Hallo, ich bin Ralph Trampe und
leite eine Physiotherapie-Praxis in
einer der schönsten Lagen
Deutschlands – direkt an der
Ostsee mit Blick auf den Hafen. Wir
bieten nicht nur klassische
physiotherapeutische Behandlungen,
sondern auch einen hochmodernen
eGym-Bereich, der sowohl für
unsere Patienten als auch für dich
als Therapeut spannende
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Ich suche eine/n engagierte/n
Physiotherapeuten/in, die/der unser
Team bereichert und mit mir
gemeinsam dafür sorgt, dass u...
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Vergütungserhöhung
Die Krankenkassen lehnen den Antrag der Berufsverbände auf eine Vergütungserhöhung von 10,68 Prozent ab und schlagen ihrerseits eine Erhöhung um 2,58 Prozent vor. In diesem Wert sei bereits die Entwicklung der Personalkosten, der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie der durchschnittlichen laufenden Kosten für den Praxisbetrieb berücksichtigt.
Auch der kalkulatorische Unternehmerlohn sowie die aktuellen Erhöhungen im TVöD (1,8 Prozent) seien in dieses Angebot eingepreist. Der GKV-SV schließt sich nämlich (im Gegensatz zu den Berufsverbänden) der Sichtweise der Schiedsstelle an, dass die im Juli 2021 geschiedsten Preise einen wirtschaftlichen Betrieb von Praxen ermöglichten. Wörtlich heißt es im Schiedsspruch vom 21.07.2021: „... der angepasste Preis ist ein angemessener Preis, der eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ermöglicht“. Somit sei aus Sicht des GKV-SV die gesetzliche Vorgabe nach §125 Abs. 3 SGB V erfüllt.
Forderungen nach einem erhöhten Inflationsausgleich dürften nicht über die sozialen Versicherungssysteme bedient werden, sondern müssten aus Steuergeldern erfolgen. Dies sei bereits über die Spritpreisbremse geschehen oder kündige sich mittels Strom- und Gaspreisbremse an. Ferner sei der Gewerbemietenindex nicht so stark gestiegen wie von Verbändeseite aufgeführt.
Hygienepauschale
Die Forderungen nach 2,45 Euro pro Behandlung plus Extrakostenerstattung für verpflichtende Corona-Testungen in Pflegeheimen werden abgelehnt. Bereits mit dem Schiedsspruch vom 8.3.2021 sei ein Antrag über 2 Euro pro Termin abgelehnt worden und außerdem aufgrund aktueller politischer Entscheidungen zum Corona-Management weder sachgerecht, notwendig noch durch die GKV zu finanzieren.
Der Gesetzgeber fordert, einen erhöhten Hygieneaufwand lediglich im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach §5 (1) InfSG, längstens bis zum 7.4.2023, zu vergüten. Sollte diese epidemische Lage vom Bundestag festgestellt werden, wolle man jedoch vorbereitet sein und biete 1,20 Euro pro Verordnung.
Extrakosten für die Durchführung von Testungen kämen nicht zum Tragen, da eine zertifizierte, 24 Stunden gültige Testung bereits beim Arbeitgeber oder in einem Testzentrum möglich sei. Außerdem sei der Aufwand bei einer Testung in einer Einrichtung von GKV-Seite nicht überprüfbar. Die Verbände hatten hierfür 39,98 Euro pro Hausbesuch gefordert.
Hausbesuchspauschale (HB-Pauschale)
Einer pauschalen Erhöhung z. B. aufgrund steigender Kraftstoffpreise tritt der GKV-SV ebenfalls entgegen. Die GKV hatte in den Verhandlungen eine zeitlich befristete Anpassung vorgeschlagen, dies wurde von Verbändeseite offenbar nicht angenommen. Eine dauerhafte Erhöhung würde auf dem Rücken der Beitragszahler ausgetragen und deshalb abgelehnt.
Außerdem sei ein Antrag auf Erhöhung bereits im Schiedsspruch vom 8.3.2021 abgelehnt und im vorliegenden Forderungskatalog nicht mit neuen Berechnungen unterlegt worden.
Eine Differenzierung von HB-Pauschalen nach unterschiedlichen Aufwänden sei ebenfalls abzulehnen, da es sich bei den aktuellen Regelungen um Mischkalkulationen handle. Diese berücksichtige HB mit mehr und weniger Aufwand. In dieser Regelung sei die Integration von HB in Einrichtungen mit derselben Adresse wie die der Praxis abzulehnen, da hier keinerlei extra Aufwand entstehe.
