
b, Berufe sind nicht ausschlaggebend (RA.in) für die Bewertung dieses Sachverhaltes.
c, Klagen? Wogegen? Gegen die vereinbarten Preise? Sie hat doch unterzeichnet und die Gelegenheit bei der Unterzeichnung nachzufragen.
d, Gegen eine Mahnung klagen? Sie wird selbst wissen, wie es um den Rechtweg steht.
e, Und wenn die Massagen so toll waren, wird die Pat. entweder wiederkommen oder nicht.

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tom1350
23.02.2018 08:51
Wenn die Behandlung des Privatpatienten einen Mehrwert beinhaltet gibt es keine Preisdiskriminierung. Wir dürfen höhere Preise als Beihilfe ansetzen so lange sie nicht sittenwidrig sind. Eine Preisdiskriminierung ist aber sittenwidrig.

Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen.
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Wenn die Behandlung des Privatpatienten einen Mehrwert beinhaltet gibt es keine Preisdiskriminierung. Wir dürfen höhere Preise als Beihilfe ansetzen so lange sie nicht sittenwidrig sind. Eine Preisdiskriminierung ist aber sittenwidrig. Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen.
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tom1350 schrieb:

Wenn die Behandlung des Privatpatienten einen Mehrwert beinhaltet gibt es keine Preisdiskriminierung. Wir dürfen höhere Preise als Beihilfe ansetzen so lange sie nicht sittenwidrig sind. Eine Preisdiskriminierung ist aber sittenwidrig.

Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen.

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hermi
23.02.2018 09:17
tom1350 schrieb am 23.2.18 08:51:


Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen.


Wer entscheidet denn, dass die Behandlung eines PP mit der Behandlung eines GKV-Versicherten in allen
Belangen gleichzusetzen ist ?
Und gilt das auch für die Ärzteschaft ?
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[zitat]tom1350 schrieb am 23.2.18 08:51: Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen. [/zitat] Wer entscheidet denn, dass die Behandlung eines PP mit der Behandlung eines GKV-Versicherten in allen Belangen gleichzusetzen ist ? Und gilt das auch für die Ärzteschaft ?
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hermi schrieb:

tom1350 schrieb am 23.2.18 08:51:


Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen.


Wer entscheidet denn, dass die Behandlung eines PP mit der Behandlung eines GKV-Versicherten in allen
Belangen gleichzusetzen ist ?
Und gilt das auch für die Ärzteschaft ?

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Susulo
23.02.2018 10:02
tom1350 schrieb am 22.2.18 19:58:
Es ist juristisch garantiert angreifbar, wenn man für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise veranschlagt.



Da hat die Justiz jetzt aber viel zu tun. Sollen sie erst mal anfangen mit den niedrigen Preisen, die ich von VdeK bekomme. Über den Daumen gepeilt fehlen mir im Jahr - im Vergleich zu RVO Kassen - etwa 3000 Euro weil die für die gleiche Leistung wesentlich weniger zahlen. Selber darf ich hier die Leistung leider nicht kürzen. Musste ja den Vertrag mit denen auch akzeptieren. So wie meine PP ihre Verträge (mit mir und mit ihrer Kasse) akzeptieren.
So wie mein ZA bei mir das gleiche macht wie bei meinem Mann (gkv), bei mir (PP) aber zu 3,5. So funktioniert unser System seit 70 (??) Jahren.
Viel Spaß beim "aufräumen", lieber tom, Rächer aller Unterdrückten.

Manno, regt mich das Geschwätz wieder auf .... sorry.
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[zitat]tom1350 schrieb am 22.2.18 19:58: Es ist juristisch garantiert angreifbar, wenn man für die [b]gleiche Leistung[/b] unterschiedliche Preise veranschlagt. [/zitat] Da hat die Justiz jetzt aber viel zu tun. Sollen sie erst mal anfangen mit den niedrigen Preisen, die ich von VdeK bekomme. Über den Daumen gepeilt fehlen mir im Jahr - im Vergleich zu RVO Kassen - etwa 3000 Euro weil die für die gleiche Leistung wesentlich weniger zahlen. Selber darf ich hier die Leistung leider nicht kürzen. Musste ja den Vertrag mit denen auch akzeptieren. So wie meine PP ihre Verträge (mit mir und mit ihrer Kasse) akzeptieren. So wie mein ZA bei mir das gleiche macht wie bei meinem Mann (gkv), bei mir (PP) aber zu 3,5. So funktioniert unser System seit 70 (??) Jahren. Viel Spaß beim "aufräumen", lieber tom, Rächer aller Unterdrückten. Manno, regt mich das Geschwätz wieder auf .... sorry.
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Susulo schrieb:

tom1350 schrieb am 22.2.18 19:58:
Es ist juristisch garantiert angreifbar, wenn man für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise veranschlagt.



Da hat die Justiz jetzt aber viel zu tun. Sollen sie erst mal anfangen mit den niedrigen Preisen, die ich von VdeK bekomme. Über den Daumen gepeilt fehlen mir im Jahr - im Vergleich zu RVO Kassen - etwa 3000 Euro weil die für die gleiche Leistung wesentlich weniger zahlen. Selber darf ich hier die Leistung leider nicht kürzen. Musste ja den Vertrag mit denen auch akzeptieren. So wie meine PP ihre Verträge (mit mir und mit ihrer Kasse) akzeptieren.
So wie mein ZA bei mir das gleiche macht wie bei meinem Mann (gkv), bei mir (PP) aber zu 3,5. So funktioniert unser System seit 70 (??) Jahren.
Viel Spaß beim "aufräumen", lieber tom, Rächer aller Unterdrückten.

Manno, regt mich das Geschwätz wieder auf .... sorry.

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666
23.02.2018 10:05
tom1350 schrieb am 23.2.18 08:51:

Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen.


Selten so einen Schmarren gelesen. Mehr schreibe ich aus Anstand nicht mehr.
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[zitat]tom1350 schrieb am 23.2.18 08:51: Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen. [/zitat] Selten so einen Schmarren gelesen. Mehr schreibe ich aus Anstand nicht mehr.
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666 schrieb:

tom1350 schrieb am 23.2.18 08:51:

Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen.


Selten so einen Schmarren gelesen. Mehr schreibe ich aus Anstand nicht mehr.

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tom1350
23.02.2018 10:36
hermi schrieb am 23.2.18 09:17:
tom1350 schrieb am 23.2.18 08:51:


Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen.


Wer entscheidet denn, dass die Behandlung eines PP mit der Behandlung eines GKV-Versicherten in allen
Belangen gleichzusetzen ist ?
Und gilt das auch für die Ärzteschaft ?


