Ihre Aufgaben
Was erwartet dich:
In unserem Team behandelst du
hauptsächlich Patienten in
Pflegeheimen oder in deren Zuhause,
aber auch in unserer modernen
Praxis. Wir legen großen Wert auf
eine individuelle und einfühlsame
Betreuung unserer Patienten und
freuen uns, wenn du ein Teil
unseres großartigen Teams wirst.
Ihr Profil
Du hast eine:
• Abgeschlossene Berufsausbildung
als Physiotherapeut bzw.
Krankengymnast (m/w/d)
• Spaß und Lust an der neuen
Herausforderung
Warum wi...
Was erwartet dich:
In unserem Team behandelst du
hauptsächlich Patienten in
Pflegeheimen oder in deren Zuhause,
aber auch in unserer modernen
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Du hast eine:
• Abgeschlossene Berufsausbildung
als Physiotherapeut bzw.
Krankengymnast (m/w/d)
• Spaß und Lust an der neuen
Herausforderung
Warum wi...
Hatten ursprünglich ausschließlich Ärzte Zugriff auf den sehr umfangreichen Hilfs- und Pflegehilfsmittelkatalog, dürfen seit Jahresbeginn nun auch Pflegefachkräfte auf diesem Weg die Lebensqualität und Eigenständigkeit ihrer Patienten unterstützen. Schließlich sind sie es, die ihre Patienten im Alltag begleiten und unterstützen – so wie Physiotherapeuten (und weitere Therapiefachberufe) übrigens auch.
Dabei ist der Weg zum neuen Hilfsmittel ein überraschend unkomplizierter. Erkennt eine Pflegefachkraft den Bedarf, füllt sie gemeinsam mit dem Patienten einen zweiseitigen Antrag aus und übergibt diesen der Krankenkasse. Hierbei ist lediglich der Zweck des Hilfsmittels kurz zu beschreiben. Unterschrieben und eingereicht werden muss der Antrag vom Versicherten. Innerhalb von drei Wochen muss die Krankenkasse über den Antrag entschieden haben.
Die Liste der durch Pflegefachkräfte empfehlbaren Hilfsmittel beinhaltet allerdings nicht alle im Hilfs- und Pflegehilfsmittelkatalog erfassten 37.000 Artikel, sondern ist auf bestimmte Produktgruppen begrenzt.
Ob Physiotherapeuten auch erlaubt werden sollte, ihren Patienten Hilfsmittel zu empfehlen, ist wohl eine politische Frage. In einem Gespräch mit unserer Redaktion äußerte sich Dr. Roy Kühne, ehemaliger Berichterstatter für Heil- und Hilfsmittel der CDU-/CSU-Fraktion im Bundestag, kürzlich eher verständnislos zum Status quo:
„Ich finde es richtig, dass wir Pflegekräften die Kompetenz der Verordnung von 'pflegerelevanten Hilfsmitteln' zutrauen. Sie sind die Fachkräfte für Pflege in unserem Gesundheitssystem. Schlussfolgernd muss dann auch den Therapeuten die Möglichkeit gegeben werden, 'therapierelevante Hilfsmittel' zu verordnen. Hilfsmittel können durchaus therapiefördernd im Heilungsprozess eingesetzt werden. Es gilt die sektorübergreifende Kommunikation zu verbessern!“
Die gesamte Richtlinie inkl. der durch Pflegefachkräfte empfehlbaren Hilfsmittel finden Sie hier.
Über den Hilfs- und Pflegehilfsmittelkatalog
Über 2.300 neue Produkte wurden im vergangenen Jahr in diesen Katalog aufgenommen. Neu dabei sind beispielsweise ein halbautomatischer Speiseroboter und digitale Systeme zur optimierten Regulierung von Blutzuckermessungen und Insulindosierungen. Jährlich gibt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fast 10 Mrd. Euro für Hilfsmittel aus.