Vollzeitäquivalente
Die geforderte Reduzierung auf 2,7 könne nicht akzeptiert werden und müsse derzeit bei 2,9 bleiben. Die Berechnung der Vergütung auf Grundlage dieser Vollzeitäquivalente sei Bestandteil der Klagen seitens der Berufsverbände und der GKV gegen den Schiedsspruch vom 21.07.2021.
Korrekturmöglichkeiten „im Einzelfall“
Der GKV-SV lehnt weitere Ausnahmemöglichkeiten zur nachträglichen Korrektur von Heilmittelverordnungen ab. Auch sei bereits im Schiedsspruch vom 8.3.2021 festgestellt worden, „dass eine nachträgliche Korrektur nicht bei allen Angaben möglich, notwendig oder sinnvoll“ sei.
Die Nutzung von Korrekturmittel sei gemäß der Anlagen 3a und 3b des Rahmenvertrages weiterhin und ohne Ausnahmen abzulehnen.
Ein Antrag auf Änderungsmöglichkeiten beim Ausstellungsdatum der Verordnung könne nicht Inhalt dieses Schiedsverfahrens sein, da es Bestandteil der Heilmittelrichtlinie (HMR) sei, die dem G-BA unterliege und geltendes Recht für GKV und Therapeuten sei.
Doppelbehandlungen
Mit derselben Begründung wird der Antrag abgelehnt, dass Therapeuten eigenständig entscheiden können sollen, ob eine Doppelbehandlung durchgeführt werden könne. Dies sei keine Korrekturmöglichkeit, sondern ein Eingriff in die HMR und könne daher nicht ohne Einvernehmen mit dem Arzt entschieden werden. Erst im Rahmen einer Blankoverordnung werde dieses möglich.
Außerdem unterstellt der GKV-SV den Berufsverbänden hier ein rein wirtschaftliches Interesse. Es sei falsch, „Fehlanreize“ zu schaffen, da beispielsweise 15-25 Minuten Therapiezeit für KG in der aktuellen Leistungsbeschreibung vorgegeben sind, 30 Minuten KG-Therapiezeit aber bereits als Doppelbehandlung abgerechnet werden könnten und doppelt vergütet werden müssten.
Interessanterweise wird hier darüber hinaus eine Mengenausweitung der Anwendungen pro Patient befürchtet, die zu einer höheren finanziellen Belastung für Patieten durch anfallende, gesetzliche Zuzahlungen führen würde.
Allgemeines
Immer wieder werden die Mehrkosten für die GKV aufgeführt und den Verbänden vorgeworfen, diese außer Acht zu lassen. Allein die geforderte Vergütungserhöhung (+746 Mio. Euro), die Hygienepauschale (+625 Mio. Euro) sowie die Hausbesuchspauschale (+90 Mio. Euro) ergäben Mehrausgaben in Höhe von knapp 1,5 Mrd. Euro.
Es werden viele Formfehler der Berufsverbände moniert und Anträge auch deshalb abgelehnt. Viele Schriftsätze seien unvollständig, Daten und Begründungen fehlten (nicht erfüllte Darlegungspflicht trotz Schiedsspruch). Außerdem würden nach den gescheiterten Verhandlungen nachträglich erhöhte Forderungen von den Berufsverbänden ins Schiedsverfahren eingebracht.
Last but not least argumentiert der GKV-SV in seiner Stellungnahme wieder mit den GKV-HIS Zahlen; obwohl es sich bei diesen nach eigenen Angaben doch lediglich um "ungeprüfte Daten" handele.
Ablauf
Am 24.10.2022 hatten die Berufsverbände im Rahmen des laufenden Schiedsverfahrens ihren Forderungskatalog bei der Schiedsstelle eingereicht. Der weitere offizielle Ablauf des Verfahrens sieht vor, dass der GKV-SV innerhalb von vier Wochen mit einer Stellungnahme auf diese Forderungen reagiert. Weitere vier Wochen später soll die Entscheidung der Schiedsstelle folgen, also noch vor Weihnachten.
Einen Kommentar der Redaktion sparen wir uns, dafür steht unseren Lesern selbst die Kommentarfunktion unten zur Verfügung.
