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Krankenkassen in Schleswig-Holstein akzeptieren Praxisbesonderheitenkatalog
Patientenproteste bringen monatelange Verhandlungen zum Abschluss. "Bedenkzeit" für schwere chronische Schmerzzustände und rheumatische Erkrankungen. Rahmenempfehlungen zur interdisziplinären Frühförderung zugesagt.
Sie waren sich schon im April einig, die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und die Krankenkassen. Auch mit schwindenden Budgets sollte wenigstens für chronisch kranke und behinderte Patienten eine richtgrößenfreie Versorgung mit Heilmitteln sichergestellt sein. Über eine konkrete Liste mit Praxisbesonderheiten konnten sich Kassen und KVSH aber nicht verständigen. Erst der Protest von Patienten und ihren Angehörigen machte den endlos Verhandelnden Beine (wir berichteten). Am vergangenen Freitag haben die Kontrahenten einen Ausnahmekatalog beschlossen.
Bei diesen Diagnosen können nun Heilmittel ohne Richtgrößenbeschränkung verordnet werden:
Apoplex, fortgeschrittene Multiple Sklerose, schwere körperliche Behinderung bei Kindern, Lymphabflussstörung infolge onkologischer Erkrankungen in den ersten zwölf Monaten, komplexe Schädigungen oder Funktionsstörungen der Stütz- und Bewegungsorgane, wenn sie in den ersten zwei Monaten nach einer Operation auftreten.
Autismus, schwere chronische Schmerzzustände, entzündliche Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis und chronische Psychosen sind den Krankenkassen auch nach mehr als zwei Monate dauernden Verhandlungen nicht schwerwiegend genug, um sie jetzt in den Praxisbesonderheitenkatalog aufzunehmen. Die Kassen hätten sich eine "Bedenkzeit erbeten", teilte die KVSH mit.
Auch der Druck der Patienten- und Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer und Helga Kühn-Mengel zeigt im hohen Norden Früchte (wir berichteten). Werden Heilmittelverordnungen mit dem Zusatz "Frühförderung" versehen, unterliegen sie künftig keinen budgetären Restriktionen. Außerdem hätten die Krankenkassen zugesagt, umgehend Rahmenempfehlungen zur interdisziplinären Frühförderung mit den Leistungsträgern zu vereinbaren.
Peter Appuhn
physio.de
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Bei diesen Diagnosen können nun Heilmittel ohne Richtgrößenbeschränkung verordnet werden:
Apoplex, fortgeschrittene Multiple Sklerose, schwere körperliche Behinderung bei Kindern, Lymphabflussstörung infolge onkologischer Erkrankungen in den ersten zwölf Monaten, komplexe Schädigungen oder Funktionsstörungen der Stütz- und Bewegungsorgane, wenn sie in den ersten zwei Monaten nach einer Operation auftreten.
Autismus, schwere chronische Schmerzzustände, entzündliche Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis und chronische Psychosen sind den Krankenkassen auch nach mehr als zwei Monate dauernden Verhandlungen nicht schwerwiegend genug, um sie jetzt in den Praxisbesonderheitenkatalog aufzunehmen. Die Kassen hätten sich eine "Bedenkzeit erbeten", teilte die KVSH mit.
Auch der Druck der Patienten- und Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer und Helga Kühn-Mengel zeigt im hohen Norden Früchte (wir berichteten). Werden Heilmittelverordnungen mit dem Zusatz "Frühförderung" versehen, unterliegen sie künftig keinen budgetären Restriktionen. Außerdem hätten die Krankenkassen zugesagt, umgehend Rahmenempfehlungen zur interdisziplinären Frühförderung mit den Leistungsträgern zu vereinbaren.
Peter Appuhn
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