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Was war geschehen?
Die BARMER, Deutschlands zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse mit 8,5 Millionen Versicherten, veröffentlichte wie jedes Jahr einen Heilmittelreport. Darin geht es unter anderem um die Darstellung von Kosten und Entwicklungen im Bereich der Heilmittelerbringer. Vor allem kritisiert die BARMER erneut, dass die Vergütungssteigerungen der letzten Jahre nicht in ausreichendem Maße an die angestellten Therapeuten weitergegeben worden seien (wir berichteten). Dies sei aber im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) so festgelegt worden.
Der BARMER Heilmittelreport beruft sich auf Daten der Bundesagentur für Arbeit, wonach die Gehälter angestellter Physiotherapeuten zwischen 2017 und 2022 um 29,4 Prozent gestiegen seien. Der SHV weist in seinem Schreiben darauf hin, dass das TSVG die Daten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) als Grundlage vorgebe. Diese weisen für angestellte Physiotherapeuten eine Gehaltssteigerung von 43 Prozent aus.
Falsche Datenbasis
Legt man eine Umsatzsteigerung der GKV von 57,8 Prozent im gleichen Zeitraum zugrunde, ergibt sich ein erheblicher Unterschied in der Weitergabe der Umsatzsteigerung an die Beschäftigten. Wenn hier bewusst eine falsche Datenbasis gewählt wird, entsteht nach Ansicht des SHV kein realistisches Bild der Branchensituation. Diese politisch motivierten Falschaussagen seien in Zukunft zu unterlassen, so die Forderung.
Von einer beitragsfinanzierten Körperschaft des öffentlichen Rechts müsse Seriosität erwartet werden können, rügt der SHV. Fachlich und sachlich falsche Aussagen zur wirtschaftlichen Situation der Heilmittelpraxen, ihrer Inhaber und Mitarbeiter seien künftig zu unterlassen.
Bereits in den vergangenen Jahren hatte der SHV kritische Stellungnahmen zum BARMER-Heilmittelreport abgegeben. Nun wurde erstmals eine offizielle Beschwerde eingereicht.
O.G. / physio.de
BarmerHeilmittelreportKritikSHVBAS
Die Frage ist, warum der SHV für so einen banalen Vorgang, der aber eine enorme Sprengkraft für die Verhandlungen hat, eigentlich so lange braucht?
Der SHV sollte die Interessen bündeln und nicht verlangsamen.
Wenn schon eine Beschwerde, für die es bereits eine Vorlage gibt, so ewig lange dauert, mag man sich andere Prozesse gar nicht erst vorstellen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Nichts gegen eine offizielle Beschwerde, die übrigens auch schon beim letzten Mal Erfolg hatte.
Die Frage ist, warum der SHV für so einen banalen Vorgang, der aber eine enorme Sprengkraft für die Verhandlungen hat, eigentlich so lange braucht?
Der SHV sollte die Interessen bündeln und nicht verlangsamen.
Wenn schon eine Beschwerde, für die es bereits eine Vorlage gibt, so ewig lange dauert, mag man sich andere Prozesse gar nicht erst vorstellen.
% war die Vergütungssteigerung sogar noch sehr viel höher, selbst im damaligen Hochvergütungsland BW waren es bis heute 70%:
2016: 16,32 für Physio
2022: 24,08 = 46% Steigerung
2024: 27,8 = 70% Steigerung
In anderen Bundesländern noch deutlich höher.
Die Grundaussage der Barmer ist daher Richtig, dass die Vergütungssteigerung weit unterdurchschnittlich weitergegeben wurde. Auch wenn man die BGW Daten heranziehen bleibt es dabei.
Physio.de verzerrt selbst durch seine Datenauswahl von 2019-2022 regelmässig das Ergebnis und spart die hohen Steigerungen von 2017-2019 aus. Siehe die jeweiligen Newsposts dazu.
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Magst Du die Steigerung auch ausrechnen?
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Jens Uhlhorn schrieb:
Und jetzt bitte nicht schon wieder eine andere Datenbasis wählen, sondern die Gehaltssteigerungen seit 2016 dagegenrechnen.
