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Um was geht es?
Laut dem Minister krankt unsere derzeitiges Krankenhaussystem an einer Unter-, einer Über- und einer Fehlversorgung. Folgende exemplarischen Beispiele nannte er in der Bundestagsdebatte:
- Unterversorgung
- Überversorgung
- Fehlversorgung
Lauterbachs LösungsansatzUnterversorgung herrsche laut Lauterbach in der Geburtshilfe und der Kinderversorgung – aber auch auf dem Gebiet der Schlaganfallversorgung. So dauere es mancherorts 50 Minuten, bis ein Patient in einer geeigneten Einrichtung versorgt werde – Zeit, die Menschenleben koste.
Unter diesem Rubrum fielen die Worte über die Situation der Physiotherapie. Konkret geißelt der Minister die Knie- und Hüft-TEP Operationen als „Cashcows“ der Krankenhäuser.
Fehlversorgung sieht Karl Lauterbach vor allem bei der Behandlung von Krebspatienten. In der Umgebung von Köln gebe es z. B. 85 Krankenhäuser zu Versorgung von Darmkrebs. Doch in vielen dieser Kliniken würden sich Ärzte nicht behandeln lassen, da diesen Häusern schlicht die Expertise hierfür fehle.
Lauterbach möchte weg von dem reinen Ansatz der Fallpauschalen und mehr hin zu einer Vorhaltepauschale. Ferner will der Minister den Ländern per Gesetz die Möglichkeit an die Hand geben, die Krankenhauslandschaft so umzubauen, dass diese dem Bedarf entspricht.
Abschließend gab er unumwunden zu, dass Deutschland seiner Meinung nach ein paar hundert Kliniken zu viel habe.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in der Debatte | Besagte Worte zur Physiotherapie ab 2:57 Min.
Kritik von der Opposition
Scharfe Kritik kommt naturgemäß von der Opposition. Tino Sorge , Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, prangert nicht das „Ob“ einer Krankenhausreform an – das „Wie“ dafür aber umso mehr.
Konkret bemängelt er, dass:
- • Lauterbach bis heute die sog. Auswirkungs-Analyse seiner Reform geheim halte.
Wie es jetzt weiter geht• das Gesetz so konzipiert sei, dass es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, obwohl es elementare Länderinteressen betrifft.
• die Brückenfinanzierung nicht gesichert sei.
Für Das Gesetz
Das Gesetz wurde am Donnerstag in dritter Lesung im Bundestag beschlossen. Ende November wird es aller Wahrscheinlichkeit nach „im Bundesrat aufschlagen“ (Die Tagesordnung für die Sitzung am 22.11.2024 steht noch nicht final fest.) Politische Beobachter rechnen damit, dass dieser den Vermittlungsausschuss anrufen wird … und welches Ergebnis aus dieser „Kompromissmaschine“ herauskommen wird, lässt sich heute noch nicht seriös sagen.
Für die Physiotherapeuten
Sicherlich ist es für die Therapeutenseele wohltuend, sich noch auf dem Schirm des Ministers zu erleben. Durfte man doch in letzter Zeit starke Zweifel daran hegen: Auf das vor zwei Jahren versprochene Berufsgesetz wartet man bis heute vergebens (das berühmte: "keine Frage von Monaten, eher eine Frage von Wochen“); und bei der geplanten Reform des G-BA wurden die Therapeuten schlicht übergangen.
Natürlich hofft die Therapeutenschaft, dass das Ministerium sich ihrer nicht nur erinnert, wenn es darum geht, eine Reform durch das Parlament zu bringen – sondern auch, wenn es um das tatsächliche Arbeiten (gemeint ist das Schreiben von Gesetzesentwürfen) geht.
Friedrich Merz / physio.de
PS: Bemerkenswert auch die Rede von Karl-Josef Laumann, dem Gesundheitsminister von NRW und erstem Staatssekretär in der Geschichte der Bundesrepublik mit Hauptschulabschluss:
BundestagKrankenhausGesetzLauterbachPhysiotherapieSPDCDUPolitik
Für die Stadt Bremen z.B. bedeutet es den Abbau von mind. 25% der Betten, wobei auch der Fachkräftemangel eine große Rolle spielt.
Verlagert werden die OPs in den ambulanten Bereich, wo gleich der nächste Fehlanreiz zu finden ist. Lukrative Operationen werden sich zukünftig beim Arzt Eures Vertrauens wiederfinden, der die Erstdiagnostik macht und dann auch operiert. Die Anreize zu mehr Operationen aus finanziellen Erwägungen verstärken sich.
Aus dem Ruder läuft das Thema dann in der Nachsorge. Während es in Kliniken oft nur Alibi-KG gibt, wird das beim niedergelassenen Arzt anders sein, der dann auch für die Ergebnisse seiner OPs zuständig ist und sich daran messen lassen muss.
Da die KG standardisiert nach der OP budgetfrei verordnet werden darf, wird es ordentlich zusätzlichen Druck auf die Therapiepläne geben, der von den Ärzten verstärkt wird, die sich persönlich um die Nachsorge kümmern müssen.
Der Aspekt der Nachsorge spielt bei den Reformen überhaupt keine Rolle und nach meinen Recherchen hat vor 4 Jahren mal jemand in einer Protokollnotiz davon gesprochen, man müsse mal die „anderen“ Berufe fragen, ob und wie das geht. Passiert ist nichts.
