Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
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BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
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Grundsätzlich rügte das Gericht die Krankenkasse dafür, dass eine Kostenübernahme nicht allein deshalb pauschal abgelehnt werden darf, weil die Therapie nicht im Heilmittelkatalog aufgeführt ist. Vielmehr hätte der Kläger das Recht auf eine Entscheidung nach Ermessen gehabt.
Dies gelte in dem vorliegenden Fall in besonderer Weise, zumal die Krankenkasse schon zweimal die Kosten für die Behandlung nach Petö übernommen hatte und - trotz beachtlicher Therapiefortschritte - die Kostenübernahme der dritten Therapieeinheit verweigert hatte.
Sozialgericht Magdeburg, AZ: S 6 KR 106/00
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