Nein, andersherum. Wenn wir der Behandlung eines PP einen Mehrwert geben können wir höhere Preise rechtfertigen.

Wenn du mal eine Privatrechnung von z.B. Zahnarzt bekommen hast wirst du bemerkt haben, dass ein erhöhter Satz immer kurz begründet wird.

Interessant ist dabei auch, dass ein pauschal erhöhter Satz z.B. alles mal 2,3 bei Ärzten unüblich ist und auch auffällig wäre. So wird apparative Medizin nur mit 1 bis 1,8 multipliziert.

Analog dazu ist die Frage, warum eine Wärmetherapie bei einem Privatpatienten teurer sein muss? Das ist nicht zu rechtfertigen und damit sittenwidrig.
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[zitat]hermi schrieb am 23.2.18 09:17: [zitat]tom1350 schrieb am 23.2.18 08:51: Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen. [/zitat] Wer entscheidet denn, dass die Behandlung eines PP mit der Behandlung eines GKV-Versicherten in allen Belangen gleichzusetzen ist ? Und gilt das auch für die Ärzteschaft ? [/zitat] Nein, andersherum. Wenn wir der Behandlung eines PP einen Mehrwert geben können wir höhere Preise rechtfertigen. Wenn du mal eine Privatrechnung von z.B. Zahnarzt bekommen hast wirst du bemerkt haben, dass ein erhöhter Satz immer kurz begründet wird. Interessant ist dabei auch, dass ein pauschal erhöhter Satz z.B. alles mal 2,3 bei Ärzten unüblich ist und auch auffällig wäre. So wird apparative Medizin nur mit 1 bis 1,8 multipliziert. Analog dazu ist die Frage, warum eine Wärmetherapie bei einem Privatpatienten teurer sein muss? Das ist nicht zu rechtfertigen und damit sittenwidrig.
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tom1350 schrieb:

hermi schrieb am 23.2.18 09:17:
tom1350 schrieb am 23.2.18 08:51:


Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen.


Wer entscheidet denn, dass die Behandlung eines PP mit der Behandlung eines GKV-Versicherten in allen
Belangen gleichzusetzen ist ?
Und gilt das auch für die Ärzteschaft ?


Nein, andersherum. Wenn wir der Behandlung eines PP einen Mehrwert geben können wir höhere Preise rechtfertigen.

Wenn du mal eine Privatrechnung von z.B. Zahnarzt bekommen hast wirst du bemerkt haben, dass ein erhöhter Satz immer kurz begründet wird.

Interessant ist dabei auch, dass ein pauschal erhöhter Satz z.B. alles mal 2,3 bei Ärzten unüblich ist und auch auffällig wäre. So wird apparative Medizin nur mit 1 bis 1,8 multipliziert.

Analog dazu ist die Frage, warum eine Wärmetherapie bei einem Privatpatienten teurer sein muss? Das ist nicht zu rechtfertigen und damit sittenwidrig.

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ali
23.02.2018 11:09
tom1350
Nein, andersherum. Wenn wir der Behandlung eines PP einen Mehrwert geben können wir höhere Preise rechtfertigen.

Wenn du mal eine Privatrechnung von z.B. Zahnarzt bekommen hast wirst du bemerkt haben, dass ein erhöhter Satz immer kurz begründet wird.

Interessant ist dabei auch, dass ein pauschal erhöhter Satz z.B. alles mal 2,3 bei Ärzten unüblich ist und auch auffällig wäre. So wird apparative Medizin nur mit 1 bis 1,8 multipliziert.

Analog dazu ist die Frage, warum eine Wärmetherapie bei einem Privatpatienten teurer sein muss? Das ist nicht zu rechtfertigen und damit sittenwidrig.


Sorry, ALLES nur Halbwahrheiten, zusammengemixt gequirlte....

Mann, Mann :rage:
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[zitat]tom1350 Nein, andersherum. Wenn wir der Behandlung eines PP einen Mehrwert geben können wir höhere Preise rechtfertigen. Wenn du mal eine Privatrechnung von z.B. Zahnarzt bekommen hast wirst du bemerkt haben, dass ein erhöhter Satz immer kurz begründet wird. Interessant ist dabei auch, dass ein pauschal erhöhter Satz z.B. alles mal 2,3 bei Ärzten unüblich ist und auch auffällig wäre. So wird apparative Medizin nur mit 1 bis 1,8 multipliziert. Analog dazu ist die Frage, warum eine Wärmetherapie bei einem Privatpatienten teurer sein muss? Das ist nicht zu rechtfertigen und damit sittenwidrig. [/zitat] Sorry, ALLES nur Halbwahrheiten, zusammengemixt gequirlte.... Mann, Mann :rage:
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ali schrieb:

tom1350
Nein, andersherum. Wenn wir der Behandlung eines PP einen Mehrwert geben können wir höhere Preise rechtfertigen.

Wenn du mal eine Privatrechnung von z.B. Zahnarzt bekommen hast wirst du bemerkt haben, dass ein erhöhter Satz immer kurz begründet wird.

Interessant ist dabei auch, dass ein pauschal erhöhter Satz z.B. alles mal 2,3 bei Ärzten unüblich ist und auch auffällig wäre. So wird apparative Medizin nur mit 1 bis 1,8 multipliziert.

Analog dazu ist die Frage, warum eine Wärmetherapie bei einem Privatpatienten teurer sein muss? Das ist nicht zu rechtfertigen und damit sittenwidrig.


Sorry, ALLES nur Halbwahrheiten, zusammengemixt gequirlte....

Mann, Mann :rage:

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tom1350
23.02.2018 11:12
Man darf sich jetzt gerne die Frage stellen, wer letztendlich den Fehler macht. Derjenige, der Beihilfepreise nimmt oder derjenige, der der sich sittenwidrig bereichert?

Aber wo kein Kläger da kein Richter.
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Man darf sich jetzt gerne die Frage stellen, wer letztendlich den Fehler macht. Derjenige, der Beihilfepreise nimmt oder derjenige, der der sich sittenwidrig bereichert? Aber wo kein Kläger da kein Richter.
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tom1350 schrieb:

Man darf sich jetzt gerne die Frage stellen, wer letztendlich den Fehler macht. Derjenige, der Beihilfepreise nimmt oder derjenige, der der sich sittenwidrig bereichert?

Aber wo kein Kläger da kein Richter.

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Susulo
23.02.2018 11:30
tom1350 schrieb am 23.2.18 10:36:
Wenn du mal eine Privatrechnung von z.B. Zahnarzt bekommen hast wirst du bemerkt haben, dass ein erhöhter Satz immer kurz begründet wird.


