DU bist auf der Suche nach einer
beruflichen Veränderung?
DU bist zuverlässig, freundlich
und fachkompetent?
DU siehst deinen Beruf als Berufung
und nicht als notwendiges Übel?
DU verfügst über ein Zertifikat
in MT oder KG-ZNS oder wirst dieses
zeitnah erwerben?
Dann herzlich willkommen in unserem
Team!
WIR sind ein sympathisches Team
bestehend aus 3 Therapeuten/innen
und einer Rezeptionskraft.
Unsere Praxis verfügt über 3
helle geschlossene
Behandlungsräume sowie 2 Train...
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Grundsätzlich rügte das Gericht die Krankenkasse dafür, dass eine Kostenübernahme nicht allein deshalb pauschal abgelehnt werden darf, weil die Therapie nicht im Heilmittelkatalog aufgeführt ist. Vielmehr hätte der Kläger das Recht auf eine Entscheidung nach Ermessen gehabt.
Dies gelte in dem vorliegenden Fall in besonderer Weise, zumal die Krankenkasse schon zweimal die Kosten für die Behandlung nach Petö übernommen hatte und - trotz beachtlicher Therapiefortschritte - die Kostenübernahme der dritten Therapieeinheit verweigert hatte.
Sozialgericht Magdeburg, AZ: S 6 KR 106/00
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