Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
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Du legst Wert auf wertschätzende,
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Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Rechengrößen in der gesetzlichen Sozialversicherung
Beitragbemessungsgrenzen
Hier bleibt die Beitragshöhe stehen. Wer mehr verdient, muss nicht mehr bezahlen.
Kranken- und Pflegeversicherung
Westen und Osten: monatlich 4.050 Euro (2013: 3.937,50 Euro)
jährlich 48.600 Euro (2013: 47.250 Euro)
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Westen: monatlich 5.950 Euro (2013: 5.800 Euro), jährlich 71.400 Euro (2013: 69.600 Euro)
Osten: monatlich 5.000 Euro (2013: 4.900 Euro), jährlich 60.000 Euro (2013: 58.800 Euro)
Versicherungspflichtgrenze
Liegt das Einkommen darüber, darf das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Übertritt zu einer Privatkasse verlassen werden.
Sie steigt einheitlich von jetzt 4.350 auf 4.462,50 Euro im Monat, jährlich von 52.200 auf 53.550 Euro.
Höchstbeiträge Krankenversicherung
627,75 Euro monatlich (2013: 610,32 Euro)
Davon zahlen die Arbeitgeber 295,65 und die Arbeitnehmer 332,10 Euro.
Bezugsgröße
Sie steigt von 2.695 auf jetzt 2.765 Euro. Dieser Wert ist für eine Reihe von Vorgaben relevant, z.B. die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.
Steuerlicher Grundfreibetrag
Er steigt um 224 auf 8.354 Euro jährlich. Bis zu diesem Betrag können Einkünfte steuerfrei vereinnahmt werden. Um zwölf Euro erhöht wurde auch steuerliche Kinderfreibetrag auf 4.440 Euro.
Zusatzbeitrag
Die Krankenkassen werden dank kräftiger Überschüsse und lebhafter Konjunktur ihre Ausgaben bequem bestreiten können, prophezeit die Bundesregierung. Zusätzlicher Beiträge sind demnach nicht nötig.
Verpflegungspauschale bei betrieblich veranlassten Reisen
Auch wer öfter einmal eine Dienstreise unternimmt, zu Fortbildungen etwa, kann mit höheren Sätzen für seine Ernährung rechnen. Bei einer häuslichen Abwesenheit von wenigstens acht Stunden kann eine Pauschale von zwölf Euro steuerlich geltend gemacht werden. 24 Euro sind es, wenn die Reise mindestens 24 Stunden dauert.
Elektronische Gesundheitskarte
Jahrelang wurde gestritten um die Karte. Das Ergebnis: Das jetzt mit Milliardenaufwand produzierte und an die Versicherten verschickte Stück Plastik ist von fragwürdigem Nutzen. Die überwiegende Mehrheit der Ärzte lehnt die Einführung der Karte ab. Die Krankenkassen finden sie prima. 90 Prozent der Krankenversicherten sollen sie bereits besitzen. Benutzen muss man sie nicht, wenn noch eine "alte" Versichertenkarte vorhanden ist. Lange haben die Kassen in Angstkampagnen das Gegenteil behauptet. Kurz vor Ende des Jahres 2013 räumten sie kleinlaut ein: ja, sie dürfen noch genutzt werden.
Notfallsanitäter
Ein Beruf wird aufgewertet. Die Ausbildungsdauer ist auf drei Jahre verlängert worden (bisher zwei Jahre). Die künftigen Notfallexperten werden mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet. Auszubildende können sich über Unterstützung freuen. Neu eingeführt wurde der Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer der Ausbildung.
Pflegeheime
Die Einrichtungen müssen im Internet Auskunft geben, wie ihre Bewohner ärztlich, zahnärztlich und auch mit Arzneimitteln versorgt werden. Viele Heime nutzen die neue Regelung, um auch über die Versorgung mit Heilmitteln zu informieren.
Ernährung
Der Bauer um die Ecke darf künftig ein blau-weißes Regionalfenster auf die Verpackungen seiner Erzeugnisse drucken. Darauf steht, wo ein Produkt verarbeitet und verpackt wurde.
Allergiker wissen sich nun besser vor unliebsamen Überraschungen geschützt. 14 allergene Inhaltsstoffe müssen Lebensmittelhersteller in der Zutatenliste entsprechend markieren.
Porto
Ein Standardbrief kostet zwei Cent mehr. 60 Cent müssen nun auf den Umschlag geklebt werden. Neun Cent Aufschlag verlangt die Post für Einschreiben, Päckchen und Pakete. Zusammen mit "Ergänzungsmarken" lassen sich alte Briefmarken aufbrauchen.
Hartz IV
391 statt bislang 382 Euro erhalten Alleinstehende jeden Monat. Für den Partner gibt es 353, für unter sechs Jahre alte Kinder 229 Euro, bis 13 sind es 261 und von 14 bis 17 Jahren 296 Euro.
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europa wächst. Nun dürfen auch Bulgaren und Rumänen in allen Ländern der Europäischen Union ihren Beruf ausüben. Wollen Physiotherapeuten nur gelegentlich oder vorübergehend in Deutschland arbeiten, können sie das ohne Erlaubnis tun. Sie unterliegen aber der Meldepflicht und sie müssen eine mindestens dreijährige berufspraktische Erfahrungszeit nachweisen. Wer auf Dauer hier tätig werden möchte, muss einen Ausbildungsabschluss besitzen, der von der Aufsichtsbehörde mit dem hiesigen Abschluss gleichwertig eingestuft wurde. Therapeuten mit einer geringeren Ausbildungsdauer müssen ihre Eignung überprüfen lassen oder einen "Anpassungslehrgang" absolvieren.
SEPA (Single Euro Payments Area)
Das Europäische Parlament in Brüssel und Strasbourg gefällt sich einmal mehr als penibel arbeitende Regelungsbehörde für die Bürger des vereinigten Kontinents. Dieses Mal haben sich die Abgeordneten ein einheitliches Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften ausgedacht. Privatleute tangiert die Umstellung zunächst nicht (bis Februar 2016). Nur bei Überweisungen ins Ausland müssen die IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Bank Identifier Code) angegeben werden. Unternehmer jedoch, also auch Praxisbesitzer, müssen IBAN und BIC bei Bankgeschäften angeben. Eine entsprechende Anpassung des Briefpapiers ist deshalb sehr zu empfehlen. Am 1. Februar 2014 tritt SEPA in Kraft.
Rürup und Riester
Die Bedingungen sind besser geworden. Ein höherer Betrag kann jetzt als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Im Zusammenhang mit der Rürup-Rente ist es nun möglich, eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abzuschließen. Die Vorgaben für die Verwendung des Guthabens beim "Wohn-Riester" wurden gelockert. Grundsätzlich ist eine fundierte Beratung vor Abschluss einer Altersvorsorge dringend zu empfehlen.
Zuzahlung
Die Zahlungspflicht, für Therapieleistungen zum Beispiel, wird wie jedes Jahr zum Jahresbeginn erneut wirksam, auch dann, wenn der Versicherte im vergangenen Jahr befreit wurde. Eine Belastungsgrenze von zwei Prozent des Einkommens oder ein Prozent bei chronisch Kranken, tritt wie immer am 1. Januar neu in Kraft. Die ganzjährige Befreiung kann nur durch eine Vorabzahlung des Belastungsbetrages erreicht werden.
Peter Appuhn
physio.de
Jahreswechsel2014
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