für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
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Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
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Und genau darum ging es der Klägerin im Kern. Das Sozialgesetzbuch definiere Physiotherapeuten als Pflegepersonen und leite daraus die Rentenversicherungspflicht ab. Physiotherapeuten seien aber nicht pflegend tätig, stellte der Klagevertreter fest. Sie seien auch "nicht grundsätzlich weisungsabhängig und arbeitnehmerähnlich tätig".
Die ständige Rechtsprechung und die Geschichte des Begriffs "Krankenpflege" machten deutlich, dass dieser über das eigentliche Berufsbild der Pflege hinaus weitere „als Hilfskräfte in der Gesundheitspflege“ berufsmäßig Tätige erfasst, befand dagegen das Bundesverfassungsgericht.
Der darauf fußenden Rechtsprechung liege der Gedanke zugrunde, dass "wegen ihrer gleichen sozialen Schutzbedürftigkeit" Physiotherapeuten nicht grundsätzlich anders zu behandeln seien, als "die übrigen in der Krankenpflege tätigen Personen". In diesem Sinne traf das Bundessozialgericht (BSG) von 1964 bis 2015 eine ganze Reihe von Urteilen im gleichen Tenor.
Dazu erklärte das BVerfG, das keinen Verstoß gegen grundgesetzliche Regelungen erkennen konnte:
"Die Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts einschließlich der Wahl der hierbei anzuwendenden Auslegungsmethode ist Sache der Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht nicht umfassend auf ihre Richtigkeit zu untersuchen."
In der Infothek ist der volle Wortlaut der BVerfG-Entscheidung zu finden.
Peter Appuhn
physio.de
RentenversicherungspflichtUrteil
Gewisse Pflichten ergeben sich aus den RV mit den GKVen, aber wie steht's mit den §§630a-h BGB?
(ein PT der HP ist, ob nun "vollwertig" oder "teilweise" ist dort wo er als HP tätig ist auch ein Behandler, schon klar, aber die breite Masse der nichtheilkundepraktizierenden PT?)
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Papa Alpaka schrieb:
...die folgerichtige Frage bekommen unsere Berufsverbände bestimmt auch geklärt: Wenn PT Hilfskräfte sind, ist der Begriff "Behandler" aus dem Patientenrechtegesetz dann überhaupt auf PT zutreffend?
Gewisse Pflichten ergeben sich aus den RV mit den GKVen, aber wie steht's mit den §§630a-h BGB?
(ein PT der HP ist, ob nun "vollwertig" oder "teilweise" ist dort wo er als HP tätig ist auch ein Behandler, schon klar, aber die breite Masse der nichtheilkundepraktizierenden PT?)
Das Physiotherapeuten/-innen an sich als Heilhilfskräfte fungieren, ist ja nun manifest und halbwegs erträglich.
Mehr als irritierend und wahrlich alles andere als zeitgemäß ist jedoch, daß sich Rechte wie Pflichten von Physiotherapeuten aus dem HPG (von 1945) sowie aus Rahmenverträgen ableiten.
Hier frage ich mich, warum gibt es im Jahr 2016 noch immer kein Berufsgesetz für Physiotherapeuten ?
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Standesrecht – Wikipedia
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guest schrieb:
Ein Berufsgesetz (MPhG) gibt es ja. Was die Physiotherapie jedoch braucht, ist eine starke Selbstverwaltung, Berufsordnung bzw. Standesrecht und die Möglichkeit Kompetenzen innerhalb der Tätigkeit als Therapeut selbst zu bestimmen. Siehe Kammerdiskussionen hier im Forum.
Standesrecht – Wikipedia
(Anders sieht das aus für die HP-Kollegen)
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Papa Alpaka schrieb:
Na also, wenn wir nicht selbst bestimmen können wir keine verantwortungtragenden Behandler sein, oder?
(Anders sieht das aus für die HP-Kollegen)
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mocca schrieb:
Aber unsere Heilhilfshelfer (hier: Handlanger der Behandlungshilfskraft) an der Rezeption prüfen noch immer die ärztlichen Verordnungen auf Zulässigkeit.