O.G. / physio.de
VergütungSchiedsverfahrenGKV-SpitzenverbandVerbände
Die GKV trägt aktiv dazu bei, dass sich das Berufsbild durch immer unattraktivere Arbeits- und Vergütungsmodelle sukzessive abschafft. Dies trägt wiederum gut dazu bei, dass viele junge Menschen abgeschreckt werden und erst gar nicht in die Falle tappen,diesen Beruf zu erlernen.
Auch Wechselwillige werden durch derartige Aktionen aus ihrer Komfortzone gedrückt und gezwungen, aktiv zu werden und dem Beruf den Rücken zu kehren.
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M.Bo schrieb:
Ich finde das gut!
Die GKV trägt aktiv dazu bei, dass sich das Berufsbild durch immer unattraktivere Arbeits- und Vergütungsmodelle sukzessive abschafft. Dies trägt wiederum gut dazu bei, dass viele junge Menschen abgeschreckt werden und erst gar nicht in die Falle tappen,diesen Beruf zu erlernen.
Auch Wechselwillige werden durch derartige Aktionen aus ihrer Komfortzone gedrückt und gezwungen, aktiv zu werden und dem Beruf den Rücken zu kehren.
58 freie Stellen im Umkreis von 25 km.
Adele,,,,
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helmingas schrieb:
Moin. So ists. Wenn ihr höre was in den 2,58 drin ist, könnt ich grad meine 20 Patienten von heute heimschicken.
58 freie Stellen im Umkreis von 25 km.
Adele,,,,
In dem Antrag des GKV-SV wird die Diskrepanz zwischen den Sonntagsreden zur Versorgungssicherheit einerseits und den tatsächlichen Bedürfnissen der Branche besonders deutlich.
Die Schiedsstelle wird dieser Argumentation erkennbar nicht folgen können und somit manövriert sich der GKV-SV zunehmend in eine Position, die mit seriöser Gestaltung nichts mehr zu tun hat.
Langfristig wird das das den HME nutzen, da auch nachfolgende Gerichte sukzessive Positionen festzurren werden, die der Branche nutzen. In der Logopädie gibt es dafür bereits Beispiele.
Kurzfristig ist das Signal an die Branche verheerend. Die Absetzungsorgie und Zechprellerei auf der einen Seite und das "Angebot" von 2,58% auf der anderen, signalisieren schlicht und ergreifend: Ihr seid uns scheißegal.
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Mit gesundem Menschenverstand ist deine Erklärung absolut plausibel, allerdings fehlt da die Konstante :Mauschelei, Vertternwirtschaft etc. in dieser Gleichung. Irgendjemand weit über unsrer Gehaltsklasse wird davon wieder profitieren. Für uns bleibt wieder Ärger, Enttäuschung und zu guter Letzt das Aussterben eines an sich wunderbaren Berufes.
Naja, vielleicht gibt es so kurz vor Weihnachten ja doch noch ein Wunder.
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Horatio72 schrieb:
Hört sich vernünftig an und ist auch nachvollziehbar dieser Gedanke, nur hatte ich das schon des öfteren und wurde immer wieder bitter enttäuscht mit unmöglich nachvollziehbaren Entscheidungen.
Mit gesundem Menschenverstand ist deine Erklärung absolut plausibel, allerdings fehlt da die Konstante :Mauschelei, Vertternwirtschaft etc. in dieser Gleichung. Irgendjemand weit über unsrer Gehaltsklasse wird davon wieder profitieren. Für uns bleibt wieder Ärger, Enttäuschung und zu guter Letzt das Aussterben eines an sich wunderbaren Berufes.
Naja, vielleicht gibt es so kurz vor Weihnachten ja doch noch ein Wunder.
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Michael Woelky schrieb:
Was hast du denn gedacht....??
Was macht dich da so sicher ?
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Supermann schrieb:
@Jens Uhlhorn "Die Schiedsstelle wird dieser Argumentation erkennbar nicht folgen können..."
Was macht dich da so sicher ?
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Jens Uhlhorn schrieb:
Unter dem Strich tut sich der GKV-SV mit diesem Vorgehen keinen Gefallen. Die Position ist so offensichtlich von Verhandlungsstrategie gefärbt, dass man sie nicht ernst nehmen kann.
In dem Antrag des GKV-SV wird die Diskrepanz zwischen den Sonntagsreden zur Versorgungssicherheit einerseits und den tatsächlichen Bedürfnissen der Branche besonders deutlich.