Ich gehe also damit automatisch davon aus, dass sich diese Gesamtsituation bei den Honorarverhandlungen und später bei der Reform des Berufes widerspiegelt.
Wer ambulant vor stationär ernst meint, muss diejenigen einbeziehen, die wesentliche Teile davon zu stemmen haben.
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Johnny Doe schrieb:
Die Reform ist sehr Uniklinik-freundlich. Das große Problem der Krankenhäuser wird es die ärztlichen Fachkräfte zu bekommen. Die zahlentechnischen Voraussetzung zur Analyse wurde übrigens erst mit dem Krankenhaus-Transparenzgesetz geschaffen. Ein mehr zu ambulanten OP's sehe ich nicht. Ganz im Gegenteil. Mein Schwager zum Beispiel wird die ambulanten OP's in seiner orthopädischen Praxis nächstes Jahr aufgeben. Zu groß ist der Aufwand dafür. Viel wahrscheinlicher werden wir eine noch kürzere Aufenthaltsdauer in den Kliniken sehen. Ob die Operateure dann viel Wert auf eine sehr zeitnahe und gute Nachsorge legen werden wir erleben.
Es entstehen größere Praxen, die in den Kliniken Belegbetten buchen werden.
Die Liegezeiten werden sich drastisch verkürzen, weil es kein Pflegepersonal gibt.
Der Katalog der möglichen ambulanten OPs wurde um 83% erweitert. Schwer vorstellbar, dass darauf nicht mehr ambulante OPs folgen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
@Johnny Doe Allein die Hybrid-DRGs sorgen dafür, dass niedergelassene vermehrt operieren.
Es entstehen größere Praxen, die in den Kliniken Belegbetten buchen werden.
Die Liegezeiten werden sich drastisch verkürzen, weil es kein Pflegepersonal gibt.
Der Katalog der möglichen ambulanten OPs wurde um 83% erweitert. Schwer vorstellbar, dass darauf nicht mehr ambulante OPs folgen.
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Johnny Doe schrieb:
Schwer vorstellbar, dass nicht die Kassen darauf hinwirken werden Operationen einzusparen. Vielleicht nehmen sie sich die Worte von Herr Lauterbach zu Herzen und verbessern deutlich unsere Situation, finanziell und organisatorisch. Denkbar wären eine reine HB-IK und eine pauschale Gruppen Statusannerkennung zum FM durch die DRV. Ich garantiere, dass sich das Therapieangebot damit erhöhen würde.
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doreens schrieb:
Der war gut!
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Jens Uhlhorn schrieb:
Die fehlende Auswirkungsanalyse bezieht sich zunächst „nur“ auf die finanziellen und strukturellen Auswirkungen bei den Kliniken.
Für die Stadt Bremen z.B. bedeutet es den Abbau von mind. 25% der Betten, wobei auch der Fachkräftemangel eine große Rolle spielt.
Verlagert werden die OPs in den ambulanten Bereich, wo gleich der nächste Fehlanreiz zu finden ist. Lukrative Operationen werden sich zukünftig beim Arzt Eures Vertrauens wiederfinden, der die Erstdiagnostik macht und dann auch operiert. Die Anreize zu mehr Operationen aus finanziellen Erwägungen verstärken sich.
Aus dem Ruder läuft das Thema dann in der Nachsorge. Während es in Kliniken oft nur Alibi-KG gibt, wird das beim niedergelassenen Arzt anders sein, der dann auch für die Ergebnisse seiner OPs zuständig ist und sich daran messen lassen muss.
Da die KG standardisiert nach der OP budgetfrei verordnet werden darf, wird es ordentlich zusätzlichen Druck auf die Therapiepläne geben, der von den Ärzten verstärkt wird, die sich persönlich um die Nachsorge kümmern müssen.
Der Aspekt der Nachsorge spielt bei den Reformen überhaupt keine Rolle und nach meinen Recherchen hat vor 4 Jahren mal jemand in einer Protokollnotiz davon gesprochen, man müsse mal die „anderen“ Berufe fragen, ob und wie das geht. Passiert ist nichts.
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Krankenhausplanung: NRW ist bundesweit Vorreiter | Mit Menschen für Menschen.
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Johnny Doe schrieb:
Ich hatte es live verfolgt. Ja, als Herr Laumann gesprochen hat sackte Herr Lauterbach förmlich in sich zusammen. Klar, das Gesetz beruht in Teilen auf die Vorarbeit aus NRW, an der Herr Laumann maßgeblich mitgewirkt hat. Dort kommt die neue Krankenhausplanung sehr wahrscheinlich zum 01.01.2025. Insofern wäre eine engere Zusammenarbeit mit den Ländern wünschenswert gewesen, besonders hätte für die Abstimmung vorher eine entsprechende Analyse der Auswirkungen rechtzeitig vorliegen müssen. Jetzt kommt es zu einem gesetzgeberischen Blindflug. Bis die Reform 2027 greift wird es allerdings die ein oder andere Insolvenz geben, da bis dahin keine zusätzliche Unterstützung durch den Bund geplant ist. Und was mit der Reform kommt weiß noch niemand.
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