Magst Du die Steigerung auch ausrechnen?
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Johnny Doe schrieb:
Jetzt stell dir mal vor in 2024 ist das Ziel erreicht und es gibt kaum noch einen Unterschied zwischen stationär und ambulant. Dann gehen die Verbände mit dem Wunsch eines kleinen Inflationsausgleichs in die Verhandlung, vielleicht +4%. Fertig. Allerdings könnte man nochmal an die Leistungsbeschreibung ran. Aber da gibt es kein Interesse. Ist doch alles supi so.
Der von mir genannte Preis 2016 (ab 01.07.2016) ist der der auch 2017 bis zur Vergütungssteigerung galt, die erst im Laufe des Jahres Griff.
Damit ist dieser Wert Deckungsgleich mit Daten einer Statistik: Vergütungssteigerung von 2017-2022.
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Gert Winsa schrieb:
@Jens Uhlhorn die ist doch im Beitrag angegeben, laut BGW: 43%
Der von mir genannte Preis 2016 (ab 01.07.2016) ist der der auch 2017 bis zur Vergütungssteigerung galt, die erst im Laufe des Jahres Griff.
Damit ist dieser Wert Deckungsgleich mit Daten einer Statistik: Vergütungssteigerung von 2017-2022.
Es könnte alles so einfach sein... :-)
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Jens Uhlhorn schrieb:
@Johnny Doe abgesehen davon, dass uns noch 25% bis zum TvÖD fehlen und wir unbezahlt für die Kassen Verwaltungsarbeit übernehmen und das Unternehmerrisiko nicht berücksichtigt ist und die Zahlbeträge noch fehlen ist tatsächlich alles super.
Es könnte alles so einfach sein... :-)
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Johnny Doe schrieb:
@Jens Uhlhorn Alles gut begründen und ab in die Verhandlung.
Krankengymnastische Behandlung (= die normale KG) wurde mit 26,75 D-Mark (= 13,68 Euro)
2016 wurde diese Krankengymnastische Behandlung mit 16,32 Euro vergütet. Dies entspricht einer Steigerung von 2,64 Euro (19,3 % Steigerung) in 16 Jahren!!!!!!
Von diesem Hilfsarbeiterlohn kommen wir her. Das muß man sich immer vor Augen halten, wenn es jetzt, die letzten Jahre zwangsläufige Honorarerhöhungen gegeben hat.
Es ist jetzt Aufgabe der Verbände, die auf der Physioseite stehen, die an die angestellten Kolleginnen und Kollegen gezahlten Löhne mit den korrekten Zahlen, gegenüber den Krankenkassen, die wieder irgendwelche Falschmeldungen herausgeben, darzustellen und zu berichtigen! Ich fühle mich beleidigt und in meiner Ehre getroffen, wenn solche Falschinformation an die Öffentlichkeit getragen wird. Eigentlich müßte man die Krankenkasse deswegen verklagen!
P.S. Es ist immer wieder erstaunlich, das es in diesem Forum tatsächlich Physios gibt, die dieses falsch ausgewählte Zahlenmaterial der Krankenkassen wiedergeben und auch noch verteidigen. Gleichzeitig möchte ich betonen, das jeder seine freie Meinung vertreten kann.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Ich muß zum relativieren der Honorarvergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen nochmals etwas weiter zurückgreifen. Habe eine ältere Vergütungsliste der VdAK Baden-Württemberg (= "Hochvergütungsland") mit der Gültigkeit ab dem 01.01.2000 gefunden.
Krankengymnastische Behandlung (= die normale KG) wurde mit 26,75 D-Mark (= 13,68 Euro)
2016 wurde diese Krankengymnastische Behandlung mit 16,32 Euro vergütet. Dies entspricht einer Steigerung von 2,64 Euro (19,3 % Steigerung) in 16 Jahren!!!!!!
Von diesem Hilfsarbeiterlohn kommen wir her. Das muß man sich immer vor Augen halten, wenn es jetzt, die letzten Jahre zwangsläufige Honorarerhöhungen gegeben hat.