Die Schiedsstelle wird dieser Argumentation erkennbar nicht folgen können und somit manövriert sich der GKV-SV zunehmend in eine Position, die mit seriöser Gestaltung nichts mehr zu tun hat.
Langfristig wird das das den HME nutzen, da auch nachfolgende Gerichte sukzessive Positionen festzurren werden, die der Branche nutzen. In der Logopädie gibt es dafür bereits Beispiele.
Kurzfristig ist das Signal an die Branche verheerend. Die Absetzungsorgie und Zechprellerei auf der einen Seite und das "Angebot" von 2,58% auf der anderen, signalisieren schlicht und ergreifend: Ihr seid uns scheißegal.
Die genannte Vollzeitäquivalente bezieht sich sicher auf die Mitarbeiterzahl der Modellpraxis. Nun ja. Die Rechnung würde ich gerne mal sehen.
Ansonsten scheinen die Kassen mit der aktuellen Situation zufrieden zu sein und gestehen uns die Mindesterhöhung zu.
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....
.....da beispielsweise 15-25 Minuten Therapiezeit für KG in der aktuellen Leistungsbeschreibung vorgegeben sind, 30 Minuten KG-Therapiezeit aber bereits als Doppelbehandlung abgerechnet werden könnten und doppelt vergütet werden müssten.
Kann ich nur empfehlen
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Shia schrieb:
Doppelbbehandlungen
....
.....da beispielsweise 15-25 Minuten Therapiezeit für KG in der aktuellen Leistungsbeschreibung vorgegeben sind, 30 Minuten KG-Therapiezeit aber bereits als Doppelbehandlung abgerechnet werden könnten und doppelt vergütet werden müssten.
Kann ich nur empfehlen
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Badde schrieb:
@Shia KG wird wahrscheinlich nicht doppelt vergütet, sondern 2 mal Einzel KG normal, hart an der Legalitätsgrenze, bezahlt.
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DjMac schrieb:
@Shia das darf laut HMR aber "nur in Ausnahmefällen" gemacht werden. Wenn es regelmäßig ist, kann es abgesetzt werden!
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postri-77 schrieb:
@DjMac Ich finde, dass wir uns in einen Ausnahmefall befinden.
Das ganze Physio-Leben ist ein Ausnahmefall, das stimmt! Von daher..
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pt ani schrieb:
@postri-77
Das ganze Physio-Leben ist ein Ausnahmefall, das stimmt! Von daher..
Sollte uns ein Rezept deshalb abgesetzt werden, würden wir den Klageweg beschreiten.
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Shia schrieb:
@DjMac wir machen dies seit Jahren.
Sollte uns ein Rezept deshalb abgesetzt werden, würden wir den Klageweg beschreiten.
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Dolto schrieb:
Danke für die sachliche Zusammenfasst. Tja, klingt nicht so gut, was man da über die Verbände lesen muss. Der GKV-SV zeigt nochmal deutlich, dass sie mit der Von-bis-Regelung bei den Behandlungszeiten sehr zufrieden sind mit dem Wissen, dass vor Ort im Schnitt eh über 30 Minuten Arbeitszeit pro ( KG ) Behandlung aufgewendet wird.
Die genannte Vollzeitäquivalente bezieht sich sicher auf die Mitarbeiterzahl der Modellpraxis. Nun ja. Die Rechnung würde ich gerne mal sehen.
Ansonsten scheinen die Kassen mit der aktuellen Situation zufrieden zu sein und gestehen uns die Mindesterhöhung zu.
IG Metall Verdi und Co hauen hier 8-10% Erhöhung raus und das gefühlt jedes Jahr und uns bietet man 2,4% an bei explodierenden Nebenkosten und Inflation von 10%.
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Badde schrieb:
Die Abschlüsse von Verdi liegen seit Jahren im 2-3 % Bereich. Ich hab je ne kleine Anstellung im Verdi Einfluss Bereich. Der Schein trügt.....
Noch besser wäre man allerdings in der IGM gefahren...
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"In der Pflege beträgt die Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent. Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie, für die unteren Entgeltgruppen (1-8) 600 Euro, die mittleren (9-12) 400 Euro, die oberen Lohngruppen (13-15) 300 Euro, für Auszubildende 225 Euro (Bund 200 Euro). Die Tarifvereinbarung läuft bis zum 31. Dezember 2022."