Und somit ergänze ich meine Gedanken um die konkrete Forderung nach einem Gesetz zur Berufsausübung bzw. Berufsordnung für Physiotherapeuten (nicht für Physiotherapeuten und Masseure), oder dieses für Masseure und Physiotherapeuten getrennt in das MPhG aufzunehmen.
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frank 248 schrieb:
@guest: Das ist absolut richtig !
Und somit ergänze ich meine Gedanken um die konkrete Forderung nach einem Gesetz zur Berufsausübung bzw. Berufsordnung für Physiotherapeuten (nicht für Physiotherapeuten und Masseure), oder dieses für Masseure und Physiotherapeuten getrennt in das MPhG aufzunehmen.
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frank 248 schrieb:
Grundsätzlich wundere ich mich immer wieder über die unsauberen Herangehensweisen und Argumentationen.
Das Physiotherapeuten/-innen an sich als Heilhilfskräfte fungieren, ist ja nun manifest und halbwegs erträglich.
Mehr als irritierend und wahrlich alles andere als zeitgemäß ist jedoch, daß sich Rechte wie Pflichten von Physiotherapeuten aus dem HPG (von 1945) sowie aus Rahmenverträgen ableiten.
Hier frage ich mich, warum gibt es im Jahr 2016 noch immer kein Berufsgesetz für Physiotherapeuten ?
...die folgerichtige Frage bekommen unsere Berufsverbände bestimmt auch geklärt: Wenn PT Hilfskräfte sind, ist der Begriff "Behandler" aus dem Patientenrechtegesetz dann überhaupt auf PT zutreffend?
Was bedeutet "Wenn PT Hilfskräfte sind,..."? Auf welcher Qualifikationsebene stehen Hilfskräfte? Auf welcher Qualifikationsebene stehen PT?
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sind wir also Hilfskräfte in der (Gesundheits)-Pflege. Von der Bezahlung kommt es hin.
Eine Hilfskraft kann nämlich nix. Wär ja sonst keine Hilfskraft.....
Bettpfannen schieben, "wie geht's uns denn heute", Geschirr abräumen und so....
Ob das unsere jungen Leute motiviert, unseren Beruf zu ergreifen ?
Wenn ich z.B die Wahl habe, Jura zu studieren, werde ich dann Hilfskraft in der Gesundheitspflege ?
Völlig egal, ob ich als Jurist später vielleicht keine Anstellung finde, immerhin "Rechtsanwalt".
Auch wenn es nur eine Etikette ist, typisch ist diese Art der Bezeichnung für unseren Beruf schon.
Höhere Bezahlung ? Nix da: Hilfskraft !
*diese Tendenz muss man aber auch nicht immer gut finden.
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hermi schrieb:
Während andere Berufe sprachlich aufgewertet werden, z.B. ist der Hausmeister ist ein facility-manager*,
sind wir also Hilfskräfte in der (Gesundheits)-Pflege. Von der Bezahlung kommt es hin.
Eine Hilfskraft kann nämlich nix. Wär ja sonst keine Hilfskraft.....
Bettpfannen schieben, "wie geht's uns denn heute", Geschirr abräumen und so....
Ob das unsere jungen Leute motiviert, unseren Beruf zu ergreifen ?
Wenn ich z.B die Wahl habe, Jura zu studieren, werde ich dann Hilfskraft in der Gesundheitspflege ?
Völlig egal, ob ich als Jurist später vielleicht keine Anstellung finde, immerhin "Rechtsanwalt".
Auch wenn es nur eine Etikette ist, typisch ist diese Art der Bezeichnung für unseren Beruf schon.
Höhere Bezahlung ? Nix da: Hilfskraft !
*diese Tendenz muss man aber auch nicht immer gut finden.
Was bedeutet "Wenn PT Hilfskräfte sind,..."? Auf welcher Qualifikationsebene stehen Hilfskräfte? Auf welcher Qualifikationsebene stehen PT?
Hilfskraft: Eine Hilfskraft unterstützt andere bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten, indem sie bei der Ausführung zur Hand geht oder Teile der Tätigkeiten nach Anweisung alleine ausführt.
Dabei können Hilfskräfte durchaus hochqualifiziert sein, erledigen aber eben unterstützende Tätigkeiten. Damit das ich unterstützende Tätigkeiten ausübe (im Sinne: Unterstützung der Behandlung eines Behandlers; v.a.: des behandelnden Kassenvertragsarztes) bin ich damit selbst kein Behandler mehr sondern nur verlängerter Arm des Behandlers.