Es ist jetzt Aufgabe der Verbände, die auf der Physioseite stehen, die an die angestellten Kolleginnen und Kollegen gezahlten Löhne mit den korrekten Zahlen, gegenüber den Krankenkassen, die wieder irgendwelche Falschmeldungen herausgeben, darzustellen und zu berichtigen! Ich fühle mich beleidigt und in meiner Ehre getroffen, wenn solche Falschinformation an die Öffentlichkeit getragen wird. Eigentlich müßte man die Krankenkasse deswegen verklagen!
P.S. Es ist immer wieder erstaunlich, das es in diesem Forum tatsächlich Physios gibt, die dieses falsch ausgewählte Zahlenmaterial der Krankenkassen wiedergeben und auch noch verteidigen. Gleichzeitig möchte ich betonen, das jeder seine freie Meinung vertreten kann.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
Primärkassen Westfalen-Lippe 01.04.2016: KG = 16,07 / MT = 17,86 €
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Achilles2 Primärkassen Westfalen-Lippe 01.04.2001: KG = 13, 41 / MT = 13,88 €
Primärkassen Westfalen-Lippe 01.04.2016: KG = 16,07 / MT = 17,86 €
Als ich mich 1984 selbständig macht : KG 16,75 DM , umgerechnet etwa 8,40 € scream_catinnocentjoy
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Leni C. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Als ich mich 1984 selbständig macht : KG 16,75 DM , umgerechnet etwa 8,40 € scream_catinnocentjoy
Von 2001 - 2024 gabs deutlich mehr Vergütungssteigerungen als Inflation.
Für die AN nicht.
Daher sind die AN Forderungen berechtigt, auch wenn sie durch die Barmer gefordert wird.
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Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij und hier die zugehörige Inflation:
Von 2001 - 2024 gabs deutlich mehr Vergütungssteigerungen als Inflation.
Für die AN nicht.
Daher sind die AN Forderungen berechtigt, auch wenn sie durch die Barmer gefordert wird.
Aktuell sieht es aber anders aus. Seit 2020 haben sich Dienstleistungspreise fast verdoppelt. Warum sollen wir auf der Strecke bleiben?
Der entscheidende Faktor sind einfach die gezahlten Gehälter. Laut BGW war 2022 der Abstand stationär zu ambulant gar nicht mehr so hoch. Vielleicht hat es sich sogar in den letzten zwei Jahren angeglichen?
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Johnny Doe schrieb:
@Achilles2 Die Inflation von 2000 bis 2016 liegt bei etwa 25%. Allerdings sind in der Modellpraxis die inflationssensiblen Posten in der Gewichtung eher gering. Hauptfaktor sind die Gehaltskosten. Diese sind wahrscheinlich in dieser Zeit nicht besonders gestiegen, sodass deine 19% gar nicht mal so falsch sind.
Aktuell sieht es aber anders aus. Seit 2020 haben sich Dienstleistungspreise fast verdoppelt. Warum sollen wir auf der Strecke bleiben?
Der entscheidende Faktor sind einfach die gezahlten Gehälter. Laut BGW war 2022 der Abstand stationär zu ambulant gar nicht mehr so hoch. Vielleicht hat es sich sogar in den letzten zwei Jahren angeglichen?
2022: 6,9
2023: 5,9
Von 2001 bis 2024: 54%
Vergütungssteigerung: 107%
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Gert Winsa schrieb:
2022: 6,9
2023: 5,9
Von 2001 bis 2024: 54%
Vergütungssteigerung: 107%
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Gert Winsa schrieb:
Doppelpost löschen bitte
2022: 6,9%
2023: 5,9%
2001-2024: 54%
Physiovergütung in BW: 103% gestiegen
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Gert Winsa schrieb:
Hier die Inflationsdaten:
2022: 6,9%
2023: 5,9%
2001-2024: 54%
Physiovergütung in BW: 103% gestiegen
Aussage meines Onkels, zu seiner Lebzeiten Professor der Statistik an der Erasmus-Universität: Vergleiche niemals die Konsumenteninflation mit der Kostenentwicklung einer Branche oder Firma.
