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Kreis Mettmann / Düsseldorf

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Präventionsgesetz - vierter Anlauf
Ausgaben für Lebenswelten werden kontrovers diskutiert.
04.11.2014 • 0 Kommentare

Die Bundesregierung plant eine nationale Präventionsstrategie: Zum Jahresende will sie einen Entwurf für ein Präventionsgesetz vorlegen. Das teilte Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Gesundheit, kürzlich mit. Derzeit sei man in der Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren. Man wolle im dritten Anlauf ein Präventionsgesetz nicht wieder an der Hürde Bundesrat scheitern lassen. Laut Fischbach sollen die Mittel, die die Krankenkassen für Prävention einsetzen, zunächst auf sieben und später zehn Euro pro Versichertem angehoben werden. 20 Prozent davon sollen in die Prävention der sogenannten Lebenswelten (Settings) - Betriebe, Schulen, Kitas, Pflegeheime - fließen. Bisher hatte es geheißen, dass 80 Prozent in diesen Ansatz fließen sollen. Die Staatssekretärin begründet die Änderung damit, dass die Krankenkassen ihre bisherigen Angebote beibehalten können sollen, allerdings müssten sie sich einer Qualitätskontrolle unterziehen. Es habe keinen Sinn, Tabula rasa zu machen, sondern darauf aufbauen, was bereits da ist, betont Fischbach.

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, zeigte sich schockiert von dieser Entwicklung. Es habe sich gezeigt, dass das Kursangebot der Krankenkassen nur diejenigen wahrnähmen, die sich sowieso für ihre Gesundheit interessieren - besonders der Mittelschicht angehörige Frauen zwischen 40 und 60 Jahren - argumentiert er. Diejenigen, die dringend für ein gesundes Verhalten sensibilisiert werden müssten, erreiche man dagegen nur über den Lebensweltenansatz. Wenn es nach Fischbach geht, soll im Gesetz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine zentrale Rolle der Prävention zugeschrieben werden. Ihr komme auch ein besonderes Gewicht bei der Entwicklung einer nationalen Strategie zu.

Die Auffassung zum sogenannten Setting-Ansatz teilt die SPD-Bundestagsfraktion dagegen nicht. Vielmehr verbindet die Arbeitsgruppe Gesundheit mit dem Schwerpunkt auf Prävention in Lebenswelten die Hoffnung, Gruppen zu erreichen, die durch die traditionellen Angebote zur Primär-Prävention nicht erreicht werden. Erinnert wird dabei an das in § 20 SGB V formulierte Ziel, Primärprävention soll "insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen".

Der Schwerpunkt erfolgreicher Prävention muss auf bedarfsgerechten Angeboten vor Ort liegen. Das fordert der AOK-Bundesverband in einem Positionspapier zum geplanten Präventionsgesetz. Nach Rot-Grün 2005, Schwarz-Rot 2009 und Schwarz-Gelb 2013 unternimmt die Große Koalition den vierten Anlauf zum Präventionsgesetz. Zweite zentrale Forderung des Bundesverbandes ist die Stärkung des gesamtgesellschaftlichen Engagements für die Prävention. Das Präventionsgesetz soll in der letzten Sitzung des Bundeskabinetts vor Weihnachten eingebracht werden. Die Vorlage soll bereits in diesen Tagen in die Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts der Bundesregierung gehen.


NUR / physio.de

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