(Verdi von 25.10.2020)
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Supermann schrieb:
Aber wenn man die Jahre ab 2015 anschaut, waren es teilweise 2 Erhöhungen pro Jahr und auch Einmalzahlungen...also bei Verdi ist man seit 2004 (letzte große Gesundheitsreform) sicher deutlich besser gefahren.
Noch besser wäre man allerdings in der IGM gefahren...
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"In der Pflege beträgt die Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent. Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie, für die unteren Entgeltgruppen (1-8) 600 Euro, die mittleren (9-12) 400 Euro, die oberen Lohngruppen (13-15) 300 Euro, für Auszubildende 225 Euro (Bund 200 Euro). Die Tarifvereinbarung läuft bis zum 31. Dezember 2022."
(Verdi von 25.10.2020)
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Stefan Arnold schrieb:
Ein Witz, da wird die Energiepauschale und Tankrabatt (die 3 Monate dieses Jahr) als Argument mit aufgeführt warum die Vergütung nicht erhöht wird. Lächerlich.
IG Metall Verdi und Co hauen hier 8-10% Erhöhung raus und das gefühlt jedes Jahr und uns bietet man 2,4% an bei explodierenden Nebenkosten und Inflation von 10%.
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Wickie schrieb:
ganz sachlich? ich könnte kotzen...
Nur noch Mindestbehandlungszeiten einhalten, da auch laut Krankenkassen ihre Mitglieder nur "ausreichend" behandelt werden sollen.
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Lars Christiansen schrieb:
Ganz sachlich und wirtschaftlich gesehen:
Nur noch Mindestbehandlungszeiten einhalten, da auch laut Krankenkassen ihre Mitglieder nur "ausreichend" behandelt werden sollen.
da stimme ich dir voll und ganz zu.
Man sieht das es bei der Physio wie auch bei mir ( Ergo ) den Kassen egal ist wie wir über die Runden kommen.
Also bleibt die logische Schlussfolgerung das es nur noch das Mindestmaß an Behandlung gibt.
Natürlich kann jetzt wieder einer kommen und sagen dass es auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird. Da hat er recht.
Viele meiner Patienten arbeiten bei der Industrie ( also IG Metall ) und schwärmen mir von ihren 8,5 % vor plus Einmalzahlungen usw.
Die schütteln ungläubig mit dem Kopf wenn ich berichte was die Verhandlungen im Heilmittelsektor so hergeben möchten.
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Aber ich glaube, die meisten dieser Berufe kommen bereits von einem höheren Lohnniveau als wir ( keine große Kunst)!
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Arminia schrieb:
Wobei die 8,6 Prozent über 2 Jahre laufen, ebenso die Einmalzahlungen (2 Mal 1.500 Euro ist allerdings auch ordentlich!), also eigentlich " nur" 4,3 Prozent Erhöhung...
Aber ich glaube, die meisten dieser Berufe kommen bereits von einem höheren Lohnniveau als wir ( keine große Kunst)!
Wenn ich bei einer Waschanlage so und so viel € für z.B. 5min bezahle, kann ich mein Auto auch nicht für 15min waschen.
Der Denkfehler ist bei uns Physios, dass wir viel zu sozial eingestellt sind und meinen, wir müssten den Patienten etwas gutes tun und ihm Zeit, die uns nicht vergütet wird, schenken.
Den Patienten kümmert es auch herzlich wenig, ob wir durch die Inflation, höhere Energiekosten etc. insolvent gehen oder später eine mickrige Rente bekommen.
Und genau das ist ja die Argumentation der GKVs, dass wir bei KG (15min) 24,08 € bekommen, klar bei 30min Behandlung ist das wieder zu wenig.
Wir haben leider in der Ausbildung kein wirtschaftliches Denken vermittelt bekommen und arbeiten mit zu langen Takten eigentlich gegen uns, unsere Gesundheit und unsere spätere Renten.
Deswegen rein sachlich und wirtschaftlich gesehen, kommen wir um die Mindestbehandlungszeit gar nicht drum herum. Bei längeren Behandlungszeiten schneiden wir uns nur ins eigene Fleisch.
Fast alles ist mehr als 2,5% teurer geworden, daher können wir gar nicht so weiter machen wie bisher, wenn auch die Schiedsstelle nicht zu einer deutlich höhren Vergütungen schiedst.
