Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Die ärztliche Verordnung als Arbeitsanweisung sei maßgeblich für die Versicherungspflicht. "Logopäden sowie andere Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten werden ebenso auf ärztliche Verordnung hin tätig", erklärte die Rentenversicherung.
Eine Befreiung von der Zahlungspflicht ist auf Antrag nur möglich, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden, die zusammen mindestens auf eine Gehaltssumme von 400 Euro (ab 1.1.13: 450 Euro) monatlich kommen, oder aber die Tätigkeit des Therapeuten beruht überwiegend auf nicht verordneten Selbstzahlerleistungen.
Alle Logopäden, die nach dem 31. März 2012 ihre selbstständige sprachtherapeutische Arbeit begonnen haben, "müssen sich bei ihrem Rentenversicherungsträger melden". Wer bereits vor dem 1. April 2012 als freier Mitarbeiter oder Praxisbesitzer tätig war, darf sich auf den Vertrauensschutz verlassen und unterliegt auch künftig keiner Versicherungspflicht.
Peter Appuhn
physio.de
RentenversicherungspflichtLogopädie
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