Physiotherapeut -
Sozialpädiatrisches
Zentrum (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt am
Zentrum für Kinder- und
Jugendmedizin (Ärztl. Direktor
Prof.
Dr. med. G.F. Hoffmann ) ür das
Physiotherapieteam des
Sozialpädiatrischen Zentrums
(Leitung:
Dr. U. Kotzaeridou) gesucht.
Im Sozialpädiatrischen Zentrum
werden chronisch erkrankte Kinder
ausschließlich ambulant
diagnostisch und therapie...
Sozialpädiatrisches
Zentrum (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt am
Zentrum für Kinder- und
Jugendmedizin (Ärztl. Direktor
Prof.
Dr. med. G.F. Hoffmann ) ür das
Physiotherapieteam des
Sozialpädiatrischen Zentrums
(Leitung:
Dr. U. Kotzaeridou) gesucht.
Im Sozialpädiatrischen Zentrum
werden chronisch erkrankte Kinder
ausschließlich ambulant
diagnostisch und therapie...
Auf ihrer Plattform gkv-90prozent.de singen die Krankenkassen eine Lobeshymne auf die Rahmenvertragsverhandlungen mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Podologen, die zeitgleich mit allen anderen Heilmittelbereichen begonnen hatten. Als einzige Berufsgruppe sei man hier fristgemäß und ohne Schiedsverfahren zum 1.1.2021 zu einem Ergebnis gekommen, das für alle Seiten zufriedenstellend sei.
Die Verhandlungen seien vertraulich, sachlich, konstruktiv, produktiv und von Kompromissfähigkeit geprägt gewesen. Unterschiedliche Meinungen innerhalb der Podologie-Verbände seien zuvor in Arbeitsgruppen aus der Welt geschaffen worden, um anschließend mit einer Stimme in den Verhandlungen zu sprechen. Es wird auch betont, dass die Podologen mit neuen Akteuren in die Gespräche gegangen seien – ein schlecht versteckter Vorwurf an andere Verbände, die stets mit denselben Personen aufschlagen würden.
Die Ergebnisse müssten sich auch nicht vor den geschiedsten Resultaten in den Bereichen der Physiotherapie und Logopädie verstecken, heißt es auf gkv-90prozent.de.
Dass das der GKV-Spitzenverband im Lichte der 40 Euro-Bearbeitungsgebühr (welche ausschließlich die Podologen und Logopäden für nachträgliche Korrekturen abgesetzter Rezepte zu entrichten haben) so sieht, ist durchaus verständlich.
Ob aber die Mehrheit der Podologen dies ebenfalls so sieht, darf derweil bezweifelt werden. Unterzeichneten anfangs doch keine 50 Prozent der Podologie-Praxen den ausgehandelten Rahmenvertrag fristgerecht. Dies lässt der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme aber geflissentlich unerwähnt. In der Konsequenz führte dies zu einer Fristverlängerung für die Anerkennung des Vertrages, da man auf GKV-Seite die Versorgung der Patienten mit den notwendigen podologischen Therapien offenbar akut gefährdet sah.
Auch die Logopäden haben den GKV-SV zappeln lassen und nicht in ausreichender Anzahl den geschiedsten Rahmenvertrag anerkannt. Auch hier kam es zu einer Fristverlängerung für die Anerkennung. Ob die Physiotherapeuten gegenüber dem GKV-SV ebenfalls ein entsprechend starkes Zeichen setzen werden, langen Atem bewahren und eine Fristverlängerung erzwingen, bleibt abzuwarten. Die Frist zur Unterzeichnung läuft am 31. Januar 2022 ab.
O.G. / physio.de
RahmenvertragGKV-SpitzenverbandVerbände
Die unseligen 40 Euro, wenn wir eine VO zur "Heilung" erneut einreichen, müssen wir Logos auch löhnen.
Eine ganz bittere Kröte mit hohem Aggressionspotential. Denn der Arbeitsaufwand für "Heilungen" ist sowieso meist enorm und dann noch zusätzlich Strafe zahlen für "Fehler", die rein willkürlich als solche festgestzt sind und meistens eine Sprechstundenhilfe zu verantworten hat....
Zum erbrechen.
Aber die Logoverbände haben ja auch FAST mit einer Stimme gesprochen.
Wen kümmern hier noch kleine Gruppen, die eine eigene Stimme haben?
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Sie haben bei der 40-Euro-Bearbeitungsgebühr natürlich Recht. Wir haben unseren Bericht diesbezüglich korrigiert.
Danke für das aufmerksame Lesen und eine gesegnete Adventszeit wünscht Ihnen die Redaktion von physio.de
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Susulo,
Sie haben bei der 40-Euro-Bearbeitungsgebühr natürlich Recht. Wir haben unseren Bericht diesbezüglich korrigiert.
