Sucht ihr eine Praxis mit vielen
Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
Sowie einen Bereich mit
Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
NEU..Wonderwall..
Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
Sowie einen Bereich mit
Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
NEU..Wonderwall..
Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
Bürgerentlastungsgesetz
Krankenversicherung steuerlich absetzbar
Beiträge zur Krankenversicherung können in vollem Umfang als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Allerdings kann nur der Grundschutz angesetzt werden. Nicht gewertet werden die Aufwendungen für das Krankengeld, das Einbettzimmer im Krankenhaus und die Chefarztbetreuung. Selbstständig Tätige werden nur bedingt von den neuen Steuerregeln profitieren. Der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von anderen Vorsorgeaufwendungen steigt lediglich um 400 Euro auf jetzt 2.800 Euro. Beiträge für Lebens- Arbeitslosen- Unfall- oder Haftpflichtversicherungen können nur noch mitgerechnet werden, wenn Krankenversicherungsbeiträge unter 2.800 Euro bleiben.
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Grundfreibetrag
Er wächst von 7.834 Euro jährlich auf 8.004 Euro. Wer weniger verdient, muss keine Steuern bezahlen.
Kinder
Der Kinderfreibetrag steigt von 6.024 auf 7.008 Euro im Jahr. Auch das Kindergeld wird erhöht – um 20 Euro je Kind. Für das erste und zweite Kind gibt es jetzt jeweils 184 für das Dritte 190 Euro. Ab dem vierten Kind können je 215 Euro in Anspruch genommen werden.
Spitzensteuersatz
Entlastung können auch die Gutverdiener erwarten. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird erst ab einem Jahreseinkommen von 52.882 Euro fällig (vorher: 52.552 Euro).
Erbschaftssteuer
Nahe Angehörige müssen im Erbfall weniger als bislang an den Fiskus abführen.
Krankenkassenpleiten
Alle Kassen müssen künftig für ordentliche ökonomische Verhältnisse sorgen. Sie könnten insolvent werden. Bisher war das nur bei Unternehmen unter Bundesaufsicht möglich, nicht bei Länderbeaufsichtigten. Finanzspritzen anderer Kassen und Eingriffe des Spitzenverbandes mit Zwangsfusionen sollen Totalpleiten im Interesse der Versicherten verhindern.
Rechengrößen Sozialversicherung
Die jährliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 49.950 Euro (2009: 48.600 Euro). Liegt das Bruttoeinkommen drei Jahre über diesem Satz dürfen sich Arbeitnehmer privat versichern. Um jeweils 100 Euro klettern die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: 5.500 Euro im Westen, 4.650 Euro im Osten. 75 Euro geht es bei Krankenversicherung nach oben: 3.750 Euro – im Osten wie im Westen.
Hilfsmittelversorgung
Ende einer zweijährigen Übergangszeit. Nun gibt es für Hilfsmittelanbieter keinen Rechtsanspruch auf Kassenzulassung mehr. Nur individuelle Verträge mit den Krankenkassen verschaffen die Zulassung.
Kurzarbeitergeld länger
Maximal 18 Monate können Betriebe in wirtschaftlichen Notzeiten ihre Mitarbeiter mit Unterstützung der Arbeitsagenturen weiter beschäftigen. Nach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben sollte ab 2010 nach sechs Monaten Schluss sein mit dem Kurzarbeitergeld. Hat die Kurzarbeit bereits im Jahr 2009 begonnen, wird die Unterstützung 24 Monate geleistet.
Zuzahlung
Alles auf Anfang. Zum Jahresbeginn wird neu gezählt. Patienten müssen maximal zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens (chronisch Kranke: ein Prozent) für mögliche Praxisgebühren oder Zuzahlungen aufbringen. Wer sich nicht mit Einzelzahlungen aufhalten will, kann den ganzen Betrag in einer Summe an seine Kasse überweisen. Für den Rest des Jahres ist er dann „befreit“.
Aufbewahrungsfristen
Für manch einen gibt es nichts Schöneres auf der Welt als einmal im Jahr Papierstapel zu vernichten. Es ist wieder soweit. Alle Steuerbelege und Geschäftsbriefe aus den Jahren 1999 und davor können mit Freuden in den Schredder wandern.
Peter Appuhn
physio.de
Jahreswechsel2010
Mein Profilbild bearbeiten