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Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort vom 4. März 2019 auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE als gewünschten Effekt von Zuzahlungen, dass das Bewusstsein für die Kosten medizinischer Leistungen geschärft und die Eigenverantwortung von Versicherten gestärkt werden soll. Vergleicht man nun die Höhe an Zuzahlungen in den einzelnen Leistungsbereichen, stellt man fest, dass im Jahr 2018 für Heilmittel 240 Millionen Euro mehr an Zuzahlungen geleistet wurden als für Krankenhausbehandlungen. Bei Versicherten muss folglich die Annahme entstehen, dass Heilmittel verhältnismäßig teure Leistungen sind.
Auch macht die gesetzliche Regelung deutlich, dass diese Schlussfolgerung durch den Gesetzgeber durchaus gewünscht und verstärkt wird. Denn gemäß § 61 SGB V werden die Zuzahlungen in allen Bereichen mit einem Höchstbetrag von 10 Euro gedeckelt, nur nicht in der häuslichen Krankenpflege und bei den Heilmitteln. Im Gegenteil, hier wird die Zuzahlung noch zusätzlich prozentual (10%) von den tatsächlichen Kosten ermittelt, zuzüglich einer Verordnungsblattgebühr von 10 Euro. Somit ist in diesen Leistungsbereichen sichergestellt, dass Vergütungssteigerungen immer auch zu einem Anstieg der Eigenbeteiligung führen.
Man könnte unterstellen, dass der Gesetzgeber hier bewusst falsch argumentiert, denn der negative Steuerungseffekt durch Zuzahlungen bei der Nachfrage von Gesundheitsleistungen ist längst bewiesen. Selbst nach Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages besteht Konsens darin, dass von der Selbstbeteiligung besonders einkommensschwache sowie Versicherte mit schlechtem Gesundheitszustand betroffen sind, und darüber hinaus negative Folgewirkungen durch unterbliebene rechtzeitige Behandlung bestünden.
Nun könnte man behaupten, dass dieses Thema für Leistungserbringer aktuell überhaupt nicht interessant wäre, da die Praxen aufgrund des Fachkräftemangels sowieso überfüllt sind. Manche Akteure fordern ja sogar eine Erhöhung der Zuzahlungsbeträge.
Abgesehen von der Tatsache, dass die Auswirkungen auf das eigene Klientel einem Berufsstand niemals egal seien sollten, muss man auch einen Schritt weiter denken und andere Mengensteuerungseffekte in die Überlegung einbeziehen. Ein Beispiel wäre der positive Effekt der ärztlichen Verordnung auf die Nachfrage. Ganz konkret würde eine unverhältnismäßig hohe Zuzahlung im Falle des Direktzugangs einen deutlichen Nachfragerückgang nach sich ziehen und das speziell in den „unbekannteren“ Leistungsbereichen wie Ergotherapie oder Logopädie.
Fragt man Entscheider aus der Politik oder auf Seiten der Kostenträger, warum der Heilmittelbereich, der ja schon fast als Versuchslabor für Mengensteuerung bezeichnet werden kann, nun auch noch einer solch restriktiven Zuzahlungsregelung unterliegt, so ist die Antwort, dass schlicht noch niemand gezielt nachgefragt hat, eigentlich der erschütternde Teil der Erkenntnis.
Zusammenfassend kann nur angeraten werden, das Thema Zuzahlungen in seiner gesamten Bandbreite auf die berufspolitische Agenda zu setzen.
Zum Autor:
Volker Brünger
Physiotherapeut, Gesundheitsökonom (B.A.)
Therapeuten am Limit
Interessenschwerpunkt Versorgungsforschung und gesundheitsökonomische Evaluierung von Heilmittelleistungen
GastbeitragTALZuzahlung
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MikeL schrieb:
Die Fragestellung finde ich sehr gut und denke, dass dies tatsächlich auf die Agenda gehört. Es ist nicht einzusehen, warum allein der Heilmittelsektor diesen Gebührenzirkus hinnehmen soll. Früher lag die Rezeptgebühr pauschal bei 4 DM und wenn man sie jetzt auf einen ähnlichen Betrag festsetzen oder ganz abschaffen könnte, würde das die tägliche Arbeit deutlich erleichtern. Auch wir erleben in der Praxis gelegentlich, dass sich Patienten aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation mit der Höhe der Zuzahlung überfordert sehen. Ich rate diesen Patienten, bei ihrer Kasse einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Einmal habe ich eine Patientin hierbei sogar unterstützt und für sie bei der AOK angerufen (ja, Helfersyndrom. Ist mir auch klar!), weil sie unsere Sprache nicht so gut beherrscht hat. Der Mitarbeiter der AOK hat mich dann dumm angeraunzt und gesagt, dass ich mich nicht in fremde Angelegenheiten einmischen soll und dass es doch gut wäre, wenn die Ausländer gezeigt bekämen, dass es in Deutschland nicht alles umsonst gäbe. Ich habe ihn dann gefragt, ob ich in der Angelegenheit lieber mit seinem Vorgesetzten sprechen soll. Plötzlich wurde er ganz freundlich und sagte zu, der Patientin ein Antragsformular zu schicken.