Und wenn den Patienten es nicht paßt, dann müssen die sich eben auch endlich mal bei den Kassen beschweren.
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Lars Christiansen schrieb:
Wieso auf dem Rücken der Patienten ausgetragen?
Wenn ich bei einer Waschanlage so und so viel € für z.B. 5min bezahle, kann ich mein Auto auch nicht für 15min waschen.
Der Denkfehler ist bei uns Physios, dass wir viel zu sozial eingestellt sind und meinen, wir müssten den Patienten etwas gutes tun und ihm Zeit, die uns nicht vergütet wird, schenken.
Den Patienten kümmert es auch herzlich wenig, ob wir durch die Inflation, höhere Energiekosten etc. insolvent gehen oder später eine mickrige Rente bekommen.
Und genau das ist ja die Argumentation der GKVs, dass wir bei KG (15min) 24,08 € bekommen, klar bei 30min Behandlung ist das wieder zu wenig.
Wir haben leider in der Ausbildung kein wirtschaftliches Denken vermittelt bekommen und arbeiten mit zu langen Takten eigentlich gegen uns, unsere Gesundheit und unsere spätere Renten.
Deswegen rein sachlich und wirtschaftlich gesehen, kommen wir um die Mindestbehandlungszeit gar nicht drum herum. Bei längeren Behandlungszeiten schneiden wir uns nur ins eigene Fleisch.
Fast alles ist mehr als 2,5% teurer geworden, daher können wir gar nicht so weiter machen wie bisher, wenn auch die Schiedsstelle nicht zu einer deutlich höhren Vergütungen schiedst.
Und wenn den Patienten es nicht paßt, dann müssen die sich eben auch endlich mal bei den Kassen beschweren.
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Dolto schrieb:
@Lars Christiansen Es gibt gar keine Mindestbehandlungszeit. Die Kassen betonen auch hier, dass sie eine Behandlungszeit von bis zu 25 Minuten für KG vergüten. Das Dumme ist nur, dass auch damit die Therapienebentätigkeiten nicht vernünftig abgebildet sind. Deswegen gab es auch die gute Idee für z.B. KG eine Mindestbehandlungszeit von 20 Minuten plus ( rechnerisch ) 7,5 Minuten für Therapienebentätigkeiten mit der neuen Leistungsbeschreibung einzuführen. Leider wollten die Verbände dann aber nicht mehr.
In der Anlage 1 Leistungsbeschreibung über KG steht: Regelbehandlungszeit 15-25min
D.h. du bekommst das gleiche Geld für 15min wie für 16-25min, also wieso dann länger als 15 min? (Zeit und Geld hat keiner heute mehr zu verschenken)
Kannst du gerne anders als Mindestbehandlungszeit nennen, aber ich denke, du weißt, was ich meinte.
Und da es eben noch keine neue Leistungsbeschreibung mit neuer Zeitangabe gibt, sollten wir bei einer Regelbehandlungszeit von bis nur die geringste Zeit nehmen.
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Lars Christiansen schrieb:
@Dolto
In der Anlage 1 Leistungsbeschreibung über KG steht: Regelbehandlungszeit 15-25min
D.h. du bekommst das gleiche Geld für 15min wie für 16-25min, also wieso dann länger als 15 min? (Zeit und Geld hat keiner heute mehr zu verschenken)
Kannst du gerne anders als Mindestbehandlungszeit nennen, aber ich denke, du weißt, was ich meinte.
Und da es eben noch keine neue Leistungsbeschreibung mit neuer Zeitangabe gibt, sollten wir bei einer Regelbehandlungszeit von bis nur die geringste Zeit nehmen.
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Dolto schrieb:
@Lars Christiansen Ich denke auch, dass Kassen, Verbände und Praxisinhaber mit der alten Leistungsbeschreibung zufrieden sind. Ob wir so dem Fachkräftemangel wirksam entgegenwirken ist eine andere Sache.
Ich lasse meine Leute bestimmt nicht 4 Patienten in der Stunde abfertigen
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timo daub schrieb:
@Dolto genau, haben wir Deppen abgelehnt. Diese Variante hätte ich auch für eine Basis gehalten, mit der man weiter verhandeln kann. Besser für Patient und Therapeut.