Damit das ich Hilfskraft des Behandlers bin, bin ich auch nicht vom Wortlaut der §§630a-h BGB erfasst, wennauch in der Gesetzesbegründung ausdrücklich auf (unter anderem) Physiotherapeuten abgezielt wird.
An diesem Punkt fände ich es wirklich schön, wenn einer der beiden Berufsverbände an die ich regelmäßig eine nicht unerhebliche Summe überweise dazu Stellung nehmen könnte. Scheint aber nicht von Interesse zu sein da ich keine Antwort erhalte.
(absolut unverbindlich habe ich dagegen von der Abteilung Recht&Paragraphen meines AG eine Auskunft bekommen die meine Interpretation stützt. Hat allerdings die Stolperfalle, aus einer auf's Handelsrecht spezialisierten Abteilung zu kommen, wo eher wenig Menschen anzutreffen sind die sich regelmäßig mit Medizinrecht beschäftigen...)
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Papa Alpaka schrieb:
Das BSG hat, so steht es in der Beschlussbegründung der Verfassungsrichter, in ständiger Rechtsprechung den begriff "Krankenpflege" dahingehend ausgelegt, dass er über die eigentliche Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege hinaus weitere „als Hilfskräfte in der Gesundheitspflege“ berufsmäßig tätige Personen erfasst; also eben auch Physiotherapeuten als Hilfskräfte eingeordnet.
guest schrieb am 1.9.16 15:30:
Was bedeutet "Wenn PT Hilfskräfte sind,..."? Auf welcher Qualifikationsebene stehen Hilfskräfte? Auf welcher Qualifikationsebene stehen PT?
Hilfskraft: Eine Hilfskraft unterstützt andere bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten, indem sie bei der Ausführung zur Hand geht oder Teile der Tätigkeiten nach Anweisung alleine ausführt.
Dabei können Hilfskräfte durchaus hochqualifiziert sein, erledigen aber eben unterstützende Tätigkeiten. Damit das ich unterstützende Tätigkeiten ausübe (im Sinne: Unterstützung der Behandlung eines Behandlers; v.a.: des behandelnden Kassenvertragsarztes) bin ich damit selbst kein Behandler mehr sondern nur verlängerter Arm des Behandlers.
Damit das ich Hilfskraft des Behandlers bin, bin ich auch nicht vom Wortlaut der §§630a-h BGB erfasst, wennauch in der Gesetzesbegründung ausdrücklich auf (unter anderem) Physiotherapeuten abgezielt wird.
An diesem Punkt fände ich es wirklich schön, wenn einer der beiden Berufsverbände an die ich regelmäßig eine nicht unerhebliche Summe überweise dazu Stellung nehmen könnte. Scheint aber nicht von Interesse zu sein da ich keine Antwort erhalte.
(absolut unverbindlich habe ich dagegen von der Abteilung Recht&Paragraphen meines AG eine Auskunft bekommen die meine Interpretation stützt. Hat allerdings die Stolperfalle, aus einer auf's Handelsrecht spezialisierten Abteilung zu kommen, wo eher wenig Menschen anzutreffen sind die sich regelmäßig mit Medizinrecht beschäftigen...)
Die Bundeswehr etwa behandelt unseren Abschluss als ein auf Meisterebene gleichwertigen Abschluss.
"Die Laufbahn der Feldwebel im Sanitätsdienst entspricht im zivilen Berufsleben der Meisterebene oder einem vergleichbaren Berufsabschluss." Auf Seite 2 steht auch der PT.
