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KV Nordrhein und Krankenkassen vereinbaren Heilmittelbudget und Richtgrößen
Vorgaben in diesem Jahr deutlich überschritten. Notwendigkeit von Verordnungen soll "strengstens" geprüft werden.
14.12.2005 • 0 Kommentare

Budgets, Richtgrößen, Tagestherapiekostensatz - den Kassenärzten schwirren die Ohren. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen steigen wieder, die Sparerfolge der letzten Gesundheitsreform sind Schnee von gestern. Besonders die Kosten für Arzneimittel und die stationäre Versorgung verzeichnen zweistellige Steigerungsraten. Aber auch die Aufwendungen für Heilmittel haben den Abstiegspfad verlassen und scheinen bis zum Jahresende wieder das Niveau der Vor-Heilmittelrichtlinien-Zeit zu erreichen, wenn nicht sogar zu übertreffen. Ein maximales Ausgabenvolumen von 3,25 Milliarden Euro wollen die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im kommenden Jahr zulassen (wir berichteten). Die bundesweite Vorgabe soll mit regionalen Budgets und facharztbezogenen Richtgrößen die Verordnungstätigkeit der niedergelassen Ärzte bestimmen. Den Anfang macht jetzt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein. Heilmittel im Wert von maximal 390 Millionen Euro dürfen die rheinischen Ärzte 2006 verordnen.

Etwa 440 Millionen Euro werden die Krankenkassen in Nordrhein in diesem Jahr für Heilmittelleistungen ausgeben müssen, das sind über 18 Prozent mehr als die ursprünglich vereinbarten 360 Millionen Euro. Besonders häufig haben die nordrhein-westfälischen Ärzte im ersten Halbjahr 2005 Logopädie verordnet. Für 1.000 Versicherte wurden 3.800 Euro für sprachtherapeutische Therapien aufgebracht, im Bundesdurchschnitt waren es nur 2.519. Euro. Die Ausgaben für Physio- und Ergotherapie trafen mit 20.539 bzw. 3.443 Euro fast punkgenau die Durchschnittswerte.

Mit einer neuen Richtgrößenvereinbarung wollen KV und Kassen den Kostenschub begrenzen. Im Gegensatz zur bisher üblichen nachträglichen Berechnung nach Durchschnittswerten kann der verordnende Arzt jetzt ohne viel Aufwand sein persönliches Ausgabenvolumen erkennen. So haben Allgemeinmediziner für jeden Patienten im Quartal 6,10 Euro (Rentner: 15,79 Euro) zur Verfügung. Chirurgen dürfen Therapien für 10,03 Euro (Rentner: 14,28 Euro) verordnen, Internisten für 4,72 Euro (Rentner: 11,41 Euro), Pädiater für 20,67 Euro (Rentner: 28,97 Euro), Neurologen für 12,67 Euro (Rentner: 26.01 Euro) und Orthopäden für 26,92 Euro (Rentner: 26,57 Euro). Durch eine einfache Multiplikation von Fallzahlen mit Richtgröße erkennt jeder Arzt schnell sein persönliches Budget. Und bald kann er sich sogar das Rechnen sparen. Mehrere Softwarefirmen haben Richtgrößen-Frühwarnsysteme entwickelt, die sie im nächsten Jahr auf den Markt bringen wollen.

Wer mit seiner Verordnungstätigkeit 15 Prozent über der Richtgröße landet, wird zum Beratungsgespräch geladen. Bei einer Überschreitung von mehr als 25 Prozent droht ein Regress. Dann hilft nur noch der Nachweis von Praxisbesonderheiten oder kompensatorischen Einsparungen. Auch dabei könnte eines nicht mehr fernen Tages die Praxissoftware helfen. Die KV Nordrhein plant Morbiditätsstatistiken zu erstellen, mit deren Hilfe jeder einzelne Arzt erkennen kann, in welche Richtung er vom Durchschnitt in welchem Umfang abweicht. So kann er nachweisen, dass er beispielsweise besonders viele Patienten mit behandlungsintensiven Krankheitsbildern betreut, wie etwa Apoplex, MS oder Parkinson, und was er ihnen verordnet hat.

Den Krankenkassen reicht die richtgrößengesteuerte Heilmittelentwicklung nicht. Sie wollen auch die Gesamtvergütung aller Kassenärzte und Psychotherapeuten bei Überschreitungen kürzen. Das bedeutet, die Honorare aller Ärzte sinken, wenn einzelne zuviel verordnen.
Vor diesem Hintergrund appelliert die KV Nordrhein mit Nachdruck: "Wir bitten Sie deswegen, die Indikationen zur Verordnung von Heilmitteln strengstens auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Dies ist in Ihrem eigenen Interesse, da ansonsten hier ein Honorarverlust droht."


Peter Appuhn
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