Ich geb dir mal meine Faxnummer und du faxt mir eine solche RG von ZA oder anderen Arzt mit Begründung. Da bin ich echt riesig gespannt. Ich hab in den letzten 12 Jahren noch nie ne Begründung seitens eines Arztes, KH, was auch immer auf ner RG gesehen.

Kläger, lieber Tom, gab es übrigens schon mehr als genug. Und seltsam: bislang wurde immer so entschieden, dass der PP (oder seine PKV) zahlen muss und mir ist kein einziges Urteil bekannt, wo der Therapeut oder Arzt auf dem einfachen Satz sitzenblieb, weil er ja so geldgeil und sittenwidrig ist. Aber du darfst mich gerne eines besseren belehren und mir entsprechende Gerichtsurteile liefern.

Wie viele Prozesse hast du diesbezüglich gerade am Laufen?
Würde mich ja freuen, wenn hier endlich mehr Gerechtigkeit im Lande wäre .... Schon mal auf sittenwidrig niedrige Honorare seitens der gkv geklagt? Ich wäre dabei.

Last but not least: Du möchtest gerne PI, die übertariflich zahlen, aber am besten ehrenamtlich am Pat arbeiten. Mhm. Find ich auch beachtlich.
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[zitat]tom1350 schrieb am 23.2.18 10:36: Wenn du mal eine Privatrechnung von z.B. Zahnarzt bekommen hast wirst du bemerkt haben, dass ein erhöhter Satz immer kurz begründet wird. [/zitat] Ich geb dir mal meine Faxnummer und du faxt mir eine solche RG von ZA oder anderen Arzt mit Begründung. Da bin ich echt riesig gespannt. Ich hab in den letzten 12 Jahren noch nie ne Begründung seitens eines Arztes, KH, was auch immer auf ner RG gesehen. Kläger, lieber Tom, gab es übrigens schon mehr als genug. Und seltsam: bislang wurde immer so entschieden, dass der PP (oder seine PKV) zahlen muss und mir ist kein einziges Urteil bekannt, wo der Therapeut oder Arzt auf dem einfachen Satz sitzenblieb, weil er ja so geldgeil und sittenwidrig ist. Aber du darfst mich gerne eines besseren belehren und mir entsprechende Gerichtsurteile liefern. Wie viele Prozesse hast du diesbezüglich gerade am Laufen? Würde mich ja freuen, wenn hier endlich mehr Gerechtigkeit im Lande wäre .... Schon mal auf [b][b]sittenwidrig niedrige[/b][/b] Honorare seitens der gkv geklagt? Ich wäre dabei. Last but not least: Du möchtest gerne PI, die übertariflich zahlen, aber am besten ehrenamtlich am Pat arbeiten. Mhm. Find ich auch beachtlich.
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Susulo schrieb:

tom1350 schrieb am 23.2.18 10:36:
Wenn du mal eine Privatrechnung von z.B. Zahnarzt bekommen hast wirst du bemerkt haben, dass ein erhöhter Satz immer kurz begründet wird.


Ich geb dir mal meine Faxnummer und du faxt mir eine solche RG von ZA oder anderen Arzt mit Begründung. Da bin ich echt riesig gespannt. Ich hab in den letzten 12 Jahren noch nie ne Begründung seitens eines Arztes, KH, was auch immer auf ner RG gesehen.

Kläger, lieber Tom, gab es übrigens schon mehr als genug. Und seltsam: bislang wurde immer so entschieden, dass der PP (oder seine PKV) zahlen muss und mir ist kein einziges Urteil bekannt, wo der Therapeut oder Arzt auf dem einfachen Satz sitzenblieb, weil er ja so geldgeil und sittenwidrig ist. Aber du darfst mich gerne eines besseren belehren und mir entsprechende Gerichtsurteile liefern.

Wie viele Prozesse hast du diesbezüglich gerade am Laufen?
Würde mich ja freuen, wenn hier endlich mehr Gerechtigkeit im Lande wäre .... Schon mal auf sittenwidrig niedrige Honorare seitens der gkv geklagt? Ich wäre dabei.

Last but not least: Du möchtest gerne PI, die übertariflich zahlen, aber am besten ehrenamtlich am Pat arbeiten. Mhm. Find ich auch beachtlich.

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tom1350
23.02.2018 11:56
Bei den Ärzten stellt ein 2,3 facher Satz nach GOÄ den Wert einer durchschnittlichen Behandlung mit durschnittlicher Zeit und Aufwand da. Sätze darüber müssen spätestens nach Aufforderung des Patienten begründet werden.

Wir unterliegen aber nicht dem GOÄ und seinen Rechtsprechungen, sondern allgemein üblichen Vertragsbestimmungen nach BGB. Danach macht eine Sittenwidrigkeit den Vertrag nichtig. Zur Wiederholung, eine Preisdiskriminierung ist sittenwidrig!
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Bei den Ärzten stellt ein 2,3 facher Satz nach GOÄ den Wert einer durchschnittlichen Behandlung mit durschnittlicher Zeit und Aufwand da. Sätze darüber müssen spätestens nach Aufforderung des Patienten begründet werden. Wir unterliegen aber nicht dem GOÄ und seinen Rechtsprechungen, sondern allgemein üblichen Vertragsbestimmungen nach BGB. Danach macht eine Sittenwidrigkeit den Vertrag nichtig. Zur Wiederholung, eine Preisdiskriminierung ist sittenwidrig!
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tom1350 schrieb:

Bei den Ärzten stellt ein 2,3 facher Satz nach GOÄ den Wert einer durchschnittlichen Behandlung mit durschnittlicher Zeit und Aufwand da. Sätze darüber müssen spätestens nach Aufforderung des Patienten begründet werden.

Wir unterliegen aber nicht dem GOÄ und seinen Rechtsprechungen, sondern allgemein üblichen Vertragsbestimmungen nach BGB. Danach macht eine Sittenwidrigkeit den Vertrag nichtig. Zur Wiederholung, eine Preisdiskriminierung ist sittenwidrig!

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ali
23.02.2018 12:15
tom1350 schrieb am 23.2.18 11:56:
Zur Wiederholung, eine Preisdiskriminierung ist sittenwidrig!


Wiederholungen von Halbwahrheiten machen sie nicht richtiger....
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ali schrieb:

tom1350 schrieb am 23.2.18 11:56:
Zur Wiederholung, eine Preisdiskriminierung ist sittenwidrig!


Wiederholungen von Halbwahrheiten machen sie nicht richtiger....