Link
Andererseits werden die PT behandelt wie anno 1949:
"Diese Werte zu betonen, soll eine Hauptaufgabe unseres Blattes sein, damit anerkannt werden kann, was die Krankengymnastin ist: Bei allem Wissen und technischen Können nur die Helferin des Arztes in seiner Arbeit um die Gesundheit unseres Volkes!" (aus: KRANKENGYMNASTIK Fachzeitschrift der Krankengymnastinnen, Nr. 1, Anfang März 1949)
Link
Und genau so werden die PT auch heute noch betrachtet, obwohl es mittlerweile auch den einen oder anderen männlichen Kollegen geben soll.;-)
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guest schrieb:
Eine genaue Einordnung unseres (PT) Kompetenz- und Handlungsfeldes ist nahezu unmöglich und liegt immer im Ermessen derer, die in bestimmten Fällen eine Entscheidung treffen, die in den jeweiligen (fachfremden) Erkenntnishorizont passt. Wie eben diese Entscheidung des BVerfGerichts
Die Bundeswehr etwa behandelt unseren Abschluss als ein auf Meisterebene gleichwertigen Abschluss.
"Die Laufbahn der Feldwebel im Sanitätsdienst entspricht im zivilen Berufsleben der Meisterebene oder einem vergleichbaren Berufsabschluss." Auf Seite 2 steht auch der PT.
Link
Andererseits werden die PT behandelt wie anno 1949:
"Diese Werte zu betonen, soll eine Hauptaufgabe unseres Blattes sein, damit anerkannt werden kann, was die Krankengymnastin ist: Bei allem Wissen und technischen Können nur die Helferin des Arztes in seiner Arbeit um die Gesundheit unseres Volkes!" (aus: KRANKENGYMNASTIK Fachzeitschrift der Krankengymnastinnen, Nr. 1, Anfang März 1949)
Link
Und genau so werden die PT auch heute noch betrachtet, obwohl es mittlerweile auch den einen oder anderen männlichen Kollegen geben soll.;-)
Traurig aber eben wahr (td)
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frank 248 schrieb:
So sieht es aus ! Danke für die Ausführung !
Traurig aber eben wahr (td)
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guest schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 27.8.16 16:31:
...die folgerichtige Frage bekommen unsere Berufsverbände bestimmt auch geklärt: Wenn PT Hilfskräfte sind, ist der Begriff "Behandler" aus dem Patientenrechtegesetz dann überhaupt auf PT zutreffend?
Was bedeutet "Wenn PT Hilfskräfte sind,..."? Auf welcher Qualifikationsebene stehen Hilfskräfte? Auf welcher Qualifikationsebene stehen PT?
sondern durch Zushüsse aus der Steuerkasse finanziert, mit rund 80 Milliarden Euro.
Um das Rentenniveau zu halten müsste sich dieser Zuschuss bis 2040 fast verdoppeln.
oder alternativ das Rentenniveau stark sinken und die Rentenbeiträge von 18,7 % auf 25 % steigen.
So schrieb es jedenfalls die Superillu Nr. 36/ 2016
Mail hierzu an: [E-Mail]
Wohl dem, wer noch Bestandsschutz hat :)
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Und unsere "Sehr-gut-Verdiener" werden durch die Beitragsbemessungsgrenze
entlastet. Das Geld fehlt dann eben.
Aber, fällt mir jetzt erst auf: Was hat das mit dem Ausgangsthema zu tun, Libell ?
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hermi schrieb:
Das hat man davon, dass wir ein Niedriglohnland geworden sind.
Und unsere "Sehr-gut-Verdiener" werden durch die Beitragsbemessungsgrenze
entlastet. Das Geld fehlt dann eben.
Aber, fällt mir jetzt erst auf: Was hat das mit dem Ausgangsthema zu tun, Libell ?
Macht euch bitte keine falschen Hoffnungen - unsere Kanzlerin hat drei denkwürdige Dinge geäußert:
(1) (Physio-)Therapeuten haben keine Stimme die sich Gehör verschafft.
(2) Wir haben in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft.
(3) Es ist wichtig, eine marktkonforme Demokratie zu etablieren.
(4) Die Renten wie wir sie kennen wird es in Zukunft nicht mehr geben.
...davon kann man halten was man will, ich persönlich empfinde es als äußerst bedrohlich wenn ein Staatsoberhaupt solche Dinge äußert.
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Papa Alpaka schrieb:
"Rentenversicherung", hermi, ist das Ausgangsthema ;)
Macht euch bitte keine falschen Hoffnungen - unsere Kanzlerin hat drei denkwürdige Dinge geäußert:
(1) (Physio-)Therapeuten haben keine Stimme die sich Gehör verschafft.
