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So wurden bislang 55 Leistungen bewertet, von denen lediglich zwei (!) als „tendenziell positiv“ bewertet wurden. Der Rest sei wenig überzeugend. „Die meisten dieser Leistungen hätten keine Chance, im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als GKV-Leistung anerkannt zu werden“, mutmasst der Chef des Medizinischen Dienstes Bund (MD), Stefan Gronemeyer. Auch würden fragwürdige Werbepraktiken von Ärzten oft zu Verunsicherung bei Patienten führen.
Gelistet in diesem Monitor sind Leistungen von Akupunktur bis hin zu Ultraschalluntersuchungen zur Früherkennung verschiedener Krankheiten. Als „tendenziell positiv“ wurden lediglich Akupunktur zur Migräneprophylaxe sowie Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung eingestuft.
Leider setzten wohl einige Praxen sehr fragwürdige Prioritäten. Während für Regeluntersuchungen oft erst nach wochenlanger Wartezeit ein Termin zur Verfügung stehe, seien für IGeL-Angebote nicht selten umgehend Termine in Facharztpraxen zu bekommen. Und wenn diese dann häufig zu falschen Ergebnissen und daraus resultierenden, unnötigen Operationen führten, sollten “diese IGeL nicht mehr angeboten werden“, führte Gronemeyer am Beispiel von Ultraschalluntersuchungen zur Früherkennung von Eierstockkrebs weiter aus.
Mit dem Erscheinen neuer sowie dem Abgleich mit internationalen Leitlinien werden ältere Bewertungen des Monitors regelmäßig überprüft. Bislang hätte trotz teils heftiger Kritik noch keine Bewertung zurückgezogen werden müssen, erklärte die Leiterin des Bereichs evidenzbasierten Medizin im MD, Dr. Michaela Eikermann.
Durchgeführt wird der IGeL-Monitor vom Medizinischen Dienst Bund, der mit dem 1. Januar 2022 nach einer gesetzlichen Vorgabe als Körperschaft des öffentlichen Rechts aus dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hervorging. Seit kurzem gibt es auch einen regelmäßigen Podcast mit der Leiterin des IGeL-Monitor, Dr. Michaela Eikermann. Dieser IGeL-Podcast ist auf allen gängigen Portalen verfügbar.
O.G. / physio.de
IGelBerichtKritikMDK
Der Orthopäde , der unterseinem PC- Praxistempel seine Extraleistungen hervorhebt, regt sich auf über mein Hinweiszettel zur Pos. 20507 (KG-Gerät/ Medizinisches Funktionstraining) als Information zur korrekten Verordnungsweise gedacht!
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Norbert Meyer schrieb:
In einem der "marktwirtschaftlichen unterlegenden Gesichtspunkte" ist doch Alles klar!
Der Orthopäde , der unterseinem PC- Praxistempel seine Extraleistungen hervorhebt, regt sich auf über mein Hinweiszettel zur Pos. 20507 (KG-Gerät/ Medizinisches Funktionstraining) als Information zur korrekten Verordnungsweise gedacht!
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