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Jan Dieckmann schrieb:
Dazu kommt noch, dass viel Ärzte ihr Kreuzchen bei der Zuzahlungsbefreiung falsch setzen. Man verlangt dann die Gebühr oder schickt eine Rechnung und wird dann noch von Patienten angemault, dass sie doch eine Befreiung hätten. Oder nach der Abrechnung wird die Rechnung einfach nicht bezahlt und man hat dann wieder den Aufwand das Geld von den Kassen einzufordern. Einfach nervig und zeitaufwendig!
Das Argument der Mengensteuerung ist nicht wirklich griffig. Schließlich liegen die Zuzahlungen nur etwas über ein Prozent vom Einkommen im Durchschnitt.
Nein, wenn wir diesen bürokratischen Aufwand für uns abschaffen wollen müssen wir beim Gesetzgeber anklopfen.
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tom1350 schrieb:
Die „individuellen Gesundheitsleistungen" ( iGeL ) haben ein Volumen von mehr als 1 Mrd. € jährlich. Wie hoch mögen die zusätzlichen privaten Zahnarztkosten im Jahr sein?
Das Argument der Mengensteuerung ist nicht wirklich griffig. Schließlich liegen die Zuzahlungen nur etwas über ein Prozent vom Einkommen im Durchschnitt.
Nein, wenn wir diesen bürokratischen Aufwand für uns abschaffen wollen müssen wir beim Gesetzgeber anklopfen.
1. Einzug der Zuzahlung durch Therapeuten - zwar langjährig etabliert, aber ein absolutes NO-GO!!!!!
Leider nicht in den neuen RV berücksichtigt, wenn ich nix übersehen habe. Und daher unbedingt auf die Nachbesserungsliste setzen!!!!!!!
2. Die "Einhaltungs-Moral" von Terminen hat sich - zumindest bei uns - seit dieser deutlichen Erhöhung vor vielen Jahren signifikant verbessert. "Verbaselte" Termine sind eher die Ausnahme.
3. Zudem gibt es die Befreiungsgrenze. Ob es sinnvoll wäre, die Grenze anzupassen, bleibt zu überlegen.
4. Die neuen RV bringen den Versicherten bzgl Zuzahlung eine Entlastung dadurch, dass bis zu 3 vorrangige Heilmittel auf
einer VO stehen können und somit bis zu 2 mal 10,00€ entfallen können.
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wir werden uns noch alle wundern...
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therapeutin schrieb:
zu 3. nein die max. Menge darf nicht überschritten werden...denn hast du halt 4xÜbungsbehandlung ,1x KG ,1x MT drauf zu stehen...
wir werden uns noch alle wundern...
Und Physio.de schreibt:
"Anmerkung:
In einer früheren Version des Artikel stand "Es dürfen bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel auf einem Rezept verordnet werden, wobei die max. Anzahl der Behandlungen pro Rezept nicht überschritten werden darf." Dies führte mancherorts zu Missverständnissen. Wir haben dies nun präzisiert."
Wo finde ich die präzisierte Version?
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WinnieE schrieb:
Du meinst, zu 4. - ups, das hab ich falsch gelesen. Und ich dachte, nun kann z.B KG+ML auf eine VO, was ja wirklich sinnvoll wäre. Bezieht sich ja im Grunde auf das selbe Krankheitsbild des Patienten, andererseits aber auf verschiedenen Diagnosegruppen - was ein Quatsch.
Und Physio.de schreibt:
"Anmerkung:
In einer früheren Version des Artikel stand "Es dürfen bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel auf einem Rezept verordnet werden, wobei die max. Anzahl der Behandlungen pro Rezept nicht überschritten werden darf." Dies führte mancherorts zu Missverständnissen. Wir haben dies nun präzisiert."
Wo finde ich die präzisierte Version?
wenn Sie jetzt den Artikel über die neue Heilmittel-Richtlinie aufmerksam lesen, finden Sie dort nun folgenden Absatz:
„Mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung
Die maximale Behandlungsmenge pro Verordnung (meist 6 oder 10) kann auf bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden. Zusätzlich kann auch noch ein ergänzendes Heilmittel auf die Verordnung gesetzt werden.“
Außerdem sind die Kernaussagen in jedem Artikel blau gedruckt - sprich als Link gestaltet, welcher Sie an die Originalfundstelle in der Richtlinie führt.