O.G. / physio.de
HilfsmittelPflegePhysiotherapieRoy Kühne
Ich empfehle schon seit fast 40 Jahren. Ich kann sehen und habe Sachverstand. Und wenn mir während der Therapie oder im Gespräch was aufgefallen ist, dann hat der Pat. die Info bekommen.
Wenn es auch für ihn passte, ist er dann zum Arzt und hat sich eine VO für das jeweilige Hilfsmittel ausstellen lassen.
Wenn es um Kostenintensive Hilfsmittel ging - Ich kann es nicht mehr zählen, wie oft ich Widersprüche bei Ablehnungen formuliert und begründet habe und der Pat. dann sein Hilfsmittel genehmigt bekam.
Und so werde ich wohl auch weiter arbeiten.
Ich empfehle, der Arzt schreibt die Verordnung.
Ich sehe kein Problem.
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SuerteHH schrieb:
Geht es nun um Empfehlungen oder um Verordnung?
Ich empfehle schon seit fast 40 Jahren. Ich kann sehen und habe Sachverstand. Und wenn mir während der Therapie oder im Gespräch was aufgefallen ist, dann hat der Pat. die Info bekommen.
Wenn es auch für ihn passte, ist er dann zum Arzt und hat sich eine VO für das jeweilige Hilfsmittel ausstellen lassen.
Wenn es um Kostenintensive Hilfsmittel ging - Ich kann es nicht mehr zählen, wie oft ich Widersprüche bei Ablehnungen formuliert und begründet habe und der Pat. dann sein Hilfsmittel genehmigt bekam.
Und so werde ich wohl auch weiter arbeiten.
Ich empfehle, der Arzt schreibt die Verordnung.
Ich sehe kein Problem.
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Stefan Arnold schrieb:
Ich will keine zwei seitigen Anträge mit meinen Patienten ausfüllen.
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MikeL schrieb:
Nur eine kleine Randbemerkung an die Redaktion: In der Überschrift befindet sich ein dicker Schreibfehler!
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Friedrich Merz schrieb:
Danke. Haben wir korrigiert. blush
Ist aber immer noch falsch! Richtig wäre Verordnung von Hilfsmitteln durch Physiotherapeuten! sunglasses
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MikeL schrieb:
@Friedrich Merz
Friedrich Merz schrieb am 27.04.2022 14:46 Uhr:Danke. Haben wir korrigiert. blush
Ist aber immer noch falsch! Richtig wäre Verordnung von Hilfsmitteln durch Physiotherapeuten! sunglasses
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Friedrich Merz schrieb:
@MikeL sunglasses
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mogli123 schrieb:
Beitrag entfernt. Er ist nicht nicht sachlich oder differenziert formuliert. /Die Redaktion
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MikeL schrieb:
"Verordnung von Hilfsmittels durch Physiotherapeuten?"
Sind sehr freundlich und pseudoberatend am Telefon aber strikt gegen eine Kostenübernahme weil zu teuer.
Sorry falls Off topic aber hätte wer Tipps?
Pflegeeinstufung würde noch nicht gemacht.
Der Hausarzt ist keine Hilfe und die Reha Einrichtung schafft es nicht einmal den Entlassungsbericht zu senden.
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hgb schrieb:
MDK vorstellen, Orthopäde oder Neurologe sollten verordnen können, eine professionelle Betreuung auf Zeit für die junge Frau wäre sinnvoll, wenn das für die Eltern mental und psychisch zuviel ist. mfg hgbblush
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Dway schrieb:
Ich versuche seit 3 Wochen einer Krankenkasse klar zu machen das der genehmigte Arthritis-Rollator für meine 33 jährige Hemipatientin die nach 7 Wochen Reha aktuell bei ihren Eltern zur Pflege wohnt nicht ausreichend ist und wir einen Topro Taurus benötigen.
Sind sehr freundlich und pseudoberatend am Telefon aber strikt gegen eine Kostenübernahme weil zu teuer.
Sorry falls Off topic aber hätte wer Tipps?