Ich lasse meine Leute bestimmt nicht 4 Patienten in der Stunde abfertigen
Zudem denke ich an meine erfahrenen älteren Mitarbeiter. Die würden kündigen und wirtschaftlich ist es auch nicht notwendig.
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Badde schrieb:
@Lars Christiansen Dazu gibt es eigentlich keinen Anlass. Es geht immer noch um Menschen. Es gibt Diagnosen, für die reichen 15 min.
Zudem denke ich an meine erfahrenen älteren Mitarbeiter. Die würden kündigen und wirtschaftlich ist es auch nicht notwendig.
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florian01 schrieb:
@Lars Christiansen
da stimme ich dir voll und ganz zu.
Man sieht das es bei der Physio wie auch bei mir ( Ergo ) den Kassen egal ist wie wir über die Runden kommen.
Also bleibt die logische Schlussfolgerung das es nur noch das Mindestmaß an Behandlung gibt.
Natürlich kann jetzt wieder einer kommen und sagen dass es auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird. Da hat er recht.
Viele meiner Patienten arbeiten bei der Industrie ( also IG Metall ) und schwärmen mir von ihren 8,5 % vor plus Einmalzahlungen usw.
Die schütteln ungläubig mit dem Kopf wenn ich berichte was die Verhandlungen im Heilmittelsektor so hergeben möchten.
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Alexander Lack schrieb:
Wie machen es die Metaller vor oder Verdi ? Streiken
Vordrucke nicht Therpeuten und Patientengerecht erstellt. Macht kein Sinn
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Da diese ja am Tag der ersten Behandlung schon kassiert werden müsste / kann, der Patient aber dies nicht getan hat, müsste diese Gebühr und Zuzahlung doch dann die KK einziehen - oder hab ich da einen Denkfehler ...
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Evemarie Kaiser schrieb:
Wie wäre es denn, wenn wir bei den Zuzahlungspflichtigen gleich bei der Abrechnung eine Kopie der Zahlungsaufforderung an die KK mitschicken würden? Natürlich mit dem Vermerk, Patient hat die Zuzahlung nicht geleistet.
Da diese ja am Tag der ersten Behandlung schon kassiert werden müsste / kann, der Patient aber dies nicht getan hat, müsste diese Gebühr und Zuzahlung doch dann die KK einziehen - oder hab ich da einen Denkfehler ...
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Alexander Lack schrieb:
eine gute Idee - aber der Patient muss von uns angemahnt werden. Glaub 2 mal. Erst dann kann man an die KK schicken
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alexander Lack Das mit der Mahnung ist und war ein Ammenmärchen. Lt. Gesetz und Rahmenvertrag bedarf es lediglich einer einmaligen(!) Zahlungsaufforderung. Und mit Zahlungsaufforderung ist juristisch eine Rechnung und nicht eine Mahnung gemeint.
Eine Zahlungsaufforderung reicht (RE ist eine). Um es wirklich rechtssicher zu machen, eine Zahlungserinnerung zum 2. oder 3. Termin, dann wenn, nicht gezahlt wird, ZZahlungerinnerung an VO tackern und ganzer betrag der KKAsse berechnen. Fertig.
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KGSchuller schrieb:
@Alexander Lack
Eine Zahlungsaufforderung reicht (RE ist eine). Um es wirklich rechtssicher zu machen, eine Zahlungserinnerung zum 2. oder 3. Termin, dann wenn, nicht gezahlt wird, ZZahlungerinnerung an VO tackern und ganzer betrag der KKAsse berechnen. Fertig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KGSchuller Warum sollte eine Erinnerung es rechtssicher(er) machen? Die Rechnung ist alle Rechtssicherheit die es braucht.
1x reicht. Wenn ich mich nicht irre.
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KayM schrieb:
@Alexander Lack
1x reicht. Wenn ich mich nicht irre.
... und genau so mache ich es dann auch!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
... und genau so mache ich es dann auch!
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Inche schrieb:
Gerade wurde das Schiedsergebiss in sachen Vergütung rausgegeben Januar u Feb 11.05% ab dann 8,47%
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Alexander Lack schrieb:
Man muss mal auf den Tisch hauen. Sollen die KK ihre Zuzahlungen selber organisieren. Dann brauche ich kein EC Modul noch muss ich Bankgeschäfte tätigen. Da ist so viel Sprengstoff in den Rezepten drin
Vordrucke nicht Therpeuten und Patientengerecht erstellt. Macht kein Sinn
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