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Mülheim an der Ruhr

Physiotherapie: NOVOTERGUM
Wir bei NOVOTERGUM haben eine
gemeinsame Mission:
Wir wollen Therapie den Stellenwert
geben,
der ihr im Gesundheitswesen
zusteht.

NOVOTERGUM ist der Spezialist für
Physiotherapie. Menschen leiden
unter Schmerzen oder
Einschränkungen, NOVOTERGUM will
die Lebensqualität der Patienten
nachhaltig verbessern. Von der
Physiotherapie über Logopädie und
Neurotherapie bis hin zur
Ergotherapie sind wir vor Ort und
digital mit den Menschen in
Verbindung. Wir bieten da...
Aufruf
"Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich für Therapeuten"
Der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED) ruft dazu auf, sich gegen eine kompensationslose Verschiebung der Einführung höherer Preise zur Wehr zu setzen.
03.09.2020 • 5 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Heute trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Entscheidung darüber, ob die Einführung der neuen Heilmittel-Richtlinie auf den 1.1.2021 verschoben werden wird. Aufmerksamen Lesern unseres Informationsdienstes dürfte nicht entgangen sein, dass es sich hierbei mehr oder minder nur noch um einen formalen Akt handeln dürfte (siehe unser Bericht vom 27.8.2020).

Mit relativ großer Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass dies auch zu einer gesetzlich angeordneten Verschiebung der bundesweit einheitlichen Rahmenverträge und ihrer verbesserten Vergütung führt.

Dagegen wehrt sich der BED und startet folgenden Aufruf:

"Liebe Therapeuten,
sagt dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Politikern, dass eine neuerliche Verschiebung Eurer neuen, angemessenen Vergütungspreise ohne Nachteilsausgleich für Euch nicht in Frage kommt:
Sendet dazu einfach folgende Mail:

Betreff: Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich

Sehr verehrte Damen und Herren,
auf Grund verspäteter Zertifizierungsanträge privatwirtschaftlicher Arztsoftwareanbieter soll die neue Heilmittelrichtlinie statt zum 01.10.2020, voraussichtlich erst zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Werden in dem Zuge auch die bundeseinheitlichen Rahmenverträge verschoben, bedeutet das für uns Therapeuten:
  • <•> Weitere 3 Monate ohne angemessene Entlohnung, sowie
    <•> nicht abschätzbare bürokratische Mehraufwendungen
Das ist nicht akzeptabel! Die Zeiten, in denen derartige Versäumnisse Dritter auf dem Rücken der Therapeuten ausgetragen werden konnten, sind vorbei. Wir fordern daher einen Nachteilsausgleich oder Übergangsregelungen, die ein Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Rahmenverträge zum 01.10.2020 ermöglichen.
Wir freuen uns hierzu auf Ihre Antwort und Stellungnahme.


Hier finden Sie Mailadressen der Verantwortlichen, Politiker und weiterer Multiplikatoren.
Geben Sie den Aufruf auch an Ihre Kolleg*innen weiter, damit die Notwendigkeit deutlich wird."

Darüber hinaus hat der BED in dieser Causa auch noch einen Brief an das BMG geschrieben. Diesen finden Sie hier.

Friedrich Merz / physio.de

Mehr Lesen über

AktionBEDG-BAHeilmittelrichtlinieRahmenvertragVergütungBMG


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tom1350
03.09.2020 00:44
Warum sollte der Gesetzgeber den bundeseinheitlichen Rahmenvertrag ein weiteres Mal verschieben, wenn eigentlich schon klar ist, dass es zu einem Schiedsverfahren kommt, welches eh am 31.12. spätestens beendet sein muss?

Laut TSVG hätte das Schiedsverfahren aber keine aufschiebende Wirkung für vereinbarte Vergütungserhöhungen, welche dann wie auch immer geartet für diesen Zeitraum erstattet werden müssten.

Wie also kommt der Bed.eV auf diese Idee?
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• millennium
• doreens
• Philipp Morlock
Warum sollte der Gesetzgeber den bundeseinheitlichen Rahmenvertrag ein weiteres Mal verschieben, wenn eigentlich schon klar ist, dass es zu einem Schiedsverfahren kommt, welches eh am 31.12. spätestens beendet sein muss? Laut TSVG hätte das Schiedsverfahren aber keine aufschiebende Wirkung für vereinbarte Vergütungserhöhungen, welche dann wie auch immer geartet für diesen Zeitraum erstattet werden müssten. Wie also kommt der Bed.eV auf diese Idee?
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Olav
06.09.2020 17:21
Es kommt ja nur zu einem Schiedsverfahren wenn es KEINE Einigung bei den Vergütungsverhandlungen gibt.


Eine mögliche Klage einer Partei NACH einem Schiedsverfahren hätte allerdings tatsächlich keine aufschiebende Wirkung auf den Schiedsspruch. Wenn jedoch der Schiedsspruch z.B. 40% Erhöhung sagt, die ab 01.01.21 oder 1.04.21 vergütet werden, dann aber nach einem z.B. 3jährigen Klageverfahren die klagende Partei Recht bekommt daß z.B. nur 5% Erhöhung gerechtfertigt gewesen wären, dann müßten rückwirkend alle Leistungserbringer die zuvielgezahlten 25% rückerstatten.

