Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Grundlegend Neues verrät der Katalog nicht. Es werden lediglich Unstimmigkeiten aus der täglichen Verordnungspraxis aufgegriffen und geklärt.
Hier einige Beispiele aus der 43 Punkte umfassenden Liste:
Bei zwei Regelfällen im zeitlichen Zusammenhang müssen auch zwei separate Verordnungen ausgestellt werden.
Nimmt ein Patient eine ausgestellte Verordnung nicht in Anspruch, wird die dort vermerkte Behandlungsanzahl auf die Gesamtverordnungsmenge angerechnet.
Vor Ausstellung einer Verordnung außerhalb des Regelfalls muss das Erst- und Folgeverordnungsverfahren absolviert werden. Sind nur noch weniger als drei Behandlungen im Regeltopf, ist die Ausstellung eines Rezepts außerhalb des Regelfalles erlaubt.
Auch bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls muss der Kassenarzt die Behandlungsanzahl vermerken. Eine zeitliche Vorgabe, zum Beispiel drei Monate oder bis zum 31.12.04, ist nicht möglich.
Verordnungen außerhalb des Regelfalles können unbegrenzt ausgestellt werden. Allerdings muss nach zwölf Wochen eine ärztliche Kontrolle erfolgen, und jede Neuverordnung bedarf einer medizinischen Begründung.
Es dürfen immer nur die im Katalog aufgeführten indikationsbezogenen Heilmittel verordnet werden. Dies gilt auch für Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Bevorzugen Ärzte ein andere Zuordnung oder sind sie der Auffassung, es fehlen Diagnosen oder Heilmittel, müssen sie einen entsprechenden Antrag beim Gemeinsamen Bundesausschuss stellen. Bei der Überarbeitung der Richtlinien werden die Anträge dann geprüft.
Elektro- und Ultraschall-Wärmetherapie können auch alleine verordnet werden, obwohl sie im Heilmittelkatalog nur als ergänzende Heilmittel vorkommen.
Hausbesuche in Altenheimen, sonderpädagogischen Einrichtungen, Sonderschulen oder integrativen Kindergärten sind grundsätzlich möglich, jedoch nur bei medizinischer Indikation. In Heimen dürfen Heilmittelverordnungen nicht als "Ersatz für die aktivierende Pflege zur allgemeinen Mobilisation" ausgestellt werden.
Werden wärme- oder kältetherapeutische Leistungen verordnet, muss der Arzt die Art der Therapie festlegen (Ausnahme: D1).
Die Verordnung der standardisierten Heilmittelkombination D1 kann auch ohne nähere Angaben vorgenommen werden. Dann entscheidet der Therapeut "über die einzusetzenden Heilmittelmaßnahmen".
Auch Massagen und D1 außerhalb des Regelfalles sind möglich, allerdings nur bis zu der im Regelbehandlungsfall angegebenen maximalen Verordnungsmenge.
Doppelbehandlungen sind grundsätzlich erlaubt. Die verordnete Anzahl darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Beispiel: KG als Doppelbehandlung 6x, das sind 3 Behandlungen.
Mit elf Punkten behandelt der Fragen-/Antwortenkatalog bisher strittige und unklare Verordnungsmöglichkeiten bei einigen Krankheitsbildern und Therapien. So erfährt man, unter welchen Diagnosegruppen Muskelerkrankungen eingeordnet werden können oder wie bei der Manuellen Lymphdrainage mit der Behandlung des Kopfes zu verfahren ist.
Das dreizehn-seiten-lange Papier eignet sich auch als nicht zu unterschätzendes Kommunikationsmittel für die nächste Ärztebesuchsrunde.
Der komplette Text ist, wie immer, in der Infothek zu finden.
Peter Appuhn
physio.de
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