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kroetzi
23.02.2018 12:34
Ich lese hier immer das Wort "Preise". Im Zusammenhang mit der GKV-Vergütung kann man ja eigentlich nicht wirklich von Preisen sprechen. Denn normalerweise bestimmt ja nicht der Kunde den Preis einer Ware/Leistung sondern der Anbieter.

Man kann ja auch nicht zum Bäcker sagen: Ich nehme 10 Brötchen und ihm dann einen Euro auf den Tresen legen.

Die GKV Vergütung spiegelt ja nicht den wirklichen Wert von einer Leistung wieder sondern viel mehr ist es eine omimöse, fiktive Zahl die sich jemand ausgedacht hat und die die Kosten ja auch nicht richtig deckt. Das Beispiel Wärmebehandlung zeigt es deutlich.

Bei Privatpreisen sollte doch der eigentliche Wert einer Leistung abgebildet werden. Deswegen sind sie teurer.
Weil sie eben eher die realen Kosten abdecken als die GKV - Vergütung.

Dass die GKV- Vergütung für Massage eine andere ist als die bei PP in Rechnung gestellte ist somit logisch. Kann schon mit den anfallenden Kosten erklärt werden, Personalkosten, Miete, Strom, Wärme, Lotion .....

Bei uns in der Gegend gibt es übrigens Anwälte die verlangen Pro Stunde 300 € egal ob jemand Normalverdiener ist oder nicht.

Liebe Grüße Krötzi
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Ich lese hier immer das Wort "Preise". Im Zusammenhang mit der GKV-Vergütung kann man ja eigentlich nicht wirklich von Preisen sprechen. Denn normalerweise bestimmt ja nicht der Kunde den Preis einer Ware/Leistung sondern der Anbieter. Man kann ja auch nicht zum Bäcker sagen: Ich nehme 10 Brötchen und ihm dann einen Euro auf den Tresen legen. Die GKV Vergütung spiegelt ja nicht den wirklichen Wert von einer Leistung wieder sondern viel mehr ist es eine omimöse, fiktive Zahl die sich jemand ausgedacht hat und die die Kosten ja auch nicht richtig deckt. Das Beispiel Wärmebehandlung zeigt es deutlich. Bei Privatpreisen sollte doch der eigentliche Wert einer Leistung abgebildet werden. Deswegen sind sie teurer. Weil sie eben eher die realen Kosten abdecken als die GKV - Vergütung. Dass die GKV- Vergütung für Massage eine andere ist als die bei PP in Rechnung gestellte ist somit logisch. Kann schon mit den anfallenden Kosten erklärt werden, Personalkosten, Miete, Strom, Wärme, Lotion ..... Bei uns in der Gegend gibt es übrigens Anwälte die verlangen Pro Stunde 300 € egal ob jemand Normalverdiener ist oder nicht. Liebe Grüße Krötzi
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kroetzi schrieb:

Ich lese hier immer das Wort "Preise". Im Zusammenhang mit der GKV-Vergütung kann man ja eigentlich nicht wirklich von Preisen sprechen. Denn normalerweise bestimmt ja nicht der Kunde den Preis einer Ware/Leistung sondern der Anbieter.

Man kann ja auch nicht zum Bäcker sagen: Ich nehme 10 Brötchen und ihm dann einen Euro auf den Tresen legen.

Die GKV Vergütung spiegelt ja nicht den wirklichen Wert von einer Leistung wieder sondern viel mehr ist es eine omimöse, fiktive Zahl die sich jemand ausgedacht hat und die die Kosten ja auch nicht richtig deckt. Das Beispiel Wärmebehandlung zeigt es deutlich.

Bei Privatpreisen sollte doch der eigentliche Wert einer Leistung abgebildet werden. Deswegen sind sie teurer.
Weil sie eben eher die realen Kosten abdecken als die GKV - Vergütung.

Dass die GKV- Vergütung für Massage eine andere ist als die bei PP in Rechnung gestellte ist somit logisch. Kann schon mit den anfallenden Kosten erklärt werden, Personalkosten, Miete, Strom, Wärme, Lotion .....

Bei uns in der Gegend gibt es übrigens Anwälte die verlangen Pro Stunde 300 € egal ob jemand Normalverdiener ist oder nicht.

Liebe Grüße Krötzi

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MikeL
23.02.2018 14:24
tom1350 schrieb am 23.2.18 11:12:
Man darf sich jetzt gerne die Frage stellen, wer letztendlich den Fehler macht. Derjenige, der Beihilfepreise nimmt oder derjenige, der der sich sittenwidrig bereichert?

Aber wo kein Kläger da kein Richter.



Sag mal Tom, was für ein Zeug rauchst Du denn? Wie kann es denn sittenwidrig sein, mehr als einen Preis zu verlangen, der vor bald 20 Jahren von irgendwem willkürlich festgelegt und seither nicht mehr angepasst wurde? Hoffst Du etwa darauf, dass hier die PKV mitliest und Dich als Gutachter castet?
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[zitat]tom1350 schrieb am 23.2.18 11:12: Man darf sich jetzt gerne die Frage stellen, wer letztendlich den Fehler macht. Derjenige, der Beihilfepreise nimmt oder derjenige, der der sich sittenwidrig bereichert? Aber wo kein Kläger da kein Richter. [/zitat] Sag mal Tom, was für ein Zeug rauchst Du denn? Wie kann es denn sittenwidrig sein, mehr als einen Preis zu verlangen, der vor bald 20 Jahren von irgendwem willkürlich festgelegt und seither nicht mehr angepasst wurde? Hoffst Du etwa darauf, dass hier die PKV mitliest und Dich als Gutachter castet?
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MikeL schrieb:

tom1350 schrieb am 23.2.18 11:12:
Man darf sich jetzt gerne die Frage stellen, wer letztendlich den Fehler macht. Derjenige, der Beihilfepreise nimmt oder derjenige, der der sich sittenwidrig bereichert?

Aber wo kein Kläger da kein Richter.



Sag mal Tom, was für ein Zeug rauchst Du denn? Wie kann es denn sittenwidrig sein, mehr als einen Preis zu verlangen, der vor bald 20 Jahren von irgendwem willkürlich festgelegt und seither nicht mehr angepasst wurde? Hoffst Du etwa darauf, dass hier die PKV mitliest und Dich als Gutachter castet?

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MikeL
23.02.2018 14:30
Susulo schrieb am 23.2.18 10:02:
tom1350 schrieb am 22.2.18 19:58:
Es ist juristisch garantiert angreifbar, wenn man für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise veranschlagt.





