Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Menschen mit Behinderungen
Statt Sachleistungen bekommen behinderte und pflegebedürftige Menschen künftig ein „persönliches Budget“. Die Rehabilitationsträger überweisen Geld oder stellen Gutscheine zur Verfügung. Der Betroffene kann dann selbst entscheiden, welche Leistung er dafür einkauft. Dies gilt auch für Pflegeleistungen. Damit soll ein selbstbestimmtes Leben gefördert werden. Das persönliche Budget muss bei den zuständigen Leistungsträgern beantragt werden.
Krankengeld
Alle „Entgeltersatzleistungen“ werden steigen, da sich der so genannte Anpassungsfaktor auf 1,0119 erhöht. Er wird damit der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne angepasst. Entgeltersatzleistungen sind neben dem Krankengeld, das Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung, der Arbeitsförderung und der Kriegsopferfürsorge.
Altersteilzeit
Das Verfahren wird vereinfacht und der Schutz der Arbeitnehmer verbessert. Über 55-Jährige können sich für eine reduzierte Arbeitszeit entscheiden. Wer diesen Schritt wählt, darf bis zum Beginn des Rentenalters durchschnittlich nicht mehr als 50 Prozent seiner bisherigen Arbeitstätigkeit seinem Chef zur Verfügung stehen. Der Arbeitnehmer soll so vom Erwerbs- ins Rentenleben „gleiten“. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt um 20 Prozent auf und bekommt das Geld von der Bundesagentur für Arbeit ersetzt, wenn er gleichzeitig die freiwerdende Arbeitszeit einem Arbeitssuchenden zuteilt. Neu ist, dass die Bezugsgröße für die Aufstockung jetzt nicht mehr das reale Gehalt ist, sondern das so genannte Regelarbeitsentgelt.
Renten
Die Rentner müssen auf die eigentlich zu jedem 1. Juli fällig werdende Erhöhung ihrer Renten verzichten. 19 Millionen aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedene sollen so ihren Beitrag zur Sanierung der klammen Rentenkassen leisten.
Justiz
Wer sich um sein Recht bemühen will, muss im Regelfall mit Mehrausgaben rechnen. Die Honorare für Rechtsanwälte steigen und auch die Gerichtskosten werden angehoben. Wer sich allerdings auf eine außergerichtliche Einigung einlassen kann, kommt günstiger davon. So sollen die Gerichte entlastet werden. Billiger wird auch die anwaltliche Vertretung in Bußgeldverfahren bei Bagatellordnungswidrigkeiten (Bußgeld unter 40 Euro). Eine einvernehmliche Scheidung ist gleichfalls für einen niedrigeren Preis zu bekommen.
Freuen können sich Zeugen, Schöffen und ehramtliche Richter, die Entschädigungen werden erhöht.
Bauen
Es soll unbürokratischer werden. Die Änderung des Baugesetzbuches hat zum Ziel Mehrfachprüfungen bei Genehmigungsverfahren zu vermeiden.
BG-Zulassung
Die Berufsgenossenschaften verzichten auf eine förmliche Zulassung. Praxisbesitzer erklären durch ihre Unterschrift auf jeder Verordnung, dass sie die jeweils geltenden Bedingungen erfüllen. Näheres können Sie hier nachlesen.
Und dann sind da noch die neuen Heilmittelrichtlinien …. Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Berichten der letzten Tage auf dieser Seite.
Peter Appuhn
physio.de
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