Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
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Arzneimittel
Zur Begrenzung der stetig steigenden Medikamentenausgaben sollen verstärkt "wettbewerblich und verhaltenssteuernde Elemente" zum Einsatz kommen. Für alle Arzneimittel werden Höchstpreise vereinbart. Bieten Apotheken niedrigere Preise an, profitieren die Patienten davon. Statt ganzer Packungen können Ärzte auch einzelne Tabletten verordnen. Besonders teure Präparate dürfen nur noch verschrieben werden, wenn der behandelnde Arzt die Zweitmeinung eines "fachlich besonders ausgewiesenen" Kollegen eingeholt hat. Alten- und Pflegeeinrichtungen dürfen nicht verbrauchte Medikamente auch für andere Patienten verwenden.
Hilfsmittel
Ausschreibungen sollen den Wettbewerb unter den Anbietern anregen. Auch im Hilfsmittelbereich wird bei teuren Produkten die Stellungnahme eines zweiten Arztes verlangt.
Fahrtkosten
Generelle Ausgabenabschläge von drei Prozent sollen den Kostenanstieg kompensieren.
Anschlussversorgung nach stationärem Aufenthalt
Leistungsangebote werden vernetzt und das „Entlassungsmanagement“ verbessert. Häusliche Krankenpflege kann auch in Wohngemeinschaften und in besonderen Ausnahmefällen in Heimen erbracht werden.
Integrierte Versorgung
Als Instrument zur besseren Kooperation von verschiedenen Leistungsbereichen und unterschiedlichen Heilberufen soll die integrierte Versorgung weiter ausgebaut werden. Auch nichtärztliche Heilberufe werden in die Versorgungskonzepte einbezogen.
Prävention
Das in der letzten Legislaturperiode gescheiterte Präventionsgesetz soll nun Wirklichkeit werden. Versicherte, die sich an präventiven Aktionen beteiligen, können auf Bonuszahlungen hoffen. Gestärkt werden soll die betriebliche Gesundheitsförderung und die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Die Selbsthilfeförderung wird verbessert.
Leistungskatalog und Zuzahlungen
Neu aufgenommen werden die ambulante und stationäre geriatrische Rehabilitation und die Palliativversorgung. Die Mutter-Kind-Kur wird zur Pflichtleistung. Schönheitsoperationen und behandlungsbedürftige Folgen von Tätowierungen und Piercings fallen aus dem Katalog heraus. Unverändert bleiben die Zuzahlungsregelungen, jedoch soll der Begriff "chronisch krank" "enger und zielgenauer" definiert werden.
Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse
Bis zu zehn Millionen Euro kosten die umständlichen Prüfverfahren, wenn Ärzte wegen angeblich zuviel verordneter Heilmittel oder Medikamente belangt werden sollen. Ein Nullsummenspiel für Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen, denn die eingenommenen Regressbeträge entsprechen in etwa den Verfahrenskosten. Deshalb sollen künftig nur noch rund fünf Prozent (bisher: bis zu 30 Prozent) aller Kassenärzte überprüft werden und die Prüfungen sich auf besonders "unwirtschaftliche" Ärzte beschränken. Verordnungskosten für Praxisbesonderheiten werden vorab abgezogen. Auf Antrag von Ärzten können auch individuelle Besonderheiten vereinbart werden. Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden nur noch maximal zwei Jahre nach Ende des Verordnungsjahres eingeleitet.
Krankenkassen
Über die Regelversorgung hinaus können Krankenkassen kooperieren, um gemeinsam besondere Versorgungsangebote zu entwickeln. Jede Kasse kann auch kassenartenübegreifend mit allen anderen fusionieren, beispielsweise eine Ersatzkasse mit einer Betriebskrankenkasse. Alle Krankenkassen zusammen bilden einen übergeordneten Spitzenverband. Dieser soll die Kassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung vertreten und Kollektivverträge verhandeln, zum Beispiel Rahmenverträge, Vergütungsvereinbarungen und Festbeträge auf Bundsebene.
Gemeinsamer Bundesausschuss
Die Sitzungen des Ausschusses sollen in Zukunft öffentlich sein. Werden Entscheidungen über neue Therapiemethoden nicht in "angemessenen Fristen" getroffen, gelten die Methoden als zugelassen. Die Rolle der Patientenvertreter ändert sich nicht. Sie haben auch künftig kein Stimmrecht.
Medizinischer Dienst
Die Krankenkassen müssen die Unabhängigkeit des Dienstes respektieren und dürfen ihn nicht "in unverhältnismäßiger Weise" zur Einzelfallsteuerung einsetzen. Auch andere medizinische Gutachterdienste können genutzt werden.
Private Krankenversicherung (PKV)
Sie bleibt als Vollversicherung erhalten. Versicherte können ihre Alterrückstellungen bei einem Kassenwechsel (auch zu einer gesetzlichen Krankenkasse!) mitnehmen. Nichtversicherte müssen sowohl von den gesetzlichen wie auch den privaten Kassen aufgenommen werden, wenn sie dort früher einmal versichert waren. Die privaten Versicherer müssen einen Basistarif schaffen, der die GKV-Leistungen zu „bezahlbaren Prämien“ anbietet. Der Basistarif ist für alle freiwillig Versicherte offen. Die PKV muss sich an den Ausgaben zur Primärprävention beteiligen. Arbeitnehmer können nur noch dann in eine private Versicherung wechseln, wenn sie in drei aufeinander folgenden Jahren die GKV-Entgeltgrenze überschreiten. Im ambulanten Bereich zahlen GKV und PKV für vergleichbare Leistungen eine vergleichbare Vergütung. Steigerungssätze bleiben für private Leistungen weiterhin möglich, die Voraussetzungen dafür sollen aber präzisiert werden.
Gesundheitsfonds
Der Beitragseinzug findet nicht mehr über die Krankenkassen statt. "Regionale Einzugsstellen" sollen diese Aufgabe übernehmen. Wie bisher teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beitragslast. In den Fonds fließen alle Beiträge, auch die steuerfinanzierten Kinderanteile. Die Beitragssätze werden "gesetzlich fixiert". Aus dem Topf erhalten die Krankenkassen eine für alle Versicherten gleich hohe Grundpauschale und zusätzlich einen "alters- und risikoadjustierten" Zuschlag. Reicht das Geld nicht, können die Kassen einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbeitrag erheben. Der zusätzliche Beitrag darf analog zur Zuzahlungsregelung ein Prozent des Haushaltseinkommens nicht übersteigen. Erwirtschaften Krankenkassen Überschüsse können sie ihre Versicherten mit Rückzahlungen beglücken.
Hier lesen Sie zu den Eckpunkten für Heilmittelerbringer und Ärzte
Peter Appuhn
physio.de
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