Manno, regt mich das Geschwätz wieder auf .... sorry.



:thumbsdown: :clap:
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[zitat]Susulo schrieb am 23.2.18 10:02: [zitat]tom1350 schrieb am 22.2.18 19:58: Es ist juristisch garantiert angreifbar, wenn man für die [b]gleiche Leistung[/b] unterschiedliche Preise veranschlagt. [/zitat] Manno, regt mich das Geschwätz wieder auf .... sorry. [/zitat] :thumbsdown: :clap:
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MikeL schrieb:

Susulo schrieb am 23.2.18 10:02:
tom1350 schrieb am 22.2.18 19:58:
Es ist juristisch garantiert angreifbar, wenn man für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise veranschlagt.





Manno, regt mich das Geschwätz wieder auf .... sorry.



:thumbsdown: :clap:

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tom1350
23.02.2018 14:40
Oh Schreck, wenn ihr auch so mit den Privatpatienten sprecht.

Natürlich antwortet man der Patientin und weißt sie darauf hin, dass man den ortsüblichen Preis für eine durchschnittliche Behandlung veranschlagen kann. Fertig.
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Oh Schreck, wenn ihr auch so mit den Privatpatienten sprecht. Natürlich antwortet man der Patientin und weißt sie darauf hin, dass man den ortsüblichen Preis für eine durchschnittliche Behandlung veranschlagen kann. Fertig.
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tom1350 schrieb:

Oh Schreck, wenn ihr auch so mit den Privatpatienten sprecht.

Natürlich antwortet man der Patientin und weißt sie darauf hin, dass man den ortsüblichen Preis für eine durchschnittliche Behandlung veranschlagen kann. Fertig.

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kroetzi
23.02.2018 14:44
@MikeL

.[.....jemand von der PKV mitlliest und dich als Gutachter castet.]

Zum schießen,

ich kringel mich gerade ... :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:
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@MikeL .[.....jemand von der PKV mitlliest und dich als Gutachter castet.] Zum schießen, ich kringel mich gerade ... :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:
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kroetzi schrieb:

@MikeL

.[.....jemand von der PKV mitlliest und dich als Gutachter castet.]

Zum schießen,

ich kringel mich gerade ... :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:

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tom1350
23.02.2018 15:19
Ihr macht einen Denkfehler. Der 2,3 fache Satz für ärztliche Leistungen nach GOÄ entspricht in der Beihilfe eine 100%ige Kostenübernahme, genauso wie unsere sogenannten Beihilfepreise! Alles darüber sollte mit einem Mehraufwand begründet werden oder man spekuliert auf die "Ortsüblichen Preise Urteile".
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Ihr macht einen Denkfehler. Der 2,3 fache Satz für ärztliche Leistungen nach GOÄ entspricht in der Beihilfe eine 100%ige Kostenübernahme, genauso wie unsere sogenannten Beihilfepreise! Alles darüber sollte mit einem Mehraufwand begründet werden oder man spekuliert auf die "Ortsüblichen Preise Urteile".
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tom1350 schrieb:

Ihr macht einen Denkfehler. Der 2,3 fache Satz für ärztliche Leistungen nach GOÄ entspricht in der Beihilfe eine 100%ige Kostenübernahme, genauso wie unsere sogenannten Beihilfepreise! Alles darüber sollte mit einem Mehraufwand begründet werden oder man spekuliert auf die "Ortsüblichen Preise Urteile".

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ali
23.02.2018 15:35
tom1350 schrieb
Natürlich antwortet man der Patientin und weißt sie darauf hin, dass man den ortsüblichen Preis für eine durchschnittliche Behandlung veranschlagen kann. Fertig.


Auch das wieder eine Halbwahrheit, nur mal für s Protokoll....

Bin jetzt draussen, viel Spaß weiter mit DesinformationsTom...
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[zitat]tom1350 schrieb Natürlich antwortet man der Patientin und weißt sie darauf hin, dass man den ortsüblichen Preis für eine durchschnittliche Behandlung veranschlagen kann. Fertig. [/zitat] Auch das wieder eine Halbwahrheit, nur mal für s Protokoll.... Bin jetzt draussen, viel Spaß weiter mit DesinformationsTom...
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ali schrieb:

tom1350 schrieb
Natürlich antwortet man der Patientin und weißt sie darauf hin, dass man den ortsüblichen Preis für eine durchschnittliche Behandlung veranschlagen kann. Fertig.


Auch das wieder eine Halbwahrheit, nur mal für s Protokoll....

Bin jetzt draussen, viel Spaß weiter mit DesinformationsTom...

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ali
23.02.2018 15:37
tom1350 schrieb am 23.2.18 15:19:
Ihr macht einen Denkfehler. Der 2,3 fache Satz für ärztliche Leistungen nach GOÄ entspricht in der Beihilfe eine 100%ige Kostenübernahme, genauso wie unsere sogenannten Beihilfepreise! Alles darüber sollte mit einem Mehraufwand begründet werden oder man spekuliert auf die "Ortsüblichen Preise Urteile".


Bull....von A bis Z :confused:
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[zitat]tom1350 schrieb am 23.2.18 15:19: Ihr macht einen Denkfehler. Der 2,3 fache Satz für ärztliche Leistungen nach GOÄ entspricht in der Beihilfe eine 100%ige Kostenübernahme, genauso wie unsere sogenannten Beihilfepreise! Alles darüber sollte mit einem Mehraufwand begründet werden oder man spekuliert auf die "Ortsüblichen Preise Urteile". [/zitat] Bull....von A bis Z :confused:
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ali schrieb:

tom1350 schrieb am 23.2.18 15:19:
Ihr macht einen Denkfehler. Der 2,3 fache Satz für ärztliche Leistungen nach GOÄ entspricht in der Beihilfe eine 100%ige Kostenübernahme, genauso wie unsere sogenannten Beihilfepreise! Alles darüber sollte mit einem Mehraufwand begründet werden oder man spekuliert auf die "Ortsüblichen Preise Urteile".