Unsere Betriebskosten inkl. den Gehälter unserer Mitarbeiter sind zwischen 2001 und 2016 um 31,5 % gestiegen. Also nochmal deutlich über der Konsumenteninflation.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Zwischen 2001 und 2016 lag die Gesamt-Konsumenteninflation ziemlich exakt bei 25 %. Um nur diese Inflationskomponente auszugleichen hätte der KG-Tarif 2016 somit 16,76 € (statt 16,07 €) sein müssen.
Aussage meines Onkels, zu seiner Lebzeiten Professor der Statistik an der Erasmus-Universität: Vergleiche niemals die Konsumenteninflation mit der Kostenentwicklung einer Branche oder Firma.
Unsere Betriebskosten inkl. den Gehälter unserer Mitarbeiter sind zwischen 2001 und 2016 um 31,5 % gestiegen. Also nochmal deutlich über der Konsumenteninflation.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Du vergleichst 🍎 mit 🍐.
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Gert Winsa schrieb:
In dem News Artikel selbst heisst es die Umsatzsteigerung der GKV wäre in dem Zeitraum 57,8 % gewesen. Welche Umsatzsteigerung ist konkret gemeint? Ausgaben für Physio nehme ich an?
% war die Vergütungssteigerung sogar noch sehr viel höher, selbst im damaligen Hochvergütungsland BW waren es bis heute 70%:
2016: 16,32 für Physio
2022: 24,08 = 46% Steigerung
2024: 27,8 = 70% Steigerung
In anderen Bundesländern noch deutlich höher.
Die Grundaussage der Barmer ist daher Richtig, dass die Vergütungssteigerung weit unterdurchschnittlich weitergegeben wurde. Auch wenn man die BGW Daten heranziehen bleibt es dabei.
Physio.de verzerrt selbst durch seine Datenauswahl von 2019-2022 regelmässig das Ergebnis und spart die hohen Steigerungen von 2017-2019 aus. Siehe die jeweiligen Newsposts dazu.
https://www.physio.de/community/news/keine-faire-bezahlung-ndash-soweit-das-auge-reicht/99/11138/2
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Johnny Doe schrieb:
Jaja, diese elenden Prozentzahlen. Konkret war das laut Heilmittelreport 2022 für die Physiotherapie: ambulant 2.744 €, stationär 3.567 €. BGW 2022: 3.250 €.
https://www.physio.de/community/news/keine-faire-bezahlung-ndash-soweit-das-auge-reicht/99/11138/2
Danke für eure Zahlen, ich habe es bis 2024 durchgerechnet:
Westfalen Lippe: 2001 - 2024 (13,41 zu 27,80) = 107% Vergütungssteigerung
Baden Württemberg: 2001 - 2024 (13,68 zu 27,80) = 103% Vergütungssteigerung
im gleichen Zeitraum lag die Inflation bei 54% (siehe Daten Statista)
Dieses Beispiel zeigt, dass eine gefühlte Ungerechtigkeit sich sogar nach Faktencheck ins komplette Gegenteil entwickeln kann.
Es ist die Zeit der AN gekommen und das aus gutem Grund, das Gejammer der PIs hat keine Faktengrundlage es kehrt sich sogar ins Gegenteil um.
Da die AN Gehälter von 2001 - 2024 nicht auch um über 100% gestiegen sind ist die Praxisinterne Inflation sogar noch geringer, d.h. die Bereicherung der PIs nimmt überproportional zu, und das ist durch eure eigenen hier geposteten Zahlen nunmal Fakt.
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Johnny Doe schrieb:
Die Inflation ist nicht der entscheidende Punkt bei den Praxiskosten, sondern die Gehälter. Lass sie in diesem sehr langem Zeitraum um 50-70% steigen. Am Ende ist für den PI aber der Gewinn entscheidend. Und hier haben wir die Situation, dass sich die älter werdenden PI immer mehr aus der aktiven Therapie verabschiedet haben, wodurch der Praxisumsatz geringer wurde. Das musste und muss natürlich durch die AN und den Vergütungssteigerungen kompensiert werden. Um es mal klar zu sagen, TVöD ist ambulant deutlich zu wenig und deshalb auch kein Ziel, sondern nur eine Wegmarke.
