Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
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Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:
I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.
Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
Anmerkungen der Redaktion:
1) Dies sind die deutschlandweiten Mindeststandards. Den einzelnen Bundesländern steht es frei, darüber hinaus weitergehende Entscheidungen zu treffen.
2) Wie sich der inhaltliche Widerspruch lösen soll, zwischen Tätigkeiten bei denen "eine körperliche Nähe unabdingbar" ist, die nun nicht mehr stattfinden sollen, und "medizinisch notwendigen Behandlungen", wie z.B. ärztliche Verordnungen, lässt uns ratlos zurück.
Corona
Welche Behandlungen laufen darunter und welche micht?
Nicole
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ali schrieb:
Den Widerspruch darf/muss (leider) jeder selbst ggf. in Absprache mit Patient je nach Situation für sich klären. Ist die Behandlung jetzt geboten oder steht sie in keinem Verhältnis zum Risiko. Dem müssen sich ALLE anderen wie Ärzte, Pfleger und Heilmittelerbringer stellen und von Tag zu Tag neu bewerten auch je nach Schutzmlglichkeit.
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Nicole C. schrieb:
Der Beitrag ist sehr Aufschlussreich, aber was sind "Medizinisch notwendige Behandlungen"?
Welche Behandlungen laufen darunter und welche micht?
Nicole
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ali schrieb:
Bayern unterscheidet sich diesbezüglich nicht vom Rest der Republik, alle Heilberufe dürfen medizinisch notwendige Behandlungen betreten werden.
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eichhoernchen schrieb:
Bedeutet das, dass wir weitermachen dürfen / können / sollen? Oder bleibt es bei den Physio-Praxen in Bayern bei der Anordnung von Herrn Söder?
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traffic27 schrieb:
Weil wir plötzlich Systemrelevant sind
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sveta schrieb:
Ich möchte such gerne wissen warum Physiotherapie offen bleibt, wir haben auch Körperkontakt mit dem Patienten genau so wie massäre
Quatsch. Die Aussagen in den einzelnen Bundesländern sind eindeutig:
„Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden."
Beispiel NRW. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Die Verordnung ist nicht automatisch ein Attest. Die Anordnung in NRW ist unbefristet und bei Zuwiderhandlung drohen drastische Geldbußen. Ich kann nur jedem abraten jetzt einfach so weiter zu machen. Stellt euch der Situation.
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ali schrieb:
das Ministerium hat, siehe anderer Faden aber eine andere Meinung dazu als Du...... Verordnung ist Attest....
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tom1350 schrieb:
„Wie sich der Widerspruch lösen soll, zwischen Tätigkeiten bei denen "eine körperliche Nähe unabdingbar" ist, die nun nicht mehr stattfinden sollen, und "medizinisch notwendigen Behandlungen", wie z.B. ärztliche Verordnungen, lässt uns ratlos zurück."
Quatsch. Die Aussagen in den einzelnen Bundesländern sind eindeutig:
„Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden."
Beispiel NRW. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Die Verordnung ist nicht automatisch ein Attest. Die Anordnung in NRW ist unbefristet und bei Zuwiderhandlung drohen drastische Geldbußen. Ich kann nur jedem abraten jetzt einfach so weiter zu machen. Stellt euch der Situation.
Warum das tragen von Mundschutz in Gebäuden und Nahsituationen nicht generell angeordnet wird, weiß ich nicht. Vielleicht hängt es damit zusammen, dass wir alle improvisieren müßten.
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vdv schrieb:
die weitergabe ist verhindert, anstecken tust du dich mit den lappen vorm Gesicht dennoch ... und es geht ja auch um MICH! Oder?
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petras 4 schrieb:
Selbst wenn sich Virologen Christian Drosten und Virologe und Epidemologe Alexander Kekule in einigen Punkten uneins sind, so sind sie sich in dem Punkt einig, dass Mundschutz - auch selbstgenähter oder ein Tuch vor dem Mund - andere Menschen vor Weitergabe des Virus über Tröpfcheninfektion schützt! Wichtig dabei ist, dass der Mundschutz, sobald er feucht geworden ist, gewechselt wird. Waschen bei 60 Grad ist völlig ausreichend.
Warum das tragen von Mundschutz in Gebäuden und Nahsituationen nicht generell angeordnet wird, weiß ich nicht. Vielleicht hängt es damit zusammen, dass wir alle improvisieren müßten.
Also ein Testanzahl in Deutschland/ Zeit - Diagramm.
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stefan dittrich schrieb:
laut Landratsamt werden in unserem Landkreis (ca 95 000 Einwohner) etwa 40-50 Tests pro Tag durchgeführt
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Philipp Morlock schrieb:
Mich interessiert die Anzahl der durchgeführten Coronavirus Tests, mit Datum.
Also ein Testanzahl in Deutschland/ Zeit - Diagramm.
Laut der Assage der Regierung dürfe wir nur in dringenden Fällen behandeln.
Das heißt, der Patient soll von dem Arzt die Bestätigung holen, mündlich oder am besten schriftlich, dass er die Therapie braucht. Ohne diese Bestätigung dürfen wir nicht behandeln und machen uns sogar strafbar.
So die Ansage von dem Gesundheitsamt in Bayern.
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Alexej Sahvorost schrieb:
Hallo zusammen. ich habe gerade mit dem Gesundheitsamt in Bayern, genau gesagt Lindau, telefoniert.