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Es kommt ja nur zu einem Schiedsverfahren wenn es KEINE Einigung bei den Vergütungsverhandlungen gibt. Eine mögliche Klage einer Partei NACH einem Schiedsverfahren hätte allerdings tatsächlich keine aufschiebende Wirkung auf den Schiedsspruch. Wenn jedoch der Schiedsspruch z.B. 40% Erhöhung sagt, die ab 01.01.21 oder 1.04.21 vergütet werden, dann aber nach einem z.B. 3jährigen Klageverfahren die klagende Partei Recht bekommt daß z.B. nur 5% Erhöhung gerechtfertigt gewesen wären, dann müßten rückwirkend alle Leistungserbringer die zuvielgezahlten 25% rückerstatten. Was für eine Aussicht...
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Olav schrieb:

Es kommt ja nur zu einem Schiedsverfahren wenn es KEINE Einigung bei den Vergütungsverhandlungen gibt.


Eine mögliche Klage einer Partei NACH einem Schiedsverfahren hätte allerdings tatsächlich keine aufschiebende Wirkung auf den Schiedsspruch. Wenn jedoch der Schiedsspruch z.B. 40% Erhöhung sagt, die ab 01.01.21 oder 1.04.21 vergütet werden, dann aber nach einem z.B. 3jährigen Klageverfahren die klagende Partei Recht bekommt daß z.B. nur 5% Erhöhung gerechtfertigt gewesen wären, dann müßten rückwirkend alle Leistungserbringer die zuvielgezahlten 25% rückerstatten.

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tom1350 schrieb:

Warum sollte der Gesetzgeber den bundeseinheitlichen Rahmenvertrag ein weiteres Mal verschieben, wenn eigentlich schon klar ist, dass es zu einem Schiedsverfahren kommt, welches eh am 31.12. spätestens beendet sein muss?

Laut TSVG hätte das Schiedsverfahren aber keine aufschiebende Wirkung für vereinbarte Vergütungserhöhungen, welche dann wie auch immer geartet für diesen Zeitraum erstattet werden müssten.

Wie also kommt der Bed.eV auf diese Idee?

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asima
03.09.2020 23:04
Naja, wenn alles auf Januar verschoben wird, wird ja wohl auch noch kein Schiedsverfahren eingeleitet werden...
Und jetzt nicht den "Aufwand" mit den neuen Preisen zu machen, wenn dann später alles komplett geändert werden kann, klingt vielleicht ganz logisch für einen Politiker, der nicht selbst betroffen ist...
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Naja, wenn alles auf Januar verschoben wird, wird ja wohl auch noch kein Schiedsverfahren eingeleitet werden... Und jetzt nicht den "Aufwand" mit den neuen Preisen zu machen, wenn dann später alles komplett geändert werden kann, klingt vielleicht ganz logisch für einen Politiker, der nicht selbst betroffen ist...
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Horatio72
04.09.2020 07:29
Das würde ja implizieren das sich beide Seiten einig wären. Daran glaub ich nicht und ganz ehrlich hoffe ich auch auf das Schiedsgericht. Wenn die offiziell erkennen das die KK im Recht sind mit ihren Dumpingpreisen weis ich wenigstens das es keine Hoffnung mehr für den Job gibt und ich kann mich anderweitig orientieren. Aber wie so oft, die Hoffnung stirbt zuletzt.
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• doreens
Das würde ja implizieren das sich beide Seiten einig wären. Daran glaub ich nicht und ganz ehrlich hoffe ich auch auf das Schiedsgericht. Wenn die offiziell erkennen das die KK im Recht sind mit ihren Dumpingpreisen weis ich wenigstens das es keine Hoffnung mehr für den Job gibt und ich kann mich anderweitig orientieren. Aber wie so oft, die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Horatio72 schrieb:

Das würde ja implizieren das sich beide Seiten einig wären. Daran glaub ich nicht und ganz ehrlich hoffe ich auch auf das Schiedsgericht. Wenn die offiziell erkennen das die KK im Recht sind mit ihren Dumpingpreisen weis ich wenigstens das es keine Hoffnung mehr für den Job gibt und ich kann mich anderweitig orientieren. Aber wie so oft, die Hoffnung stirbt zuletzt.

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asima schrieb:

Naja, wenn alles auf Januar verschoben wird, wird ja wohl auch noch kein Schiedsverfahren eingeleitet werden...
Und jetzt nicht den "Aufwand" mit den neuen Preisen zu machen, wenn dann später alles komplett geändert werden kann, klingt vielleicht ganz logisch für einen Politiker, der nicht selbst betroffen ist...

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M.Bo
04.09.2020 10:32
Emails sind raus!
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M.Bo schrieb:

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