Dazu sind die Betriebskosten einer Praxis deutlich mehr als der Konsumenteninflation gestiegen.
Du rechnest es dir einfach schön, so wie es dir gefällt (frei nach P. Langstrumpf).
Du bist sogar noch schlimmer wie die Politiker. Alles was dir nicht in den Kram passt, ignorierst du einfach. Ein sogannter Faktencheck ohne alle Fakten zu kennen oder zu berücksichtigen ist nichts anders als billige Polemik. Oder Neu-Deutsch Fakenews.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Du unterschlägst in deine Vergleichsrechnung eine Menge Faktoren. Nur ein Beispiel: der Stundenumsatz ist keineswegs um den von dir errechnete Steigerungssatz gestiegen. Durch Wegfall von immer mehr Zusatzleistungen, wie z.B. Fango, liegt die effektive Steigung unterhalb der Inflationsrate.
Dazu sind die Betriebskosten einer Praxis deutlich mehr als der Konsumenteninflation gestiegen.
Du rechnest es dir einfach schön, so wie es dir gefällt (frei nach P. Langstrumpf).
Du bist sogar noch schlimmer wie die Politiker. Alles was dir nicht in den Kram passt, ignorierst du einfach. Ein sogannter Faktencheck ohne alle Fakten zu kennen oder zu berücksichtigen ist nichts anders als billige Polemik. Oder Neu-Deutsch Fakenews.
Ich verwende doch deine eigenen Fakten .....
Die Steigerung seit 2001 hast du selbst belegt, die Kosten sind in deiner Praxis 5% über Inflation in 15 Jahren, das ist noch immer weit unter Vergütungssteigerung.
Die Gesamtausgabensteigerungen für Physio lassen sich ebenso nachlesen.
Du willst einfach Fakten nicht anerkennen, sofern sie ein schlechtes Bild auf PIs werfen.
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Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich verwende doch deine eigenen Fakten .....
Die Steigerung seit 2001 hast du selbst belegt, die Kosten sind in deiner Praxis 5% über Inflation in 15 Jahren, das ist noch immer weit unter Vergütungssteigerung.
Die Gesamtausgabensteigerungen für Physio lassen sich ebenso nachlesen.
Du willst einfach Fakten nicht anerkennen, sofern sie ein schlechtes Bild auf PIs werfen.
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Johnny Doe schrieb:
Nicht nur das. Auch das Anspruchsdenken hat sich in den letzten zwanzig Jahren verändert. Betriebsfahrzeuge, Praxisgröße und Ausstattung. Manche Arbeiten werden outgesourced und müssen bezahlt werden. Man lebt halt auf größerem Fuß, privat wie beruflich. Aber muss das die Versichertengemeinschaft bzw. die Angestellten bezahlen?
Früher hatte hier ein kleines Kasperle sein Unwesen getrieben und regelmäßig ähnliche Dinge gebracht. Der ist verschwunden, wäre hier aber sicherlich ein guter Diskussionspartner.
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Ingo Friedrich schrieb:
@Gert Winsa Was hast du denn beim Punkt "Wegfall passiver Leistungen" nicht verstanden? Meine gingen im Vergleichszeitraum um ca. 90 % zurück. Bei den Praxen in meinem Umkreis ebenso. Ja schwarz/weiß, gut/schlecht usw. Da du dich ja regelmäßig als Zahlenfuchs outest, machs bitte richtig, das wäre wesentlich seriöser.
Früher hatte hier ein kleines Kasperle sein Unwesen getrieben und regelmäßig ähnliche Dinge gebracht. Der ist verschwunden, wäre hier aber sicherlich ein guter Diskussionspartner.
Dazu kommt, das du ausschließlich einen Vergleich der Konsumenteninflation (dessen statistischen Warenkorb sich im Zeitraum 2001 - 2024 mehrfach geändert hat) mit der allgemeinen Vergütungserhöhung vornimmt. Dieser Vergleich ist absolut irreführend. Mein verstorbener Onkel würde sich im Grab umdrehen ob dieser mangelnden Sachverstand deinerseits.