Pflegeeinstufung würde noch nicht gemacht.
Der Hausarzt ist keine Hilfe und die Reha Einrichtung schafft es nicht einmal den Entlassungsbericht zu senden.
Es gibt vermutlich so ganz grob ungefähr beliebig viele Gründe.
Das ist bei so gut wie Allem so!
Gegenfrage: Wie kommt O.G./Physio.de dazu nach Gründen zu suchen es Physiotherapeuten zu verwehren Patienten Hilfsmittel verordnen zu können?
Ich vermute das Kassen kein Problem damit haben, wenn Physiotherapeuten dann auch zum Regress herangezogen werden können.
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Philipp Morlock schrieb:
Tja, interessante Frage: "Warum soll man Physiotherapeuten nicht erlauben, was man der Pflege unlängst gewährt hat?"
Es gibt vermutlich so ganz grob ungefähr beliebig viele Gründe.
Das ist bei so gut wie Allem so!
Gegenfrage: Wie kommt O.G./Physio.de dazu nach Gründen zu suchen es Physiotherapeuten zu verwehren Patienten Hilfsmittel verordnen zu können?
Ich vermute das Kassen kein Problem damit haben, wenn Physiotherapeuten dann auch zum Regress herangezogen werden können.
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haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag.
Da Sie unseren Beitrag explizit erwähnen, möchten wir hier noch den Link zu dem Bericht über das Projekt "Bezugstherapeuten" ergänzen: https://www.physio.de/community/news/content/99/10015
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Dosenkopf,
haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag.
Da Sie unseren Beitrag explizit erwähnen, möchten wir hier noch den Link zu dem Bericht über das Projekt "Bezugstherapeuten" ergänzen: https://www.physio.de/community/news/content/99/10015
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Dies begründet auch die Haftung, Hilfsmittel sind aber nicht budgetiert. Je nach KV-Bezirk können alle zu kassenärztlichen Versorgung Zugelassenen alle Hilfsmittel verordnen oder nur bestimmte durch bestimmte Fachrichtungen. Also z. B. Beinprothesen vom Augenarzt in einer KV und nur vom Orthopäden / Chirurgen in einer anderen. Die Kenntnis der Hilfsmittel im Sektor der Niedergelassenen ist begrenzt. Daher war hier schon früher eine sektorübergreifende Versorgung üblich.
Pflege von Gebrechlichen ist nicht nur Therapie, sondern zum erheblichen Teil alleinige Pflege, die z. B.Lagerungs- und Kontinenz - Hilfsmittel erfasst. Diese kann die Pflege nun anfordern. Wirtschaftliche Interesssen stehen auch dahinter, da nichtmehr von der Apotheke, sondern speziellen Firmen geliefert wird, die dieses Segment verkaufen.
Ein anderer Weg ist das vorgestellte Modell, das erfodert wieder Ausbildung der Therapeuten, die im Eingangsstatement von SuerteHH mit der langen Erfahrung thematisiert wurde. Diese geht nicht verloren, wenn diese VO's im Team geklärt werden. Es ist leider bei diesem HiMi-Kapitel sehr schwer, ein Team zu bilden bzw. zu erhalten, wenn jemand ausscheidet.
Eine grundsätzliche Abkehr von der Versogungshoheit sehe ich daher nicht. mfg hgbblush
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hgb schrieb:
Zugrunde liegt hier die ärztliche Verordnungshoheit für alle Dinge der Therapie.
Dies begründet auch die Haftung, Hilfsmittel sind aber nicht budgetiert. Je nach KV-Bezirk können alle zu kassenärztlichen Versorgung Zugelassenen alle Hilfsmittel verordnen oder nur bestimmte durch bestimmte Fachrichtungen. Also z. B. Beinprothesen vom Augenarzt in einer KV und nur vom Orthopäden / Chirurgen in einer anderen. Die Kenntnis der Hilfsmittel im Sektor der Niedergelassenen ist begrenzt. Daher war hier schon früher eine sektorübergreifende Versorgung üblich.