Laut der Assage der Regierung dürfe wir nur in dringenden Fällen behandeln.
Das heißt, der Patient soll von dem Arzt die Bestätigung holen, mündlich oder am besten schriftlich, dass er die Therapie braucht. Ohne diese Bestätigung dürfen wir nicht behandeln und machen uns sogar strafbar.
So die Ansage von dem Gesundheitsamt in Bayern.
Mir wurde gesagt , dass dies nicht ausreicht um getestet zu werden, ich müsste Kontakt mit einem coronainfizierten gehabt haben. ( da nütze auch mein Einwand nicht , dass ich Physiotherapeutin bin)
Bis dato arbeitete ich noch in meiner Praxis, allerdings schon mit Mundschutz. Wie kann ich wissen , ob ich mit einem Infizierten zusammengekommen bin, da unsere Patienten ja wiederun mit anderen Menschen in Kontakt kommen.
Nach dieser Erfahrung , bin ich der Meinung , dass die Dunkelziffer der Coronafälle noch viel höher liegt.
Wir sind medizinische Personal und es kann immer vor kommen , dass wir angesteckt werden , so wie auch Krankenschwestern Die werden bei positiver Testung auch nicht mehr rausgenommen, wer sollte dann die Patienten versorgen..
Es ist schwierig in diesen Zeiten , die richtige Entscheidung zu treffen , aber bitte bleibt ruhig und vorsichtig .
Fragt Eure Patienten nach Krankeitssymtomen und wenn Ihr selber welche habt bleibt zu Hause.
Passt auf euch auf...
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Henne67 schrieb:
...es wird nicht mehr getestet. Zumindest nicht für die Allgemeinbevölkerung. Ich hatte versucht letzte Woche einen Test zu bekommen , weil es mir nicht gut ging ( Halsschmerzen, Fieber , erschwertes Atmen)
Mir wurde gesagt , dass dies nicht ausreicht um getestet zu werden, ich müsste Kontakt mit einem coronainfizierten gehabt haben. ( da nütze auch mein Einwand nicht , dass ich Physiotherapeutin bin)
Bis dato arbeitete ich noch in meiner Praxis, allerdings schon mit Mundschutz. Wie kann ich wissen , ob ich mit einem Infizierten zusammengekommen bin, da unsere Patienten ja wiederun mit anderen Menschen in Kontakt kommen.
Nach dieser Erfahrung , bin ich der Meinung , dass die Dunkelziffer der Coronafälle noch viel höher liegt.
Wir sind medizinische Personal und es kann immer vor kommen , dass wir angesteckt werden , so wie auch Krankenschwestern Die werden bei positiver Testung auch nicht mehr rausgenommen, wer sollte dann die Patienten versorgen..
Es ist schwierig in diesen Zeiten , die richtige Entscheidung zu treffen , aber bitte bleibt ruhig und vorsichtig .
Fragt Eure Patienten nach Krankeitssymtomen und wenn Ihr selber welche habt bleibt zu Hause.
Passt auf euch auf...
Ich bin letzte Woche in New York gewesen, laut gestriger Verordnung darf ich meinen Arbeitsplatz für 14 Tge nicht betreten (NY ist Risikogebiet). Quarantäne für mich ... ABER:
das Gesundheitsamt kann die nicht verordnen, weil eigentlich Physios ja dann doch arbeiten dürfen (wenn denn Patienten vorhanden wären)
mein, unglaublich bemühter, Hausarzt kann mich ohne Krankheitszeichen nicht AU schreiben, er hat sich mit dem GA auseinander gesetzt! Aussage dort, mein AG kann mich auf seine verantwortung arbeiten lassen, wenn ich dann aber positiv sein sollte (vollbestzter A380), dann hat er auch die Arschkarte und Praxis ist erstmal zu ....
ich bin jetzt für eine freiwillige Quarantäne freigestellt, AG muß zahlen und bekommt den Lohn NICHT erstattet!
soviel dazu!
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PhysioWeim schrieb:
Das gleiche bei uns. Danke Physio Deutschland, die sich das wahrscheinlich mit der Regierung und den Kassen ausgedacht hat. Einfach toll unsere Lobby, weiter so ZVK.
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vdv schrieb:
Bundesweiter Streßtest ... aber ich muß sagen, läuft soweit doch gut!
Ich bin letzte Woche in New York gewesen, laut gestriger Verordnung darf ich meinen Arbeitsplatz für 14 Tge nicht betreten (NY ist Risikogebiet). Quarantäne für mich ... ABER:
das Gesundheitsamt kann die nicht verordnen, weil eigentlich Physios ja dann doch arbeiten dürfen (wenn denn Patienten vorhanden wären)
mein, unglaublich bemühter, Hausarzt kann mich ohne Krankheitszeichen nicht AU schreiben, er hat sich mit dem GA auseinander gesetzt! Aussage dort, mein AG kann mich auf seine verantwortung arbeiten lassen, wenn ich dann aber positiv sein sollte (vollbestzter A380), dann hat er auch die Arschkarte und Praxis ist erstmal zu ....
ich bin jetzt für eine freiwillige Quarantäne freigestellt, AG muß zahlen und bekommt den Lohn NICHT erstattet!
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Nicole Zachariä schrieb:
Viel kam leider nicht, außer das er uns nd unsere Probleme im Blick hat...
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Nataraj schrieb:
Gerade hat der Herr Spahn (ca 41:30min) auch uns Physios angesprochen .
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