Aber du bist auch kein PI und kannst daher auch gar keine Ahnung haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa du vergleichst 2001 - 2024. Meine Angaben bezüglich der Kostensteigung beziehen sich auf 2001- 2016. Für den Zeitraum danach habe ich dir keine Zahlen genannt. Also ist dein Vergleich absolut falsch.
Dazu kommt, das du ausschließlich einen Vergleich der Konsumenteninflation (dessen statistischen Warenkorb sich im Zeitraum 2001 - 2024 mehrfach geändert hat) mit der allgemeinen Vergütungserhöhung vornimmt. Dieser Vergleich ist absolut irreführend. Mein verstorbener Onkel würde sich im Grab umdrehen ob dieser mangelnden Sachverstand deinerseits.
Aber du bist auch kein PI und kannst daher auch gar keine Ahnung haben.
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Dorsovolar schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nein, er ist kein PI, sondern outet sich hier mal wieder als Mitarbeiter der Krankenkassen, der es glänzend versteht, hier Stimmung zu verbreiten. Ich verstehe gar nicht, dass man diesen Leuten hier immer noch so eine Plattform gibt...
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Gert Winsa schrieb:
@Achilles2 @Lars van Ravenzwaaij
Danke für eure Zahlen, ich habe es bis 2024 durchgerechnet:
Westfalen Lippe: 2001 - 2024 (13,41 zu 27,80) = 107% Vergütungssteigerung
Baden Württemberg: 2001 - 2024 (13,68 zu 27,80) = 103% Vergütungssteigerung
im gleichen Zeitraum lag die Inflation bei 54% (siehe Daten Statista)
Dieses Beispiel zeigt, dass eine gefühlte Ungerechtigkeit sich sogar nach Faktencheck ins komplette Gegenteil entwickeln kann.
Es ist die Zeit der AN gekommen und das aus gutem Grund, das Gejammer der PIs hat keine Faktengrundlage es kehrt sich sogar ins Gegenteil um.
Da die AN Gehälter von 2001 - 2024 nicht auch um über 100% gestiegen sind ist die Praxisinterne Inflation sogar noch geringer, d.h. die Bereicherung der PIs nimmt überproportional zu, und das ist durch eure eigenen hier geposteten Zahlen nunmal Fakt.
"...Bezogen auf das Jahr 2017 erwirtschafteten angestellte Therapeutinnen und Therapeuten 2022 mit jeder Verordnung zwischen 53 Prozent und 59 Prozent Mehrumsatz. Die Gehälter der Angestellten in Vollzeit stiegen jedoch im gleichen Zeitraum lediglich zwischen 28 und 34 Prozent. ..."
Also wie genau wurde differenziert, was ein angestellter PT und was ein PI zum Mehrumsatz beigetragen hat? Als Einzel-PI generiere ich im Betrachtungszeitraum ungefähr den angegebenen Mehrumsatz, allerdings auch durch Mehrarbeit, kann aber mangels Angestellten, geschweige denn Vollzeitangestellten, kein Gehalt zahlen. Bin ich jetzt ein Statistik-Verfälscher?
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Die Daten gibts von der Arbeitsagentur, oder der BGW.
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Gert Winsa schrieb:
Du taucht in der Statistik gar nicht auf, hierfür werden nur AN Gehälter herangezogen.
Die Daten gibts von der Arbeitsagentur, oder der BGW.
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kvet schrieb:
@Gert Winsa Mich würde mal interessieren, woher die diese Daten haben. Es gibt doch keine Daten.
Jeder muss seine Daten an die BGW melden.
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Gert Winsa schrieb:
@kvet
Jeder muss seine Daten an die BGW melden.
Der Gesetzgeber hat aber wegen der deutlich besseren Daten die Zahlen der BGW festgelegt.