Liebe Grüße
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrter Herr oder Frau WinnieE,
wenn Sie jetzt den Artikel über die neue Heilmittel-Richtlinie aufmerksam lesen, finden Sie dort nun folgenden Absatz:
„Mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung
Die maximale Behandlungsmenge pro Verordnung (meist 6 oder 10) kann auf bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden. Zusätzlich kann auch noch ein ergänzendes Heilmittel auf die Verordnung gesetzt werden.“
Außerdem sind die Kernaussagen in jedem Artikel blau gedruckt - sprich als Link gestaltet, welcher Sie an die Originalfundstelle in der Richtlinie führt.
Liebe Grüße
Friedrich Merz
Die Zuzahlung (man möge das Übel als bald aus den Praxxen verbannen) hat mit den RV nichts zu tun. Mit den neuen HMK auch nicht. Sie ist in SGB V § 32 geregelt.
Die Höhe ist absurd. Ich habe Pat., die haben für das "Quartalsrezept" einst 10 Westmark zugezahlt und sind heute bei über 100 Euro. Das ist etwa das 20fache. So einen Irrsinn kann keiner wirklich gewollt haben.
Wenn Zuzahlung sein muss, dann sollte der sich darum kümmern, der das am Ende auch in seinen Büchern haben muss. Die GKVen. Für mich ist das lästig bis gefährlich. Denn ein paar Hunderter machen nicht nur Aufwand. Die will man auch nicht um 21.30 Uhr als Letzter in der Praxis in seiner Kasse haben.
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Xela schrieb:
@WinnieE
Die Zuzahlung (man möge das Übel als bald aus den Praxxen verbannen) hat mit den RV nichts zu tun. Mit den neuen HMK auch nicht. Sie ist in SGB V § 32 geregelt.
Die Höhe ist absurd. Ich habe Pat., die haben für das "Quartalsrezept" einst 10 Westmark zugezahlt und sind heute bei über 100 Euro. Das ist etwa das 20fache. So einen Irrsinn kann keiner wirklich gewollt haben.
Wenn Zuzahlung sein muss, dann sollte der sich darum kümmern, der das am Ende auch in seinen Büchern haben muss. Die GKVen. Für mich ist das lästig bis gefährlich. Denn ein paar Hunderter machen nicht nur Aufwand. Die will man auch nicht um 21.30 Uhr als Letzter in der Praxis in seiner Kasse haben.
wenn man in "einst"-Dimensionen denkt, ist mehr als nur die Zuzahlung realer Irrsinn.
Fängt an beim heutigen Papierverbrauch mit Steigerungen bis manchmal locker zu dem 10-fachen allein für Verordnungsformulare mit diversen Korrekturen,und endet beim heutigen Zeitaufwand (hab früher ca 90% meiner Arbeitszeit behandelt, Rest war Bürokratie. Heut ist es genau umgekehrt.)
Beim Bargeld - das Thema ist dem Einzelhandel sicher nicht neu - hat man wenigstens noch die Option, ein Kartenzahlgerät anzuschaffen.
Beim restlichen Irrsinn fehlen leider (noch?) wirklich intelligente Optionen.
Statt dessen jagt eine Neuerung die nächste, um Verwirrung zu verbreiten - kalkulierte Ambivalenz nennt man das heute.
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WinnieE schrieb:
@ Xela
wenn man in "einst"-Dimensionen denkt, ist mehr als nur die Zuzahlung realer Irrsinn.
Fängt an beim heutigen Papierverbrauch mit Steigerungen bis manchmal locker zu dem 10-fachen allein für Verordnungsformulare mit diversen Korrekturen,und endet beim heutigen Zeitaufwand (hab früher ca 90% meiner Arbeitszeit behandelt, Rest war Bürokratie. Heut ist es genau umgekehrt.)
Beim Bargeld - das Thema ist dem Einzelhandel sicher nicht neu - hat man wenigstens noch die Option, ein Kartenzahlgerät anzuschaffen.
Beim restlichen Irrsinn fehlen leider (noch?) wirklich intelligente Optionen.
Statt dessen jagt eine Neuerung die nächste, um Verwirrung zu verbreiten - kalkulierte Ambivalenz nennt man das heute.
danke für die Info. Diese neue Version der Anmerkung war für mich vorhin tatsächlich nicht sichtbar, sondern erst jetzt.
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WinnieE schrieb:
@ Friedrich Merz
danke für die Info. Diese neue Version der Anmerkung war für mich vorhin tatsächlich nicht sichtbar, sondern erst jetzt.
