Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
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langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
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Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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und somit deinen Schwerpunkten
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Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:
I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.
Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
Anmerkungen der Redaktion:
1) Dies sind die deutschlandweiten Mindeststandards. Den einzelnen Bundesländern steht es frei, darüber hinaus weitergehende Entscheidungen zu treffen.
2) Wie sich der inhaltliche Widerspruch lösen soll, zwischen Tätigkeiten bei denen "eine körperliche Nähe unabdingbar" ist, die nun nicht mehr stattfinden sollen, und "medizinisch notwendigen Behandlungen", wie z.B. ärztliche Verordnungen, lässt uns ratlos zurück.
Corona
Physiotherapeuten seit 09. 1961 ausgebildet mit Staatsexamen, Diplom und Facharbeiterbrief der Humboldt Uni Berlin DDR Medizinische Fachschule " jenny Marx" Sie konnten zur Einheit 1990 Deutschland alle massieren.
Sofort übernahm der Westen diese europäische Berufsbezeichnung PHYSIOTHERAPEUT.
Die Massagepraxen in Bayern sollen nicht arbeiten! OK was macht aber der Pt?
Ich kann mittels meiner aktiven Therapien meilenweit vom Patienten entfernt stehen auch die Unterschriften Leistung-Terminvergabe ist über 1,50 m distanziert, Also Haustür/Toilettentürgriffe desinfizieren!, alle anderen Türen stehen offen!
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Norbert Meyer schrieb:
Widerspruch:
Physiotherapeuten seit 09. 1961 ausgebildet mit Staatsexamen, Diplom und Facharbeiterbrief der Humboldt Uni Berlin DDR Medizinische Fachschule " jenny Marx" Sie konnten zur Einheit 1990 Deutschland alle massieren.
Sofort übernahm der Westen diese europäische Berufsbezeichnung PHYSIOTHERAPEUT.
Die Massagepraxen in Bayern sollen nicht arbeiten! OK was macht aber der Pt?
Ich kann mittels meiner aktiven Therapien meilenweit vom Patienten entfernt stehen auch die Unterschriften Leistung-Terminvergabe ist über 1,50 m distanziert, Also Haustür/Toilettentürgriffe desinfizieren!, alle anderen Türen stehen offen!
Wie habt Ihr den Erlass umgesetzt?
So ist das Team so weit wie möglich bis zum 18.4. geschützt, mehr geht nicht, ohne unseren ‚Auftrag’ als PT zu verleugnen ...
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auch wir haben unsere Praxis auf "Notfallmodus" umgestellt und behandeln nur noch nach genauer Abwägung, wie dringend erforderlich die Behandlung ist. Sagen wir mal so; die seit 5 Wochen schmerzhafte Pobacke braucht jetzt nicht unbedingt kommen, die Humerusfraktur schon.
Somit sind wir und unser Team weitestgehend geschützt und trotzdem die aller notwendigsten Patienten bedient.
Beim Absagen heute kam mir ganz häufig geradezu Erleichterung von Seiten der Patienten entgegen, die froh darum waren, dass ihnen die Entscheidung ob sie kommen sollten oder nicht, von uns abgenommen wurde (wobei alleine ca ein Drittel der Termine aus Angst von den Patienten selber abgesagt wurde).
Patienten und Therapeuten fühlten sich verunsichert und unwohl, vermehrt legten sich unsere Patienten Handtücher, Schals oder Halstücher über die Gesichter.
Ich finde, an diesem Punkt kann man dann aufhören, das tut dann irgendwie niemandem mehr richtig gut.
Klar ist das eine vor allem finanziell schwierige Situation, Gesundheit geht doch aber vor.
Und in diesem Falle auch einfach mal meine Gesundheit.
Sein wir mal ehrlich; wenn ich pro Tag 25 Patienten behandle, ist es doch nur eine Frage der Zeit, bis einer davon infiziert ist und es noch gar nicht weiß. Bis ICH dann weiß, dass er/sie evtl unter Quarantäne gestellt wurde, habe ich nochmal locker 100 Termine abgearbeitet. Irgendwann wird man auf die Idee kommen, dass eine Praxis wie unsere einen Verteiler dargestellt hat.
Ich möchte das nicht.
Unsere Patienten abgesagt habe ich übrigens aufgrund der Bekanntmachung des Ministeriums für Gesundheit von Sonntagabend, in dem KLAR UND DEUTLICH geschrieben steht (es steht auch haargenau so in der korrigierten Fassung vom 23.03.), dass es eine "Bescheinigung der Unaufschiebbarkeit" von Seiten des Arztes braucht, um sich mit einer Behandlung nicht strafbar zu machen. Ich finde es sowas von überflüssig, diese deutlich formulierte Aussage so oft zu hinterfragen und weich zu klopfen, bis letztlich dasselbe dabei rauskommt wie vorher....
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Torsten924 schrieb:
Hallo E,
auch wir haben unsere Praxis auf "Notfallmodus" umgestellt und behandeln nur noch nach genauer Abwägung, wie dringend erforderlich die Behandlung ist. Sagen wir mal so; die seit 5 Wochen schmerzhafte Pobacke braucht jetzt nicht unbedingt kommen, die Humerusfraktur schon.