(2) Wir haben in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft.
(3) Es ist wichtig, eine marktkonforme Demokratie zu etablieren.
(4) Die Renten wie wir sie kennen wird es in Zukunft nicht mehr geben.
...davon kann man halten was man will, ich persönlich empfinde es als äußerst bedrohlich wenn ein Staatsoberhaupt solche Dinge äußert.
"Rentenversicherung", hermi, ist das Ausgangsthema ;)
Du hast Recht, Mist, geschlafen, es ging darum, ob Physios und Co. per Gesetz rentenversicherungspflichtig
sind. Sind sie nun mal. Über den Klimmzug "Pflegepersonal". Und die Tatsache, dass "echtes"
Pflegepersonal schon immer rentenversicherungspflichtig war.
Was mich daran ärgert, ist nicht nur dieser "Kettenklimmzug", sondern wie die Rentenversicherungspflicht
im Gegensatz zu anderen Selbständigen (Anwälte, Ärzte, Kaufleute, Inschenöre, etc.), begründet wird.
Mit unserer ""Schutzbedürftigkeit""! Wir sind nach Meinung des Gesetzgebers, anders als die
akademischen Berufe, zu blöd, um vorzusorgen. Kleiner Trost: Selbständige Lehrer sind, obwohl im allgemeinen
akademisch ausgebildet, ebenfalls rentenversicherungspflichtig, also schutzbedürftig, also zu dumm,
längerfristig zu planen.
1) Daher plädiere ich für die Rentenversicherungspflicht ALLER Selbständigen und für die Abschaffung
der Beitragsbemessungsgrenze. Wie in der Schweiz.
2) Der Beitragssatz könnte, sollte das geschehen, enorm gesenkt werden. 3) Oder die Renten angehoben.
Edit: 1), erster Halbsatz wird wahrscheinlich geschehen, nicht geschehen wird: 1), zweiter Halbsatz, 2) und 3).
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hermi schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 17.9.16 13:27:
"Rentenversicherung", hermi, ist das Ausgangsthema ;)
Du hast Recht, Mist, geschlafen, es ging darum, ob Physios und Co. per Gesetz rentenversicherungspflichtig
sind. Sind sie nun mal. Über den Klimmzug "Pflegepersonal". Und die Tatsache, dass "echtes"
Pflegepersonal schon immer rentenversicherungspflichtig war.
Was mich daran ärgert, ist nicht nur dieser "Kettenklimmzug", sondern wie die Rentenversicherungspflicht
im Gegensatz zu anderen Selbständigen (Anwälte, Ärzte, Kaufleute, Inschenöre, etc.), begründet wird.
Mit unserer ""Schutzbedürftigkeit""! Wir sind nach Meinung des Gesetzgebers, anders als die
akademischen Berufe, zu blöd, um vorzusorgen. Kleiner Trost: Selbständige Lehrer sind, obwohl im allgemeinen
akademisch ausgebildet, ebenfalls rentenversicherungspflichtig, also schutzbedürftig, also zu dumm,
längerfristig zu planen.
1) Daher plädiere ich für die Rentenversicherungspflicht ALLER Selbständigen und für die Abschaffung
der Beitragsbemessungsgrenze. Wie in der Schweiz.
2) Der Beitragssatz könnte, sollte das geschehen, enorm gesenkt werden. 3) Oder die Renten angehoben.
Edit: 1), erster Halbsatz wird wahrscheinlich geschehen, nicht geschehen wird: 1), zweiter Halbsatz, 2) und 3).
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Problem beschreiben
Libell schrieb:
Schon jetzt wird ein Drittel der Rentenzahlungen von jährlich 220 Milliarden Euro nicht durch Rentenbeiträge
sondern durch Zushüsse aus der Steuerkasse finanziert, mit rund 80 Milliarden Euro.
Um das Rentenniveau zu halten müsste sich dieser Zuschuss bis 2040 fast verdoppeln.
oder alternativ das Rentenniveau stark sinken und die Rentenbeiträge von 18,7 % auf 25 % steigen.
So schrieb es jedenfalls die Superillu Nr. 36/ 2016
Mail hierzu an: [E-Mail]
Wohl dem, wer noch Bestandsschutz hat :)
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