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WinnieE schrieb:
zu den Zuzahlungen fällt mir grad folgendes ein:
1. Einzug der Zuzahlung durch Therapeuten - zwar langjährig etabliert, aber ein absolutes NO-GO!!!!!
Leider nicht in den neuen RV berücksichtigt, wenn ich nix übersehen habe. Und daher unbedingt auf die Nachbesserungsliste setzen!!!!!!!
2. Die "Einhaltungs-Moral" von Terminen hat sich - zumindest bei uns - seit dieser deutlichen Erhöhung vor vielen Jahren signifikant verbessert. "Verbaselte" Termine sind eher die Ausnahme.
3. Zudem gibt es die Befreiungsgrenze. Ob es sinnvoll wäre, die Grenze anzupassen, bleibt zu überlegen.
4. Die neuen RV bringen den Versicherten bzgl Zuzahlung eine Entlastung dadurch, dass bis zu 3 vorrangige Heilmittel auf
einer VO stehen können und somit bis zu 2 mal 10,00€ entfallen können.
ein sehr guter Beitrag.
Es fehlt nur der Aspekt der Solidarität. Die Sozialversicherung "Krankenkasse" haben zusammen mit dem Gesetzgeber (der Staat) mit der Zuzahlung ihre eigenen Prinzipien verlassen, hier das Prinzip der Solidarität:
"Die zu versichernden Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam getragen. Unabhängig davon, wie viel die Versicherten an die Sozialversicherungen gezahlt haben, sind sie in umfassendem Maße abgesichert.
Durch diesen solidarischen Ansatz wird ein Ausgleich
zwischen Gesunden und Kranken,
zwischen besser und weniger gut Verdienenden,
zwischen Jung und Alt,
zwischen Familien und Singles geschaffen."
Durch die Zuzahlung werden vor allem die chronisch kranken Versicherten zur Kasse gebeten. Und die Heilmittelerbringer müssen dies auch noch für die Krankenkassen kostenlos leisten.
Wir hatten einmal in der Bundesrepublik eine soziale Marktwirtschaft..."Ich könnte auch sagen: "Es war einmal..."
Liebe Grüße Johanna
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TOP—PRAXIS schrieb:
Hallo Volker,
ein sehr guter Beitrag.
Es fehlt nur der Aspekt der Solidarität. Die Sozialversicherung "Krankenkasse" haben zusammen mit dem Gesetzgeber (der Staat) mit der Zuzahlung ihre eigenen Prinzipien verlassen, hier das Prinzip der Solidarität:
"Die zu versichernden Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam getragen. Unabhängig davon, wie viel die Versicherten an die Sozialversicherungen gezahlt haben, sind sie in umfassendem Maße abgesichert.
Durch diesen solidarischen Ansatz wird ein Ausgleich
zwischen Gesunden und Kranken,
zwischen besser und weniger gut Verdienenden,
zwischen Jung und Alt,
zwischen Familien und Singles geschaffen."
Durch die Zuzahlung werden vor allem die chronisch kranken Versicherten zur Kasse gebeten. Und die Heilmittelerbringer müssen dies auch noch für die Krankenkassen kostenlos leisten.
Wir hatten einmal in der Bundesrepublik eine soziale Marktwirtschaft..."Ich könnte auch sagen: "Es war einmal..."
Liebe Grüße Johanna
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Gelabinchen schrieb:
Danke für diese Info : es soll also, laut Gesetz, eigentlich damit die Eigenverantwortung des Patienten in Bezug auf die anfallenden Kosten wahrgenommen werden. In dieser jetzigen Form ist es allerdings eher irreführend. Für eine sozialgerechte Gleichstellung sollte diese prozentuale Verteilung bis zum Betrag X sich in der Zuzahlung aller am Gesundheitswesen beteiligten Institutionen widerspiegeln. Gleichzeitig wűsste jeder GKV Versicherte was 10% Eigenanteil bedeuten.
Das ist nur mal ein Beispiel.Ich frage mich schon lange warum wir uns das gefallen lassen und uns als Geldeintreiber für die Krankenkassen vor den Karren spannen lassen.
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ulrike885 schrieb:
Zum Thema Zuzahlung kassieren ist der blanke Irrsinn. Wenn das ganze Prozedere in der Praxis wegfällt und die Kassen das bitteschön selbst regeln, würde das auch ein großer Schritt zu besserer Qualität in der Praxis bedeuten.
Das ist nur mal ein Beispiel.Ich frage mich schon lange warum wir uns das gefallen lassen und uns als Geldeintreiber für die Krankenkassen vor den Karren spannen lassen.
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