Somit sind wir und unser Team weitestgehend geschützt und trotzdem die aller notwendigsten Patienten bedient.
Beim Absagen heute kam mir ganz häufig geradezu Erleichterung von Seiten der Patienten entgegen, die froh darum waren, dass ihnen die Entscheidung ob sie kommen sollten oder nicht, von uns abgenommen wurde (wobei alleine ca ein Drittel der Termine aus Angst von den Patienten selber abgesagt wurde).
Patienten und Therapeuten fühlten sich verunsichert und unwohl, vermehrt legten sich unsere Patienten Handtücher, Schals oder Halstücher über die Gesichter.
Ich finde, an diesem Punkt kann man dann aufhören, das tut dann irgendwie niemandem mehr richtig gut.
Klar ist das eine vor allem finanziell schwierige Situation, Gesundheit geht doch aber vor.
Und in diesem Falle auch einfach mal meine Gesundheit.
Sein wir mal ehrlich; wenn ich pro Tag 25 Patienten behandle, ist es doch nur eine Frage der Zeit, bis einer davon infiziert ist und es noch gar nicht weiß. Bis ICH dann weiß, dass er/sie evtl unter Quarantäne gestellt wurde, habe ich nochmal locker 100 Termine abgearbeitet. Irgendwann wird man auf die Idee kommen, dass eine Praxis wie unsere einen Verteiler dargestellt hat.
Ich möchte das nicht.
Unsere Patienten abgesagt habe ich übrigens aufgrund der Bekanntmachung des Ministeriums für Gesundheit von Sonntagabend, in dem KLAR UND DEUTLICH geschrieben steht (es steht auch haargenau so in der korrigierten Fassung vom 23.03.), dass es eine "Bescheinigung der Unaufschiebbarkeit" von Seiten des Arztes braucht, um sich mit einer Behandlung nicht strafbar zu machen. Ich finde es sowas von überflüssig, diese deutlich formulierte Aussage so oft zu hinterfragen und weich zu klopfen, bis letztlich dasselbe dabei rauskommt wie vorher....
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ali schrieb:
Notfallmodus machen wir auch. Dass diese dümmliche Formulierung aus den Erlass spezifiziert wird, weil umständlichst praktikabel. Therpeuten können sehr gut entscheiden finde ich..
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E. aus Ol schrieb:
Hallo, Niedersachsen! Wir haben schweren Herzens nur alle sehr schwer Erkrankten , die zur Lebenserleichterung z.B. MLD benötigen, und sehr betroffenen Schmerzpatienten sowie Akutpatienten mit ‚Unaufschiebbarem Therapiebedarf‘ (schriftliche Festlegg. durch den/die Arzt oder Ärztin ) Behandlungen zuteil werden lassen. Es gab viel Gesprächsbedarf und viel Verständnis.
Wie habt Ihr den Erlass umgesetzt?
So ist das Team so weit wie möglich bis zum 18.4. geschützt, mehr geht nicht, ohne unseren ‚Auftrag’ als PT zu verleugnen ...
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Nicole Zachariä schrieb:
Wir gehen jetzt vorerst für 2 Wochen in den Notfallmodus. Ich öffne 1 Tag in der Woche als PI und behandel die laufenden Notfallpatienten, die eine Unterbrechung nicht verkraften würden, bzw. Eine massive Verschlechterung zu erwarten ist. Zudem haben wir eine Notfallnummer eingerichtet, über die wir zu erreichen sind. Ein Kollege hat sich tatsächlich mit Erkältungssymptomen krank gemeldet und die anderen nehmen ihren Resturlaub von letzten Jahr und Überstunden. Auch ich hab die Erfahrung gemacht, das die Patienten eher dankbar waren, das wir die Entscheidung übernommen haben. Vielen kommt das entgegen, weil sie sich von sich aus nicht trauten abzusagen. Wir sind auf viel Verständnis gestoßen.
Erläuterungen zu den Beschränkungen für Firmen und Freiberufler | Bayerisches Landesportal
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Hepar schrieb:
Weil Osteopathie kannst nur in D nur als HP ausüben.
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matthias1980 schrieb:
Das war eigentlich nicht die Frage. Weshalb darf ein Osteopath uneingeschränkt weiter arbeiten? Sind alles Notfälle in der Osteopathie? Ist da weniger Kontakt zum Patienten? (Behandlung ohne Kontakt?) Besser Ausgebildet im Infektionsschutzgesetz?
Meiste Osteopathen sind auch HP, deswegn uneingeschrenkt in vergleich zum Physio.
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Hepar schrieb:
Ich denke der Grund ist der HP Status, HP darf weiter behandeln wie ein Arzt ( ausgenommen Infektionskrankheiten )
Meiste Osteopathen sind auch HP, deswegn uneingeschrenkt in vergleich zum Physio.
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matthias1980 schrieb:
Weiß jemand warum Heilpraktiker und Osteopathen uneingeschränkt weiter arbeiten dürfen?
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Mettwurst schrieb:
Wann gehts für uns wohl normal weiter?
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PhysioWeim schrieb:
HPs sind auch Psychotherapeuten, die sind momentan alle voll. Angst, Kündigung etc.. die braucht man jetzt.
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