Danke für das aufmerksame Lesen und eine gesegnete Adventszeit wünscht Ihnen die Redaktion von physio.de
Zum Vertrag: zur Ironie der Vertragsgeschichte gehört für mich, dass jetzt Logos ihr Leistungserbringerkürzel hinter jede Behandlung setzen müssen (keine Zertifikate, jede Behandlung exakt gleiche Bezahlung) und PT, für die das ursprünglich erdacht wurde, müssen das nicht.
Ich liiiiebe es ❤❣💔
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Susulo schrieb:
@Friedrich Merz Vielen Dank, lieber Herr Merz! Auch für Sie eine segensreiche Advents-und Weihnachtszeit. ⭐🌟 Auch in der Nacht kann der Himmel hell werden.
Zum Vertrag: zur Ironie der Vertragsgeschichte gehört für mich, dass jetzt Logos ihr Leistungserbringerkürzel hinter jede Behandlung setzen müssen (keine Zertifikate, jede Behandlung exakt gleiche Bezahlung) und PT, für die das ursprünglich erdacht wurde, müssen das nicht.
Ich liiiiebe es ❤❣💔
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Susulo schrieb:
Kleine Korrektur:
Die unseligen 40 Euro, wenn wir eine VO zur "Heilung" erneut einreichen, müssen wir Logos auch löhnen.
Eine ganz bittere Kröte mit hohem Aggressionspotential. Denn der Arbeitsaufwand für "Heilungen" ist sowieso meist enorm und dann noch zusätzlich Strafe zahlen für "Fehler", die rein willkürlich als solche festgestzt sind und meistens eine Sprechstundenhilfe zu verantworten hat....
Zum erbrechen.
Aber die Logoverbände haben ja auch FAST mit einer Stimme gesprochen.
Wen kümmern hier noch kleine Gruppen, die eine eigene Stimme haben?
„Trotz dieser erneut massiven Erhöhung haben die vier maßgeblichen Physiotherapie-Verbände inzwischen gegen den Schiedsspruch - der im Übrigen ohne ihre aktive Zustimmung nicht zustande gekommen wäre - Klage vor Gericht eingereicht."
Das sind ja keine guten Voraussetzungen für die Verhandlungen zur Blankoverordnung:
„Fest stehen jedoch schon jetzt die Herausforderungen, die den Vertragspartnern aktuell bevorstehen: Sie haben sich noch auf eine neue Anlage zur Prüfung der Weiterbildung in der Physiotherapie und eine aktualisierte Leistungsbeschreibung zu verständigen. Darüber hinaus gilt es, einen Vertrag nach § 125a SGB V zur „Blankoversorgung“ zu schließen und die telemedizinischen Leistungen im Vertrag nach § 125 SGB V umzusetzen."
Bundesvertrag Physiotherapie in Kraft - 90 Prozent - Das E-Magazin des GKV-Spitzenverbandes
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mark760 schrieb:
Und die Physioverbände werden auch noch schlecht gemacht:
„Trotz dieser erneut massiven Erhöhung haben die vier maßgeblichen Physiotherapie-Verbände inzwischen gegen den Schiedsspruch - der im Übrigen ohne ihre aktive Zustimmung nicht zustande gekommen wäre - Klage vor Gericht eingereicht."
Das sind ja keine guten Voraussetzungen für die Verhandlungen zur Blankoverordnung:
„Fest stehen jedoch schon jetzt die Herausforderungen, die den Vertragspartnern aktuell bevorstehen: Sie haben sich noch auf eine neue Anlage zur Prüfung der Weiterbildung in der Physiotherapie und eine aktualisierte Leistungsbeschreibung zu verständigen. Darüber hinaus gilt es, einen Vertrag nach § 125a SGB V zur „Blankoversorgung“ zu schließen und die telemedizinischen Leistungen im Vertrag nach § 125 SGB V umzusetzen."
Bundesvertrag Physiotherapie in Kraft - 90 Prozent - Das E-Magazin des GKV-Spitzenverbandes
ALLE anderen Verbände haben gegen den Schiedsspruch geklagt und nebenbei der GKV-SV auch.
Entweder haben die Podologen den Vertrag des Jahres abgeschlossen oder sich komplett veralbern lassen.
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doreens schrieb:
Kann man das irgendwo nachlesen gegen was genau vom Schiedsspruch der GKV Klage eingereicht hat?
unsere Redaktion ist an dem Thema dran. Aber alle Beteiligten mauern (bislang).
Schönen Abend noch
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
@doreens Guten Abend Frau/Herr doreens,
unsere Redaktion ist an dem Thema dran. Aber alle Beteiligten mauern (bislang).
Schönen Abend noch
Friedrich Merz
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doreens schrieb:
Vielen Dank
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Jens Uhlhorn schrieb:
Wenn man von der Gegenseite für die tollen Verhandlungen gelobt wird, wäre sehr viel mehr drin gewesen.
ALLE anderen Verbände haben gegen den Schiedsspruch geklagt und nebenbei der GKV-SV auch.
Entweder haben die Podologen den Vertrag des Jahres abgeschlossen oder sich komplett veralbern lassen.
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