Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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durchzuführen, zum Beispiel im Live-Stream. Bereits begonnene oder im Zeitraum der Kontaktbegrenzungen geplante Kurse können online fortgeführt werden. Die Möglichkeit besteht bis zum 30. September 2020. Sonderregelungen mit Blick auf Corona gibt es unter anderem auch zur Präsenzpflicht von Kursleitern beim Erwerb von Zusatzqualifikationen und bei den Zuschüssen, die Versicherte zu den Kursgebühren erhalten.
„Prävention zum Beispiel gegen Rückenleiden oder Stress- und Suchtfolgen ist auch in Corona-Zeiten sehr wichtig. Mit der Möglichkeit, in der Krisensituation vorläufig auf digitale Angebote umzustellen, wollen die Krankenkassen
möglichst viele Präventionsangebote für ihre Versicherten aufrechterhalten. Damit und mit vielen weiteren Sonderregelungen möchten die Krankenkassen aber auch ganz gezielt die Kursanbieter und Kursleiter unterstützen und zum
Infektionsschutz beitragen“, erklärte Melanie Dold, geschäftsführende Leiterin der Zentralen Prüfstelle Prävention beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).
Weitere Sonderregelungen:
Anbieter können Nachholtermine anbieten
Neben der Möglichkeit begonnene oder im Zeitraum der Kontaktbegrenzungen geplante Präsenzkurse online durchzuführen, können die Anbieter ihre Kurse auch vorübergehend aussetzten. Die verbleibenden Kurseinheiten müssen sie bis 31. Dezember 2020 nachholen. Bislang mussten von der Prüfstelle zertifizierte Präventionskurse stets wöchentlich und - sofern es sich nicht um einen Onlinekurs nach den Kriterien des Leitfadens Prävention handelt - vor Ort abgehalten
werden.
Zusatzqualifikationen können digital erworben werden
Die Krankenkassen beschlossen zudem, dass Kursleiter Zusatzqualifikationen ab sofort digital erwerben können. So sollen die Personenkontakte der Kursleiter reduziert werden. Einweisungen in Kurse sind ebenfalls auf elektronischem
Weg möglich. Die bisher vorgeschriebene Präsenzpflicht entfällt hier bis 30. September 2020.
Kassen bezuschussen auch wegen Corona abgebrochene Angebote
Bei Zuschüssen, die Versicherte zu den Kursgebühren von ihren Krankenkassen erhalten, gelten vorübergehend folgenden Regelungen: Wird ein Kurs aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig beendet und kann er auch nicht fortgeführt
werden, bekommen Versicherte von ihrer Krankenkasse mindestens eine Erstattung auf der Basis der durchgeführten Termine/Kurseinheiten. Eine regelmäßige Teilnahme wird dabei nicht geprüft. Zur Klärung im Einzelfall sollte sich der
Versicherte an seine jeweilige Krankenkasse wenden.
Mehr Informationen zum Thema Präventionskurse in Corona-Zeiten gibt es auf der Website der Prüfstelle und beim GKV-Spitzenverband.
Rund 100.000 Präventionskurse zur Auswahl
Die Zentrale Prüfstelle Prävention wurde 2014 gegründet. Sie ist eine Gemeinschaftseinrichtung nahezu aller gesetzlichen Krankenkassen, ihre Aufgabe ist es, Präventionskurse gemäß dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zu prüfen. Erfolgreich geprüfte Kursangebote werden mit dem Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“ zertifiziert. Die an der Prüfstelle beteiligten Krankenkassen übernehmen die Teilnahmegebühren oder bezuschussen diese für bis zu zwei Kurse pro Jahr und Versichertem. Für die Kurssuche haben die Kassen auf ihren Internetseiten eigene Suchmaschinen eingerichtet. Derzeit stehen den Versicherten dort mehr als 100.000 Präventionskurse einschließlich digitaler Angebote nach dem Leitfaden Prävention zu Auswahl.
Ansprechpartner für fachliche Fragen:
Zentrale Prüfstelle Prävention, Telefon: 0201/5 65 82 90
Pressekontakte:
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel.: 030/26931-1200, E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Dr. Kai Behrens, AOK-Bundesverband
Tel.: 030/34646-2309, E-Mail: kai.behrens@bv.aok.de
Andrea Röder, BKK Dachverband e. V.
Tel.: 030/2700406-302, E-Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de
Michael Förstermann, IKK classic
Tel.: 0351/4292-105511, E-Mail: michael.foerstermann@ikk-classic.de
Dr. Wolfgang Buschfort, KNAPPSCHAFT
Tel.: 0234/304-82050, E-Mail: wolfgang.buschfort@kbs.de
Martina Opfermann-Kersten, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Tel.: 0561/785-16183, E-Mail: kommunikation@svlfg.de
Weitere Informationen zur Zentralen Prüfstelle finden Sie hier.
Dies ist eine gemeinsame Presseerklärung von:
- • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Federführend für die Veröffentlichung:• Techniker Krankenkasse
• BARMER
• DAK-Gesundheit
• Kaufmännische Krankenkasse – KKH
• Handelskrankenkasse (hkk)
• HEK – Hanseatische Krankenkasse
• BKK Dachverband e. V.
• BKK24
• BKK Mobil Oil
• mhplus BKK
• Securvita BKK
• BKK Salzgitter
• TUI BKK
• AOK Rheinland/Hamburg
• AOK NordWest
• AOK Hessen
• AOK Niedersachsen
• AOK Bayern
• AOK Sachsen-Anhalt
• AOK Nordost
• AOK Rheinland Pfalz/Saarland
• AOK Bremen/Bremerhaven
• AOK PLUS
• IKK classic
• IKK Brandenburg und Berlin
• IKK gesund plus
• IKK Südwest
• BIG direkt gesund
• KNAPPSCHAFT
• Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Verband der Ersatzkassen e. V.
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Ansprechpartnerin: Michaela Gottfried, Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
E-Mail: presse@vdek.com
CoronaZPPPräventionPressemeldung
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