Pflege von Gebrechlichen ist nicht nur Therapie, sondern zum erheblichen Teil alleinige Pflege, die z. B.Lagerungs- und Kontinenz - Hilfsmittel erfasst. Diese kann die Pflege nun anfordern. Wirtschaftliche Interesssen stehen auch dahinter, da nichtmehr von der Apotheke, sondern speziellen Firmen geliefert wird, die dieses Segment verkaufen.
Ein anderer Weg ist das vorgestellte Modell, das erfodert wieder Ausbildung der Therapeuten, die im Eingangsstatement von SuerteHH mit der langen Erfahrung thematisiert wurde. Diese geht nicht verloren, wenn diese VO's im Team geklärt werden. Es ist leider bei diesem HiMi-Kapitel sehr schwer, ein Team zu bilden bzw. zu erhalten, wenn jemand ausscheidet.
Eine grundsätzliche Abkehr von der Versogungshoheit sehe ich daher nicht. mfg hgbblush
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dosenkopf schrieb:
Diese Möglichkeit würde ich sehr begrüßen und verweise noch mal auf das sehr spannende Projekt der Bezugstherapeut:innen des Schlaganfallrings Schleswig Holstein- das hier auf Physio.de vorgestellt wurde. In diesem Projekt obliegt den zusätzlich geschulten Therapeut:innen die Koordinierung und Durchführung der Hilfsmittelversorgung. Diese Leistungen werden aus einem Projektbudget finanziert. Für Therapeut:innen die in diesem Bereich arbeiten wäre die Entlohnung der Koordinations- und Beratungsleistungen ein großer Schritt nach vorne und sicher auch für die GKV von Vorteil, weil eine unabhängige Beratung von Hilfsmitteln einer Fehl- Über- oder Unterversorgung vorbeugt.
Praktiker wie in der oben benannten Richtlinie, oder Ergo-und Physiotherapeut:innen sind da sicher die bessere Wahl, weil der Interessenkonflikt deutlich kleiner oder nicht vorhanden ist.
@Friedrich Merz: Herr oder Frau Dosenkopf liest sich super! ;)
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dosenkopf schrieb:
auch wenn Suerte HH sicher erfolgreich über einen so langen Zeitraum Vorschläge zur Hilfsmittelversorgung gemacht hat, sehe ich trotzdem die Zeit gekommen dieses - zugegebener Maßen sehr komplexe Gebiet- neu zu sortieren. Aus meiner 20-jährigen Erfahrung mit Hilfsmittelversorgung im Kinder-und Erwachsenen Bereich bin ich der Meinung, dass gut geschulte Therapeut:innen die Effektivität der Versorgungen und den effizienteren Einsatz von GKV Geldern bewirken können. Das Wissen fällt sicher nicht vom Himmel und nur auf Learning by doing, respektive Berufserfahrung zu setzen führt nicht sehr weit. Auch solches Wissen gehört- zumindest in den Grundzügen- in die Ausbildung. Es gibt ganz gute Fortbildungen im Bereich Kinder-Reha über rehaKIND die sehr fundierte Schulungen anbieten und die rechtlichen Grundlagen vermitteln und den Blick schärfen für die unterschiedlichen Produktgruppen. Das ganze auch noch ICF- basiert bildet sich in den Befunderhebungsbögen von rehaKIND ab, die man kostenlos downloaden kann. Es macht aber nur Sinn, wenn der Aufwand für Hilfsmittelversorgung auch finanziell honoriert wird. Und damit meine ich nicht die Reha-Firmen und die Sanitätshäuser...
Praktiker wie in der oben benannten Richtlinie, oder Ergo-und Physiotherapeut:innen sind da sicher die bessere Wahl, weil der Interessenkonflikt deutlich kleiner oder nicht vorhanden ist.
@Friedrich Merz: Herr oder Frau Dosenkopf liest sich super! ;)
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