Bull....von A bis Z :confused:

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Susulo
23.02.2018 16:44
ali schrieb am 23.2.18 15:35

Bin jetzt draussen, viel Spaß weiter mit DesinformationsTom...


den wird er jetzt mit sich selber haben müssen. Schönes WE - - - finanziert und maximal bereichert von unseren PP :sunglasses:
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[zitat]ali schrieb am 23.2.18 15:35 Bin jetzt draussen, viel Spaß weiter mit DesinformationsTom... [/zitat] den wird er jetzt mit sich selber haben müssen. Schönes WE - - - finanziert und maximal bereichert von unseren PP :sunglasses:
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Susulo schrieb:

ali schrieb am 23.2.18 15:35

Bin jetzt draussen, viel Spaß weiter mit DesinformationsTom...


den wird er jetzt mit sich selber haben müssen. Schönes WE - - - finanziert und maximal bereichert von unseren PP :sunglasses:

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MikeL
23.02.2018 17:26
Tom, Du solltest daran denken, dass das Internet nichts vergißt. Wenn Du eines Tages alt genug bist, um die Zusammenhänge zu verstehen, könnten Dir Deine Postings selbst ganz schön peinlich sein. Vielleicht solltest Du Deine Beiträge erst Deinen Eltern zum Lesen geben, ehe Du auf "Senden" klickst! :point_up:
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• Evemarie Kaiser
Tom, Du solltest daran denken, dass das Internet nichts vergißt. Wenn Du eines Tages alt genug bist, um die Zusammenhänge zu verstehen, könnten Dir Deine Postings selbst ganz schön peinlich sein. Vielleicht solltest Du Deine Beiträge erst Deinen Eltern zum Lesen geben, ehe Du auf "Senden" klickst! :point_up:
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MikeL schrieb:

Tom, Du solltest daran denken, dass das Internet nichts vergißt. Wenn Du eines Tages alt genug bist, um die Zusammenhänge zu verstehen, könnten Dir Deine Postings selbst ganz schön peinlich sein. Vielleicht solltest Du Deine Beiträge erst Deinen Eltern zum Lesen geben, ehe Du auf "Senden" klickst! :point_up:

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MikeL
23.02.2018 17:30
tom1350 schrieb am 23.2.18 15:19:
Ihr macht einen Denkfehler. Der 2,3 fache Satz für ärztliche Leistungen nach GOÄ entspricht in der Beihilfe eine 100%ige Kostenübernahme, genauso wie unsere sogenannten Beihilfepreise! Alles darüber sollte mit einem Mehraufwand begründet werden oder man spekuliert auf die "Ortsüblichen Preise Urteile".



Deine Postings sind so absurd, dass sie bei mir schon fast Beschützerinstikte wecken. Eigentlich sollte Dich mal jemand bei der Hand nehmen und Dir die Welt erklären... :hushed:
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• Evemarie Kaiser
[zitat]tom1350 schrieb am 23.2.18 15:19: Ihr macht einen Denkfehler. Der 2,3 fache Satz für ärztliche Leistungen nach GOÄ entspricht in der Beihilfe eine 100%ige Kostenübernahme, genauso wie unsere sogenannten Beihilfepreise! Alles darüber sollte mit einem Mehraufwand begründet werden oder man spekuliert auf die "Ortsüblichen Preise Urteile". [/zitat] Deine Postings sind so absurd, dass sie bei mir schon fast Beschützerinstikte wecken. Eigentlich sollte Dich mal jemand bei der Hand nehmen und Dir die Welt erklären... :hushed:
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MikeL schrieb:

tom1350 schrieb am 23.2.18 15:19:
Ihr macht einen Denkfehler. Der 2,3 fache Satz für ärztliche Leistungen nach GOÄ entspricht in der Beihilfe eine 100%ige Kostenübernahme, genauso wie unsere sogenannten Beihilfepreise! Alles darüber sollte mit einem Mehraufwand begründet werden oder man spekuliert auf die "Ortsüblichen Preise Urteile".



Deine Postings sind so absurd, dass sie bei mir schon fast Beschützerinstikte wecken. Eigentlich sollte Dich mal jemand bei der Hand nehmen und Dir die Welt erklären... :hushed:

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stefan 302
23.02.2018 17:35
MikeL schrieb am 23.2.18 17:30:
tom1350 schrieb am 23.2.18 15:19:
Ihr macht einen Denkfehler. Der 2,3 fache Satz für ärztliche Leistungen nach GOÄ entspricht in der Beihilfe eine 100%ige Kostenübernahme, genauso wie unsere sogenannten Beihilfepreise! Alles darüber sollte mit einem Mehraufwand begründet werden oder man spekuliert auf die "Ortsüblichen Preise Urteile".



Deine Postings sind so absurd, dass sie bei mir schon fast Beschützerinstikte wecken. Eigentlich sollte Dich mal jemand bei der Hand nehmen und Dir die Welt erklären... :hushed:





:smile:Vielleicht weiß er nicht, dass auch Ärzte keinen Vertragsabschluß mit der Beihilfe haben, sondern die GOÄ und der EBM als Grundlage dienen Link

Und da Beihilfe-BERECHTIGTE nur eine Beihilfe bekommen, den Rest selbst oder "fremdversichern" müssen, ist es dem Arzt so was von egal, ob der PP Lehrer oder Aufsichtsratsvorsitzender ist. :sunglasses:
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[zitat]MikeL schrieb am 23.2.18 17:30: [zitat]tom1350 schrieb am 23.2.18 15:19: Ihr macht einen Denkfehler. Der 2,3 fache Satz für ärztliche Leistungen nach GOÄ entspricht in der Beihilfe eine 100%ige Kostenübernahme, genauso wie unsere sogenannten Beihilfepreise! Alles darüber sollte mit einem Mehraufwand begründet werden oder man spekuliert auf die "Ortsüblichen Preise Urteile". [/zitat] Deine Postings sind so absurd, dass sie bei mir schon fast Beschützerinstikte wecken. Eigentlich sollte Dich mal jemand bei der Hand nehmen und Dir die Welt erklären... :hushed: [/zitat] :smile:Vielleicht weiß er nicht, dass auch Ärzte keinen Vertragsabschluß mit der Beihilfe haben, sondern die GOÄ und der EBM als Grundlage dienen http://www.kbv.de/media/sp/EBM_Gesamt___Stand_1._Quartal_2017.pdf Und da Beihilfe-BERECHTIGTE nur eine Beihilfe bekommen, den Rest selbst oder "fremdversichern" müssen, ist es dem Arzt so was von egal, ob der PP Lehrer oder Aufsichtsratsvorsitzender ist. :sunglasses:
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stefan 302 schrieb:

MikeL schrieb am 23.2.18 17:30:
tom1350 schrieb am 23.2.18 15:19:
Ihr macht einen Denkfehler. Der 2,3 fache Satz für ärztliche Leistungen nach GOÄ entspricht in der Beihilfe eine 100%ige Kostenübernahme, genauso wie unsere sogenannten Beihilfepreise! Alles darüber sollte mit einem Mehraufwand begründet werden oder man spekuliert auf die "Ortsüblichen Preise Urteile".



