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Jobticket,betriebliche
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nach Wahl sind selbstverständlich
Wir freuen uns auf Dic...
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Mitwirkende
Der NPK besteht aus einer Vielzahl an Mitgliedsorganisationen. Neben den verschiedenen Versicherungsträgern (GKV, DRV, DGUV und PKV) sind gesundheitsbezogene Ministerien des Bundes und der Länder beteiligt. Außerdem bringen sich die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Gewerkschaftsbund, Patientenvertretungen und das Präventionsforum ein. Zur Erstellung des zweiten Präventionsbericht wurden zusätzlich der Wissenschaftliche Beirat, forschende Fachorganisationen wie das Robert Koch-Institut und mehrere Universitäten einbezogen.
Verbände der Berufsgruppen im Gesundheits- und Präventionswesen sind nicht vertreten. Weder die Ärztekammer noch Therapeutenvereinigungen oder der Behindertensportverband.
Covid und der Präventionsbericht
Der Berichtszeitraum für den zweiten Präventionsbericht erstreckt sich über die Kalenderjahre 2018 bis 2021. Damit fällt nahezu die Hälfte der Erhebung in die Pandemiezeit. Die Umsetzung von Präventionsleistungen nach Paragraf 20a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) war im Lockdown und auch durch nachfolgende Sonderregelungen stark eingeschränkt. Um dies zu berücksichtigen, wurden die Berichtszeiträume entsprechend in die zwei Abschnitte vor und während der Pandemie aufgeteilt.
Ziele und Zielgruppen
Die Präventionsprogramme richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und haben dementsprechend verschiedene Ziele. So ist ein Kernziel das „gesunde Aufwachsen“. Dies richtet sich an werdende und junge Familien, deren Kinder in der Kita, Schule, Ausbildung und Studium. „Gesund leben und arbeiten“ ist das Ziel für Beschäftigte, Betriebe, ehrenamtlich Tätige und arbeitslose Menschen. Für Personen nach der Erwerbsphase und in stationären Pflegeeinrichtungen ist „gesund im Alter“ als Zielsetzung formuliert.
Stand der Umsetzung
Auf rund 50 Seiten wird die Umsetzung der Bundesrahmenempfehlungen durch die verschiedenen Versicherungsträger ausgewertet. Da der größte (90 Prozent) Anteil an Versicherten bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beheimatet ist, fällt deren Abschnitt am umfangreichsten aus. Immer wieder wird Bezug zum ersten Präventionsbericht genommen, um die (Weiter-)Entwicklung zu beleuchten. Insgesamt zeigt sich ein deutlich positiver Trend bis 2019. Bis dahin konnten 14 Prozent mehr Menschen durch Präventionsangebote erreicht werden als noch 2017. Im Jahr 2020 stellte sich ein drastischer Einbruch ein. Aber bereits 2021 stieg die Zahl der erreichten Lebenswelten wieder an und umfasste sogar etwas mehr Umfelder als noch zum Abschluss des ersten Präventionsberichts.
Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei der Betrachtung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Nach dem Anstieg vor der Pandemie um mehr als 30 Prozent brach im ersten Covid-Jahr die Teilnehmerzahl deutlich ein. Doch auch hier wurde bereits 2021 wieder ein positiver Trend erreicht.
Deutschlandweite Verteilung
Neben der Auswertung der Umsetzung von Präventionsangeboten wird ein weiterer Aspekt aufgegriffen. Mithilfe des vom Robert Koch Institut (RKI) entwickelten German Index of Socioeconomic Deprivation (GISD) wird ein Risikofaktor für die Erkrankungswahrscheinlichkeit betrachtet. In diesem Index fließen vor allem Bildung, Beruf und Einkommen ein. Je stärker die Deprivation, desto häufiger finden sich Krankheiten und Risikofaktoren für Erkrankungen im deutschen Vergleich. Dieses Instrument soll der Entscheidungsfindung dienen, in welchen Landesregionen mehr in Präventionsprojekte investiert werden muss.
Das Ost-West- und Nord-Süd-Gefälle der Löhne spiegelt sich sehr stark im Deprivationsindex wider und überträgt sich nahezu linear auf die Gesundheit. So finden sich beispielsweise doppelt so viele Kinder im Einschulungsalter mit Adipositas in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen als in Bayern und Baden-Württemberg. In den restlichen Bundesländern ist der Faktor etwa 1,2 bis 1,5-mal so hoch. Beim Diabetes sind die Unterschiede zwar geringer, aber ebenfalls sichtbar.
Als Konsequenz aus dem GISD müsste das Engagement in den Ländern mit hoher Deprivation deutlich verstärkt werden. Am aktuellen Bericht wird hingegen sichtbar, dass die Angebote in den entsprechenden Regionen deutlich seltener vertreten sind. Das Problem der ländlicheren Struktur erschwert den Zugang für die Menschen umso mehr.
Ausgaben
Laut Paragraf 20 SGB V sind die Versicherer dazu verpflichtet, pro versicherte Person und Jahr 7,52 Euro für Präventionsmaßnahmen aufzuwenden. Die Gesamtausgaben stiegen von 2017 bis 2020 um zwei Milliarden auf 14,6 Milliarden Euro. Der größte Anteil entfällt hierbei auf den allgemeinen Gesundheitsschutz. Hierzu gehören unter anderem auch Infektionsschutzmaßnahmen wie Tests und Schutzimpfungen.
Die Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Vorsorgeuntersuchungen blieben hingegen relativ stabil bei rund zweieinhalb Milliarden Euro pro Jahr.
Fazit
Die Pandemie beeinflusste auch die Präventionsbereiche massiv. Doch der positive Trend bis 2019 nahm bereits 2021 wieder Fahrt auf. Es bleibt entsprechend spannend, wie sich der dritte Präventionsbericht in ein paar Jahren darstellt. Die Limitationen des Berichtes sind auf die besondere Lage durch COVID-19 zurückzuführen. Vor allem die Verschiebung der Ausgaben durch Infektionsschutzmaßnahmen lässt kaum mehr Rückschlüsse auf die tatsächliche Entwicklung ab dem Jahr 2020 zu.
Martin Römhild / physio.de
Präventionsbericht2023PräventionskonferenzPräventionsgesetz
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