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Nach Ablauf der Modellphase
Doch was passiert bis zum Inkrafttreten einer bundesweiten Folgeregelung mit den Hochschulen? Wie geht es für die Studierenden weiter? Im Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) hatte der Bundestag Ende 2023 beschlossen, den Weiterbetrieb und damit auch die Finanzierung dieser Studiengänge zunächst in die Verantwortung der Länder zu legen (wir berichteten). Diese hatten gehofft, dass mit dem ursprünglich für 2025 angekündigten Inkrafttreten des PhyThBRefG diese Situation geklärt sei.
Verhandlungen der Hochschulen laufen
So verhandeln die Verantwortlichen der Alice Salomon-Hochschule (ASH) Berlin derzeit mit dem Berliner Senat, wie es mit dem Studienangebot weitergehen soll. Nach derzeitigem Stand nimmt die ASH für das kommende Jahr keine neuen Studierenden für den primärqualifizierenden Studiengang Physiotherapie-Ergotherapie mehr auf. „Es gibt bis jetzt weder neue Berufsgesetze noch eine Ausfinanzierung“, begründet die Leiterin des Studiengangs, Fr. Prof. Elke Kraus, diesen Schritt. Der berufsbegleitende Bachelor-Studiengang an der ASH ist von dieser Entscheidung nicht betroffen.
„Fast alle Menschen sind in ihrem Leben auf hochwertige, evidenzbasierte Physio- oder Ergotherapie angewiesen“, sagt Bettina Völter, Rektorin der ASH. „Es ist sehr bedauerlich, dass der Bund die Länder und die Hochschulen ohne rechtzeitige klare Rahmenbedingungen und Finanzierungsoptionen so hängen lässt.“
Ob diese Hängepartie noch in dieser Legislaturperiode ein Ende findet, bleibt abzuwarten.
O.G. / physio.de
AkademisierungASHBerlinStudiumPhysiotherapieErgotherapie
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Johnny Doe schrieb:
Es war Ende 2023 absehbar, dass das mit den direkt anschließenden neuen Berufsgesetzen nicht klappt. Damit nicht abrupt Schluss mit den Studiengängen ist also die Übergangsregelung. Wenn jetzt einzelne Hochschulen meinen im nächsten Jahr keine neuen Semester zu starten ist das deren Entscheidung. Langfristig hat ein Studiengang ohne Vergütung, wie im Pflegestudium umgesetzt, keine Zukunft.
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