Deine Postings sind so absurd, dass sie bei mir schon fast Beschützerinstikte wecken. Eigentlich sollte Dich mal jemand bei der Hand nehmen und Dir die Welt erklären... :hushed:





:smile:Vielleicht weiß er nicht, dass auch Ärzte keinen Vertragsabschluß mit der Beihilfe haben, sondern die GOÄ und der EBM als Grundlage dienen Link

Und da Beihilfe-BERECHTIGTE nur eine Beihilfe bekommen, den Rest selbst oder "fremdversichern" müssen, ist es dem Arzt so was von egal, ob der PP Lehrer oder Aufsichtsratsvorsitzender ist. :sunglasses:

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Alfred Kramer
26.02.2018 10:56
tom1350 schrieb am 23.2.18 10:36:
hermi schrieb am 23.2.18 09:17:
tom1350 schrieb am 23.2.18 08:51:


Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen.


Wer entscheidet denn, dass die Behandlung eines PP mit der Behandlung eines GKV-Versicherten in allen
Belangen gleichzusetzen ist ?
Und gilt das auch für die Ärzteschaft ?


Nein, andersherum. Wenn wir der Behandlung eines PP einen Mehrwert geben können wir höhere Preise rechtfertigen.

Wenn du mal eine Privatrechnung von z.B. Zahnarzt bekommen hast wirst du bemerkt haben, dass ein erhöhter Satz immer kurz begründet wird.

Interessant ist dabei auch, dass ein pauschal erhöhter Satz z.B. alles mal 2,3 bei Ärzten unüblich ist und auch auffällig wäre. So wird apparative Medizin nur mit 1 bis 1,8 multipliziert.

Analog dazu ist die Frage, warum eine Wärmetherapie bei einem Privatpatienten teurer sein muss? Das ist nicht zu rechtfertigen und damit sittenwidrig.


Ganz einfach: mein Privatpreis ist mein Normalpreis , der Kassenpreis ist ein mit extremen Zwangsrabatten geknebelter Gruppenpreis, eher könnte man die GKV - Vergütung als sittenwidrig bezeichnen!
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[zitat]tom1350 schrieb am 23.2.18 10:36: [zitat]hermi schrieb am 23.2.18 09:17: [zitat]tom1350 schrieb am 23.2.18 08:51: Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen. [/zitat] Wer entscheidet denn, dass die Behandlung eines PP mit der Behandlung eines GKV-Versicherten in allen Belangen gleichzusetzen ist ? Und gilt das auch für die Ärzteschaft ? [/zitat] Nein, andersherum. Wenn wir der Behandlung eines PP einen Mehrwert geben können wir höhere Preise rechtfertigen. Wenn du mal eine Privatrechnung von z.B. Zahnarzt bekommen hast wirst du bemerkt haben, dass ein erhöhter Satz immer kurz begründet wird. Interessant ist dabei auch, dass ein pauschal erhöhter Satz z.B. alles mal 2,3 bei Ärzten unüblich ist und auch auffällig wäre. So wird apparative Medizin nur mit 1 bis 1,8 multipliziert. Analog dazu ist die Frage, warum eine Wärmetherapie bei einem Privatpatienten teurer sein muss? Das ist nicht zu rechtfertigen und damit sittenwidrig. [/zitat] Ganz einfach: mein Privatpreis ist mein Normalpreis , der Kassenpreis ist ein mit extremen Zwangsrabatten geknebelter Gruppenpreis, eher könnte man die GKV - Vergütung als sittenwidrig bezeichnen!
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Alfred Kramer schrieb:

tom1350 schrieb am 23.2.18 10:36:
hermi schrieb am 23.2.18 09:17:
tom1350 schrieb am 23.2.18 08:51:


Da sich in 90% der Praxen Behandlungen von PP nicht zu Behandlungen von Kassenpatienten inhaltlich, zeitlich oder sonst wie unterscheiden dürfen diese genau genommen auch nur Beihilfepreise nehmen.


Wer entscheidet denn, dass die Behandlung eines PP mit der Behandlung eines GKV-Versicherten in allen
Belangen gleichzusetzen ist ?
Und gilt das auch für die Ärzteschaft ?


Nein, andersherum. Wenn wir der Behandlung eines PP einen Mehrwert geben können wir höhere Preise rechtfertigen.

Wenn du mal eine Privatrechnung von z.B. Zahnarzt bekommen hast wirst du bemerkt haben, dass ein erhöhter Satz immer kurz begründet wird.

Interessant ist dabei auch, dass ein pauschal erhöhter Satz z.B. alles mal 2,3 bei Ärzten unüblich ist und auch auffällig wäre. So wird apparative Medizin nur mit 1 bis 1,8 multipliziert.

Analog dazu ist die Frage, warum eine Wärmetherapie bei einem Privatpatienten teurer sein muss? Das ist nicht zu rechtfertigen und damit sittenwidrig.


Ganz einfach: mein Privatpreis ist mein Normalpreis , der Kassenpreis ist ein mit extremen Zwangsrabatten geknebelter Gruppenpreis, eher könnte man die GKV - Vergütung als sittenwidrig bezeichnen!

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tom1350
26.02.2018 12:26
Wahrscheinlich ist das so. Für die PKV ist Physiotherapie Luxus, und wenn ein Patient das haben möchte muss er halt mit ordentlichen Eigenanteilen zu den Erstattungen rechnen. Die Versicherten machen das Spiel mit. Naja, nicht immer alle.
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Wahrscheinlich ist das so. Für die PKV ist Physiotherapie Luxus, und wenn ein Patient das haben möchte muss er halt mit ordentlichen Eigenanteilen zu den Erstattungen rechnen. Die Versicherten machen das Spiel mit. Naja, nicht immer alle.
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tom1350 schrieb:

Wahrscheinlich ist das so. Für die PKV ist Physiotherapie Luxus, und wenn ein Patient das haben möchte muss er halt mit ordentlichen Eigenanteilen zu den Erstattungen rechnen. Die Versicherten machen das Spiel mit. Naja, nicht immer alle.

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mocca
26.02.2018 14:53
hallo,

wenn Beihilfe(-Willkürpreise) der Ortsüblichkeit entsprechen, dann ist ortsüblich (gemäß BMI) nicht kostendeckend.

Daher waren die GKV-Zwangsrabattpreise auch Jahrzehnte lang unter der Kostendeckung einer ordentlichen MA-Vergütung.