Der Heilmittelreport weicht im Vorfeld der Verhandlungen natürlich nicht versehentlich von der gesetzlich festgelegten Datenbasis ab, sondern wird wie im letzten Jahr als Propagandainstrument eingesetzt und wie im letzten Jahr von den Aufsichtsbehörden aus dem gleichen Grund gerügt werden.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Die herangezogene Datenbasis kommt von der Arbeitsagentur.
Der Gesetzgeber hat aber wegen der deutlich besseren Daten die Zahlen der BGW festgelegt.
Der Heilmittelreport weicht im Vorfeld der Verhandlungen natürlich nicht versehentlich von der gesetzlich festgelegten Datenbasis ab, sondern wird wie im letzten Jahr als Propagandainstrument eingesetzt und wie im letzten Jahr von den Aufsichtsbehörden aus dem gleichen Grund gerügt werden.
Übrigens hat die Barmer gegen keine gesetzliche Vorgabe verstoßen, es ist ein Privater Report, keine Vertragsverhandlung.
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Gert Winsa schrieb:
@Jens Uhlhorn auch wenn du die BGW Daten heranziehst haben PIs noch immer deutlich unter Vergütungserhöhung weitergegeben. Das wirft zurecht ein schlechtes Bild auf die Branche und ist die grösste Gefahr für den Nachwuchs, daher muss das im Sinne aller Physios und der Branche thematisiert werden.
Übrigens hat die Barmer gegen keine gesetzliche Vorgabe verstoßen, es ist ein Privater Report, keine Vertragsverhandlung.
Übrigens: die Barmer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und darf schon deswegen keine Versichertenbeiträge zu Propagandazwecken zweckentfremden.
Das wurde von den Aufsichtsbehörden 2023 bereits gerügt.
Du magst das, aus welchen Gründen auch immer, anders sehen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
@Gert Winsa Bitte belege Deine Aussage, die Vergütungserhöhungen seien nicht weitergeben worden unter Berücksichtigung des selbst von der Politik konstatierten Nachholeffektes.
Übrigens: die Barmer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und darf schon deswegen keine Versichertenbeiträge zu Propagandazwecken zweckentfremden.
Das wurde von den Aufsichtsbehörden 2023 bereits gerügt.
Du magst das, aus welchen Gründen auch immer, anders sehen.
Die Vergütungserhöhung war seit 2001 103-107% in westlichen BL, in den neuen noch vielfach höher.
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Gert Winsa schrieb:
@Jens Uhlhorn dteht dochbin den vorherigen Beiträgen.
Die Vergütungserhöhung war seit 2001 103-107% in westlichen BL, in den neuen noch vielfach höher.
Wegfall von passive Leistungen, Verordnung von KG statt MT oder KG-ZNS usw., führen die Tariferhöhungen teilweise ad Absurdum.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Bitte wiederhole doch nicht ständig deine Fehlannahmen. Der Umsatzwarenkorb ist absolut nicht um diese Prozentzahlen gestiegen, sondern um deutlich weniger.
Wegfall von passive Leistungen, Verordnung von KG statt MT oder KG-ZNS usw., führen die Tariferhöhungen teilweise ad Absurdum.
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Jytte schrieb:
Ich traue mich fast nicht zu fragen, aber ich habe noch nicht ganz verstanden, wie es zu dieser Aussage im Heilmittelreport 2024 kommt:
"...Bezogen auf das Jahr 2017 erwirtschafteten angestellte Therapeutinnen und Therapeuten 2022 mit jeder Verordnung zwischen 53 Prozent und 59 Prozent Mehrumsatz. Die Gehälter der Angestellten in Vollzeit stiegen jedoch im gleichen Zeitraum lediglich zwischen 28 und 34 Prozent. ..."
Also wie genau wurde differenziert, was ein angestellter PT und was ein PI zum Mehrumsatz beigetragen hat? Als Einzel-PI generiere ich im Betrachtungszeitraum ungefähr den angegebenen Mehrumsatz, allerdings auch durch Mehrarbeit, kann aber mangels Angestellten, geschweige denn Vollzeitangestellten, kein Gehalt zahlen. Bin ich jetzt ein Statistik-Verfälscher?
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