Aber jetzt wird ja Alles gut, die Vereine werden es schon richten.

mfg mocca
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hallo, wenn Beihilfe(-Willkürpreise) der Ortsüblichkeit entsprechen, dann ist ortsüblich (gemäß BMI) nicht kostendeckend. Daher waren die GKV-Zwangsrabattpreise auch Jahrzehnte lang unter der Kostendeckung einer ordentlichen MA-Vergütung. Aber jetzt wird ja Alles gut, die Vereine werden es schon richten. mfg mocca
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mocca schrieb:

hallo,

wenn Beihilfe(-Willkürpreise) der Ortsüblichkeit entsprechen, dann ist ortsüblich (gemäß BMI) nicht kostendeckend.

Daher waren die GKV-Zwangsrabattpreise auch Jahrzehnte lang unter der Kostendeckung einer ordentlichen MA-Vergütung.

Aber jetzt wird ja Alles gut, die Vereine werden es schon richten.

mfg mocca

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MikeL schrieb:

RePro schrieb am 22.2.18 07:59:
Was soll man da Antworten??? (Behandlungsvertrag unterschrieben!)


Hallo,

ich hatte letztes Jahr ganz tolle Massagen bei ****** und habe nun die Rechnung bekommen. Leider musste ich feststellen, dass Sie mich als Privatpatient doch deutlich höher abrechnen als einen Kassenpatienten (für doch wohl aber die gleiche Leistung) und meine private Krankenversicherung deshalb die Erstattung verweigert. Sie haben die Leistung nicht wie im Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfe festgelegt berechnet. Bei den Massagen ist das Gleiche: Ich finde das nicht so schön, dass ich als Privatpatient für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss als ein Kassenpatient bei Ihnen. Ist da vielleicht einfach etwas schief gelaufen?



Irgendwie liest sich dieses Posting für mich wie eine Satire! :hushed:

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RePro
23.02.2018 09:19
Sorry. Mein Fehler. Ich hätte den Post deutlicher Formulieren sollen.
Klarstellung: Post durch PI, nach der Einleitung folgt eine Kopie der Mail einer Pat.

Ich war ziemlich überrascht und enttäuscht über diese Mail und wollte lediglich einige Kollegenmeinungen einholen.
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Sorry. Mein Fehler. Ich hätte den Post deutlicher Formulieren sollen. Klarstellung: Post durch PI, nach der Einleitung folgt eine Kopie der Mail einer Pat. Ich war ziemlich überrascht und enttäuscht über diese Mail und wollte lediglich einige Kollegenmeinungen einholen.
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mbone
23.02.2018 09:23
RePro schrieb am 23.2.18 09:19:
Sorry. Mein Fehler. Ich hätte den Post deutlicher Formulieren sollen.
Klarstellung: Post durch PI, nach der Einleitung folgt eine Kopie der Mail einer Pat.

Ich war ziemlich überrascht und enttäuscht über diese Mail und wollte lediglich einige Kollegenmeinungen einholen.


und sorry von mir, dass ich etwas schnippisch reagiert habe....alles ok :thumbsdown:
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• rataplan
[zitat]RePro schrieb am 23.2.18 09:19: Sorry. Mein Fehler. Ich hätte den Post deutlicher Formulieren sollen. Klarstellung: Post durch PI, nach der Einleitung folgt eine Kopie der Mail einer Pat. Ich war ziemlich überrascht und enttäuscht über diese Mail und wollte lediglich einige Kollegenmeinungen einholen. [/zitat] und sorry von mir, dass ich etwas schnippisch reagiert habe....alles ok :thumbsdown:
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mbone schrieb:

RePro schrieb am 23.2.18 09:19:
Sorry. Mein Fehler. Ich hätte den Post deutlicher Formulieren sollen.
Klarstellung: Post durch PI, nach der Einleitung folgt eine Kopie der Mail einer Pat.

Ich war ziemlich überrascht und enttäuscht über diese Mail und wollte lediglich einige Kollegenmeinungen einholen.


und sorry von mir, dass ich etwas schnippisch reagiert habe....alles ok :thumbsdown:

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RoFo
23.02.2018 10:30
RePro schrieb am 23.2.18 09:19:
Sorry. Mein Fehler. Ich hätte den Post deutlicher Formulieren sollen.
Klarstellung: Post durch PI, nach der Einleitung folgt eine Kopie der Mail einer Pat.

Ich war ziemlich überrascht und enttäuscht über diese Mail und wollte lediglich einige Kollegenmeinungen einholen.



Bin wieder drin.
Ich würde entweder gar nicht oder mit einem Satz als Hinweis auf die Vereinbarung reagieren.
Keine Erklärung. Keine Rechtfertigung.
Normale zeitnahe Mahnung, falls notwendig.
Ggfs gerichtliches Mahnverfahren und Klage.
Rechtsanwalt bedeutet nicht allwissend, wie man hier sieht.
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[zitat]RePro schrieb am 23.2.18 09:19: Sorry. Mein Fehler. Ich hätte den Post deutlicher Formulieren sollen. Klarstellung: Post durch PI, nach der Einleitung folgt eine Kopie der Mail einer Pat. Ich war ziemlich überrascht und enttäuscht über diese Mail und wollte lediglich einige Kollegenmeinungen einholen. [/zitat] Bin wieder drin. Ich würde entweder gar nicht oder mit einem Satz als Hinweis auf die Vereinbarung reagieren. Keine Erklärung. Keine Rechtfertigung. Normale zeitnahe Mahnung, falls notwendig. Ggfs gerichtliches Mahnverfahren und Klage. Rechtsanwalt bedeutet nicht allwissend, wie man hier sieht.
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RoFo schrieb:

RePro schrieb am 23.2.18 09:19:
Sorry. Mein Fehler. Ich hätte den Post deutlicher Formulieren sollen.
Klarstellung: Post durch PI, nach der Einleitung folgt eine Kopie der Mail einer Pat.

Ich war ziemlich überrascht und enttäuscht über diese Mail und wollte lediglich einige Kollegenmeinungen einholen.



Bin wieder drin.
Ich würde entweder gar nicht oder mit einem Satz als Hinweis auf die Vereinbarung reagieren.
Keine Erklärung. Keine Rechtfertigung.
Normale zeitnahe Mahnung, falls notwendig.
Ggfs gerichtliches Mahnverfahren und Klage.
Rechtsanwalt bedeutet nicht allwissend, wie man hier sieht.

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RePro schrieb:

Sorry. Mein Fehler. Ich hätte den Post deutlicher Formulieren sollen.
Klarstellung: Post durch PI, nach der Einleitung folgt eine Kopie der Mail einer Pat.

Ich war ziemlich überrascht und enttäuscht über diese Mail und wollte lediglich einige Kollegenmeinungen einholen.

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